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   BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R   

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BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R (https://dejure.org/2014,16977)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R (https://dejure.org/2014,16977)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R (https://dejure.org/2014,16977)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung; Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe; Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012; Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 S 1 SGB 11, § 40 Abs 3 SGB 11 vom 28.05.2008, § 40 Abs 4 SGB 11, § 40 Abs 5 S 1 SGB 11 vom 22.12.2011, § 40 Abs 5 S 2 SGB 11 vom 22.12.2011
    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe - Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012 - Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe - Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012 - Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe - Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012 - Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzlichen Krankenversicherung , Künstlersozialversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung - Hilfebedarf im konkreten, individuellen Wohnumfeld - Treppensteighilfe ermöglicht selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Treppensteighilfe für den pflegebedürftigen Rollstuhlfahrer

  • Jurion (Kurzinformation)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pflegeversicherung muss für Treppensteighilfe aufkommen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Treppensteighilfe

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Treppensteighilfe zu Lasten der Kranken- bzw. Pflegekassen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kasse muss Treppensteighilfe für Rollstuhlfahrer zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.07.2014)

    Rollstuhlfahrer: Pflegekasse muss Treppenhilfe zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflegebedürftiger Rollstuhlfahrer in erster Etage hat Anspruch auf mobile Treppensteighilfe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 76 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel: Treppensteighilfe (Scalamobil) für Rollstuhl

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Treppenlift, Einbau durch Mieter - Zuschuss von der Pflegekasse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe übernehmen - Treppensteighilfe ermöglicht selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 902
  • BtPrax 2014, 240
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Einem pflegebedürftigen, ständig auf einen Rollstuhl angewiesenen Versicherten kann ein Anspruch gegen die Pflegekasse auf Versorgung mit einer mobilen, elektrisch betriebenen Treppensteighilfe zustehen (Ergänzung zu BSG vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R = BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31).

    Zwar habe das BSG entschieden, die Leistungspflicht der Krankenkassen umfasse nicht solche Hilfsmittel, die ein dauerhaft behinderter Versicherter allein wegen der Besonderheiten seiner individuellen Wohnverhältnisse benötige, in einer anderen Wohnung also entbehrlich wären (Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31) .

    Dieser Gebrauchsvorteil muss den Kriterien der Versorgung mit einem "anderen Hilfsmittel" iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V zum Zwecke des Behinderungsausgleichs genügen und verlangt somit eine gesonderte, von der medizinisch-rehabilitativen Notwendigkeit der Versorgung mit einem Rollstuhl unabhängige Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen (so bereits Urteil des BSG vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 15) .

    Die Krankenkassen sind nicht für solche Hilfsmittel eintrittspflichtig, die ein dauerhaft behinderter Versicherter allein wegen seiner konkreten Wohnsituation benötigt (so bereits BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 23 ff) .

    b) Dabei ist klarzustellen, dass der vom LSG herangezogene Begriff der "Besonderheiten" der Wohnung und des Umfeldes, wie er sich im Urteil des Senats vom 7.10.2010 (B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 24) findet, nicht etwa auf außergewöhnliche oder relativ selten vorhandene bauliche Gegebenheiten einer Wohnung (zB eine Innentreppe in einer Maisonette-Wohnung) abzielt, sondern alle Umstände beschreibt, die insbesondere dem Mobilitätsbedürfnis eines behinderten Menschen in seiner aktuell genutzten Wohnung entgegenstehen, ohne dass diese Umstände praktisch in jeder Art von Wohnung vorzufinden sind.

    Bei dem Vergleich mit anderen Wohnungen ist andererseits auf einen durchschnittlichen Wohnstandard abzustellen (BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 24, 29) .

    Nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens "auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate", in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen (so bereits angedeutet in BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 32) .

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 16) .

    Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört ua die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw eines Schulwissens (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 und 46; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 18) .

    Hier kann eine Treppensteighilfe vom Grundsatz her eine geeignete Hilfe sein, die ansonsten eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit eines Rollstuhlfahrers - wenn auch nur mit fremder Unterstützung - zu erweitern (zum allgemeinen Grundbedürfnis der "Bewegungsfreiheit" vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 - Einsatz eines zweisitzigen Rollstuhls im Nahbereich zur qualitativen Erweiterung des persönlichen Freiraums) .

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Dabei kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 4 - C-Leg-Prothese) .

