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   BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15   

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BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15 (https://dejure.org/2016,19520)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2016 - 10 AZR 111/15 (https://dejure.org/2016,19520)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 (https://dejure.org/2016,19520)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 Abs 3 ZPO, § 525 S 1 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO
    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage - gerichtliche Hinweispflicht

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 139 Abs. 3 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 139 ZPO, § 525 Satz 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 9 Satz 1 UWG, §§ 280, 826 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 61 Abs. 1 Alt. 1 HGB, § 123 Abs. 1 bis Abs. 3 UmwG, §§ 4 ff., § 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG, § 324 UmwG, § 613a Abs. 1, Abs. 4 bis Abs. 6 BGB, § 613a BGB, § 139 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit und substantiierte Darlegung der Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils bei einer zivilprozessrechtlichen Verfahrensrüge; Mangelnde Bestimmtheit einer Teilklage bei unschlüssigem oder ungenügendem Sachvortrag der ...

  • Betriebs-Berater

    Teilklage - Schadensersatz bei unlauterem Wettbewerb

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage - gerichtliche Hinweispflicht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlauterer Wettbewerb; Schadensersatz; Teilklage

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit und substantiierte Darlegung der Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils bei einer zivilprozessrechtlichen Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - und ihre Rüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageabweisung als unzulässig durch das Berufungsgericht - und die Revision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spaltung, Ausgliederung - Betriebsteilübergang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage - gerichtliche Hinweispflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klageabweisung als unzulässig durch das Berufungsgericht und die Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 44
  • NJW 2016, 2830
  • MDR 2016, 1393
  • NZA 2017, 141
  • BB 2016, 2100
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 648/13

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil als bestehende wirtschaftliche Einheit

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Insoweit fehlte es an einer substanziierten Darlegung, ob und ggf. in welchem Umfang ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB auf die Klägerin stattgefunden hat (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 21. August 2014 - 8 AZR 648/13 - Rn. 15 ff.) und welche Arbeitsverhältnisse im Einzelnen davon betroffen waren.

    Aus diesem könnte hervorgehen, ob und ggf. in welchem Umfang ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB auf sie stattgefunden hat (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 21. August 2014 - 8 AZR 648/13 - Rn. 15 ff.) .

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Da § 324 UmwG eine Rechtsgrundverweisung auf § 613a Abs. 1 und Abs. 4 bis Abs. 6 BGB enthält, muss das Vorliegen eines Betriebs(teil)übergangs bei einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung für jede der in Betracht kommenden (Teil-)Einheiten eigenständig geprüft werden (vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - zu B II 1 c der Gründe; ErfK/Oetker 16. Aufl. § 324 UmwG Rn. 2; HWK/Willemsen § 324 UmwG Rn. 1) .
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ebenfalls ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 35 mwN) .
  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist;

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Bei einer Teilklage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den eingeklagten Teil übersteigt, kann die Bestimmung, bis zu welcher Höhe bzw. in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, nachgeholt werden (BGH 17. März 2016 - III ZR 200/15 - Rn. 28 mwN) .
  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Diese Voraussetzung ist etwa erfüllt, wenn der Klagevortrag in jeder Richtung unschlüssig ist und auch durch weiteres Parteivorbringen nicht schlüssig gemacht werden kann (BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 12) .
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    aa) Die gerichtlichen Hinweispflichten nach § 139 ZPO dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - Rn. 18) .
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Solche Konsequenzen muss der Berufungsbeklagte erst dann erwägen, wenn er durch das Berufungsgericht selbst erfährt, dass es den für ihn günstigen Standpunkt der Vorinstanz insoweit nicht teilt (BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 6) .
  • BGH, 10.03.2016 - VII ZR 47/13

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Annahme der Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Erachtet das Berufungsgericht die Klage entgegen der Auffassung des Erstgerichts für unzulässig, muss es den Kläger grundsätzlich hierauf hinweisen (BGH 10. März 2016 - VII ZR 47/13 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Wird eine Verletzung der dem Landesarbeitsgericht obliegenden Hinweispflicht nach § 139 Abs. 3 ZPO gerügt, muss im Einzelnen vorgetragen werden, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger aufgrund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen und was dieser auf einen entsprechenden Hinweis vorgebracht hätte (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 54/14

    Teilklage - Bestimmtheit des Klageantrags - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Berücksichtigung des ihm vorgetragenen Sachverhalts im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, die Klägerin habe eine der Mitarbeiterzahl und Monatszahl entsprechende Vielzahl selbständiger prozessualer Ansprüche geltend gemacht (vgl. dazu BAG 17. Dezember 2015 - 8 AZR 54/14 - mwN) .
  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    b) Eine zulässige Verfahrensrüge hat die Klägerin gegenüber diesen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht erhoben (zu den Anforderungen etwa BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 555/15 - Rn. 13; 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 14, BAGE 155, 44) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Zudem muss die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 14, BAGE 155, 44; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 16) .

    Wird eine Verletzung der dem Landesarbeitsgericht obliegenden Hinweispflicht nach § 139 ZPO gerügt, muss im Einzelnen vorgetragen werden, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger aufgrund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen und was dieser auf einen entsprechenden Hinweis vorgebracht hätte (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - aaO; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145) .

    Nur so kann das Revisionsgericht beurteilen, ob das Urteil auf dem unterlassenen Hinweis beruht (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - aaO; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

    Die gerichtlichen Hinweispflichten nach § 139 ZPO dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - Rn. 18, BVerfGK 19, 377; BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 16, BAGE 155, 44) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

    Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 14, BAGE 155, 44; 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - Rn. 11) .
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