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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01   

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https://dejure.org/2001,3146
OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01 (https://dejure.org/2001,3146)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2001 - 11 U 39/01 (https://dejure.org/2001,3146)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2001 - 11 U 39/01 (https://dejure.org/2001,3146)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorleistungspflicht des Bestellers einer Einbauküche vor Montage; Aushandeln von Vertragsbedingungen; Unwirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Herstellung und Montage von Einbauküchen

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 1 Abs. 1; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; BGB § 642; ; BGB § 320; ; BGB § 322; ; BGB § 326; ; BGB § 273; ; BGB § 640; ; BGB § 641; ; BGB § 651 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertragsrecht: Einbau einer Küche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann fällt Einbauküche darunter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1487
  • BauR 2002, 1898 (Ls.)
  • BauR 2002, 990 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Auch wenn es schließlich bei der gestellten Klausel verbleibt, muss der Verwender sie vorher grundsätzlich zur Disposition gestellt, d.h. sich deutlich und ernsthaft zur Änderung bereit erklärt haben (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 54; NJW 1988, 410; 1991, 1678, 1679; 1992, 2759, 2760; 2000, 1110, 1111).

    Für ein Aushandeln im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG reicht es aber nicht aus, dass das eine Geschäftsbedingung dem Vertragspartner bekannt ist und dass deren Inhalt lediglich erläutert oder erörtert wird und den Vorstellungen des Partners entspricht, wenn nicht dem Verhandlungspartner die bereits beschriebene Gestaltungsfreiheit eingeräumt wird (BGH, NJW 1991, 1678, 1679; 2000, 1110, 1111).

    Dies reicht für ein nachträgliches Aushandeln der ursprünglichen Regelung, soweit es dabei blieb, nicht aus (vgl. auch BGH, NJW 1991, 1678, 1679).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Auch wenn es schließlich bei der gestellten Klausel verbleibt, muss der Verwender sie vorher grundsätzlich zur Disposition gestellt, d.h. sich deutlich und ernsthaft zur Änderung bereit erklärt haben (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 54; NJW 1988, 410; 1991, 1678, 1679; 1992, 2759, 2760; 2000, 1110, 1111).

    Für ein Aushandeln im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG reicht es aber nicht aus, dass das eine Geschäftsbedingung dem Vertragspartner bekannt ist und dass deren Inhalt lediglich erläutert oder erörtert wird und den Vorstellungen des Partners entspricht, wenn nicht dem Verhandlungspartner die bereits beschriebene Gestaltungsfreiheit eingeräumt wird (BGH, NJW 1991, 1678, 1679; 2000, 1110, 1111).

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Nach der Rechtsprechung liegt eine vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingung auch dann vor, wenn die betreffende Vereinbarung nicht schriftlich niedergelegt, aber zum Zwecke künftiger Verwendung "im Kopf" des Verwenders oder seiner Abschlussgehilfen gespeichert ist und die Anweisung an die Abschlussvertreter des Verwenders besteht, die Klausel in geeigneten Fällen schriftlich in den Vertragstext aufzunehmen oder mündlich von dem Kunden akzeptieren zu lassen (BGH, NJW 1988, 410; 1999, 2180, 2181; OLG Dresden, OLGR 1998, 426, 427; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.).

    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung zutreffend bereits mehrfach Vorleistungsklauseln im Werkvertragsrecht, die die gesetzliche Vorleistungspflicht des Werkunternehmers aushöhlen, für unwirksam gehalten (BGH, NJW 1985, 855, 857; 1986, 3199, 3200 f.; 1993, 3264, 3265; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047 f.; vgl. auch BGH, NJW 1999, 2180 ff.; OLG Dresden, a.a.O., zur Vorleistungspflicht bei Kaufverträgen im Möbelhandel).

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Nach der Rechtsprechung liegt eine vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingung auch dann vor, wenn die betreffende Vereinbarung nicht schriftlich niedergelegt, aber zum Zwecke künftiger Verwendung "im Kopf" des Verwenders oder seiner Abschlussgehilfen gespeichert ist und die Anweisung an die Abschlussvertreter des Verwenders besteht, die Klausel in geeigneten Fällen schriftlich in den Vertragstext aufzunehmen oder mündlich von dem Kunden akzeptieren zu lassen (BGH, NJW 1988, 410; 1999, 2180, 2181; OLG Dresden, OLGR 1998, 426, 427; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.).

    Auch wenn es schließlich bei der gestellten Klausel verbleibt, muss der Verwender sie vorher grundsätzlich zur Disposition gestellt, d.h. sich deutlich und ernsthaft zur Änderung bereit erklärt haben (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 54; NJW 1988, 410; 1991, 1678, 1679; 1992, 2759, 2760; 2000, 1110, 1111).

