Urheberrechtsgesetz
| Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87h) |
| Abschnitt 7 - Schutz des Presseverlegers (§§ 87f - 87k) |
(1) Ein Presseverleger hat das ausschließliche Recht, seine Presseveröffentlichung im Ganzen oder in Teilen für die Online-Nutzung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft öffentlich zugänglich zu machen und zu vervielfältigen.
(2) Die Rechte des Presseverlegers umfassen nicht
(3) 1Die Rechte des Presseverlegers sind übertragbar. 2Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 07.06.2021 | Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes | 31.05.2021 | |
| 01.08.2013 | Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes | 07.05.2013 |
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Rechtsprechung zu § 87g UrhG
8 Entscheidungen zu § 87g UrhG in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 07.05.2026 - 3 U 2063/25
- BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14
Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos
- EuGH, 12.09.2019 - C-299/17
Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, Pressesnippets ohne ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-299/17
Generalanwalt Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die ...
- LG Berlin, 09.05.2017 - 16 O 546/15
Leistungsschutzrecht für Verleger in Frage gestellt
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-299/17
- VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16
Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?
- OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16
Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas
- LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25
Einbindung der ARD-Mediathek in Joyn war unzulässig
Querverweise
Auf § 87g UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des Presseverlegers
- § 87k (Beteiligungsanspruch)