Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11   

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https://dejure.org/2012,9881
OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2012,9881)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.2012 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2012,9881)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 2012 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2012,9881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Klagen des Versicherten aus einer Fremdversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 215 Abs. 1
    Bei einer Fremdversicherung ist § 215 Abs. 1 VVG analog zugunsten der versicherten Person anwendbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 215 Abs. 1 S. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Klagen des Versicherten aus einer Fremdversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2894
  • NJW 2012, 6
  • MDR 2012, 1093
  • VersR 2012, 887
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    aa) Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGHZ 105, 140, 143; NJW 2003, 1932, 1933; NJW 2007, 992, 993).

    Der dem Gesetz zu Grunde liegende Regelungsplan ist im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen; es ist zu fragen, ob das Gesetz - gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht - planwidrig unvollständig ist (BGHZ 149, 165, 174; NJW 2007, 992, 993).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    aa) Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGHZ 105, 140, 143; NJW 2003, 1932, 1933; NJW 2007, 992, 993).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Der dem Gesetz zu Grunde liegende Regelungsplan ist im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen; es ist zu fragen, ob das Gesetz - gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht - planwidrig unvollständig ist (BGHZ 149, 165, 174; NJW 2007, 992, 993).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    aa) Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGHZ 105, 140, 143; NJW 2003, 1932, 1933; NJW 2007, 992, 993).
  • BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94

    Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    In einem solchen Fall schadet es nicht, wenn ein ausdrücklicher Sachantrag unterbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 1154 (1154)).
  • LG Cottbus, 04.05.2011 - 5 S 78/10

    Klagen aus dem Versicherungsvertrag: Gerichtsstand in Verfahren des bzw. gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Teilweise wird zwar eine Anwendbarkeit auch auf versicherte Personen befürwortet, allerdings nur insoweit, als diese eine Klage am Wohnsitz des "Versicherungsnehmers" erheben könnten (LG Cottbus, Urt. v. 04.05.2011, Az. 5 S 78/10, BecksRS 2011, 27578; Looschelders in: Münchener Kommentar zum VVG, § 215 Rn. 16; Muschner in Rüffer/Halbach/Schimikowski, Komm. zum VVG, 2. Aufl., § 215 Rn. 12; kritisch hierzu: Fricke, VersR 2009, 15, zu Ziff. II.2).
  • LG Halle, 15.10.2010 - 5 O 406/10

    Versicherungsvertragsrecht: Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Teilweise wird dabei die Auffassung vertreten, dass § 215 Abs. 1 VVG auf sonstige an dem Versicherungsvertrag Beteiligte grundsätzlich nicht anzuwenden sei (so LG Limburg, Beschl. vom 17.11.2011, Az. 4 O 280/11 b. juris m.w.N; LG Halle, Beschl. v. 15.10.2010 - 5 O 406/10 - NJW-RR 2011, 114).
  • OLG München, 11.11.2011 - 10 U 2024/11

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Ausnahme vom Teilurteilsverbot bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Ausnahmsweise bedarf es dabei nicht des Ausspruches einer Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO (OLG München, Urteil vom 11.11.2011 - 10 U 2024/11, BeckRS 2011, 25922).
  • LG Limburg, 17.11.2011 - 4 O 280/11

    § 215 VVG begründet keinen Gerichtsstand zugunsten des aus dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Teilweise wird dabei die Auffassung vertreten, dass § 215 Abs. 1 VVG auf sonstige an dem Versicherungsvertrag Beteiligte grundsätzlich nicht anzuwenden sei (so LG Limburg, Beschl. vom 17.11.2011, Az. 4 O 280/11 b. juris m.w.N; LG Halle, Beschl. v. 15.10.2010 - 5 O 406/10 - NJW-RR 2011, 114).
  • LG Flensburg, 28.12.2023 - 4 O 71/23

