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   OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06 - 160   

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OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06 - 160 (https://dejure.org/2007,3108)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.03.2007 - 8 U 602/06 - 160 (https://dejure.org/2007,3108)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. März 2007 - 8 U 602/06 - 160 (https://dejure.org/2007,3108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Leistungsverfügung; Mietzahlungsanspruch: Formbedürftigkeit eines Mietvertrages wegen des Zusammenhangs mit einer notariell beurkundeten Ankaufsrechtsvereinbarung; Zulässigkeit des Erlasses einer Leistungsverfügung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 311b Abs. 1, 125, 242
    Formerfordernis bei Ankaufsrecht und Mietvertrag; treuwidrige Berufung auf Formnichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsverfügung hinsichtlich der Zahlung rückständiger sowie künftiger Miete; Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft; Notarielle Beurkundung eines Mietvertrages; Tatsächliche Vermutung für einen rechtlichen Zusammenhang mehrerer selbstständiger Verträge; ...

  • Judicialis

    BGB § 94; ; BGB § ... 125; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 178; ; BGB § 242; ; BGB § 311b; ; BGB § 311b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 987; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 311b; ZPO § 935 § 940
    Formbedürftigkeit bei rechtlicher Einheit von Verträgen - Erlass einer Leistungsverfügung wegen Notsituation des Antragstellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliche Einheit von Mietvertrag und Grundstücksvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaum: Kann die Mietzahlung per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden? (IMR 2007, 304)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Formnichtiger Mietvertrag: Wann darf sich der Mieter nicht darauf berufen? (IMR 2007, 255)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein mit einem Grundstückskauf verbundener Mietvertrag beurkundet werden? (IMR 2007, 254)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Formzwang für verbundenen Mietvertrag bei Unabhängigkeit des Grundstücksvertrags! (IMR 2007, 322)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen erkennen lässt und der andere Partner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (vgl. BGH NJW 1981, 274, 275; NJW 1984, 869, 870; NJW 1987, 1069; NJW 2000, 951).

    Ob ein Einheitlichkeitswille der Beteiligten vorhanden ist, ist unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsschließenden und ihres erklärten Willens mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1987, 1069, 1070).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Normzweck des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB (Warn- und Schutzfunktion, Gewährsfunktion für richtige, vollständige und rechtswirksame Wiedergabe des Parteiwillens, Beweisfunktion) nur berührt ist, wenn nach dem Willen der Parteien des Grundstücksgeschäfts dieses nur Geltung zusammen mit einem anderen Geschäft haben soll (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Die Niederlegung mehrerer selbstständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (vgl. BGH NJW 1980, 829, 830; NJW 1981, 274, 275; NJW 1987, 1069; NJW-RR 2003, 1565, 1566).

    (1) Gegen einen Verknüpfungswillen spricht zunächst - über das Vorliegen getrennter Vertragsurkunden hinaus - der Umstand, dass die Ankaufsrechtsvereinbarung nicht zwischen den Parteien, sondern zwischen der Klägerin und dem D. e.V. geschlossen worden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang kann allenfalls ein entscheidendes Indiz auch für die rechtliche Einheit der Verträge sein (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Diese Voraussetzung erfüllen insbesondere zwei Fallgruppen, nämlich zum einen die Fälle der Existenzgefährdung des einen Teils und zum anderen die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (vgl. BGH NJW 1983, 563, 564; NJW 1987, 1069, 1070; NJW 2004, 3330, 3331 f.).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03

    Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Im rechtlichen Ausgangspunkt ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die in dem Erlass einer Leistungsverfügung liegende rechtliche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung voraussetzt, dass der Kläger sich in einer Notlage befindet oder ihm eine solche droht, er also dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen ist, er mit hoher bis an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren obsiegen wird und unter Abwägung der beiderseitigen Belange, insbesondere des dem Kläger aus der Nichterfüllung entstehenden oder drohenden Schadens einerseits und des von dem Beklagten aus der sofortigen Erfüllung zu erwartenden Schadens andererseits, das Interesse des Klägers daran, dass ihm der Anspruch bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zuerkannt wird, überwiegt (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 618, 619 f.).

    Die an eine Notlage zu stellenden Anforderungen sind daher geringer als im Falle einer nicht völlig zweifelsfreien Rechtslage (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 618, 620).