    Dabei kommt es auf den Umfang der mit dem neuen Hilfsmittel zu erreichenden Gebrauchsvorteile an (zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem; vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 15 - jeweils zum C-Leg) .

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter PKW; zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .

    Aus diesem Grund nimmt der Senat auch bezüglich anderer Hilfsmittel grundsätzlich auf einen abstrakten, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängigen Maßstab zB bei der Bestimmung des Nahbereichs Bezug (stRspr, BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter PKW; zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .

    Selbst wenn der Vorrang abweichender Regelungen für den einzelnen Rehabilitationsträger weiterhin besteht (§ 7 S 2 SGB IX) , kann aus der insoweit unberührt gebliebenen Fassung des § 33 SGB V nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe nunmehr den Behinderungsausgleich durch die GKV über die bisherige Rechtsprechung hinaus ausweiten wollen (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 16) .

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu diesen elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 12; BSGE 91, 60, 63 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr) .

    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu diesen elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 12; BSGE 91, 60, 63 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr) .

    Eine Ausweitung der Leistungspflicht der GKV bei der Hilfsmittelversorgung war nicht beabsichtigt, was vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass nach § 7 S 2 SGB IX die Regelung des § 33 SGB V maßgeblich bleibt: "Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen" (vgl im Einzelnen BSGE 91, 60 RdNr 12, 13 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, RdNr 13, 14 sowie zur Gesetzesbegründung BT-Drucks 14/5074 S 94) .

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Dabei kommt es auf den Umfang der mit dem neuen Hilfsmittel zu erreichenden Gebrauchsvorteile an (zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem; vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 15 - jeweils zum C-Leg) .

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter PKW; zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 182/18

    Übernahme der Kosten für eine Guard2me Uhr; Orientierungslosigkeit und

    Die Guard2me Uhr ist gleichzeitig ein dem mittelbaren Behinderungsausgleich zuzuordnendes Hilfsmittel nach § 33 SGB V und ein der selbstständigeren Lebensführung des Pflegebedürftigen zu dienen bestimmtes Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 S 1 Alt 2 SGB XI. Damit hatte die Beklagte die Pflicht, den Leistungsantrag sowohl in krankenversicherungsrechtlicher als auch in pflegeversicherungsrechtlicher Hinsicht zu prüfen und abschließend zu entscheiden (BSG Urteil vom 16. Juli 2014, - B 3 KR 1/14 R -, juris, Rn 46).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18

    Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom;

    Damit hatte die Beklagte grundsätzlich die Pflicht, den Leistungsantrag sowohl in krankenversicherungsrechtlicher als auch in pflegeversicherungsrechtlicher Hinsicht zu prüfen (vgl BSG Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R Rn 46).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Zuständigkeit unterschiedlicher

    Treppenlifte dienen indes nicht der von der Krankenkasse allein geschuldeten Rehabilitation des Versicherten, sondern der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung, die nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen fällt (vgl. zu einer elektrisch betriebenen Treppensteighilfe: BSG, Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R -, juris, RdNr. 16).
  • SG Dresden, 15.03.2017 - S 25 KR 791/16

    Anspruch auf Versorgung mit dem Exoskelett 'ReWalk Personal 6.0'

    Bei dem unmittelbaren Behinderungsausgleich steht der Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktionen selbst im Vordergrund, wie es z. B ... insbesondere bei Prothesen der Fall ist (vgl. BSG, Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KR 1/14 R, juris, Rdnr. 20, Scalamobil; BSG, Urteil vom 25.02.2015, Az. B 3 KR 13/13 R, juris, Rdnr. 19, Autoschwenksitz).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es bei der Hilfsmittelgewährung nicht auf die konkreten Wohnverhältnisse des Versicherten, sondern auf einen abstrakten, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängigen Maßstab an (vgl. z. B ... BSG, Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KR 1/14 R, juris, Rdnr. 30, m.w.N., Scalamobil).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1104/14
    Für den Ausgleich darüber hinausreichender Behinderungsfolgen haben beim mittelbaren Behinderungsausgleich hingegen ggf. andere Sozialleistungssysteme Sorge zu tragen (vgl. auch etwa BSG, Urt. v.16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, in juris).

