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   KG, 18.08.2003 - 26 U 32/03   

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https://dejure.org/2003,12302
KG, 18.08.2003 - 26 U 32/03 (https://dejure.org/2003,12302)
KG, Entscheidung vom 18.08.2003 - 26 U 32/03 (https://dejure.org/2003,12302)
KG, Entscheidung vom 18. August 2003 - 26 U 32/03 (https://dejure.org/2003,12302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung in Form regelmäßig wiederkehrender Zahlungen; Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens; Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft; Verzögerungen bei Erlass und Zustellung von Mahnbescheiden; Inanspruchnahme von mehr als zwei natürlichen Personen als Antragsgegner ...

  • Judicialis

    ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1; ; ZPO § 339; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 700 Abs. 1; ; BGB § 106 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 197 a.F.; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 209 a.F.; ; BGB § 222 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 421; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 614 Satz 2; ; BGB § 670; ; GKG § 65 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung eines Verwalterhonorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 18.08.2003 - 26 U 32/03
    Eine unmittelbare persönliche Inanspruchnahme des Beklagten wäre hierdurch noch nicht erfolgt, er wäre als Partei auch nicht bereits hinreichend bestimmbar gewesen, da nach der bei Beantragung des Mahnbescheides bereits veröffentlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 146, 341 die BGB-Außengesellschaft selbst parteifähig ist und sich aus ihrer gerichtlichen Inanspruchnahme gerade nicht ergibt, dass zugleich die jeweiligen Gesellschafter unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 39/83

    Konkurrenz kurzer Verjährungsfristen

    Auszug aus KG, 18.08.2003 - 26 U 32/03
    Sowohl in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch in der Literatur ist anerkannt, dass die Vorschrift des § 196 Abs. 1 BGB a.F. im Konkurrenzfall der Regelung in § 197 BGB a.F. vorgeht (BGHZ 91, 305 [309 f.]; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rdnr. 4 zu § 195 BGB).
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