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   BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05   

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BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05 (https://dejure.org/2007,200)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2007 - 8 AZR 695/05 (https://dejure.org/2007,200)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 (https://dejure.org/2007,200)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung aus dringend betrieblichen Gründen; Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsstilllegung und Zeitpunkt der Kündigungserklärung; Stilllegungsabsicht eines Arbeitgebers bei Betriebsveräußerung; Beweislast des Arbeitgebers für ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 117; ; KSchG § 1; ; KSchG § 17; ; InsO § 125; ; ZPO § 240; ; ZPO § 301

  • RA Kotz

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Kündigungsrecht; Insolvenzrecht - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens ? § 125 InsO kann nicht auf Vorgänge erstreckt werden, die sich nicht als Betriebsänderung darstellen ? Betriebsübergang gem. § 613a BGB keine Betriebsänderung i. S. des § 111 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigungen nach Insolvenz eines Charterflugunternehmens wirksam - Massenentlassung aufgrund Betriebsstilllegung sozial gerechtfertigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2136
  • NZA 2008, 72 (Ls.)
  • NZI 2007, 389
  • NZI 2008, 47
  • DB 2007, 2379
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB stellt nämlich keine Betriebsänderung iSd. § 111 BetrVG dar (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; 17. März 1987 - 1 ABR 47/85 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 19, zu B I 2 der Gründe mwN).

    Daher kann § 125 InsO nicht auf Vorgänge erstreckt werden, die sich entweder nicht als Betriebsänderung darstellen und damit außerhalb des Anwendungsbereichs des § 111 BetrVG liegen oder die sich als eine andere als die im Interessenausgleich geregelte Betriebsänderung darstellen, aber nicht die Grundlage für die Vereinbarung der Betriebsparteien zur Einschränkung des individuellen Kündigungsschutzes waren (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).

    Bei der Absicht einer Betriebsveräußerung liegt ein solcher Stilllegungsentschluss nicht vor, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleiben und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfinden soll (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).

    Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - AP GG Art. 101 Nr. 59, zu B II 2 a der Gründe; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).

    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149).

    Ist bei Zugang der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, hat sich jedoch der Arbeitgeber eine Betriebsveräußerung vorbehalten, die dann später doch noch gelingt, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 -aaO; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Der Arbeitgeber muss endgültig entschlossen sein, den Betrieb stillzulegen (vgl. BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116).

    Die Veräußerung des Betriebs allein ist - wie sich aus der Wertung des § 613a BGB ergibt - keine Stilllegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116).

    Eine vom Arbeitgeber mit Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    "Entlassung" iSd. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist im Anschluss an die sog. Junk-Entscheidung des EuGH (27. Januar 2005 - C-188/03 - EuGHE I 2005, 885, 903 = AP KSchG 1969 § 17 Nr. 18 = EzA KSchG § 17 Nr. 13) der Kündigungsausspruch (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16).

    Da aber bei Kündigungsausspruch am 25. Dezember 2003 eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Sinne einer richtlinienkonformen Auslegung der nationalen gesetzlichen Regelungen nicht zu erwarten war, kann sich der Beklagte zu 1) auch auf den bei einer Rechtsprechungsänderung zu beachtenden Vertrauensschutz berufen (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; 21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 -EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Daher kann § 125 InsO nicht auf Vorgänge erstreckt werden, die sich entweder nicht als Betriebsänderung darstellen und damit außerhalb des Anwendungsbereichs des § 111 BetrVG liegen oder die sich als eine andere als die im Interessenausgleich geregelte Betriebsänderung darstellen, aber nicht die Grundlage für die Vereinbarung der Betriebsparteien zur Einschränkung des individuellen Kündigungsschutzes waren (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).

    Da aber bei Kündigungsausspruch am 25. Dezember 2003 eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Sinne einer richtlinienkonformen Auslegung der nationalen gesetzlichen Regelungen nicht zu erwarten war, kann sich der Beklagte zu 1) auch auf den bei einer Rechtsprechungsänderung zu beachtenden Vertrauensschutz berufen (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; 21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 -EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62).

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus, da eine Stilllegung den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraussetzt, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben und die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140).

    Ist bei Zugang der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, hat sich jedoch der Arbeitgeber eine Betriebsveräußerung vorbehalten, die dann später doch noch gelingt, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 -aaO; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Die Schriftform wird nicht verletzt, wenn die Namensliste nicht im Interessenausgleich selbst, sondern in einer Anlage enthalten ist, solange beide eine Urkunde bilden (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 6).