    Das BSG hat die dargelegten Rechtsgrundsätze in seiner neueren Rechtsprechung (Urt. v. 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R - auch Urt. v. 02.02.2012, - B 8 SO 9/10 R - und Urt. v. 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris) bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14

    Erstattung von Reparaturkosten für einen Treppenlift; Treppenlift als

    Sie hat auf eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG; Urteil vom 16.07.2014, B 3 Kr 1/14 R in Juris) zur Treppensteighilfe hingewiesen, wonach diese als Pflegehilfsmittel anzusehen sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2169/15
    Für den Ausgleich darüber hinausreichender Behinderungsfolgen haben beim mittelbaren Behinderungsausgleich hingegen ggf. andere Sozialleistungssysteme Sorge zu tragen (vgl. auch etwa BSG, Urt. v.16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, in juris).

    Das BSG hat die dargelegten Rechtsgrundsätze in seiner neueren Rechtsprechung (Urt. v. 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R - auch Urt. v. 02.02.2012, - B 8 SO 9/10 R - und Urt. v. 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris) bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 9 SO 254/14

    Kostenerstattung für einen Senkrechtaufzug; Kein Anspruch auf

    Denn er war allein der konkreten Wohnsituation der dauerhaft behinderten Verstorbenen geschuldet, was nach der Rechtsprechung des BSG trotz des mit dem Hilfsmittel verbundenen mittelbaren Behinderungsausgleichs von vornherein zu einem Ausschluss des Versorgungsanspruchs gegen die Krankenkasse führt (s. zum Scalamobil BSG, Urt. v. 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R -, juris Rn. 21 ff., 29 ff.; hierzu Sommer, jurisPR-SozR 7/2015 Anm. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19

    Bindungswirkung der Entscheidung des erstangegangenen Versicherungsträgers

    Der entscheidende Unterschied zwischen dem SGB V und dem SGB XI liegt darin, dass der Anspruch auf Hilfsmittelversorgung zum mittelbaren Behinderungsausgleich (§ 33 Abs. 1 S 1 SGB V) davon abhängt, dass der Versicherte das Hilfsmittel seiner Zweckbestimmung nach praktisch in jeder Art von Wohnung benötigt, während der Versorgungsanspruch nach § 40 SGB XI gerade an die konkreten individuellen Wohnverhältnisse des Pflegebedürftigen anknüpft (BSG, Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R- Rdnr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 KR 4798/15
    Die örtlichen Besonderheiten des jeweiligen Wohnorts, hier des Wohnorts der Klägerin, seien unerheblich; anzulegen sei ein abstrakter, hiervon unabhängiger Maßstab (BSG, Urteil vom 19.04.2007, - B 3 KR 9/06 R -, Urteil vom 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R -, Urteil vom 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris).

    Für die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Erschließung eines körperlichen Freiraums (dazu näher BSG, Urteil vom 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, in juris Rdnr. 21) muss die Krankenkasse ggf. einen Standard-Rollator gewähren.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2020 - L 4 KR 156/20
  • SG Nürnberg, 05.11.2019 - S 18 P 55/19

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahme, tarifliche Absicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 5 KR 4003/15
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2017 - L 5 KR 3130/17
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 3377/14

    Streit um Anspruch auf elektrische Schiebe- und Bremshilfe für einen

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Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16573
OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14 (https://dejure.org/2014,16573)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2014 - 34 Wx 265/14 (https://dejure.org/2014,16573)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 34 Wx 265/14 (https://dejure.org/2014,16573)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht - Bleibt sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam oder erlischt sie mit dessen Tod?

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsorgevollmachten: Vorsicht vor ungewolltem Erlöschen der Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3166
  • DNotZ 2014, 677
  • FGPrax 2014, 199
  • FamRZ 2014, 1942
  • BtPrax 2014, 240
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

    Auszug aus OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14
    Bei einer Altersvorsorgevollmacht, die im Weg eines Auftragsverhältnisses dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht entsprechend dem Umfang der Vertretungsmacht eines Betreuers einräumen soll, geht die herrschende, vom Senat geteilte Meinung davon aus, dass sie mit dem Tod des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung erlischt (OLG Hamm DNotZ 2003, 120; Fischer in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 672 Rn. 2; Staudinger/Schilken BGB Bearb. Juli 2009 § 168 Rn. 26; Palandt/Ellenberger § 168 Rn. 4; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. Rechtsgeschäftliche Vollmacht und gesetzliche Vertretung Rn. 41; Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VII Rn. 110; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3570; kritisch Staudinger/Martinek Bearb. Februar 2006 § 672 Rn. 5: "fragwürdig").

