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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04   

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https://dejure.org/2004,1056
BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04 (https://dejure.org/2004,1056)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2004 - 4 BN 39.04 (https://dejure.org/2004,1056)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2004 - 4 BN 39.04 (https://dejure.org/2004,1056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauNVO § 1 Abs. 5; § 1 Abs. 9; § 8
    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude; Einzelhandelsbetrieb; Nachbarschaftsladen; Convenience-Store.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauNVO § 1 Abs. 5; § 1 Abs. 9; § 8
    Baugebietstyp; Convenience-Store; Einzelhandelsbetrieb; Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude; Nachbarschaftsladen; eingeschränktes Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Gewerbebetrieben aller Art in einem Gewerbegebiet; Zulässigkeot von Geschäftsgebäuden, Bürogebäuden und Verwaltungsgebäuden in einem Gewerbegebiet; Wahrung der Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes durch ein eingeschränktes Gewerbegebiet; Zweck des ...

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauNVO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 Abs. 5 § 1 Abs. 9 § 8
    Zulässige Festsetzung eingeschränkter Gewerbegebiete - Nachbarschaftsladen als festsetzungsfähiger Anlagetyp

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbegebiet ohne eigentliches Gewerbe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 324
  • DVBl 2005, 196 (Ls.)
  • BauR 2005, 513
  • BauR 2005, 599 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 185
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    g) Die Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (BVerwGE 77, 317) und - BVerwG 4 C 19.85 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9) enthalten ebenso wenig wie die Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 25) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) eine Aussage dazu, ob der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2 nach § 1 Abs. 3 BauGB die Nichtigkeit des betreffenden Bebauungsplans zur Folge hat.

    h) Zum Nachweis dafür, dass § 1 Abs. 9 BauNVO es zulässt, zwischen "Nachbarschaftsläden" mit maximal 400 m2 Nutzfläche und sonstigen Einzelhandelsbetrieben zu differenzieren, beruft sich das Normenkontrollgericht u.a. auf das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und den Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.).

    i) Der Senat hat im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) dargelegt, dass jeder Ausschluss auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 oder 9 BauNVO einer städtebaulichen Rechtfertigung bedarf.

    j) Der Senat hat weder in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) noch im Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) dazu Stellung genommen, ob eine Nutzfläche von 400 m2 sich als brauchbares Kriterium für die Unterscheidung zwischen "Nahversorgern" und "Vollversorgern" eignet.

    k) Ob das Normenkontrollgericht aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten hat folgern dürfen, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m2 einem bestimmten Betriebstyp entsprechen, ist eine Frage der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich nicht anhand der Ausführungen des Senats in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) und in den Beschlüssen vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (a.a.O.) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) beantworten lässt.

    m) Der Antragsteller legt nicht dar, durch welche Aussage das Normenkontrollgericht den vom Senat im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) formulierten Rechtssatz, wonach es für die im Vergleich mit § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungsart in § 1 Abs. 9 BauNVO spezielle Gründe geben muss, in Frage gestellt haben könnte.

    Von dem Festsetzungsinstrument des § 1 Abs. 5 BauNVO darf die Gemeinde nur dann Gebrauch machen, wenn sie sich von dem in § 1 Abs. 1 und 3 BauGB vorgezeichneten Ziel bestimmen lässt, die bauliche und die sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet aus Gründen der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung zu leiten und eine sozialgerechte Bodenordnung zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.; Beschluss vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308).

    Vielmehr muss die Gemeinde darlegen, warum Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O. und - BVerwG 4 C 19.85 - a.a.O.; Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - a.a.O. und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 55.01

    Anforderungen an die planerische Erfassung einzelner Unterarten von Nutzungen;

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    c) Die Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (BRS 57 Nr. 23), vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (BRS 62 Nr. 29) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29), in denen die Frage der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB thematisiert wird, befassen sich ebenfalls nicht mit Festsetzungen der vom Antragsteller bekämpften Art. .

    d) Die Frage, ob es sich bei einem Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche bis zu 400 m2 um einen festsetzungsfähigen Anlagentyp handelt, hat der Senat in den Beschlüssen vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (a.a.O.) und vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (a.a.O.) nicht angesprochen und im Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) nicht abschließend beantwortet.

