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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17   

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https://dejure.org/2018,19284
LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17 (https://dejure.org/2018,19284)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2018 - 2 Sa 302/17 (https://dejure.org/2018,19284)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 2 Sa 302/17 (https://dejure.org/2018,19284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 44 Abs 1 S 1 VVG 2008, § 45 Abs 1 VVG 2008
    Versicherungsleistung aus Gruppenunfallversicherung - Abgeltungsklausel

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, §§ ... 9, 10 KSchG, § 44 VVG, § 812 BGB, § 44 Abs. 1 VVG, § 179 Abs. 3 VVG, § 45 Abs. 3 VVG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 179 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 43 ff. VVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 45 VVG, § 44 Abs. 2 VVG, § 45 Abs. 1 VVG, § 242 BGB, §§ 43 ff. VVG, § 157 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung der Arbeitgeberin zur Auszahlung der Versicherungsleistung aus einer zugunsten des als Kraftfahrer beschäftigten Arbeitnehmers abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltungsklausel; Auslegung; Fremdversicherung; Gruppenunfallversicherung; Invaliditätsleistung; Treuhandverhältnis; Vergleich; Versicherungsleistung aus Gruppenunfallversicherung

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 611a
    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung der Arbeitgeberin zur Auszahlung der Versicherungsleistung aus einer zugunsten des als Kraftfahrer beschäftigten Arbeitnehmers abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89

    Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17
    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsnehmer sind im Hinblick auf die Verfügungsbefugnis des Versicherungsnehmers über die materiell dem Versicherten zustehende Entschädigungsforderung als gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen ( BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - Rn. 13, NZA 1990, 701; BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - Rn. 13, NZA 1998, 376; BGH 07. Mai 1975 - IV ZR 209/73 - Rn. 12, NJW 1975, 1273 ).

    Denn es wäre mit seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht unvereinbar, einen Betrag zu behalten, auf den nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts der Arbeitnehmer als Gefahrperson allein Anspruch erheben könnte ( BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - Rn. 13, NZA 1990, 701 ).

    Entscheidend ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs ( BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - Rn. 16, NZA 1990, 701 ).

    Entstehungsbereich ist nicht das Arbeitsverhältnis, sondern das daneben bestehende besondere Versicherungsvertragsverhältnis ( BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - Rn. 17 und 18, NZA 1990, 701 ).

    Ein loser tatsächlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis qualifiziert Ansprüche aus selbständigen Verträgen - wie hier aus dem Versicherungsvertrag und dem daraus resultierenden Treuhandverhältnis -, deren rechtliche Ausgestaltung außerhalb der Rechtsbeziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegen, nicht als Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen ( BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - Rn. 19, NZA 1990, 701 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05

    Arbeitnehmer - Anspruch auf Auszahlung der Rentenleistungen einer privaten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17
    Mangels schriftlicher Einwilligung des Klägers handelt es sich nicht um eine Eigenversicherung, sondern um eine Fremdversicherung (§§ 179 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 i.V.m. 43 ff. VVG, vgl. BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - Rn. 13, NZA 1998, 376; LAG Rheinland-Pfalz 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 - Rn. 58, juris ).

    Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber aus dem Treuhandverhältnis einen Anspruch auf "Abtretung" der gegenüber der Versicherung bestehenden Ansprüche dahingehend, dass der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers auf das Verfügungsrecht aus § 45 Abs. 1 VVG verzichtet ( LAG Rheinland-Pfalz 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 - juris ).

    Anderenfalls könnte der Arbeitgeber entgegen seiner Fürsorgepflicht erheblich erschweren, dass der Arbeitnehmer die ihm infolge des Unfalls zustehende Versicherungsleistung erhält ( LAG Rheinland-Pfalz 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 - Rn. 88, juris ).

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 839/95

    Gruppen-Unfallversicherung; Verrechnung der Versicherungssumme mit den Kosten der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17
    Mangels schriftlicher Einwilligung des Klägers handelt es sich nicht um eine Eigenversicherung, sondern um eine Fremdversicherung (§§ 179 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 i.V.m. 43 ff. VVG, vgl. BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - Rn. 13, NZA 1998, 376; LAG Rheinland-Pfalz 18. August 2005 - 1 Sa 171/05 - Rn. 58, juris ).

    Soweit ihm die Versicherungssumme zufließt, hat er in der Art eines gesetzlichen Treuhänders das empfangene Geld an die versicherte Person auszukehren ( BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - Rn. 13, NZA 1998, 376 ).

    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsnehmer sind im Hinblick auf die Verfügungsbefugnis des Versicherungsnehmers über die materiell dem Versicherten zustehende Entschädigungsforderung als gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen ( BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - Rn. 13, NZA 1990, 701; BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - Rn. 13, NZA 1998, 376; BGH 07. Mai 1975 - IV ZR 209/73 - Rn. 12, NJW 1975, 1273 ).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17
    In der zitierten Entscheidung vom 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - habe das Bundesarbeitsgericht über gesetzlich unverfallbare Ansprüche aus dem BetrAVG entschieden, während es sich vorliegend um Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bzw. nach dessen Auflösung um Ansprüche aus einem nachvertraglichen Treue- bzw. Treuhandverhältnis handele.

    Bei der Auslegung ist insbesondere auch die Bedeutung der Versorgungsansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu berücksichtigen ( vgl. hierzu BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 50, NZA 2010, 883 ).

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17
    Die Parteien wollen in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig ob sie bei Vertragsschluss daran dachten oder nicht ( BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 24, juris ).
  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73

    Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17
    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsnehmer sind im Hinblick auf die Verfügungsbefugnis des Versicherungsnehmers über die materiell dem Versicherten zustehende Entschädigungsforderung als gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen ( BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - Rn. 13, NZA 1990, 701; BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 - Rn. 13, NZA 1998, 376; BGH 07. Mai 1975 - IV ZR 209/73 - Rn. 12, NJW 1975, 1273 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - 2 Sa 635/11

    Betriebsrente - Verzicht im Vergleich im Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17
    Auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Februar 2012 - 2 Sa 635/11 - sei allein über "unverfallbare Rentenansprüche" ergangen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 321/20

    Rückzahlungsverpflichtung - überzahlte Vergütung - Unkenntnis der Nichtschuld -

    Die Parteien wollen in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig ob sie bei Vertragsschluss daran dachten oder nicht (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 Sa 302/17 -, Rn. 44 - 46, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2021 - 8 Sa 246/20

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Abrechnungsklausel - Zahlungsverpflichtung

    Dabei sind alle den Parteien erkennbaren Begleitumstände, die für den Erklärungsinhalt von Bedeutung sein können, zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 24, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 Sa 302/17 -, Rn. 45 ).
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