    Dies deutet auch hinsichtlich ihrer Geltungsdauer auf eine Beschränkung hin (OLG Hamm DNotZ 2003, 120/121).

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14
    Die Besonderheiten, die nach der Entscheidung des Senats vom 15.11.2011 (34 Wx 388/11 = FGPrax 2012, 14) für die Fortgeltung einer - dort individuellen, auf die besonderen persönlichen Verhältnisse ausgerichteten - "Vorsorgevollmacht" auch über den Tod hinaus sprachen, weist die vorliegende Vollmacht nicht auf.
  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14
    Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG Rpfleger 1996, 332; Demharter § 19 Rn. 75).
  • OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23

    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall

    Grundsätzlich gilt für diese Auslegung, je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse - hingegen weniger auf das Vermögen - des Auftragsgebers zugeschnitten ist, desto eher ist anzunehmen, dass der Auftrag mit dem Tod des Auftraggebers erlöschen soll (OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 34 Wx 265/14 - Rn.10, juris; MüKoBGB/F. Schäfer, 9. Aufl. 2023, BGB § 672 Rn. 8 - beckonline).

    Inhaltlich nimmt die Vollmacht auch ausschließlich Bezug auf vermögensrechtliche Vertretungsfälle, soweit konkretere Vertretungsfälle benannt werden (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des OLG München, Beschluss v. 07.07.2014, 34 Wx 265/14, Rn. 11 - juris, bei dem der Schwerpunkt der Bevollmächtigung gerade im persönlichen Bereich lag; vgl. andererseits auch OLG München, Beschluss v. 15.11.2011, 34 Wx 388/11, Rn.11 - juris, das sogar eine als "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" konzipierte Vollmacht als über den Tod hinaus bestehend angesehen hat).

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2023 - 19 W 60/23

    Geltung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

    Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der Größere nicht nachweisen lässt (OLG München ZEV 2014, 615 m. w. N.).

    Diese lassen sich dahin zusammenfassen, dass je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse und nicht nur auf das Vermögen des Auftraggebers ausgerichtet ist, desto eher das Erlöschen des Auftrags mit dem Tode des Auftraggebers anzunehmen ist (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2002 - 15 W 338/02 -, juris-Rn. 13; OLG München ZEV 2014, 615; MüKoBGB/Schubert, 9. Aufl. 2021, BGB § 168 Rn. 43).

  • VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    v. 7.7.2014, 34 Wx 265/14, zitiert nach juris.).
  • OLG Naumburg, 19.09.2018 - 12 Wx 40/17

    Gerichtskosten in Grundbuchsache: Festzusetzende Gerichtsgebühr im Falle der

    Die gegenteilige - zumeist nicht näher begründete - Ansicht (z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2014, 15 W 412/14; Beschluss vom 05.01.2016, 15 W 398/15; OLG München, Beschluss vom 07.07.2014, 34 Wx 265/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2015, 11 Wx 29/15; zitiert nach juris) überzeugt nicht.
  • AG Torgau, 29.09.2023 - 6 C 52/23

    Ohne Pflege kein Grundstück!

    Eigentümer der neuen Grundstücke werden kraft Gesetzes die im Flurbereinigungsplan genannten Personen; es vollzieht sich eine konstitutive Rechtsänderung außerhalb des Grundbuchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.1959 - I C 118.59; BayObLG, Beschluss vom 16.04.1993 - 2Z BR 15/93 - BeckRS 1993, 12818 Rn. 9; SächsOVG, Urteil vom 06.09.2013 - F 7 C 13/12; OLG München, Beschluss vom 21.03.2016 - 34 Wx 265/14; Kauch, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 61 FlurbG Rn. 1).
  • LG Berlin, 18.06.2020 - 84 T 256/19