  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00

    Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Die Erstreckung des Formgebots des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB auf das verbundene, als solches nicht beurkundungsbedürftige Geschäft ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt, nicht aber im umgekehrten Fall der einseitigen Abhängigkeit des an sich nicht formbedürftigen Geschäfts vom Grundstücksgeschäft; im letzteren Fall bleibt das weitere Geschäft formfrei gültig (vgl. BGH NJW 2000, 951 f.; NJW 2001, 226 f. Rdnr. 19, zit. nach juris; NJW 2002, 2559 f. Rdnr. 13 ff., zit. nach juris).

    (2) Dieser wirtschaftliche Zusammenhang reicht jedoch nicht aus, die rechtlich maßgebliche Abhängigkeit der Ankaufsrechtsvereinbarung von dem Mietvertrag zu begründen (vgl. BGH NJW 2002, 2559 f. Rdnr. 17, zit. nach juris).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen erkennen lässt und der andere Partner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (vgl. BGH NJW 1981, 274, 275; NJW 1984, 869, 870; NJW 1987, 1069; NJW 2000, 951).

    Die Niederlegung mehrerer selbstständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (vgl. BGH NJW 1980, 829, 830; NJW 1981, 274, 275; NJW 1987, 1069; NJW-RR 2003, 1565, 1566).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen erkennen lässt und der andere Partner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (vgl. BGH NJW 1981, 274, 275; NJW 1984, 869, 870; NJW 1987, 1069; NJW 2000, 951).

    Die Erstreckung des Formgebots des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB auf das verbundene, als solches nicht beurkundungsbedürftige Geschäft ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt, nicht aber im umgekehrten Fall der einseitigen Abhängigkeit des an sich nicht formbedürftigen Geschäfts vom Grundstücksgeschäft; im letzteren Fall bleibt das weitere Geschäft formfrei gültig (vgl. BGH NJW 2000, 951 f.; NJW 2001, 226 f. Rdnr. 19, zit. nach juris; NJW 2002, 2559 f. Rdnr. 13 ff., zit. nach juris).

  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 76/99

    Verpflichtung des Urkundsnotars zur Beurkundung des Parteiwillens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Die Niederlegung mehrerer selbstständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (vgl. BGH NJW 1980, 829, 830; NJW 1981, 274, 275; NJW 1987, 1069; NJW-RR 2003, 1565, 1566).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt vor, wenn das eine Geschäft für das andere Anlass war oder dieses erst ermöglicht hat (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1565, 1566).

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Diese Voraussetzung erfüllen insbesondere zwei Fallgruppen, nämlich zum einen die Fälle der Existenzgefährdung des einen Teils und zum anderen die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (vgl. BGH NJW 1983, 563, 564; NJW 1987, 1069, 1070; NJW 2004, 3330, 3331 f.).
  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Diese Voraussetzung erfüllen insbesondere zwei Fallgruppen, nämlich zum einen die Fälle der Existenzgefährdung des einen Teils und zum anderen die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (vgl. BGH NJW 1983, 563, 564; NJW 1987, 1069, 1070; NJW 2004, 3330, 3331 f.).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Die Erstreckung des Formgebots des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB auf das verbundene, als solches nicht beurkundungsbedürftige Geschäft ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt, nicht aber im umgekehrten Fall der einseitigen Abhängigkeit des an sich nicht formbedürftigen Geschäfts vom Grundstücksgeschäft; im letzteren Fall bleibt das weitere Geschäft formfrei gültig (vgl. BGH NJW 2000, 951 f.; NJW 2001, 226 f. Rdnr. 19, zit. nach juris; NJW 2002, 2559 f. Rdnr. 13 ff., zit. nach juris).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06
    Die Niederlegung mehrerer selbstständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (vgl. BGH NJW 1980, 829, 830; NJW 1981, 274, 275; NJW 1987, 1069; NJW-RR 2003, 1565, 1566).
  • BGH, 24.11.1983 - VII ZR 34/83

    Errichtung von Wohnungen auf einem Grundstück - Schadensersatz wegen

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 471/07

    Rechtsfolgen einer mit einer Einziehungsermächtigung verbundenen

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wies der Senat mit Urteil vom 22.3.2007 (8 U 602/06 - 160) zurück.

    Das Landgericht hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, die derjenigen in dem im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien ergangenen Urteil des Senats vom 22.3.2007 (8 U 602/06 - 160) entspricht, angenommen, dass der Mietvertrag nicht der notariellen Beurkundung bedurfte.

  • KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06

    Berufung auf die Formnichtigkeit eines Mietvertrages: Beurkundungsbedürftigkeit

    Auf derselben Linie liege die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22. März 2007 (8 U 602/06-160).
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