Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 4. Titel - Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35) |
(1) 1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. 2Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) 1Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. 2Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
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Rechtsprechung zu § 35 StGB
282 Entscheidungen zu § 35 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23
Garantenpflicht für das Leben nach Beteiligung an Misshandlungen (Ingerenz; ...
- BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21
Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich ...
- BGH, 14.12.2023 - 3 StR 185/23
Entschuldigender Notstand (nicht anders abwendbare Gefahr: Inanspruchnahme ...
- BayObLG, 06.08.2024 - 206 StRR 227/24
Rechtfertigender Notstand - Erlaubnistatbestandsirrtum; Erlaubnisirrtum
- BGH, 25.10.2023 - 4 StR 81/23
Totschlag (Versuch; eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbsttötung: ...
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.2026 - 9 S 1736/23
Endgültiges Nichtbestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung
- VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17
Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines ...
- BGH, 24.09.2025 - 4 StR 205/25
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - und keine Mittäterschaft oder ...
- LSG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - L 9 AY 28/26
Asylbewerberleistungen - Anspruchseinschränkung - Einreise zum Zweck des ...
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 35 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 11 I Nr. 1 (Personen- und Sachbegriffe) (zu § 35 I 1)
- Die Tat
- Grundlagen der Strafbarkeit
- § 16 (Irrtum über Tatumstände) (zu § 35 II)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 157 (Aussagenotstand)