Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252) |
| Titel 5 - Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens (§§ 239 - 252) |
Wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch den Tod einer Partei ein Nachlasspfleger bestellt oder ist ein zur Führung des Rechtsstreits berechtigter Testamentsvollstrecker vorhanden, so sind die Vorschriften des § 241 und, wenn über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Vorschriften des § 240 bei der Aufnahme des Verfahrens anzuwenden.
vollstreckung § 244Unterbrechung durch Anwaltsverlust § 245Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege § 246Aussetzung bei Vertretung durch Prozess-
bevollmächtigten § 247Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr § 248Verfahren bei Aussetzung § 249Wirkung von Unterbrechung und Aussetzung § 250Form von Aufnahme und Anzeige § 251Ruhen des Verfahrens § 251aSäumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten § 252Rechtsmittel bei Aussetzung
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Rechtsprechung zu § 243 ZPO
55 Entscheidungen zu § 243 ZPO in unserer Datenbank:
- BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 119/19
Nachlassinsolvenz - Rechtsnachfolge
- BFH, 17.06.2020 - II R 40/17
Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 4 WF 197/20
Entstehen einer Terminsgebühr bei Einigung im Parallelverfahren
- VG Schleswig, 05.12.2018 - 4 A 148/16
Benutzungsgebührenrecht (Niederschlagswassergebühren): Zwangsverwalter als ...
- OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 201/17
Auswirkung des Versterbens des Antragsberechtigten auf eine bereits erhobene ...
- LAG Baden-Württemberg, 26.05.2026 - 4 Sa 59/25
Keine Fristwahrung durch Berufungseinlegung im beBPo der Verwaltungsabteilung des ...
- OLG Köln, 30.01.2025 - 7 U 119/23
Voraussetzungen der Eigentumsvermutung i.R.d. Zwangsvollstreckung in einen ...
- OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde ...
- OLG Köln, 30.12.2021 - 27 UF 167/20
Zulässigkeit der Beschwerde eines Ehegatten gegen die Neufestsetzung des ...
- OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer ...
Querverweise
Auf § 243 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
- § 246 (Aussetzung bei Vertretung durch Prozessbevollmächtigten)