Rechtsprechung
OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kreditkartenverhältnis als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag ; Abwicklungsfragen im Interchange-Verbund bei Kreditkartensystemen; Annahme einer Geschäftsunfähigkeit gemäß § 105 Abs. 2 BGB; Hochgradige Alkoholisierung; Medikamenteneinnahme; Widerruf; Anfechtung ; ...
- Judicialis
AGBG § 3; ; AGBG § ... 9; ; StPO § 170 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; BGB § 105; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 119; ; BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 665; ; BGB § 670; ; BGB § 242; ; BGB § 105 Abs. 2; ; BGB § 105 Abs. 2 1. Alt.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rewis.io
- RA Kotz
Kreditkarte im Bordell benutzt - Widerruf der Abbuchungen!
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 105 138 242 665 675
Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- OLG Köln, 20.11.1998 - 13 U 8/01
- LG Köln, 07.12.2000 - 15 O 420/00
- OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 620
- NJW-RR 2003, 144 (Ls.)
- WM 2002, 1800
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85
Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
Eine Grenzziehung wie in dem vom BGH, NJW 1987, 2014 entschiedenen Fall, wo sich der Nachtclubinhaber zuletzt ein Schuldanerkenntnis über fast 80.000,00 DM hat unterschreiben lassen und bereits mit dem zweiten Belastungsbeleg über 13.800,00 DM der Gesamtbetrag von 18.475 DM in den Bereich geriet, "in dem ein Nachtlokalinhaber mit seinen Forderungen allenfalls dann durchdringen kann, wenn er im ordentlichen Verfahren darlegt und beweist, dass er von dem in Anspruch genommenen Gast wirklich entsprechende Bestellungen erhalten und ausgeführt hat", ist hier nicht möglich. - OLG Frankfurt, 10.01.1996 - 9 U 97/95
Beweislast bei Rückforderung von Leistungen durch Kreditkartenunternehmen
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
Nachdem auch die auf die Anzeige des Klägers hin vorgenommenen polizeilichen Ermittlungen unergiebig verlaufen und das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, weil die Beweismittel für eine Anklageerhebung nicht ausreichten, kann der Beklagten um so weniger zugemutet werden, sich auf einen Rückforderungsprozess gegen das Vertragsunternehmen einzulassen (wegen der Beweisanforderungen, denen die Beklagte in einem solchen Rückforderungsprozess genügen müsste, sei beispielhaft auf OLG F., WM 1997, 868 verwiesen). - BGH, 02.05.1990 - VIII ZR 139/89
Eurocard - Einordnung der Zahlung mit Kreditkarte als Forderungskauf, zur Frage …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
Das Risiko, dass die Weisung des Kreditkarteninhabers wegen fehlender Geschäftsfähigkeit (§ 105 BGB), Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit (§§ 134, 138 BGB) oder Anfechtung wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119, 123, 142 BGB) unwirksam ist und kein Entgeltanspruch für die erbrachte Leistung besteht, hat in gleicher Weise wie beim Bargeschäft das Vertragsunternehmen zu tragen (vgl. BGH, NJW 1990, 2880 - bei unstreitiger Geschäftsunfähigkeit des Karteninhabers).
- BGH, 17.05.1984 - II ZR 280/83
Mißbrauch einer Kreditkarte
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
Der Ausgeber der Kreditkarte - hier die beklagte Bank - übernimmt es gegen Zahlung einer Vergütung, die vom Kreditkarteninhaber gegenüber dem Vertragsunternehmen eingegangenen Zahlungspflichten zu erfüllen, wenn darüber vom Vertragsunternehmen Belastungsbelege vorgelegt werden, die - so jedenfalls der hier allein zu beurteilende Regelfall - der Inhaber unter Verwendung der Kreditkarte unterzeichnet hat (BGH, NJW 1984, 2460; Senat, WM 1993, 369). - OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85
Sittenwidrigkeit von Verträgen über die Bestellung von Sekt und Champagner …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
Ein hoher Getränkepreis in einem Animierlokal ist grundsätzlich erst dann sittenwidrig, wenn mit ihm auch sexuelle Leistungen abgegolten werden (BGH, WM 1980, 902; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 547). - OLG München, 11.05.1999 - 5 U 6738/98
Kein Widerrufsrecht des Inhabers einer Eurocard bei blanko unterschriebenem …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr. - OLG Karlsruhe, 28.11.1990 - 1 U 189/90
Widerruf von Anweisungen eines Kredikarteninhabers ; Als Anweisungskonstruktion …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
z.B. OLG Karlsruhe, WM 1991, 184; LG Tübingen, NJW-RR 1995, 746; Kenntner, BB 1995, 2281; Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rn. K 54). - LG Tübingen, 16.02.1995 - 1 S 268/94
Widerrufbarkeit der mit dem Leistungsbeleg erteilten Weisung eines …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
z.B. OLG Karlsruhe, WM 1991, 184; LG Tübingen, NJW-RR 1995, 746; Kenntner, BB 1995, 2281; Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rn. K 54). - LG Berlin, 30.10.1985 - 18 O 263/85
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr. - LG Aachen, 26.01.1993 - 10 O 446/92
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr.
- OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16
Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei …
Die Erhebung des Einwands des Rechtsmissbrauchs - im Sinne des dolo-agit-Grundsatzes - soll dem Kartenunternehmen allerdings nur dann zumutbar sein, wenn es angesichts der liquiden Beweislage selbst kein Risiko eingeht (…vgl. Grundmann in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl. 2015, Rdn. II 297;… Martinek in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band I, 4. Aufl. 2011, § 67 Rdn. 37: der eine entsprechende Pflicht des Kartenunternehmens nur bei besonders schwerwiegenden, den üblichen Geschäftsgang überschreitenden Einwendungen des Karteninhabers und bei unproblematischer rechtlicher Beurteilung annimmt; vgl. auch OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG Köln, NJW-RR 2002, 620). - BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01
Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung
Das Berufungsgericht (WM 2002, 1800) hat die Berufung zurückgewiesen. - OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass hohe Getränkepreise in einem Animierlokal erst dann grundsätzlich sittenwidrig sind, wenn mit ihnen auch sexuelle Leistungen abgegolten werden (OLG Köln NJW-RR 2002, 620, 621). - OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung
Es ist anerkannt, dass der Grundsatz der strikten Trennung von Valuta- und Deckungsverhältnis nicht ausnahmslos gilt, sondern in bestimmten Fällen sich auch im Deckungsverhältnis ein Einwand des Rechtsmissbrauchs aus Mängeln im Valutaverhältnis ergeben kann (vgl. für den Einwendungsdurchgriff im Verhältnis zwischen Kreditkarteninhaber und Kartenunternehmen z.B. OLG Köln, Urteil vom 14.11.2001 - 13 U 8/01, NJW-RR 2002, 620, juris Rn. 33).