Telekommunikationsgesetz
Teil 2 - Marktregulierung (§§ 10 - 50) |
Abschnitt 2 - Zugangsregulierung (§§ 20 - 36) |
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Zugangsvorschriften (§§ 20 - 23) |
(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind berechtigt und auf Verlangen anderer Unternehmen verpflichtet, mit diesen über ein Angebot auf Zugang und Zusammenschaltung zu verhandeln, um die Kommunikation der Nutzer, die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten sowie deren Interoperabilität im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu gewährleisten.
(2) 1Informationen, die bei oder nach Verhandlungen oder Vereinbarungen über Zugang und Zusammenschaltung nach Absatz 1 gewonnen werden, dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bereitgestellt werden. 2Die Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht an andere Abteilungen, Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner der an den Verhandlungen Beteiligten.
(3) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag Beteiligter nach Absatz 1 als neutraler Vermittler in den Verhandlungen eingesetzt werden, sofern die Wettbewerbslage dies erfordert.
vereinbarungen bei Kontrolle über Zugang zu Endnutzern oder bei Hindernissen der Replizierbarkeit
Rechtsprechung zu § 20 TKG
34 Entscheidungen zu § 20 TKG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 24.02.2016 - 6 C 62.14
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Standardangebot; Teilentscheidungen im ...
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 19.09.2014 - 9 K 737/08
Vorlage eines Standardangebots für Zugangsleistungen durch das Unternehmen mit ...
- VG Köln, 19.09.2014 - 9 K 737/08
- BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 36.19
Anordnung der Bundesnetzagentur; Drittschutz; Regulierungsverfügung; ...
- BVerwG, 19.12.2019 - 6 B 66.19
Voraussetzungen für die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Umfang des durch § ...
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8499/18
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 50.16
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um ...
- VG Köln, 19.06.2017 - 22 L 812/16
- VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2407/11
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis bei vorbeugendem Rechtsschutz gegen ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12
Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung; ...
- BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12