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   OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81   

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https://dejure.org/1982,6888
OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81 (https://dejure.org/1982,6888)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.06.1982 - 3 U 258/81 (https://dejure.org/1982,6888)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juni 1982 - 3 U 258/81 (https://dejure.org/1982,6888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 765 BGB; § ... 607 BGB; § 284 BGB; § 288 BGB; § 301 ZPO; § 304 ZPO; § 138 Abs. 1 BGB ; § 774 BGB; § 401 BGB ; § 626 BGB; § 554a BGB ; § 627 Abs. 2 BGB; § 671 Abs. 2 BGB; § 675 BGB; § 732 Abs. 2 BGB; § 349 HGB
    Entscheidung durch Teilurteil zur Vermeidung nicht vertretbarer zeitlicher Verzögerungen; Nichtigkeit von Darlehens- und Schenkungsverträgen; Schutz der persönlichen Handlungsfreiheit durch den Tatbestand der sittenwidrigen Knebelung; Nichtigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung durch Teilurteil zur Vermeidung nicht vertretbarer zeitlicher Verzögerungen; Nichtigkeit von Darlehens- und Schenkungsverträgen; Schutz der persönlichen Handlungsfreiheit durch den Tatbestand der sittenwidrigen Knebelung; Nichtigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1982, 942
  • ZIP 1984, 437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 164/79

    Bürgenhaftung für Zinseszinsen einer Kontokorrentschuld

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Es stellt keine "Überraschungsklausel" dar, wenn bei einer Höchstbetragsbürgschaft "zuzüglich Nebenleistungen" unter eben diesen Nebenleistungen Zinsen, Provisionen und Kosten zu verstehen sind, und diese auch dann, wenn dadurch die Bürgschaftssumme überschritten wird (vgl. BGHZ 77, 256).

    Wie oben (A. III.) ausgeführt worden ist, ist die formularmäßige Klausel, nach der sich die Bürgschaft des Beklagten auf die auf die Bürgschaftssumme entfallenden Zinsen, Provisionen und Kosten auch dann erstreckt, wenn dadurch die Bürgschaftssumme überschritten wird, wirksam (vgl. dazu BGHZ 77, 256 für die im wesentlichen gleichlautenden, früheren Vordrucke des Deutschen Sparkassenverlags; ferner BGH, WM 1978, 10, 11).

  • BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72

    Berechnung entgangenen Bankgewinns

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Die Klägerin beachtet zwar die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 62, 103 [BGH 01.02.1974 - IV ZR 2/72] ), nach der ein Kreditinstitut, das sich mit verschiedenen Bankgeschäften beschäftigt, den durch eine unterbliebene Ausleihung entgangenen Gewinn unter Berücksichtigung aller Geschäftsparten darlegen muß.
  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Durch die Verpflichtung, Sicherheiten aufzugeben, kann der Vorwurf der Übersicherung abgewendet werden (Staudinger/Dilcher, a.a.O. Rdn. 33; BGHZ 26, 185).
  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 118/63

    Sittenwidrigkeit der Übertragung von Gesellschafterrechten

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Bei der Einräumung von Kontrollrechten hängt die Beurteilung des verbleibenden Restes an wirtschaftlicher Freiheit auch davon ab, nach welchen Maßstäben die Kontrollrechte auszuüben sind, d. h. ob z. B. der durch diese Rechte Begünstigte im Eigeninteresse und willkürlich handeln darf, oder ob er seinerseits Bindungen unterliegt, die einer dauerhaften Übernahme der aktiven Geschäftspolitik im Wege stehen (vgl. u. a. BGHZ 44, 158 f [BGH 12.07.1965 - II ZR 118/63] ür den Fall der Treuhand).
  • BGH, 18.12.1980 - III ZR 157/78

    Voraussetzungen einer ungerechtfertigten Bereicherung - Unrechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Es kommt stets auf das Ausmaß an, auf den verbleibenden Rest an unternehmerischer Freiheit, und darauf, ob und inwieweit sich der Gläubiger zur Freigabe nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigter Sicherheiten vertraglich verpflichtet hat (vgl. Canaris, Bankvertragsrecht 2. Aufl., Rdn. 2654; danach kann die Bank gemäß § 19 Abs. 1 der AGB der Banken - entsprechend Nr. 21 Abs. 4 der hier anzuwendenden AGB der Sparkassen - "selbstverständlich eine angemessene Übersicherung" verlangen; vgl. auch BGH WM 1981, 150, 151).
  • BGH, 26.10.1977 - VIII ZR 197/75