    Anspruch des Versicherten auf Zahlung eines Betrags aus einer bei einer

    Denn auch bei Einbeziehung Dritter in den Anwendungsbereich des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG ist nach zutreffender, wohl überwiegender Auffassung für den Dritten ein Gerichtsstand allenfalls am Sitz des Versicherungsnehmers, nicht aber des Dritten selbst begründet (LG Cottbus BeckRS 2011, 27578; LG Limburg VersR 2012, 889 f.; LG Potsdam BeckRS 2017, 129701; LG Kleve r+s 2018, 684; Langheid/Wandt/Looschelders, 2. Aufl. 2017, VVG § 215 Rn. 16; Bruck/Möller/Brand § 215 Rn. 17; Bruck/Möller/Johannsen B § 21 AFB 2008/2010 Rn. 4; HK-VVG/Muschner § 215 Rn. 12; Looschelders/Pohlmann/Wolf § 215 Rn. 6; FAKomm-VersR/Krahe § 215 Rn. 10; Looschelders, FS Fenyves, 2013, 633, 655; a.A. demgegenüber OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895 (für Verbraucher); LG Stuttgart NJW 2014, 213).

    Das ist im hiesigen Fall auch deshalb angemessen, weil durch § 215 Abs. 1 VVG der prozessuale Rechtsschutz des Verbrauchers gestärkt werden soll (Begr. RegE, BT-Dr 16/3945, S. 117; hierzu auch OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895).

    Allenfalls ließe es sich daher erwägen, Dritten einen Klägergerichtsstand an ihrem Wohnort zuzubilligen, wenn sie Verbraucher sind (so OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895).

    Teilweise wird - worauf auch die Klägerin zutreffend hinweist - die versicherte Person in den persönlichen Anwendungsbereich des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG einbezogen (so etwa OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895 (indes nur für Verbraucher als versicherte Person); LG Stuttgart NJW-RR 2014, 213).

  • LG Potsdam, 24.05.2017 - 8 O 98/17

    Risikolebensversicherung: Besonderer Gerichtsstand für die Leistungsklage eines

    Nach teilweise vertretener Ansicht soll die Zuständigkeitsnorm des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG auch zugunsten des Bezugsberechtigten Anwendung finden ( Klimke , in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 215 Rn. 20; Rixecker , in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 215 Rn. 3; LG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Juni 2011, 14 O 131/11, juris Rn. 4; LG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 2013, 13 S 58/13, juris, Ls.; OLG Köln, Beschluss vom 1. Juli 2011, 8 AR 25/11, juris Rn. 10; hinsichtlich versicherten Personen, die Verbraucher sind siehe OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 32f. = NJW 2012, 2894).

    Hinsichtlich versicherten Personen wird eine Analogie damit begründet, dass § 215 VVG eine planwidrige Regelungslücke aufweise, weil der Gesetzgeber nicht bedacht habe, dass viele Versicherungsverträge mit Verbrauchern geschlossen würden, die formal nicht als Versicherungsnehmer, sondern als sog. versicherte Person in den Vertrag einbezogen sind (LG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 2013, 13 S 58/13, juris, Rn. 17; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 32).

    Auch wenn die Anwendbarkeit des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG im Hinblick auf die versicherte Person mit dem Argument begründet wird, dass für den Verbraucher die Unterscheidung zwischen "versicherter Person" und "Versicherungsnehmer" in der Regel schwer nachvollziehbar sei (OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 33), so kann dieses Argument für das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigtem bei der Risikolebensversicherung jedenfalls nicht greifen.

    Auch das Argument, der Verbraucher könne in der Regel nicht beurteilen, welche Vor- und Nachteile es mit sich bringt, wenn er lediglich versicherte Person ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 33), kann gegenüber dem Bezugsberechtigten nicht gelten.

