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Wechselgesetz
| 1. Teil - Gezogener Wechsel (Art. 1 - 74) |
| 1. Abschnitt - Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels (Art. 1 - 10) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Wechselgesetz (https://dejure.org/gesetze/WechselG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu Art. 6 WechselG
4 Entscheidungen zu Art. 6 WechselG in unserer Datenbank:
- BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
Wechselfälschung
- LG Duisburg, 06.12.1984 - 11 O 54/84
- LG Berlin, 25.01.1983 - 7 O 313/82
- OLG Schleswig, 17.05.1989 - 9 U 41/87
Zeitwertentschädigung; Obliegenheitsverletzung; Entschädigung; Rückzahlung
Querverweise
Auf Art. 6 WechselG verweisen folgende Vorschriften:
- Wechselgesetz (WechselG)
- Eigener Wechsel
- Art. 77