    f) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 -, vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 -) ist ein Bebauungsplan, der sich in einer unzulässigen Negativplanung erschöpft, nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.

    g) Die Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (BVerwGE 77, 317) und - BVerwG 4 C 19.85 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9) enthalten ebenso wenig wie die Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 25) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) eine Aussage dazu, ob der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2 nach § 1 Abs. 3 BauGB die Nichtigkeit des betreffenden Bebauungsplans zur Folge hat.

    h) Zum Nachweis dafür, dass § 1 Abs. 9 BauNVO es zulässt, zwischen "Nachbarschaftsläden" mit maximal 400 m2 Nutzfläche und sonstigen Einzelhandelsbetrieben zu differenzieren, beruft sich das Normenkontrollgericht u.a. auf das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und den Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.).

    j) Der Senat hat weder in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) noch im Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) dazu Stellung genommen, ob eine Nutzfläche von 400 m2 sich als brauchbares Kriterium für die Unterscheidung zwischen "Nahversorgern" und "Vollversorgern" eignet.

    k) Ob das Normenkontrollgericht aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten hat folgern dürfen, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m2 einem bestimmten Betriebstyp entsprechen, ist eine Frage der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich nicht anhand der Ausführungen des Senats in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) und in den Beschlüssen vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (a.a.O.) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) beantworten lässt.

    Vielmehr muss die Gemeinde darlegen, warum Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O. und - BVerwG 4 C 19.85 - a.a.O.; Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - a.a.O. und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    g) Die Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (BVerwGE 77, 317) und - BVerwG 4 C 19.85 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9) enthalten ebenso wenig wie die Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 25) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) eine Aussage dazu, ob der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2 nach § 1 Abs. 3 BauGB die Nichtigkeit des betreffenden Bebauungsplans zur Folge hat.

    j) Der Senat hat weder in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) noch im Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) dazu Stellung genommen, ob eine Nutzfläche von 400 m2 sich als brauchbares Kriterium für die Unterscheidung zwischen "Nahversorgern" und "Vollversorgern" eignet.

    k) Ob das Normenkontrollgericht aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten hat folgern dürfen, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m2 einem bestimmten Betriebstyp entsprechen, ist eine Frage der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich nicht anhand der Ausführungen des Senats in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) und in den Beschlüssen vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (a.a.O.) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) beantworten lässt.

    Vielmehr muss die Gemeinde darlegen, warum Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O. und - BVerwG 4 C 19.85 - a.a.O.; Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - a.a.O. und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    g) Die Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (BVerwGE 77, 317) und - BVerwG 4 C 19.85 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9) enthalten ebenso wenig wie die Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 25) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) eine Aussage dazu, ob der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2 nach § 1 Abs. 3 BauGB die Nichtigkeit des betreffenden Bebauungsplans zur Folge hat.

    k) Ob das Normenkontrollgericht aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten hat folgern dürfen, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m2 einem bestimmten Betriebstyp entsprechen, ist eine Frage der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich nicht anhand der Ausführungen des Senats in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) und in den Beschlüssen vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (a.a.O.) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) beantworten lässt.

    Vielmehr muss die Gemeinde darlegen, warum Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O. und - BVerwG 4 C 19.85 - a.a.O.; Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - a.a.O. und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    Er macht selbst nicht geltend, dass sich der Senat in den von ihm zitierten Beschlüssen vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - (NVwZ 1987, 970) und vom 30. März 1990 - BVerwG 4 B 16.90 - (WUR 1990, 36) zu dem Festsetzungsmodell, das dem angegriffenen Bebauungsplan zugrunde liegt, ausdrücklich oder auch nur mittelbar geäußert habe.

    Ein solches "eingeschränktes Gewerbegebiet" entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach noch dem Typus eines Gewerbegebiets (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - a.a.O.).

    Wegen des typischerweise geringeren Störpotenzials von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden stellt es in ähnlicher Weise wie ein "eingeschränktes Gewerbegebiet", das die im Senatsbeschluss vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - (a.a.O.) genannten Merkmale aufweist, ein typenkonformes Gliederungs- bzw. Festsetzungsmittel dar, das ein störungsarmes Nebeneinander von Gewerbe- und von Wohnnutzung ermöglicht.

