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   LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19   

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https://dejure.org/2019,48424
LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19 (https://dejure.org/2019,48424)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.2019 - 8 Sa 460/19 (https://dejure.org/2019,48424)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 2019 - 8 Sa 460/19 (https://dejure.org/2019,48424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 S. 1 ArbGG; § 50 Abs. 2 ZPO
    Rechtsgrundlagen zur Parteifähigkeit von Gewerkschaften und nicht tariffähigen Arbeitnehmervereinigungen; Voraussetzungen des Zutrittsrechts von Gewerkschaften in den Betrieb zur Durchführung von Werbemaßnahmen

  • IWW

    Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 12 GG, Art.... 14 GG, §§ 139, 253, 256 ZPO, Art. 19 Abs. 3 GG, § 2 Abs. 2 BetrVG, § 64 Abs. 2b ArbGG, § 64 Abs. 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 65 ArbGG, § 10 Satz 1 ArbGG, § 50 Abs. 1 ZPO, § 50 ZPO, § 10 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG, § 50 Abs. 2 ZPO, Art. 9 GG, Art. 13, 14 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmervereinigung; Gewerkschaft; Mitgliederwerbung; Zutrittsrecht - Zutrittsrecht eines Allgemeinen Syndikats im Betriebe zur Mitgliederwerbung und Parteifähigkeit dieses

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 10 S. 1; ZPO § 50 Abs. 2
    Rechtsgrundlagen zur Parteifähigkeit von Gewerkschaften und nicht tariffähigen Arbeitnehmervereinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zutrittsrecht eines Allgemeinen Syndikats im Betriebe zur Mitgliederwerbung und Parteifähigkeit dieses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    Die Klägerin ist rechtsfähig entsprechend § 10 Satz 1 ArbGG und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig (vgl. für viele BAG vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 22, 23; vom 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris Rn. 14; Dreher in Düwell/Lipke, ArbGG, 5. Aufl., § 10 Rn. 7 - 9 mwN).

    Fehlt der Vereinigung die Tariffähigkeit, kann sich ihre Parteifähigkeit aus § 50 Abs. 2 ZPO ergeben (vgl. BAG vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 22; GK-ArbGG/Schleusener Stand April 2019 § 10 Rn. 17; Dreher in Düwell/Lipke, ArbGG, 5. Aufl., § 10 Rn. 9).

    Bei einem Fall der Doppelrelevanz rechtlich bedeutsamer Umstände sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit eines Antrags, wie es hier der Fall ist, ist es gerechtfertigt, das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen anzunehmen, um eine rechtskraftfähige Sachentscheidung zu ermöglichen (BAG vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 23).

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Klägerin um eine Gewerkschaft handelt oder ob ihr hierfür mangels hinreichender überbetrieblicher Organisation und Durchsetzungsfähigkeit die Tariffähigkeit fehlt (vgl. BAG vom 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris Rn. 25 - 35; vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - juris Rn. 67; vom 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 - juris Rn. 20; vom 7. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 35).

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts gehört zu der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigung auch deren Mitgliederwerbung in den Betrieben sogar durch betriebsfremde Beauftragte (BVerfG vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - juris Rn. 19; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - juris Rn. 38).

    Zu dieser verfassungsrechtlich geschützten Betätigung gehört auch die Werbung von Mitgliedern, von deren Zahl der Bestand und die Durchsetzungsfähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition abhängen (BVerfG vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - aaO; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - juris Rn. 38).

    Von ihrer Zahl hängt die Verhandlungsstärke ab (BVerfG vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - aaO; BAG vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 279/09 - aaO; vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - aaO).

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts gehört zu der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigung auch deren Mitgliederwerbung in den Betrieben sogar durch betriebsfremde Beauftragte (BVerfG vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - juris Rn. 19; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - juris Rn. 38).

    Zu dieser verfassungsrechtlich geschützten Betätigung gehört auch die Werbung von Mitgliedern, von deren Zahl der Bestand und die Durchsetzungsfähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition abhängen (BVerfG vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - aaO; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - juris Rn. 38).