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung zutreffend bereits mehrfach Vorleistungsklauseln im Werkvertragsrecht, die die gesetzliche Vorleistungspflicht des Werkunternehmers aushöhlen, für unwirksam gehalten (BGH, NJW 1985, 855, 857; 1986, 3199, 3200 f.; 1993, 3264, 3265; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047 f.; vgl. auch BGH, NJW 1999, 2180 ff.; OLG Dresden, a.a.O., zur Vorleistungspflicht bei Kaufverträgen im Möbelhandel).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Damit war unter Verwendung vertretbarer Sachen ein unvertretbares, gerade für die Bedürfnisse und Zwecke der Klägerin geeignetes Werk herzustellen, so dass nach § 651 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB im Wesentlichen Werkvertragsrecht Anwendung findet (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 787, 788; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 55, 56 = NZBau 2000, 330 f.).
  • BGH, 16.09.1993 - VII ZR 206/92

    Formularklauseln beim Bauvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung zutreffend bereits mehrfach Vorleistungsklauseln im Werkvertragsrecht, die die gesetzliche Vorleistungspflicht des Werkunternehmers aushöhlen, für unwirksam gehalten (BGH, NJW 1985, 855, 857; 1986, 3199, 3200 f.; 1993, 3264, 3265; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047 f.; vgl. auch BGH, NJW 1999, 2180 ff.; OLG Dresden, a.a.O., zur Vorleistungspflicht bei Kaufverträgen im Möbelhandel).
  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Auch wenn es schließlich bei der gestellten Klausel verbleibt, muss der Verwender sie vorher grundsätzlich zur Disposition gestellt, d.h. sich deutlich und ernsthaft zur Änderung bereit erklärt haben (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 54; NJW 1988, 410; 1991, 1678, 1679; 1992, 2759, 2760; 2000, 1110, 1111).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Die Geltendmachung der sich aus § 326 BGB ergebenden Rechte begegnet keinen Bedenken, da das Werk der Beklagten nicht abgenommen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2046, 2047).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 19/85

    Formularmäßige Vereinbarung des Auszahlungsfortschritts bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung zutreffend bereits mehrfach Vorleistungsklauseln im Werkvertragsrecht, die die gesetzliche Vorleistungspflicht des Werkunternehmers aushöhlen, für unwirksam gehalten (BGH, NJW 1985, 855, 857; 1986, 3199, 3200 f.; 1993, 3264, 3265; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047 f.; vgl. auch BGH, NJW 1999, 2180 ff.; OLG Dresden, a.a.O., zur Vorleistungspflicht bei Kaufverträgen im Möbelhandel).
  • BGH, 03.07.1985 - IVa ZR 246/83

    Begriff des Aushandelns

  • OLG Köln, 21.01.1992 - 9 U 78/91

    Wann ist der Werklohn des Fensterbauers fällig?

  • OLG Frankfurt, 01.03.2000 - 23 U 47/99

    Rechtsnatur eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer hochwertigen

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat und die Parteien auf dieser Grundlage eine Einigung finden, mit der die nachteilige Wirkung der Klausel lediglich abgeschwächt wird (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2002, 1487; Staudinger/Schlosser, BGB, 13. Bearb. 2006, § 305 Rn. 49; MünchKommBGB/Basedow, aaO, § 305 Rn. 42, 44; A. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, aaO, § 305 BGB Rn. 46, 48; Pfeifer in Wolf/Lindacher/Pfeifer, aaO, § 305 Rn. 45; Palandt/Grüneberg, aaO, § 305 Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 06.09.2016 - 9 Sa 1385/15

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen

    Auch ein teilweises Entgegenkommen des Klauselverwenders gegenüber dem Vertragspartner, ohne den Kerngehalt der durch die Geschäftsbedingung getroffenen Regelung ernsthaft zur Disposition zu stellen, stellt kein Aushandeln der gesamten Regelung dar (OLG L., Urteil vom 19. September 2001 - 11 U 39/01 -, Rn. 12, juris; MüKoBGB/Basedow BGB § 305 Rn. 44).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25896
OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01 (https://dejure.org/2002,25896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2002 - 11 U 39/01 (https://dejure.org/2002,25896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2002 - 11 U 39/01 (https://dejure.org/2002,25896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Eine einen Rechtsanwalt oder Notar auf Schadensersatz in Anspruch nehmende Partei trägt für das Unterlassen derer Pflichten die Beweislast; Beweislast einer einen Rechtsanwalt oder Notar auf Schadensersatz in Anspruch nehmenden Partei für das Unterlassen derer Pflichten