  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen

    Zwar hatte die Klägerin als Bezugsberechtigte aus dem Versicherungsvertrag zu Recht unter Hinweis auf § 215 Abs. 1 VVG das Landgericht Stuttgart als örtlich zuständiges Gericht angerufen (OLG Köln, Beschl. v. 1. Juli 2011 - 8 AR 25/11, juris; OLG Oldenburg, NJW 2012, 2894; s. im Übrigen auch LG Stuttgart, VuR 2013, 310).
  • BayObLG, 26.05.2023 - 101 AR 157/22
    Die Letztgenannten sollen jeweils an dem für ihren eigenen Wohnsitz zuständigen Gericht Klage erheben können (OLG Hamm, Beschl. v. 21. Oktober 2013, 20 W 32/13, VersR 2014, 725 Rn. 10 f.; OLG Oldenburg, Urt. v. 18. April 2012, 5 U 196/11, VersR 2012, 887 [888, juris Rn. 23 ff.]; Klimke , a. a. O. Rn. 13 ff., 17 ff., 20; Rixecker , a. a. O. Rn. 3).
  • LG Waldshut-Tiengen, 12.12.2016 - 1 O 185/16

    Kreditversicherung: Gerichtsstand bei Geltendmachung von Ansprüchen des

    Wenn etwa das Oberlandesgericht Oldenburg (VersR 2012, 887) statuiert, der Gesetzgeber habe "offensichtlich nicht im Blick [behalten], dass viele Versicherungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, bei denen der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer, sondern nur versicherte Person ist[, und der Gesetzgeber hätte, [h]ätte [er] dies bedacht, [...] die Vorschrift auch auf versicherte Personen erstreckt", so läuft dies darauf hinaus, den sonst gegebenen Regelungswiderspruch zu ignorieren und das Recht nicht gesetzesimmanent fortzubilden.
  • LG Bielefeld, 07.01.2013 - 18 O 160/12

    Örtliche Zuständigkeit eines LG i.R.e. Klage eines Versicherten am Wohnsitz

    Für eine über den ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift hinausgehende Auslegung besteht entgegen der Rechtsauffassung des OLG Oldenburg (NJW 2012, 2894) kein Raum.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7266
OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11 (https://dejure.org/2012,7266)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2012 - 4 U 103/11 (https://dejure.org/2012,7266)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2012 - 4 U 103/11 (https://dejure.org/2012,7266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers für ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 473 BGB; § 1094 Abs. 1 BGB; § 2205 BGB; § 51 ZPO
    Voraussetzungen der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Testamentsvollstrecker

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Testamentsvollstrecker und das persönliche Vorkaufsrecht des Erblassers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das höchstpersönliche Vorkaufsrecht und die Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessführungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Testamentsvollstrecker und das Vorkaufsrecht des Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 6
  • NJW-RR 2012, 1101
  • FamRZ 2013, 70
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11
    Allerdings ist die Ermächtigung zur Prozessführung, das heißt die Übertragung der Befugnis, ein fremdes materielles Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozessstandschaft), für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, eine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH NJW 1990, 1986 f, Rn. 26 - aus juris; BGH GRUR 1983, 379, 381, m. w. N.).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11
    Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist zulässig, wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozessführung ermächtigt ist und ein rechtliches Interesse an ihr hat (BGH NJW-RR 1986, 158).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11
    Allerdings ist die Ermächtigung zur Prozessführung, das heißt die Übertragung der Befugnis, ein fremdes materielles Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozessstandschaft), für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, eine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH NJW 1990, 1986 f, Rn. 26 - aus juris; BGH GRUR 1983, 379, 381, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88

    Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11
    Denn anders als bei dem nur schuldrechtlich vereinbarten Vorkaufsrecht bedarf eine solch abweichende Abrede bei einem im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrecht gem. §§ 873, 877 BGB ebenfalls der Eintragung (Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 3; OLG Hamm MittBayNot 1989, 27, Rn. 25 - aus juris; BayObLG MittBayNot 1983, 229, Rn. 12 - aus juris).
  • BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83