    Von ihrer Zahl hängt die Verhandlungsstärke ab (BVerfG vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - aaO; BAG vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 279/09 - aaO; vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - aaO).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    Deshalb muss von der Arbeitnehmervereinigung auch im Betrieb Mitgliederwerbung betrieben werden dürfen (vgl. BAG vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - aaO; LAG Hamm vom 16. Dezember 2014 - 12 Sa 1020/14 - juris Rn. 36).

    Damit kollidiert eine derartige Mitgliederwerbung mit ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechten des Arbeitgebers und Betriebsinhabers, ua. dessen durch Art. 13, 14 GG geschützten Haus- und Eigentumsrecht sowie seiner jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit, die insbesondere bei einer Störung des Arbeitsablaufs und Betriebsfriedens berührt wird (BAG vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04; vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09).

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    Damit kollidiert eine derartige Mitgliederwerbung mit ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechten des Arbeitgebers und Betriebsinhabers, ua. dessen durch Art. 13, 14 GG geschützten Haus- und Eigentumsrecht sowie seiner jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit, die insbesondere bei einer Störung des Arbeitsablaufs und Betriebsfriedens berührt wird (BAG vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04; vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09).

    Ob der jeweils konkret begehrte Zutritt zu gewähren ist, richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls (BAG vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - juris Rn. 32 f.).

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    Die Klägerin ist rechtsfähig entsprechend § 10 Satz 1 ArbGG und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig (vgl. für viele BAG vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 22, 23; vom 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris Rn. 14; Dreher in Düwell/Lipke, ArbGG, 5. Aufl., § 10 Rn. 7 - 9 mwN).

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Klägerin um eine Gewerkschaft handelt oder ob ihr hierfür mangels hinreichender überbetrieblicher Organisation und Durchsetzungsfähigkeit die Tariffähigkeit fehlt (vgl. BAG vom 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris Rn. 25 - 35; vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - juris Rn. 67; vom 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 - juris Rn. 20; vom 7. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 35).

  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 12 Sa 1020/14

    Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb zur Mitgliederwerbung;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    Deshalb muss von der Arbeitnehmervereinigung auch im Betrieb Mitgliederwerbung betrieben werden dürfen (vgl. BAG vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - aaO; LAG Hamm vom 16. Dezember 2014 - 12 Sa 1020/14 - juris Rn. 36).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Klägerin um eine Gewerkschaft handelt oder ob ihr hierfür mangels hinreichender überbetrieblicher Organisation und Durchsetzungsfähigkeit die Tariffähigkeit fehlt (vgl. BAG vom 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris Rn. 25 - 35; vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - juris Rn. 67; vom 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 - juris Rn. 20; vom 7. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 35).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    Das Grundrecht schützt nicht nur die Freiheit des Einzelnen, eine derartige Vereinigung zu gründen, ihr beizutreten oder ihr fernzubleiben, sondern auch die Koalition in ihrem Bestand und ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, soweit dies der Wahrnehmung oder Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dient (BVerfG vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - juris Rn. 56).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 8 Sa 460/19
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Klägerin um eine Gewerkschaft handelt oder ob ihr hierfür mangels hinreichender überbetrieblicher Organisation und Durchsetzungsfähigkeit die Tariffähigkeit fehlt (vgl. BAG vom 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris Rn. 25 - 35; vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - juris Rn. 67; vom 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 - juris Rn. 20; vom 7. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris Rn. 35).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 AZR 279/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung

  • BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94

    Verletzung von Meinungs- und Koalitionsfreiheit durch Zurückweisung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2010 - 19 SaGa 2480/09

    Tariffähigkeit einer syndikalistischen Arbeitnehmervereinigung

  • ArbG Nürnberg, 27.06.2022 - 10 Ca 2442/22

    Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb, Streitwertfestsetzung, Zuständigkeit des

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 04.11.2019 (Az. 8 Sa 460/19, Rn.25) unter Berufung auf Datenschutz erkannt, dass die dortige Beklagte weder berechtigt noch verpflichtet sei, personenbezogene Arbeitnehmerdaten an die dortige Klägerin weiterzugeben.
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