    Nach dem Grundsatz der "subjektiven Determinierung" hat der Arbeitgeber den aus seiner Sicht maßgeblichen Kündigungssachverhalt mitzuteilen (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 7).

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Daher kann § 125 InsO nicht auf Vorgänge erstreckt werden, die sich entweder nicht als Betriebsänderung darstellen und damit außerhalb des Anwendungsbereichs des § 111 BetrVG liegen oder die sich als eine andere als die im Interessenausgleich geregelte Betriebsänderung darstellen, aber nicht die Grundlage für die Vereinbarung der Betriebsparteien zur Einschränkung des individuellen Kündigungsschutzes waren (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).

    Dabei ist der Arbeitgeber auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats entbunden, die Anhörung unterliegt auch keinen erleichterten Anforderungen (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 -BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Die Schriftform wird nicht verletzt, wenn die Namensliste nicht im Interessenausgleich selbst, sondern in einer Anlage enthalten ist, solange beide eine Urkunde bilden (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 6).

    Wird die Namensliste getrennt vom Interessenausgleich erstellt, reicht es aus, wenn die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung möglich ist (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO).

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
    Demgemäß ist von einer Stilllegung auszugehen, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert oder zurückgibt und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (BAG 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149).

    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149).

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 375/89

    Berufungsverfahren: erneute Zeugenvernehmung - Ermessen des Berufungsgerichts

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
  • BAG, 04.08.1983 - 2 AZR 40/82
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 612/06

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 609/06

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 611/06

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 610/06

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 47/85

    Voraussetzungen einer Betriebsstillegung - Sozialplan aus Anlaß der Stillegung

  • SG Berlin, 14.09.1955 - 15/12
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Eine vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4) und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - BAGE 123, 1 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 94 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 77).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Eine vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (Senat 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4) und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 94 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 77).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    b) Die Stilllegung eines Betriebs setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben und die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 55, AP InsO § 125 Nr. 4; 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140; 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53) .

    a) Ein Betriebsübergang iSd. § 613a BGB stellt keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG dar (BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 38 mwN, AP InsO § 125 Nr. 4) .

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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2209
BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 (https://dejure.org/2006,2209)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 (https://dejure.org/2006,2209)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 (https://dejure.org/2006,2209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Krankenbezügen und Arbeitsvergütung nach rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Anwendung des gesetzlichen Bereicherungsrechts neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 S. 2 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT); Möglichkeit des Berufens ...

  • Judicialis

    BAT § 71 Abs. 2; ; BGB § 297; ; BGB § 615; ; EFZG § 5

  • rechtsportal.de

    BAT § 71 Abs. 2; BGB § 297 § 615; EFZG § 5
    Arbeitsfähigkeitsbescheinigungen; Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge nach dem BAT

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Rückzahlung überzahlter Kranken- und sonstiger Bezüge ? Bedeutung ärztlicher Arbeitsfähigkeitsbescheinigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 72 (Ls.)
  • DB 2007, 1313
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11, zu B II 1 b der Gründe).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT keine Anwendung (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 c der Gründe).

    Nach Wortlaut und Zweck der Regelung entsteht der Rückzahlungsanspruch aus der tarifvertraglich fingierten Vorschussvereinbarung, wenn feststeht, dass der Vorschuss nicht "verdient" worden ist (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