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Dabei soll der Subsidiaritätseinwand dann versagen, wenn bereits ein Ersatzpflichtiger erfolglos in Anspruch genommen worden ist und sich erst im Amtshaftungsprozess zeigt, dass auch noch gegen einen weiteren Dritten Ersatzansprüche in Betracht kommen (BGHZ 120, 124, 131).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Wer einen zur umfassenden Belehrung Verpflichteten, z. B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, trägt für dieses Unterlassen die Beweislast, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (BGH NJW 1987, 1322; BGH NJW-RR 1987, 869, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91

    Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Für diese von den Beklagten substantiiert bestrittene Behauptung streitet nicht bereits die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens, denn diese greift nur ein, wenn lediglich eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1992, 3237, 3241).
  • BGH, 02.04.1987 - IX ZR 68/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Wer einen zur umfassenden Belehrung Verpflichteten, z. B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, trägt für dieses Unterlassen die Beweislast, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (BGH NJW 1987, 1322; BGH NJW-RR 1987, 869, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Im Rahmen eines solchen Maklervertrages ist der Makler verpflichtet, den Auftraggeber über alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände aufzuklären, die sich auf den Geschäftsabschluss beziehen und für den Willensentschluss des Auftraggebers bedeutsam sein können (BGH NJW 1981, 2685).
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Bei den hier in Frage kommenden Aufklärungspflichten gilt allerdings grundsätzlich, dass den Makler grundsätzlich keine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht trifft (BGHZ 36, 323, 328) und der Makler seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen schuldet (OLG Düsseldorf OLGR 1993, 349).
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 261/88

    Vereinbarung der verzögerten Einreichung beurkundeter Willenserklärungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Nur dann, wenn es sich um Belehrungen handelt, die nach den gesetzlichen Vorschriften einer Dokumentationspflicht unterliegen (§ 17 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, §§ 18 - 21 BeurkG), hat bei Fehlen eines entsprechenden Belehrungsvermerkes im Streitfall der Notar zu beweisen, dass er ordnungsgemäß belehrt hat (BGH DNotZ 1974, 296; BGH DNotZ 1990, 441, 442).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 145/71

    Notarpflicht - Anwaltspflicht - Aufklärungspflicht - Beratungsfehler - Belehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Nur dann, wenn es sich um Belehrungen handelt, die nach den gesetzlichen Vorschriften einer Dokumentationspflicht unterliegen (§ 17 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, §§ 18 - 21 BeurkG), hat bei Fehlen eines entsprechenden Belehrungsvermerkes im Streitfall der Notar zu beweisen, dass er ordnungsgemäß belehrt hat (BGH DNotZ 1974, 296; BGH DNotZ 1990, 441, 442).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 7 U 249/92

    Pflichten des Maklers; Überprüfung von Angaben

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2002 - 11 U 39/01
    Bei den hier in Frage kommenden Aufklärungspflichten gilt allerdings grundsätzlich, dass den Makler grundsätzlich keine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht trifft (BGHZ 36, 323, 328) und der Makler seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen schuldet (OLG Düsseldorf OLGR 1993, 349).
  • OLG Hamm, 24.04.2006 - 18 U 10/05

    Zur Haftung eines Maklers wegen falscher Angaben im Exposé - Gebrauchsregelung in

    Auf die Berufung der beiden Streithelfer wurde die landgerichtliche Entscheidung durch Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.09.2002 (11 U 39/01) abgeändert und die Klage des Zeugen F mit der Begründung abgewiesen, dass der Zeuge das Bestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 Bundesnotarordnung nicht ausgeschlossen habe.

    Insoweit habe der 11. Zivilsenat des OLG Hamm zu Recht in dem Verfahren 11 U 39/01 die Auffassung vertreten, dass der Beklagte zu 1.) verpflichtet gewesen sei, den Zeugen F zumindest darauf hinzuweisen, dass er die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten des Ausbaus der Räume nicht überprüft habe.

    Zu einem solchen Hinweis ist der Beklagte entgegen der vom 11. Zivilsenat im Verfahren 12 O 490/99 LG Essen (= 11 U 39/01 OLG Hamm) geäußerten Rechtsauffassung nicht verpflichtet gewesen, weil dies nach Dafürhalten des Senats zu einer uferlosen Ausweitung der Maklerpflichten führen würde.

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Rechtsprechung
   SG Stade, 17.05.2005 - S 11 U 39/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,100592
SG Stade, 17.05.2005 - S 11 U 39/01 (https://dejure.org/2005,100592)
SG Stade, Entscheidung vom 17.05.2005 - S 11 U 39/01 (https://dejure.org/2005,100592)
SG Stade, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - S 11 U 39/01 (https://dejure.org/2005,100592)
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