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    c) Die Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (BRS 57 Nr. 23), vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (BRS 62 Nr. 29) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29), in denen die Frage der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB thematisiert wird, befassen sich ebenfalls nicht mit Festsetzungen der vom Antragsteller bekämpften Art. .

    d) Die Frage, ob es sich bei einem Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche bis zu 400 m2 um einen festsetzungsfähigen Anlagentyp handelt, hat der Senat in den Beschlüssen vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (a.a.O.) und vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (a.a.O.) nicht angesprochen und im Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) nicht abschließend beantwortet.

    f) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 -, vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 -) ist ein Bebauungsplan, der sich in einer unzulässigen Negativplanung erschöpft, nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.

  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    c) Die Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (BRS 57 Nr. 23), vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (BRS 62 Nr. 29) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29), in denen die Frage der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB thematisiert wird, befassen sich ebenfalls nicht mit Festsetzungen der vom Antragsteller bekämpften Art. .

    d) Die Frage, ob es sich bei einem Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche bis zu 400 m2 um einen festsetzungsfähigen Anlagentyp handelt, hat der Senat in den Beschlüssen vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (a.a.O.) und vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (a.a.O.) nicht angesprochen und im Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) nicht abschließend beantwortet.

    f) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 -, vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 -) ist ein Bebauungsplan, der sich in einer unzulässigen Negativplanung erschöpft, nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    Es stellt nicht in Abrede, dass die Privatnützigkeit soweit wie möglich zu erhalten ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - BRS 65 Nr. 6).

    o) Der Antragsteller legt nicht dar, mit welchem Rechtssatz sich das Normenkontrollgericht in Bezug auf die Verbreiterung der W.straße von der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - a.a.O.) abgewendet haben könnte, dass der Privatnützigkeit des Eigentums soweit wie möglich Rechnung zu tragen ist.

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    Der Normgeber lässt es nicht zu, durch den Ausschluss an sich zulässiger Nutzungsarten ein Baugebiet in seinem Erscheinungsbild so nachhaltig zu verändern, dass es keiner der in der Baunutzungsverordnung geregelten Baugebietstypen mehr entspricht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 8, vom 6. Mai 1996 - BVerwG 4 NB 16.96 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 22 und vom 7. Juli 1997 - BVerwG 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22).
  • BVerwG, 06.05.1996 - 4 NB 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand des Vorlageverfahrens nach § 47 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
    Der Normgeber lässt es nicht zu, durch den Ausschluss an sich zulässiger Nutzungsarten ein Baugebiet in seinem Erscheinungsbild so nachhaltig zu verändern, dass es keiner der in der Baunutzungsverordnung geregelten Baugebietstypen mehr entspricht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 8, vom 6. Mai 1996 - BVerwG 4 NB 16.96 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 22 und vom 7. Juli 1997 - BVerwG 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

  • BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88

    Selbstbindung - Planungsabsichten - Bauleipläne - Nummer des Bebauungsplans

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 30.03.1990 - 4 B 16.90

    Umwandlung von i.S. der §§ 8 , 9 BauNVO "privilegierter" in frei verfügbare

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 D 102/11

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzungen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2004 - 4 BN 39.04 -, BRS 67 Nr. 34 = juris Rn. 22, und vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19 = juris Rn. 3; OVG NRW, Urteile vom 29. März 2011 - 2 D 44/09.NE -, juris Rn. 99, und vom 25. Oktober 2007 - 7 A 1059/06 -, juris Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2004 - 4 BN 39.04 -, BRS 67 Nr. 34 = juris Rn. 22.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - BVerwGE 133, 310 = BRS 74 Nr. 1 = juris Rn. 13, und vom 8. November 2004 - 4 BN 39.04 -, BRS 67 Nr. 34 = juris Rn. 27; OVG NRW, Urteile vom 19. Dezember 2011 - 2 D 31/10.NE -, S. 14 des amtlichen Umdrucks, und vom 17. Juni 2011 - 2 D 106/09.NE -, juris Rn. 119.