    Bürgschaft zwischen einer GmbH & Co. KG und einer Sparkasse - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Wie oben (A. III.) ausgeführt worden ist, ist die formularmäßige Klausel, nach der sich die Bürgschaft des Beklagten auf die auf die Bürgschaftssumme entfallenden Zinsen, Provisionen und Kosten auch dann erstreckt, wenn dadurch die Bürgschaftssumme überschritten wird, wirksam (vgl. dazu BGHZ 77, 256 für die im wesentlichen gleichlautenden, früheren Vordrucke des Deutschen Sparkassenverlags; ferner BGH, WM 1978, 10, 11).
  • BGH, 03.06.1970 - VIII ZR 199/68

    Nutzungspfandrecht als Vermögensübernahme?

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Die Bestellung von Grundpfandrechten, auch wenn diese - wie hier - den Wert eines Grundstücks eines Schuldners wirtschaftlich aushöhlt, vermag nicht den Tatbestand des § 419 BGB zu erfüllen (MünchKomm/Möschel, BGB § 419 Rdn. 26; BGHZ 54, 101, 105) [BGH 03.06.1970 - VIII ZR 199/68] .
  • BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 117/80

    Klagebefugnis des Sicherungseigentümers; Einwand der Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    In diesem Zusammenhang ist entscheidend, daß die Sicherungsübereignung des Warenlagers und die damit zusammenhängenden Sicherungszessionen aus dem Produktenverkauf nicht auf eine Vermögensübernahme gerichtet sind, sondern lediglich Sicherungsrechte an einem stets wechselnden Bestand von Vermögensgegenständen begründen (vgl. BGHZ 71, 306 [BGH 10.05.1978 - VIII ZR 166/77] ; BGH NJW 1981, 1835 [BGH 13.05.1981 - VIII ZR 117/80] ), Vorräten und Produkten zumal, deren Anschaffung und/oder Herstellung durch die Kredite der Klägerin ermöglicht werden sollte.
  • BGH, 10.01.1980 - III ZR 108/78

    Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag - Vorliegen eines tatsächlich

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    Auch unabhängig von den jeweiligen Darlehensbedingungen können Kreditverträge als Dauerschuldverhältnisse unter entsprechender Anwendung der §§ 626, 554 a BGB aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (BGH WM 1980, 380).
  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 166/77

    Vermögensübernahme durch Factoring

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
    In diesem Zusammenhang ist entscheidend, daß die Sicherungsübereignung des Warenlagers und die damit zusammenhängenden Sicherungszessionen aus dem Produktenverkauf nicht auf eine Vermögensübernahme gerichtet sind, sondern lediglich Sicherungsrechte an einem stets wechselnden Bestand von Vermögensgegenständen begründen (vgl. BGHZ 71, 306 [BGH 10.05.1978 - VIII ZR 166/77] ; BGH NJW 1981, 1835 [BGH 13.05.1981 - VIII ZR 117/80] ), Vorräten und Produkten zumal, deren Anschaffung und/oder Herstellung durch die Kredite der Klägerin ermöglicht werden sollte.
  • BGH, 05.12.1957 - VII ZR 20/57

    Rechtsmittel

  • RG, 29.07.1940 - V 199/39

    Zur Frage, ob das Vertragswerk einer Schuhmaschinenfabrik, wenn sie die von ihr

  • OLG Köln, 21.01.2002 - 13 U 69/00

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Bankrecht; Sittenwidrigkeit von

    Dies braucht sie unter Berücksichtigung ihrer legitimen Interessen jedenfalls dann nicht hinzunehmen, wenn der Schuldner ohnehin sanierungsunfähig und ist die Insolvenz kurz bevorsteht (vgl. OLG Celle ZIP 82, 942, 952; Hopt/Mülbert a.a.O.).
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