    Zur Löschung eines Vorkaufsrechts nach Konsolidation bei bestehender

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11
    Denn anders als bei dem nur schuldrechtlich vereinbarten Vorkaufsrecht bedarf eine solch abweichende Abrede bei einem im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrecht gem. §§ 873, 877 BGB ebenfalls der Eintragung (Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 3; OLG Hamm MittBayNot 1989, 27, Rn. 25 - aus juris; BayObLG MittBayNot 1983, 229, Rn. 12 - aus juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.05.2012 - 4 W 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11727
OLG Celle, 11.05.2012 - 4 W 36/12 (https://dejure.org/2012,11727)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2012 - 4 W 36/12 (https://dejure.org/2012,11727)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - 4 W 36/12 (https://dejure.org/2012,11727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zerstörung des § 891 BGB durch eingetragenen Widerspruch gegen Alleineigentum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 891 BGB; § 899 BGB
    Rechtswirkungen eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs gegen Alleineigentum im Hinblick auf die Vermutungswirkung des § 891 BGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirkungen eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs gegen Alleineigentum im Hinblick auf die Vermutungswirkung des § 891 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortbestehen der Vermutungswirkung trotz gegen Alleineigentum eingetragenen Widerspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 891; BGB § 899
    Rechtswirkungen eines Widerspruchs im Grundbuch; Zerstörung der Vermutung des Eigentums des Eingetragenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruch im Grundbuch eingetragen: Vermutungswirkung bleibt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 6
  • NJW-RR 2012, 1298
  • FGPrax 2012, 189
  • BauR 2012, 1693
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 04.08.2015 - 34 Wx 117/15

    Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis als einheitlicher

    Überdies wäre die gesetzliche Vermutung des § 891 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt (Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. § 891 Rn. 1 m. w. N.) und deren Widerlegung den vollen Beweis der Unrichtigkeit verlangt (z. B. OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100; OLG Celle FGPrax 2012, 189), nicht schon durch die schlüssige Darlegung zur Unrichtigkeit der Eigentümereintragung und die Vorlage der Berichtigungsbewilligung zerstört.
  • VG Würzburg, 04.02.2019 - W 5 S 19.36

    Bauaufsichtliche Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am Wohngebäude nach

    Für die Widerlegung der Vermutung genügt nicht die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Eintragung oder eingetragene Widersprüche nach § 899 BGB und § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO; die Aufgabe des Widerspruchs beschränkt sich vielmehr darauf, die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB auszuschließen (BGH, U.v. 26.9.1969 - V ZR 135/66 - juris; OLG Celle, B.v. 11.5.2012 - 4 W 36/12 - juris m.w.N.; Berger in: Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 17. Aufl. 2018, § 891 Rn. 4; Eckert in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 1.8.2018, § 891 Rn. 20 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.06.2012 - 15 UF 73/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21385
OLG Celle, 25.06.2012 - 15 UF 73/12 (https://dejure.org/2012,21385)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.06.2012 - 15 UF 73/12 (https://dejure.org/2012,21385)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 15 UF 73/12 (https://dejure.org/2012,21385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 181 BGB; § 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB; § 1629 BGB
    Voraussetzungen der Anfechtung der Vaterschaft durch das anfechtungsberechtigte Kind; Stellung des Antrags durch einen Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anfechtung der Vaterschaft durch das anfechtungsberechtigte Kind; Stellung des Antrags durch einen Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • rechtsportal.de

    BGB § 181; BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 1629
    Voraussetzungen der Anfechtung der Vaterschaft durch das anfechtungsberechtigte Kind; Stellung des Antrags durch einen Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung der Vaterschaft nur nach wirksamer Entscheidung der Sorgeberechtigten zulässig