    Dann wäre erheblich, dass der Rückzahlungsanspruch des Klägers aus § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT frühestens mit Erlass des Rentenbescheids vom 27. März 2003 entstanden ist (vgl. BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Das Landesarbeitsgericht wird diese Umstände bei der neuen Verhandlung zu beachten haben und gem. § 139 Abs. 1 ZPO auf konkreten Vortrag des Beklagten zu seiner Leistungsfähigkeit in der Zeit vom 10. bis zum 25. Juni 2002 hinzuwirken haben (vgl. Senat 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2).
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Die Parteien wollen in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig ob sie bei Vergleichsschluss daran dachten oder nicht (vgl. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Andererseits werden von Ausgleichsklauseln regelmäßig solche Forderungen nicht erfasst, die objektiv außerhalb des von den Parteien Vorgestellten liegen und bei Vergleichsabschluss subjektiv unvorstellbar waren (BAG 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP BGB § 133 Nr. 32).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Denkbar ist auch, dass die Parteien die Arbeitspflicht des Beklagten ab dem 10. Juni 2002 bis zum Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einvernehmlich aufgehoben hatten oder der Kläger dem Beklagten bis dahin weiteren Urlaub gewährt hatte (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Senat 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Denkbar ist auch, dass die Parteien die Arbeitspflicht des Beklagten ab dem 10. Juni 2002 bis zum Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einvernehmlich aufgehoben hatten oder der Kläger dem Beklagten bis dahin weiteren Urlaub gewährt hatte (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Senat 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der Rückzahlungsanspruch ist auf die geleistete Bruttovergütung gerichtet (zur Lohnsteuer BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73, 79; zu den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung BAG 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - AP SGB IV § 26 Nr. 1 = EzA BGB § 812 Nr. 7).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der Rückzahlungsanspruch ist auf die geleistete Bruttovergütung gerichtet (zur Lohnsteuer BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73, 79; zu den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung BAG 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - AP SGB IV § 26 Nr. 1 = EzA BGB § 812 Nr. 7).
  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    bb) Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (st. Rspr. BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 2 c der Gründe, BAGE 28, 144; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; BGH 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 - zu II der Gründe, BGHZ 149, 63; zust. MHdB ArbR/Greiner 5. Aufl. Bd. 1 § 82 Rn. 28; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 5 Rn. 14; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 5 EFZG Rn. 111) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    (1) Im Hinblick auf das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit als überwachungsrechtfertigende Straftat müssen angesichts des hohen Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung aufgezeigt werden, um den Beweiswert der Bescheinigung zu erschüttern (ua. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 105, 171) .
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (st. Rspr. BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 2 c der Gründe, BAGE 28, 144; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; BGH 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 - zu II der Gründe, BGHZ 149, 63 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22

    Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist - Erschütterung des Beweiswertes

    bb) Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (st. Rspr. BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 2 c der Gründe, BAGE 28, 144; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; BGH 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 - zu II der Gründe, BGHZ 149, 63; zust. MHdB ArbR/Greiner 5. Aufl. Bd. 1 § 82 Rn. 28; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 5 Rn. 14; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 5 EFZG Rn. 111).
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Lediglich in diesem Falle kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Zahlung verlangen (BAG 9. April 2008 - 4 AZR 164/07 - Rn. 57; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 20; 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 der Gründe) .
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Mit einer Ausgleichsklausel im Rahmen einer detaillierten Aufhebungsvereinbarung wollen die Parteien regelmäßig ihr Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie bei Vergleichsschluss an sie gedacht haben oder nicht (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 24, AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - zu II 2 a bb der Gründe, AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2) .

    Allerdings werden von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsvereinbarungen, die vor dem in der Aufhebungsvereinbarung geregelten Beendigungszeitpunkt vereinbart werden, solche Forderungen regelmäßig nicht erfasst, die im fortbestehenden Arbeitsverhältnis zeitlich nach Vereinbarung der Ausgleichsklausel entstehen oder zwar bereits entstanden sind, jedoch von den Parteien eines Aufhebungsvertrages typischerweise nicht bedacht werden (können) (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    In einem solchen Fall soll der Krankengeldzuschuss dem Arbeitnehmer nicht neben dem Rentenanspruch verbleiben (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2009 § 22 Rn. 327; vgl. zu § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - zu B II 1 b der Gründe; zu § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT: BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 17; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 1 a der Gründe) .

    Unbedeutend ist dabei, welches Datum der Rentenbescheid trägt, wann er dem Beschäftigten zugegangen ist und ob ihm die Rente tatsächlich ausgezahlt worden ist (vgl. BSG 29. Januar 2014 - B 5 R 36/12 R - Rn. 22, BSGE 115, 110; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand Januar 2016 § 22 Rn. 182.5; BecKOK TVöD/Guth Stand 1. Oktober 2012 TVöD-AT § 22 Rn. 33; zu § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 17) .

    Damit sind tarifliche Nebenleistungen wie die Jahressonderzahlung gemeint, soweit die Überzahlung auf das Zusammentreffen mit den angeführten Versorgungsleistungen zurückzuführen ist (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2009 § 22 Rn. 328 und Stand März 2011 § 20 Rn. 162; zu § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - zu B II 1 g der Gründe; zu § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 19) .

