Wirtschaftsprüferordnung
Dritter Teil - Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer (§§ 43 - 56) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Wirtschaftsprüferordnung (https://dejure.org/gesetze/WPO/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 43Allgemeine Berufspflichten
§ 43aRegeln der Berufsausübung
§ 44Eigenverantwortliche Tätigkeit
§ 44aWirtschaftsprüfer im öffentlich-
rechtlichen Dienst-
oder Amtsverhältnis § 44bGemeinsame Berufsausübung § 45Prokuristen § 46Beurlaubung § 47Zweigniederlassungen § 48Siegel § 49Versagung der Tätigkeit § 50Verschwiegenheits-
pflicht beschäftigter Personen § 50aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 51Mitteilung der Ablehnung eines Auftrages § 51aPflicht zur Übernahme der Beratungshilfe § 51bHandakten § 51cAuftragsdatei § 52Werbung § 53Wechsel des Auftraggebers § 54Berufshaftpflicht-
versicherung § 54aVertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen § 55Vergütung § 55aErfolgshonorar für Hilfeleistung in Steuersachen § 55bInternes Qualitätssicherungs-
system § 55cBestellung eines Praxisabwicklers § 56Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschafts-
prüfungs-
gesellschaften
rechtlichen Dienst-
oder Amtsverhältnis § 44bGemeinsame Berufsausübung § 45Prokuristen § 46Beurlaubung § 47Zweigniederlassungen § 48Siegel § 49Versagung der Tätigkeit § 50Verschwiegenheits-
pflicht beschäftigter Personen § 50aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 51Mitteilung der Ablehnung eines Auftrages § 51aPflicht zur Übernahme der Beratungshilfe § 51bHandakten § 51cAuftragsdatei § 52Werbung § 53Wechsel des Auftraggebers § 54Berufshaftpflicht-
versicherung § 54aVertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen § 55Vergütung § 55aErfolgshonorar für Hilfeleistung in Steuersachen § 55bInternes Qualitätssicherungs-
system § 55cBestellung eines Praxisabwicklers § 56Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschafts-
prüfungs-
gesellschaften
Rechtsprechung zu § 51 WPO
2 Entscheidungen zu § 51 WPO in unserer Datenbank:
- LG Wiesbaden, 28.05.2015 - 9 O 300/14
Anspruch gegen Haftpflichtversicherung auf Zusage von Deckungsschutz
- VG Berlin, 17.09.2010 - 16 K 246.09
Sonderuntersuchungen bei Wirtschaftsprüfern; Anordnung einer Sonderprüfung
Querverweise
Auf § 51 WPO verweisen folgende Vorschriften:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
- § 56 (Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
Redaktionelle Querverweise zu § 51 WPO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
- Auftrag
- § 663 (Anzeigepflicht bei Ablehnung)