Rechtsprechung
KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurkundungsbedürftigkeit eines im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen Mietvertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zusammengesetzte Verträge
- Judicialis
BGB § 125 Satz 1; ; BGB § ... 139; ; BGB § 141; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 311 b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 311 b Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 367; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 550 Satz 1; ; BGB § 765; ; BeurkG § 9 Abs. 2; ; BeurkG § 13 Abs. 1; ; BeurkG § 13 a; ; ZPO § 67; ; ZPO § 148; ; ZPO § 314 Satz 2; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurkundungsbedürftigkeit eines im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen Mietvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurkundungserfordernis bei Mietvertrag mit Grundstückkaufoption
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist Mietvertrag beurkundungsbedürftig? (IMR 2010, 1009)
Verfahrensgang
- BGH - XII ZR 17/08
- LG Berlin, 12.10.2006 - 12 O 645/05
- KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03
Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als …
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Eine für sich allein nicht formbedürftige Vereinbarung ist jedoch dann notariell zu beurkunden, wenn sie mit einem Grundstücksvertrag rechtlich zusammenhängt (Staudinger, BGB, 2006, § 311 b, Rdnr.173; BGH, NJW 2004, 3330; BGH, NJW 1994, 2885; BGH, NJW 1988, 132).Ein die notarielle Beurkundung eines an sich formlos gültigen Rechtsgeschäftes erfordernder rechtlicher Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag liegt vor, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH, NJW 1994, 2885; BGH, NJW 2004, 3330; BGH, NJW 1988, 132).
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Zur Bejahung einer rechtlichen Einheit in dem oben dargelegten Sinn genügt es nicht, dass das eine Geschäft im Vertrauen auf das Zustandekommen des anderen vorgenommen wird, erforderlich ist vielmehr, dass das Grundstücksgeschäft nur zusammen mit dem anderen gelten soll (BGH , NJW 1986, 1983; BGHZ 76, 43).Diese Regelung sollte gerade die rechtliche Selbständigkeit von Grundstückskaufvertrag und Mietvertrag ermöglichen, denn sie hält den Vertragsparteien die Möglichkeit offen, den Grundstückskaufvertrag auch für den Fall durchzuführen, dass der Mietvertrag nicht zustande kommen sollte (so auch BGHZ 76, 43 im so genannten Fertighausurteil und BGH, NJW 1981, 82 im so genannten Doppelhaushälfteurteil;… Korte, a.a.O).
- BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86
Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines …
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Eine für sich allein nicht formbedürftige Vereinbarung ist jedoch dann notariell zu beurkunden, wenn sie mit einem Grundstücksvertrag rechtlich zusammenhängt (Staudinger, BGB, 2006, § 311 b, Rdnr.173; BGH, NJW 2004, 3330; BGH, NJW 1994, 2885; BGH, NJW 1988, 132).Ein die notarielle Beurkundung eines an sich formlos gültigen Rechtsgeschäftes erfordernder rechtlicher Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag liegt vor, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH, NJW 1994, 2885; BGH, NJW 2004, 3330; BGH, NJW 1988, 132).
- BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84
Verurteilung zur Annahme eines Angebots
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Liegen getrennte Urkunden vor, spricht die - widerlegbare - Vermutung dafür, dass die Parteien die verschiedenen Geschäfte nicht als Einheit wollten (BGH, NJW 1986, 1983).Zur Bejahung einer rechtlichen Einheit in dem oben dargelegten Sinn genügt es nicht, dass das eine Geschäft im Vertrauen auf das Zustandekommen des anderen vorgenommen wird, erforderlich ist vielmehr, dass das Grundstücksgeschäft nur zusammen mit dem anderen gelten soll (BGH , NJW 1986, 1983; BGHZ 76, 43).
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93
Nichtigkeit verbundener Geschäfte
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Eine für sich allein nicht formbedürftige Vereinbarung ist jedoch dann notariell zu beurkunden, wenn sie mit einem Grundstücksvertrag rechtlich zusammenhängt (Staudinger, BGB, 2006, § 311 b, Rdnr.173; BGH, NJW 2004, 3330; BGH, NJW 1994, 2885; BGH, NJW 1988, 132).Ein die notarielle Beurkundung eines an sich formlos gültigen Rechtsgeschäftes erfordernder rechtlicher Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag liegt vor, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH, NJW 1994, 2885; BGH, NJW 2004, 3330; BGH, NJW 1988, 132).
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98
Widerruf der Erledigungserklärung
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Die Klägerinnen waren zu einer Änderung der Verrechnungserklärung und dem damit in Zusammenhang stehenden Widerruf der einseitigen Erledigungserklärung berechtigt ( BGH, NJW 2002, 442). - BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98
Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung …
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Maßgeblich kommt es für die Formbedürftigkeit auf die Abhängigkeit des Grundstücksvertrages von dem weiteren Geschäft an (…Staudinger, a.a.O, § 311 b, Rdnr.174; BGH, NJW 2000, 951). - OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
Rechtliche Einheit von Verträgen; Erlass einer Leistungsverfügung
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Auf derselben Linie liege die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22. März 2007 (8 U 602/06-160). - KG, 19.05.2003 - 8 U 37/01
Formbedürftigkeit der mit einem Grundstückskaufvertrag verbundenen Geschäfte
Auszug aus KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06
Die Berufungen würden die Entscheidung des erkennenden Senates vom 19. Mai 2003 (8 U 37/01 KG Report Berlin 2004, 286) übersehen.