  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans;

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Gemeinde bestimmte Arten der baulichen Nutzung im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO durch die Begrenzung der höchstzulässigen Verkaufs- oder Geschossfläche umschreiben darf, wenn sie darlegt, dass Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. Beschluss vom 8. November 2004 BVerwG 4 BN 39.04 BauR 2005, 513 m.w.N.).

    Ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m² kann als "Nachbarschaftsladen" ein festsetzungsfähiger Anlagentyp im Sinne von § 1 Abs. 9 BauNVO sein (Beschluss vom 8. November 2004 a.a.O.).

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen hat der Verwaltungsgerichtshof keinen Rechtssatz aufgestellt, der den im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2004 BVerwG 4 BN 39.04 (NVwZ 2005, 324 = BauR 2005, 513 ) zur Auslegung des § 1 Abs. 9 BauNVO aufgestellten Grundsätzen widerspricht.

  • BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20

    Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

    Dieser Gestaltungsspielraum geht über die Möglichkeiten in den Baugebieten nach den §§ 2 ff. BauNVO hinaus (vgl. zu § 1 Abs. 9 BauNVO BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317 sowie Beschlüsse vom 8. November 2004 - 4 BN 39.04 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 20 S. 13 und vom 7. Mai 2020 - 4 BN 44.19 - ZfBR 2020, 675 Rn. 7), ist aber nicht unbegrenzt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,228
BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 (https://dejure.org/2004,228)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 (https://dejure.org/2004,228)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 (https://dejure.org/2004,228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ambulante ärztliche Behandlung von gesetzlich Versicherten mit neuen Behandlungsmethoden; Anspruch gegen die Krankenkasse bei Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte; Medizinische Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit im einzelnen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c; ; BVerfGG § 93 c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    SGB V § 135 Abs. 1 S. 1
    Zulassung neuer Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Kasse: Bundesausschuss - Zu hohe Anforderungen an Evidenz

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    SGB V - Off-Label-Use und einstweiliger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3100
  • NVwZ 2005, 324 (Ls.)
  • NZS 2004, 527
 
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Wird zitiert von ... (154)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den vorläufigen Rechtsschutz ergeben, wenn dessen Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den vorläufigen Rechtsschutz ergeben, wenn dessen Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Die Gerichte sind, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, in solchen Fällen gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ).

    cc) Wie sich aus dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 (a.a.O.) ergibt, kann in einem solchen Fall eine Entscheidung der Gerichte über die Verpflichtung der Krankenkasse zur vorläufigen Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung nicht ohne Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erfolgen.

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ) gerecht werden (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Damit stehen sie zwar in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 81, 54 ; 86, 54 ; eher erweiternd BSG SozR 3-2500 § 27 a SGB V Nr. 3, S. 35).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Aus dem Grundrecht folgt allgemein die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BVerfGE 56, 54 ).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Damit stehen sie zwar in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 81, 54 ; 86, 54 ; eher erweiternd BSG SozR 3-2500 § 27 a SGB V Nr. 3, S. 35).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ) gerecht werden (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die Gestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich jedoch an der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (vgl. BVerfGE 46, 160 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1997, a.a.O.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002, NJW 2003, S. 1236 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ).

    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen dieser Bedeutung und der im Grundrecht auf Leben enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ) gerecht werden und sie bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts berücksichtigen (vgl. BVerfGE 53, 30 ; zur Frage eines originären Leistungsanspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vgl. auch Schmidt-Aßmann, Grundrechtspositionen und Legitimationsfragen im öffentlichen Gesundheitswesen, 2001, S. 23 ff. m.w.N.).

