Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.12.2003 - 8 U 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7829
OLG Frankfurt, 23.12.2003 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2003,7829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.12.2003 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2003,7829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2003,7829)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Infektion mit AIDS und Hepatitis-C wegen mangelnder Hygiene bei Ozontherapie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen der Übertragung von Hepatitis C und AIDS durch einen Behandlungsfehler bei einer Ozon-Therapie ; Anspruch aus unerlaubter Handlung und positiver Verletzung eines ärztlichen Behandlungsvertrages ; Übertragung von Krankheiten durch Verstoß ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Behandlungsfehler - Übertragung von Hepatitis C und AIDS

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rechtsdepesche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arzthaftung: Infektionsrisiko Ozontherapie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2003 - 8 U 140/99
    Diese ist hier gemäß den vom BGH in BGHZ 142, 126 ff und BGHZ 144, 296 ff. aufgestellten Erfordernissen anzunehmen.
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2003 - 8 U 140/99
    Diese ist hier gemäß den vom BGH in BGHZ 142, 126 ff und BGHZ 144, 296 ff. aufgestellten Erfordernissen anzunehmen.
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2003 - 8 U 140/99
    Ein grober Behandlungsfehler ist dann anzunehmen, wenn ein Fehlverhalten des Arztes vorliegt, das zwar nicht notwendig aus subjektiven, in der Person des jeweiligen Arztes liegenden Gründen, wohl aber aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabes nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGHZ 85, 212).
  • BGH, 16.06.1981 - VI ZR 38/80

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2003 - 8 U 140/99
    Der Hygienemangel bei Durchführung der Ozontherapie mit mehrfacher Verwendung der Glasspritze war geeignet, die Infektion der Klägerin mit HCV und HIV herbei zu führen und es hat sich gerade dasjenige Risiko verwirklicht, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1981, 2513).
  • LG Frankfurt/Main, 29.06.1999 - 14 O 497/97

    AIDS-Infektion bei Ozontherapie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2003 - 8 U 140/99
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.6.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ­ Az. 1/14 O 497/97 ­ wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 8 U 140/99 (1)   

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https://dejure.org/2001,13118
OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 8 U 140/99 (1) (https://dejure.org/2001,13118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2001 - 8 U 140/99 (1) (https://dejure.org/2001,13118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 8 U 140/99 (1) (https://dejure.org/2001,13118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigungsantrag; Anforderungen an einen Urteilstatbestand; Wiedergabe einer Zeugenaussage; Infektion durch eine Blutspende

  • Judicialis

    ZPO § 320; ; ZPO § 313 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 320 § 313 Abs. 2
    Berichtigung des Tatbestandes eines zivilrechtlichen Urteils

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99   

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https://dejure.org/2000,9481
OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2000,9481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2000 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2000,9481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2000 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2000,9481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen HIV-infizierter Blutspenden; Forderungsübergang auf eine Betriebshaftpflichtversicherung ; Versicherungsnehmer; Untersuchung auf HIV-Antikörper ; Verrichtungsgehilfe ; Gefährdungshaftung des Arzneimittelherstellers; Kausalität; Mitverschulden

  • Judicialis

    VVG § 67 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § ... 67; ; VVG § 151; ; VVG § 151 Abs. 1; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; AMG § 5; ; AMG § 14 Abs. 4; ; AMG § 19; ; AMG § 84; ; AMG § 84 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 831; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 788

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch bei HIV und Hepatitis Infektionen durch verseuchte Blutkonserven

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99
    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (BGHZ 57, 137).
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99
    Der adädquate Ursachenzusammenhang konnte nur dann fehlen, wenn die Versicherungsnehmerin der Klägerin, durch den Abschluß der Vergleiche in ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingegriffen und eine weitere Ursache gesetzt hätte, die den Schaden endgültig herbeiführte (BGH NJW-RR 1992, 1196).
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