Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 901/01 - 205 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verwertung von Kundendaten; Nachweisbarkeit von konkreten Verwertungshandlungen als Voraussetzung für die Annahme einer Wiederholungsgefahr oder Erstbegehungsgefahr; Rückgriff eines Handelsvertreters auf Kundenlisten seines früheren ...
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 17 Abs. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; HGB § 90; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassung der Verwertung von Kundendaten
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Unbefugte Verwertung fremder Betriebsgeheimnisse, Kundenadressen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 17.10.2001 - 71 O 156/00
- LG Saarbrücken, 17.10.2001 - 7I O 156/00
- OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 901/01 - 205
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 359
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97
Unlautere Verwertung von Kundenanschriften
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 901/01
Überdies widerspricht es ohne weiteres der Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmanns, wenn sich der Handelsvertreter unter Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG Aufzeichnungen aus der ihm von seinem Unternehmen überlassenen Kundenkartei zum Zwecke der Verwertung im Wettbewerb für ein Konkurrenzunternehmen gemacht hat (BGH NJW-RR 1999, 1131 f.).Dem Handelsvertreter ist es nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs versagt, unter Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG Aufzeichnungen aus der Kundenkartei seines Unternehmens zum Zwecke der Verwertung im Wettbewerb zu machen (BGH NJW-RR 1999, 1131 f).
- BGH, 14.07.1993 - I ZR 189/91
Geld-zurück-Garantie - Irreführung/sonst; übertriebenes Anlocken
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 901/01
Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine in naher Zukunft bevorstehende Verletzungshandlung vorliegen (BGH GRUR 1994, 57; 1991, 607). - BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89
"VISPER"; Gebrauch einer Kennzeichnung für ein Ergebnis universitärer Forschung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 901/01
Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine in naher Zukunft bevorstehende Verletzungshandlung vorliegen (BGH GRUR 1994, 57; 1991, 607).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verzögerungsschaden; Amtshaftung; Enteignungsgleicher Eingriff; Pflichtverletzung; Veränderungssperre; Bauplanungsrecht
- Judicialis
BauGB § 34; ; BauGB § 14; ; BauGB § 15; ; BauGB § 29; ; BauGB § 2 Abs. 1; ; BGB § 839; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108
- rechtsportal.de
Amtshaftungsanspruch bei Versagung einer Baugenehmigung aufgrund nachträglich erlassener Veränderungssperre nach § 14 BauGB
- ibr-online
Veränderungssperre nach Stellung eines Bauantrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauantrag: Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre? (IBR 2002, 730)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 17.05.2001 - 1 O 378/00
- OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00
Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage
Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Zwar ist anerkannt und der Klägerin damit vom Ansatz her zuzugeben, dass eine Gemeinde nicht berechtigt ist, die Entscheidung bereits über eine Voranfrage über die angemessene Bearbeitungszeit hinaus zu verzögern, wenn das Bauvorhaben bei Eingang der Voranfrage oder eines Baugenehmigungsantrages planungsrechtlich zulässig ist (vgl. zuletzt BGH MDR 2001, 1112 m.w.N.). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Hierzu ist nicht erforderlich, dass der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan bereits Aussagen über den Inhalt der beabsichtigten Planung macht (BVerwG NJW 1977, 400). - BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88
Zeitpunkt der Beschlußfassung
Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Es ist also auch amtspflichtgemäß, wenn in einem solchen Fall die Gemeinde den Zeitraum, der für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Bauvoranfrage ohnehin erforderlich wäre, zugleich dazu nutzt, derartige Maßnahmen, wie Veränderungssperren, zu ergreifen (BGH a.a.O. sowie BVerwG NVwZ 1989, 661 f).