    Ob für die Erfüllung dieser Aufgabe das nach § 135 SGB V vorgesehene Verfahren der Entscheidung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ), ist hier nicht zu entscheiden.

    a) Nicht zu entscheiden ist dabei, ob die Annahme des Bundessozialgerichts, wegen des eindeutigen Wortlauts des § 135 Abs. 1 SGB V sei die Anwendung einer neuen Behandlungsmethode durch die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung von der vorherigen Anerkennung durch den Bundesausschuss abhängig (vgl. BSGE 81, 54 ; 86, 54 ; BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 1), mit dem Grundgesetz auch in den Fällen vereinbar ist, in denen die medizinische Wissenschaft wegen der Eigenart der lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Krankheit über eine wissenschaftlich gesicherte, an Gesichtspunkten der statistischen Evidenz, gegebenenfalls auch niedrigerer Evidenzstufen bei seltenen Krankheiten (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 3 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 20. September 2005), ausgerichtete Therapie auf der Grundlage klinischer oder sonstiger Studien nicht oder noch nicht verfügt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Mit Blick auf den Beschluss einer Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegen die Ablehnung einer neuen Behandlungsmethode bei einer seltenen Autoimmunkrankheit (Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 = NZS 2004, 527 = NJW 2004, 3100) kommt hierfür vor allem eine Klarstellung der Rechtsprechung zum sog Systemversagen in Betracht, soweit der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die von ihm selbst aufgestellten Evidenzkriterien nicht beachtet oder nicht gesetzeskonform anwendet.
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG NJW 1998, 1775; vgl BVerfG NJW 1997, 3085; zur Grundrechtsrelevanz eines möglichen Systemversagens vgl BVerfG Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04, NZS 2004, 527 RdNr 8 ff; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R -: Brustvergrößerung, zur Veröffentlichung vorgesehen, Juris-Dokument KSRE 099191518 RdNr 20).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1178
BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 (https://dejure.org/2004,1178)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 (https://dejure.org/2004,1178)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 (https://dejure.org/2004,1178)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 370 AO; § 152 StPO; § 94 StPO
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen; Begrenzung der Durchsuchungsbefehls; genaue Bezeichnung der Beweismittel; genaue Umschreibung des Tatvorwurfes); prozessuale ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den Anforderungen an die Begründung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Heilung von Mängeln bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss im Beschwerdeverfahren ; Beschränkung von Prüfungsmaßstab und Heilungsmöglichkeiten des Beschwerdegerichts einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 105
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Feststellung der Rechtswidrigkeit im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3171
  • NVwZ 2005, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Nur dies führt zu einer angemessenen rechtsstaatlichen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine fast unübersehbare Zahl von Gegenständen als Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen kann (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).
  • LG Itzehoe, 09.06.1999 - 9 Qs 67/99

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    Bei dieser Sachlage ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn das Amtsgericht der Auffassung der Steuerfahndung folgte, die Beschwerdeführerin habe sich durch ihr Verhalten dem Verdacht einer Steuerhinterziehung ausgesetzt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).
  • LG Waldshut-Tiengen, 08.03.2000 - 2 Qs 18/00

    Bankenfälle - Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    Insbesondere die Einlösung von Zinscoupons bei ausländischen Banken erschien verdachtsbegründend, weil nach Inkrafttreten des Zinsabschlaggesetzes im Jahr 1993 bei Couponeinlösungen bei inländischen Banken eine Zinsabschlagsteuer von 35 % einzubehalten gewesen wäre, die bei Einlösung bei ausländischen Banken entfiel (vgl. LG Detmold, wistra 1999, S. 435 ; LG Waldshut-Tiengen, wistra 2000, S. 354 ; LG Freiburg, wistra 2000, S. 356).
  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
    Zwar begründet die bloße Inhaberschaft von Tafelpapieren und deren Einlieferung zur Verwahrung in ein Depot für sich allein noch keinen Anfangsverdacht einer Steuerstraftat (vgl. BFH, NJW 2000, S. 3157 ).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • LG Detmold, 12.08.1999 - 4 Qs 79/99

    Zur Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses wegen Vermögenstransfers ins

  • BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00

    Verfassungsbeschwerden gegen Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren -

  • LG Freiburg, 26.04.2000 - VIII Qs 3/00

    Bankenfälle - Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme können im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nachgebessert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, Rn. 5, und vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14 -, Rn. 25).
  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist überdies nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Betroffenen beruhen, oder objektiv willkürlich sind (vgl. BVerfGE 18, 85 , BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