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Vaterschaftsanfechtung durch das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3450
  • NJW 2012, 6
  • FamRZ 2013, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2012 - 15 UF 73/12
    Der Antrag des anfechtungsberechtigten Kindes auf Anfechtung der Vaterschaft setzt die Entscheidung der insoweit sorgeberechtigten Person über die Ausübung des materiellen Gestaltungsrechts voraus (BGH FamRZ 2009, 861 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2009, 861 ff.), auf die die Beteiligten mit Verfügung vom 19. April 2012 hingewiesen wurden, ist zwischen der Ausübung des materiellen Gestaltungsrechts auf Anfechtung einerseits und der verfahrensrechtlichen Handlung auf Einleitung eines entsprechenden Verfahrens andererseits zu unterscheiden (vgl. Helms/Kieninger/Rittner, Abstammungsrecht in der Praxis, Rn. 73; Grün, Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung, 2. Aufl. Rn. 208, 250 ff.; Erman/Hammermann, BGB, 13. Aufl., § 1600a Rn. 11 f.; MünchKommBGB/Wellenhofer, 6. Aufl., § 1600a BGB Rn. 29; Staudinger/ Rauscher, 2011, § 1600a Rn. 24).

    Das verfahrensrechtliche Vertretungshindernis wirkt sich auf die sorgerechtliche Entscheidung nicht aus, weil insoweit weder ein Rechtsgeschäft i.S.v. § 181 BGB vorliegt noch diese Frage Bestandteil des Anfechtungsverfahrens ist (vgl. BGH FamRZ 2009, 861; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 472; Helms/Kieninger/Rittner, a.a.O. Rn. 71).

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71

    Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2012 - 15 UF 73/12
    Da die rechtlichen Eltern zur gemeinsamen Vertretung des Kindes gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen sind, besteht unverändert ein Vertretungsausschluss der Mutter des Kindes fort (vgl. BGH FamRZ 1972, 498).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09

    Elterliche Sorge: Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Durchführung eines

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2012 - 15 UF 73/12
    Das verfahrensrechtliche Vertretungshindernis wirkt sich auf die sorgerechtliche Entscheidung nicht aus, weil insoweit weder ein Rechtsgeschäft i.S.v. § 181 BGB vorliegt noch diese Frage Bestandteil des Anfechtungsverfahrens ist (vgl. BGH FamRZ 2009, 861; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 472; Helms/Kieninger/Rittner, a.a.O. Rn. 71).
  • OLG Dresden, 02.10.2008 - 21 UF 481/08

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung eines

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2012 - 15 UF 73/12
    Eine gerichtliche Entscheidung in einem Verfahren nach § 1628 BGB, wodurch der Beteiligten zu 2 die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechts zur Vaterschaftsanfechtung nach §§ 1599 Abs. 1, 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB übertragen wurde (vgl. hierzu OLG Dresden FamRZ 2009, 1330, 1331), ist nicht ergangen.
  • OLG Stuttgart, 25.04.2014 - 16 WF 56/14

    Vaterschaftsanfechtung durch den nicht ehelichen Vater: Bestellung eines

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof bereits zum alten Recht erkannt, dass auch die nicht mit dem Anfechtenden verheiratete Mutter bei gemeinsamer elterlicher Sorge von der Vertretung des Kindes im Verfahren kraft Gesetzes ausgeschlossen sei (BGH, 14.06.1972, IV ZR 53/71, FamRZ 1972, 498 ff.; vgl. BGH, 18.02.2009, XII ZR 156/07, FamRZ 2009, 861 ff. Rn 30 zur Anfechtungsklage des Kindes) und dass sie als allein sorgeberechtigter Elternteil dann von der Vertretung kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, wenn sie selbst die Vaterschaft anficht (BGH, 27.03.2002, XII ZR 203/99, FamRZ 2002, 880 ff. Leitsatz 1); diese Rechtsprechung beansprucht nach der Gesetzesänderung gerade vor dem Hintergrund der Begründung der Entscheidung vom 21.03.2012 nach wie vor Geltung (OLG Oldenburg, 27.11.2012, 13 UF 128/12, FamRZ 2013, 1671 f., Leitsatz; OLG Celle, 25.06.2012, 15 UF 73/12, FamRZ 2013, 230 f., bei juris Rn 11 zum Anfechtungsantrag des Kindes).
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