(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
mißbrauch § 265aErschleichen von Leistungen § 265bKreditbetrug § 265cSportwettbetrug § 265dManipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265eBesonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 266Untreue § 266aVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266bMißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
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Rechtsprechung zu § 265a StGB
281 Entscheidungen zu § 265a StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 12.06.2025 - 6 StR 557/24
Gewerbsmäßiger bandenmäßiger Computerbetrug (Vermögensschaden des ...
- BVerfG, 04.11.2024 - 2 BvR 1100/24
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Verurteilung wegen Erschleichens von ...
- OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
Revision; Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" im Sinne des § 265a StGB ; ...
- KG, 15.01.2013 - 121 Ss 113/12
Erschleichen von Beförderungsleistungen: Fahren ohne Mitführen einer Monatskarte
- BVerwG, 18.06.2026 - 2 WD 17.25
Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten
- BayObLG, 27.05.2020 - 205 StRR 2332/19
Voraussetzungen des Erschleichens von Leistungen bei übertragbarem Fahrschein
- AG München, 05.08.2019 - 843 Ls 245 Js 120536/19
Reuiger Jurastudent: Verfahren wegen räuberischer Erpressung wird nach ...
- VG Köln, 09.11.2023 - 13 K 4761/18
- AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
Forderungsanmeldung Deliktsforderung Zurückweisung Beförderungserschleichung ...
- OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung
§ 265a StGB in Nachschlagewerken
- § 265a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Erschleichen von Leistungen
Querverweise
Auf § 265a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 265a StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 11 I Nr. 9 (Personen- und Sachbegriffe)