    Dass der Ermittlungsrichter Ausführungen zur Angemessenheit des Eingriffs unterlassen hat, ist schließlich allenfalls ein hier vom Landgericht geheilter Darstellungsmangel (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12

    Durchsuchungsbeschluss (Wohnungsgrundrecht; Anforderungen an den Tatverdacht;

    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Die angegriffenen Beschlüsse erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171) und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Die Kontrollfunktion des Richtervorbehalts verbietet es, mangelhafte Umschreibungen des Tatvorwurfs oder der zu suchenden Beweismittel nachträglich zu heilen, denn beide Angaben dienen den durchsuchenden Beamten zur Begrenzung des Eingriffs auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171).
  • BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13

    Durchsuchung bei einem zahnärztlichen Gutachter wegen des Verdachts des

    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, juris, Rn. 5).

    aa) Zugunsten des Beschwerdeführers ist für die verfassungsrechtliche Prüfung davon auszugehen, dass der dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegende Tatvorwurf - der nach Vollzug der Durchsuchung im Beschwerdeverfahren nicht mehr geändert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, juris, Rn. 4) - nur auf das Erstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses im Jahr 2008 lautete.

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Die Funktion des Richtervorbehalts, eine vorbeugende Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz zu gewährleisten, würde andernfalls unterlaufen (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2018 - 2 BvR 1260/16 -, juris, Rn. 29).

    Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme können hingegen im Beschwerdeverfahren nachgebessert werden (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

    Die Ausführungen des Amtsgerichts waren daher für die Verdachtsannahme einer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b StGB a.F.) nicht tragfähig (vgl. BVerfGK 8, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 22 ff.).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Außerhalb der für den Vollzug einer Durchsuchungsgestattung verfassungsrechtlich unabdingbaren Umgrenzung von Tatvorwurf und Beweismitteln können Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Beschwerdeverfahren hingegen grundsätzlich nachgebessert werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und

    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des jeweiligen Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07

    Durchsuchung (Berufsgeheimnisträger; Arztpraxis; Unzulässigkeit bei bloß vagem

  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die

  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei

  • LG Dresden, 17.04.2013 - 15 Qs 34/12

    Sachsen: Funkzellenabfrage bei Anti-Nazi-Protest war rechtswidrig

  • BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15

    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss (Verfassungsverstoß bei

  • BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht; bloße Vermutungen);

  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10

    Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von

  • BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06

    Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)

  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08

    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung);

  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 449/02

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender

  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die

  • BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender

  • LG Berlin, 20.11.2020 - 517 Qs 63/20

    Durchsuchung, Anforderungen an die Begrüdnung, Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 75/12

    Wohnungsdurchsuchung; Molekulargenetische Untersuchung; Tatverdacht;

  • LG Hannover, 03.07.2017 - 34 Qs 29/17

    Durchsuchungsbeschluss, Anforderungen

  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02

    Durchsuchung (Tatverdacht; genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit im

  • BVerfG, 06.09.2007 - 2 BvR 103/03

    Anforderungen an den hinreichenden Tatverdacht bei Anordnung einer Durchsuchung

  • LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18

    Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03

    Durchsuchung wegen Verdachts eines Verstoßes gegen handwerksrechtliche

  • BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen wegen

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 361/02

    Durchsuchung (Tatverdacht; genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit im

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 1331/01

    Durchsuchung (Tatverdacht; genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit im

  • LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
  • BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2088/02

    Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsanordnung;

  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2022 - 4 Qs 2/22
  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 1994/02

    Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsanordnung;

  • BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung zur Aufklärung handwerksrechtlicher

  • BGH, 28.10.2004 - StB 5/04

    Erfordernis der eigenständigen Prüfung des Tatverdachts durch den

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06

    Durchsuchungsanordnung (ausnahmsweise Entbehrlichkeit der weitergehenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 3d E 651/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen bei Kreispolizeibeamten wegen des Verdachts der

  • LG Regensburg, 29.11.2016 - 5 Qs 116/16

    Durchsuchung bei Dritten und Beschlagnahme eines privaten Laptops

  • BGH, 28.10.2004 - 2 BJs 53/04
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