    Notarieller Grundbuchantrag und Eintragungsbewilligung: Verweigerung der

    Die nicht unumstrittene Frage, ob eine Generalvorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt (so: OLG München, Beschluss vom 07.7.2014 - 34 Wx 265/14; zum Meinungsstand: Leipold, in: MüKo-BGB, 8. Aufl. 2020, § 1922 Rn 90; Weidlich ZEV 2016, 57 (58)), kann vorliegend dahinstehen, denn die streitgegenständliche Vollmacht vom 03.12.2013 soll explizit über den Tod hinaus wirksam bleiben (vgl. Ziffer 2., letzter Satz der Vollmacht vom 03.12.2013).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.05.2014 - II-6 UF 125/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16128
OLG Hamm, 15.05.2014 - II-6 UF 125/13 (https://dejure.org/2014,16128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2014 - II-6 UF 125/13 (https://dejure.org/2014,16128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - II-6 UF 125/13 (https://dejure.org/2014,16128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 1378 BGB; § 580 ZPO
    Zu den Anforderungen an einen Restitutionsantrag bei Vorlage neuer Unterlagen, die einen geringeren Zugewinn belegen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zu den Anforderungen an einen Restitutionsantrag bei Vorlage neuer Unterlagen, die einen geringeren Zugewinn belegen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Restitutionsantrags nach rechtkräftigem Abschluss des Verfahrens über den Zugewinnausgleich

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 580 ff; BGB § 1378
    Zulässigkeit eines Restitutionsantrags nach rechtkräftigem Abschluss des Verfahrens über den Zugewinnausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Restitutionsklage und das Verschulden des Betreuers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrlässigkeit bei Vorlage von Urkunden kann zu Unzulässigkeit eines Restitutionsantrags führen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrlässigkeit bei Vorlage von Urkunden kann zu Unzulässigkeit eines Restitutionsantrags führen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrlässigkeit bei Vorlage von Urkunden kann zu Unzulässigkeit eines Restitutionsantrags führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1935
  • BtPrax 2014, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Sorgfaltspflichten einer Partei, sorgfältig nach dem Verbleib der Urkunden zu forschen und gegebenenfalls erfolgversprechende Auskünfte einzuholen (vgl. BGH MDR 1974, 575 - zitiert nach Juris Rn. 7 f., BGH FamRZ 2013, 1119 f. - zitiert nach Juris Rn. 12).

    Grundsätzlich kann sich ein Restitutionsantragsteller nicht darauf berufen, dass er in seinem Besitz befindliche Unterlagen - etwa infolge ungenügender Ordnung oder mangelhafter Nachforschung - im Rahmen des früheren Verfahrens nicht aufgefunden hat (vgl. hierzu etwa BGH MDR 1974, 575).

    Daher schließt bereits leichte Fahrlässigkeit die Zulässigkeit einer späteren Restitutionsklage aus (BGH MDR 1974, 575 f. - zitiert nach Juris Rn. 6, LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2011 - 3 Sa 938/11 - zitiert nach Juris Rn. 102 f.).

    Der für das fehlende Verschulden darlegungs- und beweisbelastete Antragsteller (vgl. hierzu BGH MDR 1974, 575 f. - zitiert nach Juris Rn. 6, Zöller-Greger § 582 Rn. 2) hat keine Tatsachen dafür vorgetragen, dass es seiner Anwältin und seiner Betreuerin unverschuldet unmöglich war, die nunmehr vorgelegten Urkunden in dem Verfahren 3 F 148/09 zu nutzen.

  • LAG Hamm, 07.09.2011 - 3 Sa 938/11
    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Daher schließt bereits leichte Fahrlässigkeit die Zulässigkeit einer späteren Restitutionsklage aus (BGH MDR 1974, 575 f. - zitiert nach Juris Rn. 6, LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2011 - 3 Sa 938/11 - zitiert nach Juris Rn. 102 f.).

    Denn dem Antragsteller ist jedenfalls das Verschulden seiner damaligen Verfahrensbevollmächtigten gem. § 85 ZPO und das Verschulden seiner damaligen Betreuerin gem. § 278 BGB zuzurechnen (vgl. zur Verschuldenszurechnung etwa LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2011 - 3 Sa 938/11 - zitiert nach Juris Rn. 101, MünchKomm-Braun ZPO, § 582 Rn. 2).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09

    Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Sorgfaltspflichten einer Partei, sorgfältig nach dem Verbleib der Urkunden zu forschen und gegebenenfalls erfolgversprechende Auskünfte einzuholen (vgl. BGH MDR 1974, 575 - zitiert nach Juris Rn. 7 f., BGH FamRZ 2013, 1119 f. - zitiert nach Juris Rn. 12).
  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Dass der Antragsteller in der Folgezeit weitere Urkunden nicht innerhalb eines Monats nach Auffinden zur Akte gereicht hat, schadet nicht, denn für die Geltendmachung von Restitutionsgründen, die erst nach Erhebung der Klage entstanden sind, läuft nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs nicht die Notfrist des § 586 ZPO (BGHZ 57, 211 ff. - zitiert nach Juris Rn. 15, ebenso RGZ 168, 225, 230).
  • RG, 22.12.1941 - II 10/41

    1. Ist, wenn eine streitbefangene Forderung während der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Dass der Antragsteller in der Folgezeit weitere Urkunden nicht innerhalb eines Monats nach Auffinden zur Akte gereicht hat, schadet nicht, denn für die Geltendmachung von Restitutionsgründen, die erst nach Erhebung der Klage entstanden sind, läuft nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs nicht die Notfrist des § 586 ZPO (BGHZ 57, 211 ff. - zitiert nach Juris Rn. 15, ebenso RGZ 168, 225, 230).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

    Die - trotz der Verpflichtung des Gerichts, die Subsidiarität der Restitutionsklage gem. § 582 ZPO von Amts wegen zu prüfen - für mangelndes Verschulden darlegungs- und beweisbelasteten Restitutionskläger (BGH NJW-RR 2013, 833; BGH WM 1974, 264; OLG Hamm BeckRS 2014, 13893; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1443) haben darüber hinaus nicht darzutun vermocht, dass sie ohne ihr Verschulden außerstande waren, den Sacheinlage-/Übernahmevertrag (Anlage RK 3 / RK 3.1) im Vorprozess geltend zu machen, § 582 ZPO.

    Zu den Sorgfaltspflichten einer Partei gehört es u.a., sorgfältig nach allen entscheidungserheblichen Unterlagen sowie dem Verbleib einer Urkunde zu forschen und ggfs. erfolgversprechende Auskünfte einzuholen oder Akten einer Behörde, die dem Gericht vorgelegt wurden, einzusehen (BGH NJW-RR 2013, 833; BGH NJW 1974, 557; OLG Hamm BeckRS 2014, 13893).

    Grundsätzlich kann sich ein Restitutionskläger nicht darauf berufen, dass er in seinem Besitz befindliche Unterlagen, etwa infolge ungenügender Ordnung oder mangelhafter Nachforschung, im Rahmen des Vorprozesses nicht aufgefunden (BGH NJW 1974, 557; OLG Hamm BeckRS 2014, 13893) oder vergessen hat (Zöller/Greger ZPO § 582 Rn. 6).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20

    Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und einem

    Im Anwendungsbereich des § 582 ZPO trifft den Wiederaufnahmekläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Restitutionsgrund ohne Verschulden nicht bereits in dem früheren Verfahren geltend machen konnte (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. § 583 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZR 17/08, juris Rn. 6), wobei schon leichte Fahrlässigkeit ein Verschulden iSd § 582 ZPO begründet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 UF 125/13, BeckRS 2014, 13893; Fleck, in: BeckOK ZPO, 40. Edition mit Stand 1. März 2021, § 582 Rn. 7).
  • LG Krefeld, 15.05.2015 - 3 O 315/14

    Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines schwebend unwirksamen

    Auch muss sich der Betreute - hier der Kläger - ein fehlerhaftes Verhalten seiner damaligen Betreuerin nach § 278 BGB zurechnen lassen, soweit sie ihn innerhalb des ihr übertragenen Aufgabenkreises und kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertritt (vgl. hierzu Grüneberg in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 278 BGB Rdnr. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2012, Az. 3 W 40/12, zitiert nach juris Rdnr. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2014, Az. 6 UF 125/13, zitiert nach juris Rdnr. 28).
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Rechtsprechung
   KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12565
KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14 (https://dejure.org/2014,12565)
KG, Entscheidung vom 20.05.2014 - 1 VA 7/14 (https://dejure.org/2014,12565)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 1 VA 7/14 (https://dejure.org/2014,12565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 35 Abs 1 GG, § 13 FamFG, § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG
    Akteneinsicht: Zuständigkeit für Akteneinsichtsersuchen einer Behörde im Wege der Amtshilfe während eines laufenden Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe in einem laufenden Zivilrechtsstreit

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23; GG Art. 35 Abs. 1; FamFG § 13
    Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe in einem laufenden Zivilrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 983
  • FamRZ 2014, 2021
  • BtPrax 2014, 240
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 3 VA 4/08

    Gewährung von Akteneinsicht (hier: an das Sozialgericht) im Wege der Amtshilfe

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14
    Soll in einem laufenden Verfahren - wie hier in dem Betreuungsverfahren - im Wege der Amtshilfe einer (nicht am Verfahren beteiligten) Behörde - wie hier dem Polizeipräsidenten - Akteneinsicht gewährt oder Auskunft aus den Akten erteilt werden, ist der das Verfahren führende Richter für die Entscheidung über die Amtshilfe zuständig (BGHZ 51, 193, 197; OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1871, 1872; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 299 Rn. 8); die Entscheidung, ob und in welcher Weise in einem schwebenden Verfahren Amtshilfe zu gewähren ist, ist richterliche Tätigkeit im Rahmen der Aktenführung, die nicht dem Bereich der Justizverwaltung angehört (BGHZ, a.a.O.).
  • BGH, 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68

    Richterliche Unabhängigkeit bei Amtshilfe

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14
    Soll in einem laufenden Verfahren - wie hier in dem Betreuungsverfahren - im Wege der Amtshilfe einer (nicht am Verfahren beteiligten) Behörde - wie hier dem Polizeipräsidenten - Akteneinsicht gewährt oder Auskunft aus den Akten erteilt werden, ist der das Verfahren führende Richter für die Entscheidung über die Amtshilfe zuständig (BGHZ 51, 193, 197; OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1871, 1872; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 299 Rn. 8); die Entscheidung, ob und in welcher Weise in einem schwebenden Verfahren Amtshilfe zu gewähren ist, ist richterliche Tätigkeit im Rahmen der Aktenführung, die nicht dem Bereich der Justizverwaltung angehört (BGHZ, a.a.O.).
  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Anm. Benner; KG, Beschluss vom 20. Mai 2014, 1 VA 7/14, MDR 2014, 983 [juris Rn. 2]; Burschel in BeckOK, FamFG, 34. Ed. Stand: 1. April 2020, § 13 Rn. 31 und 47; widersprüchlich: Pabst in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 23 EGGVG Rn. 5a mit Rn. 17; überholt: Fröschle, Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 3. Aufl. 2014, § 13 FamFG Rn. 26 mit 30).
  • OLG Bamberg, 17.01.2018 - 6 VA 5/17

    Anspruch einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde auf Auskunft aus einer

    Allerdings ist § 13 Abs. 2 FamFG nach herrschender Meinung nicht anwendbar, soweit es um die Gewährung von Akteneinsicht an Behörden geht (KG, Beschluss vom 20.05.2014, 1 VA 7/14, Tz. 3 - zit. nach juris; Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 13, Rn. 17; Bahrenfuss in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 13, Rn. 24; MüKo/ZPO - Pabst, FamFG, 2. Aufl., Rn. 16; T/P - Reichold, ZPO, 37. Aufl., § 13 FamFG, Rn. 4; Schöpflin in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 5. Aufl., § 13, Rn. 8).

    v. 07.10.2008, 15 VA 7/09, Tz. 10; AG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2017, 75 AR 3/17, Tz. 6; MüKo/ZPO - Pabst, a.a.O., § 23 EGGVG, Rn. 25; Mayer in KK/StPO, 7. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 60; Brenner, FamRZ 2016, 1389, 1391; a.A. KG, Beschluss vom 20.05.2014, 1 VA 7/14, Tz. 2 für die Auskunftserteilung durch den zuständigen Richter im laufenden Verfahren; OLG Dresden, Beschluss vom 22.04.2016, 3 VA 6/16, Tz. 3, ohne jedoch auf die Entscheidung des BVerfG einzugehen).

  • OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17

    Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister

    Eine Kostenerstattung entspricht nur dann billigem Ermessen, wenn sie durch besondere Umstände gerechtfertigt ist, die über den Erfolg des Antrags hinausgehen ( KG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 1 VA 7/14 , juris Rn. 4; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 3. Juni 2014 - VAs 7/14, juris Rn. 17; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., § 30 EGGVG Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20

    Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung

    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Grundlage für die Gewährung von Akteneinsicht in betreuungsgerichtliche Gerichtsakten an eine Behörde in § 13 Abs. 2 FamFG oder in den landesrechtlichen Datenschutzregelungen ggf. in Verbindung mit der DS-GVO liegt (gegen § 13 Abs. 2 FamFG Senat, Beschl. v. 11.08.2020 - 6 VA 4/20; KG, Beschl. v. 20.05.2014 - 1 VA 7/14, BeckRS 2014, 11678; OLG Bamberg, Beschl. v. 17.1.2018, 6 VA 5/17, BeckRS 2018, 548 Rn. 12); denn keine dieser Vorschriften gewährt der ersuchenden Behörde ein eigenes Recht auf Akteneinsicht, das einer Regelung durch eine gemeinsame Entscheidungsspitze der beteiligten Stellen entzogen wäre.
  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

    Begründete Erfolgsaussichten allein genügen nicht, wohl aber ein offensichtlich fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten der Justizbehörde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008, 1V AR [VZ] 3/05, juris Rn. 1; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2018, 1 VAs 16/18, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 18. November 2014, 4 VAs 29/14, juris Rn. 8 und Beschluss vom 20. Mai 2014, 1 VA 7/14, juris Rn. 4; Herget in Zöller, ZPO, § 30 EGGVG Rn. 2; Köhnlein in BeckOK GVG, 12. Ed. Stand: 15. August 2021, § 30 EGGVG Rn. 8 m. w. N.; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, § 30 EGGVG Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 4 WF 198/15

    Verfahrenskostenhilfe: Akteneinsicht des anderen Beteiligten

    Der Senat ist aber der Ansicht, dass die Erstattung der notwendigen Auslagen der Antragstellerin durch die Staatskasse nicht billigem Ermessen entspricht, vor allem da dies nur durch besondere Umstände gerechtfertigt wäre, die über den Erfolg des Antrages hinausgehen (vergl. Kammergericht FamRZ 2014, 2021).
  • BayObLG, 24.02.2021 - 101 VA 151/20

    Bayerisches Oberstes Landesgericht als Tatsacheninstanz im Verfahren über die

    Begründete Erfolgsaussichten allein genügen nicht, wohl aber ein offensichtlich fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten der Justizbehörde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008, 1V AR [VZ] 3/05, juris Rn. 1; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2018, 1 VAs 16/18, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 18. November 2014, 4 VAs 29/14, juris Rn. 8 und Beschluss vom 20. Mai 2014, 1 VA 7/14, juris Rn. 4; Herget in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 30 EGGVG Rn. 2; Köhnlein in BeckOK GVG, § 30 EGGVG Rn. 8 m. w. N.; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, § 30 EGGVG.
  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels

    Begründete Erfolgsaussichten allein genügen nicht, wohl aber ein offensichtlich fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten der Justizbehörde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008, 1V AR [VZ] 3/05, juris Rn. 1; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2018, 1 VAs 16/18, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 18. November 2014, 4 VAs 29/14, juris Rn. 8 und Beschluss vom 20. Mai 2014, 1 VA 7/14, juris Rn. 4; Herget in Zöller, ZPO, § 30 EGGVG Rn. 2; Köhnlein in BeckOK GVG, 14. Ed. Stand: 15. Februar 2022, § 30 EGGVG Rn. 8 m. w. N.; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, § 30 EGGVG Rn. 5 m. w. N.).
  • BayObLG, 05.01.2022 - 101 VA 140/21

    Erstattung außergerichtlicher Kosten nach Erledigung eines Akteneinsichtsgesuches

    Begründete Erfolgsaussichten allein genügen nicht, wohl aber ein offensichtlich fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten der Justizbehörde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008, 1V AR [VZ] 3/05, juris Rn. 1; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2018, 1 VAs 16/18, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 18. November 2014, 4 VAs 29/14, juris Rn. 8 und Beschluss vom 20. Mai 2014, 1 VA 7/14, juris Rn. 4; Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2021, § 30 EGGVG Rn. 2; Köhnlein in BeckOK GVG, 13. Ed. Stand: 15. November 2021, § 30 EGGVG Rn. 8 m. w. N.; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, § 30 EGGVG Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 VA 6/16
    Diesen Standpunkt (KG MDR 2014, 983; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2014 in Sachen I-3 VA 2/12 m.w.Nachw.; Zöller-Lückemann a.a.O., § 30 EGGVG Anm. 2) vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung; ihn aufzugeben, besteht nach Überprüfung kein Anlass.
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