Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122) |
| Fünfter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften (§§ 79 - 98) |
| Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 79 - 95) |
(1) 1Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf hat bei Verschmelzungen im Wege der Aufnahme durch eine eingetragene Genossenschaft für die Festlegung des Umtauschverhältnisses der Anteile (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) die Angabe zu enthalten,
2Bei Verschmelzungen im Wege der Aufnahme eines Rechtsträgers anderer Rechtsform durch eine eingetragene Genossenschaft hat der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf zusätzlich für jeden Anteilsinhaber eines solchen Rechtsträgers den Betrag des Geschäftsanteils und die Zahl der Geschäftsanteile anzugeben, mit denen er bei der Genossenschaft beteiligt wird.
(2) Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf hat für jede übertragende Genossenschaft den Stichtag der Schlußbilanz anzugeben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14.08.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2006 | Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts | 14.08.2006 |
vertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft § 81Gutachten des Prüfungsverbandes § 82Vorbereitung der Generalversammlung § 83Durchführung der Generalversammlung § 84Beschluß der Generalversammlung § 85Verbesserung des Umtauschverhältnisses § 86Anlagen der Anmeldung § 87Anteilstausch § 88Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapital-
gesellschaften und rechtsfähigen Vereinen § 89Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung § 90Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber § 91Form und Frist der Ausschlagung § 92Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste § 93Auseinandersetzung § 94Auszahlung des Auseinandersetzungs-
guthabens § 95Fortdauer der Nachschußpflicht
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 80 UmwG
7 Entscheidungen zu § 80 UmwG in unserer Datenbank:
- BGH, 18.03.2025 - II ZB 7/24
Verschmelzung von Genossenschaften: Begriff des Geschäftsguthabens im Sinn von § ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 09.02.2024 - 101 W 169/23
Unbegründeter Anspruch auf Kompensation eines behaupteten Wertverlusts von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 10.11.2022 - 1 HKO 7642/21
Unzulässigkeit eines Spruchverfahrens bei Verschmelzung von Genossenschaften
- BayObLG, 09.02.2024 - 101 W 169/23
- OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
Notarkosten: Unvereinbarkeit von Kostenansätzen mit der ...
- FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 11559/02
Bestimmung des Endes eines Rumpfwirtschaftsjahres bei Abweichung des steuerlichen ...
- LG Frankenthal, 09.05.2007 - 1 T 100/07
Registerverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des ...
- LG Kassel, 20.04.2007 - 13 T 20/06
Genossenschaftsregister: Voraussetzung der Vorlage der Schlussbilanz bei ...