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Telekommunikationsgesetz

   Teil 2 - Marktregulierung (§§ 10 - 50)   
   Abschnitt 2 - Zugangsregulierung (§§ 20 - 36)   
   Unterabschnitt 4 - Allgemeine Vorschriften (§§ 35 - 36)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 36
Veröffentlichung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.

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