Siehe nun Verwertungsgesellschaftengesetz (Art. 1 des VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes)
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Zweiter Abschnitt - Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft (§§ 6 - 17) |
(1) 1Für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft wegen Verletzung eines von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechts oder Einwilligungsrechts ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Verletzungshandlung vorgenommen worden ist oder der Verletzer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 2§ 105 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt.
(2) Sind nach Absatz 1 Satz 1 für mehrere Rechtsstreitigkeiten gegen denselben Verletzer verschiedene Gerichte zuständig, so kann die Verwertungsgesellschaft alle Ansprüche bei einem dieser Gerichte geltend machen.
und Unterstützungs-
einrichtungen § 9Rechnungslegung und Prüfung § 10Auskunftspflicht § 11Abschlußzwang § 12Gesamtverträge § 13Tarife § 13aTarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz § 13bPflichten des Veranstalters § 13cVermutung der Sachbefugnis; Außenseiter bei Kabelweitersendung § 13dVergriffene Werke § 13eRegister vergriffener Werke § 14Schiedsstelle § 14aEinigungsvorschlag der Schiedsstelle § 14bBeschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag § 14cStreitfälle über Gesamtverträge § 14dStreitfälle über Rechte der Kabelweitersendung § 14eAussetzung § 15Verfahren vor der Schiedsstelle § 16Gerichtliche Geltendmachung § 17Ausschließlicher Gerichtsstand
Rechtsprechung zu § 17 UrhWG
19 Entscheidungen zu § 17 UrhWG in unserer Datenbank:
- AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08
Zuständigkeitsbestimmung: negative Feststellungsklage eines Verletzers gegen eine ...
- OLG München, 06.04.2017 - 6 Sch 21/16
Keine Kabelweitersendung durch Internet-Videorecorder - YouTV
- BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68
Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14
Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und ...
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12
Gesamtvertrag Tanzschulkurse - Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch ...
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15
externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der ...
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 49/15
Zuordnung von Personal Computern (PCs) mit eingebauter Festplatte zu den ...
- AG München, 27.10.2015 - 142 C 12959/15
Schiedsverfahren, Kostenentscheidung, Kostenberechnung, Kostenfestsetzung, ...
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei ...
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15
PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 17 UrhWG:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 32 (Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung)