Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 17.09.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03   

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https://dejure.org/2003,2281
BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03 (https://dejure.org/2003,2281)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.2003 - 3Z BR 167/03 (https://dejure.org/2003,2281)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 2003 - 3Z BR 167/03 (https://dejure.org/2003,2281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1899, 1795, 181, 1796, 2303, 2325, 2329; BSHG § 90
    Ergänzungsbetreuer zur Geltendmachung von

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 1795; ; BGB § 1796; ; BGB § 1899 Abs. 4; ; BGB § 2303 Abs. 1; ; BGB § 2325 Abs. 1; ; BGB § 2329 Abs. 1; ; BGB § 2332 Abs. 1; ; BGB § 2332 Abs. 2; ; BSHG § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Vertretungsmacht des Betreuers durch Bestellung eines Ergänzungsbetreuers - Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 87 (Leitsatz)

    BGB § 181, § 1795, § 1796, § 1899 Abs. 4, § 2303 Abs. 1, § 2325 Abs. 1, § 2329 Abs. 1, § 2332 Abs. 1 und Abs. 2; BSHG § 90
    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1899, 1795, 181, 1796, 2303, 2325, 2329; BSHG § 90
    Ergänzungsbetreuer zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegen den Betreuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ergänzungsbetreuer bei Interessenkonflikten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz der Einzelbetreuung ; Entziehung der Vertretungsmacht wegen erheblicher Interessenkollision ; Pflichtteilsstrafklausel ; Bedienung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch den vorrangig verpflichteten Alleinerben; Geltendmachung des ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - XVII 1478/02
  • LG Augsburg - 5 T 2258/03
  • BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1157
  • FGPrax 2003, 268
  • FamRZ 2004, 1750 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 906
  • Rpfleger 2004, 42
  • BayObLGZ 2003, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03
    Dann ist der weitere Betreuer mit eigenem Aufgabenkreis in alleiniger Verantwortung zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1997, 288/290; BayObLG FamRZ 2002, 61).
  • BayObLG, 05.07.2001 - 3Z BR 185/01

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers zur Prüfung von Ansprüchen gegen den

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03
    Dann ist der weitere Betreuer mit eigenem Aufgabenkreis in alleiniger Verantwortung zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1997, 288/290; BayObLG FamRZ 2002, 61).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 207/02

    Betreuungsrecht: Einsatz des Vermögens des Betreuten bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03
    Bei der Abwägung hat diese allein die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, der im Übrigen ein Freibetrag von 2.301 EUR, beim Bezug von Eingliederungshilfe sogar von 23.010 EUR zusteht (vgl. BayObLGZ 2003, 29).
  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 23/61
    Auszug aus BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03
    Die ebenfalls zum Aufgabenkreis gehörende Prüfung und Entscheidung der Vorfrage, ob ein Rechtsstreit überhaupt geführt werden soll, und die außerprozessuale Geltendmachung von Ansprüchen sollen hingegen von § 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB nach herrschender Meinung nicht erfasst werden (vgl. BayObLGZ 1961, 277/281 = NJW 1961, 2309; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1795 Rn. 36; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. § 1795 Rn. 31), sie sind nach dieser Auffassung auch kein Rechtsgeschäft im Sinn von § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB (BayObLGZ 1963, 132/134 = FamRZ 1963, 578).
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 223/03

    Sozialhilferegress - Sozialhilfeträger können Pflichtteilsansprüche auf sich

    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, der Sozialhilfeträger könne Pflichtteilsansprüche erst dann für sich verwerten, wenn die Pflichtteilsberechtigte, vertreten durch ihre Ergänzungsbetreuerin, sich zur Geltendmachung dieser Ansprüche entschlossen habe und die in § 852 Abs. 1 ZPO genannten Voraussetzungen vorlägen; die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sei nämlich allein vom Willen des Berechtigten abhängig, wie auch die Formulierung "kann" in §§ 2303 Abs. 1 Satz 1, 2325 Abs. 1 und 2329 Abs. 1 Satz 1 BGB zeige (FGPrax 2003, 268, 270).
  • OLG Hamm, 22.12.2020 - 10 U 103/19

    Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch aus übergeltetem Recht,

    Deshalb ist der Vormund durch § 1795 BGB nicht gehindert, von der Erhebung einer Klage bzw. Stellung eines verfahrenseinleitenden Antrages namens des Mündels gegen den Vormund oder einen seiner Angehörigen abzusehen (Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1795 BGB (Stand: 15.10.2019) Rn. 50; Staudinger/Veit (2014) BGB § 1795 Rn. 67; Schulte-Bunert in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1795 BGB Rn. 11 a; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. September 2003 - 3Z BR 167/03 -, juris; MüKoBGB/Spickhoff, 8. Aufl. 2020, BGB § 1795 Rn. 41 jeweils m.w.Nw.).

    Etwas anderes ergibt sich - anders als der Kläger meint - auch nicht aus der von ihm herangezogenen Entscheidung des BayObLG (BayObLGZ 2003, 248, 250, 251).

  • OLG Nürnberg, 06.06.2013 - 15 W 764/13

    Gemeinschaftliches Testament: Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen gegenüber

    Dieser Fall liegt vor, da die den Widerruf erklärende Hauptbetreuerin gemäß § 1908 i Abs. 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1, § 181 BGB an der Vertretung ihres Ehemannes zum Empfang der Widerrufserklärung gehindert war (BayObLGZ 1997, 288 = FamRZ 1998, 512 Rn. 6 nach juris; BayObLGZ 2003, 248 = FamRZ 2004, 906 Rn. 9 nach juris; s.a. Zimmer ZEV 2007, 159, 161).
  • OLG Hamm, 25.10.2011 - 10 U 36/11

    Überleitung von erbrechtlichen Ansprüchen eines Hilfebedürftigen auf den Träger

    Die Entziehung der gesetzlichen Vertretungsbefugnis durch § 1795 BGB kann sich dabei auch die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen beziehen, die dem Betroffenen als Pflichtteilsberechtigten zustehen (vgl. BayObLG, NJW-RR 2004, 1157 - Juris Rz. 11; Juris PK-BGB, a.a.O., § 1795 BGB - Juris Rz. 21 und 84).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04

    Grundsätze bei der Betreuerbestellung

    Zwar gilt diese Einschränkung der Vertretungsbefugnis nicht für die zunächst durchzuführende Prüfung und außergerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche (vgl. BayObLGZ 2003, 248/251), doch besteht in diesen Fällen zumindest ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen des Betroffenen und des Betreuers.
  • OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22

    Entziehung der Vertretungsmacht für ein Kind in einem Erbscheinsverfahren

    Erheblich ist ein Interessengegensatz dann, wenn er eine genügende Berücksichtigung der Interessen des Kindes durch den vertretenden Elternteil nicht erwarten lässt (OLG Frankfurt JAmt 2013, 667 (668); OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 839 (840); BayObLG FamRZ 2004, 906 (907); BeckOK BGB/Veit, 63. Ed. 1.5.2022, BGB § 1629 Rn. 66).
  • LG Mainz, 18.05.2016 - 8 T 83/16

    Zum Richtervorbehalt bei Entziehung der Vertretung

    Insoweit genügt jedoch die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für den entsprechenden Aufgabenkreis und ihre Bekanntgabe an den Betreuer (vgl. BayObLG, NJW-RR 2004, 1157, 1158, m.w.N.; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 1796, Rdnr. 17;Staudinger-Veit, BGB, Neubearb. 2014, § 1796, Rdnr. 29; Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth-Lafontaine, juris-PK-BGB, 7. Aufl. 2014, Stand: 15. Juni 2015, § 1796, Rdnr. 35; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann-Bienwald, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2011, § 1902 BGB , Rdnr. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03   

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https://dejure.org/2003,5636
OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03 (https://dejure.org/2003,5636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch den gesetzlichen Richter; Vermutungswirkung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Rechtsverletzung und der Entscheidung, die nicht durch den gesetzlichen Richter erfolgt

  • Bt-Recht

    Fehlerhafte Besetzung der Beschwerdekammer

  • Judicialis

    FGG § 16; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 30 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 526; ; ZPO § 561; ; ZPO § 547 Nr. 1; ; GVG § 75

  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit einer Einzelrichterentscheidung im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 268
  • FamRZ 2004, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 32/99

    Entscheidung durch Einzelrichter, der sich selbst dazu bestimmt hat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03
    Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts, weil das Gericht der Erstbeschwerde durch den Einzelrichter nicht in vorschriftsmäßiger Besetzung entschieden hat und damit der absolute Beschwerdegrund gemäß §§ 27 Abs. 1 FGG i. V. m. 547 Nr. 1 ZPO vorliegt (vgl. BGH NJW 2001, 1357 zu § 551 Nr. 1 ZPO a. F.).
  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 7 U 19/02

    Kein Versicherungsschutz bei Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03
    Die wegen des Verfahrensmangels sonach gebotene Zurückverweisung erfolgt an das Kollegium der Zivilkammer (vgl. Zöller/Gummer aaO § 526 Rdnr. 11; OLG Schleswig NJW 1988, 69; Pfalz. OLG Zweibrücken, Urteile vom 4. März 2002 - 7 U 157/01 - und vom 15. Juli 2002 - 7 U 19/02 -, jew. für den Zivilprozess).
  • OLG Schleswig, 11.07.1986 - 14 U 263/85

    Rechtsstreit; Einzelrichter ; Übertragung; Durchführung des zweiten Haupttermin;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03
    Die wegen des Verfahrensmangels sonach gebotene Zurückverweisung erfolgt an das Kollegium der Zivilkammer (vgl. Zöller/Gummer aaO § 526 Rdnr. 11; OLG Schleswig NJW 1988, 69; Pfalz. OLG Zweibrücken, Urteile vom 4. März 2002 - 7 U 157/01 - und vom 15. Juli 2002 - 7 U 19/02 -, jew. für den Zivilprozess).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2009 - 8 W 409/09

    Ablehnung eines Vormundschaftsrichters im Betreuungsverfahren: Behandlung eines

    Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts, weil das Landgericht durch den Einzelrichter nicht in der vorschriftsmäßigen Besetzung entschieden hat und damit der absolute Beschwerdegrund des § 547 Nr. 1 ZPO analog vorliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 564; BayObLG FamRZ 2004, 1137; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 30 Rdnr. 3; je m. w. N.).

    Eine analoge Anwendung des § 561 ZPO ist ausgeschlossen, weil der ursächliche Zusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und der Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 564 m. w. N.).

  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Die angefochtene Entscheidung ist damit ohne weitere Prüfung aufzuheben; die Zurückverweisung erfolgt an das Kollegium der Zivilkammer (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 268).
  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Gericht der weiteren Beschwerde kommt wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Beschwerdegerichts danach nur dann in Betracht, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter nicht wirksam erfolgt ist, etwa wenn ein solcher Beschluss gar nicht ergangen war (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 268; BayObLG, FGPrax 2004, 77).
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