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

    Bei dieser ist allerdings auch zu beachten, dass Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2 mwN).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Der Rückzahlungsanspruch ist somit auf die geleistete Bruttovergütung gerichtet (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 9).

    Nur in diesem Falle ist ein Zahlungsantrag begründet (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - aaO; 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - aaO; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - aaO).

  • LAG München, 10.12.2008 - 9 Sa 6/07

    Rückforderung von überzahlten Beträgen gemäß § 71 Abs. 2 Unterabsatz 5 BAT

    Unbedeutend ist, wann der Rentenbescheid erstellt wird, dem Angestellten zugegangen ist oder der Angestellte die erste Rentenzahlung erhalten hat (BAG v. 11.10.2006 5 AZR 755/05).

    Da der Rückforderungsanspruch auf Tarifvertrag beruht, finden §§ 812 ff. BGB keine Anwendung und damit auch nicht § 818 Abs. 3 BGB (BAG v. 11.10.2006 5 AZR 755/05).

    Die Rückzahlungspflicht nach § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 S. 2 BAT ist nicht auf überzahlte Krankenbezüge beschränkt, sondern erfasst auch sonstige überzahlte Bezüge; der Rückzahlungsanspruch ist auf die geleistete Bruttovergütung gerichtet (BAG v. 11.10.2006 5 AZR 755/05).

    Nach Auffassung des BAG werden von Ausgleichsklauseln regelmäßig solche Forderungen nicht erfasst, die außerhalb des von den Parteien Vorgestellten liegen und bei Vergleichsabschluss subjektiv unvorstellbar waren (BAG v. 11.10.2006 5 AZR 755/05).

    War der Beklagte aber damals nicht leistungsfähig, so bestand kein Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung und der Kläger hätte einen Rückforderungsanspruch, wobei aber der Rückforderungsanspruch dann gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB bereits vor der rückwirkenden Rentengewährung entstanden ist (BAG v. 11.10.2006 5 AZR 755/05).

    Das BAG ist im Urteil vom 11.10.2006 5 AZR 755/05 zu der Rechtsauffassung gelangt, dass die Vereinbarung unter Ziffer 2. des Vergleiches vom 09.01.2003 so auszulegen ist, dass es für den Entgeltanspruch für die Zeit 08.08.

  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

  • LAG Köln, 03.11.2023 - 10 Sa 263/23

    Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Zeugenaussage

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18

    Rückerstattung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bei Entgeltüberzahlungen

  • LAG Hamm, 09.04.2008 - 18 Sa 1938/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Beweiswert der ärztlichen

  • LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei Annahmeverzug; Darlegungslast der

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 260/06

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

  • LAG Hamm, 11.06.2008 - 18 Sa 2146/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung des Beweiswertes einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 Sa 302/17

    Versicherungsleistung aus Gruppenunfallversicherung - Abgeltungsklausel

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 352/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2006 - 14 (15) Sa 138/06

    Aktienoptionsplan, Wertsteigerungsrechte ("SARs"), Aufhebungsvertrag mit

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 981/08

    Auslegung eines Sozialplans - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2013 - 10 Sa 44/13

    Widerruf einer Versorgungszusage - Schadenersatz aus vorsätzlicher unerlaubter

  • BAG, 25.08.2015 - 8 AZN 268/15

    Gehörsrüge

  • LAG Niedersachsen, 22.02.2023 - 8 Sa 713/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; befristet; Befristung; Entgeltfortzahlung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 Sa 2288/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.10.2015 - 6 Sa 241/14

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 2 Sa 49/09

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen arglistiger Täuschung durch

  • LAG Hamm, 20.06.2007 - 6 Sa 37/07

    Verzicht auf Kündigungsrecht; Ausgleichsklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 321/20

    Rückzahlungsverpflichtung - überzahlte Vergütung - Unkenntnis der Nichtschuld -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2020 - 5 Sa 123/19

    Außerordentliche Kündigung - Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07

    Zum Rückzahlungsanspruch hinsichtlich einer nach dem Tarifvertrag zur sozialen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 278/20

    Betriebsbedingte ordentliche Kündigung - außerordentliche Kündigung wegen

  • ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22

    Annahmeverzugslohn - Zwischenverdienst - Auskunftsanspruch über Stellenangebote

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.10.2015 - 6 Sa 141/14

    Annahmeverzugslohn - ärztliches Attest als Indiz für Leistungsfähigkeit

  • ArbG Wuppertal, 17.05.2011 - 3 Ca 3284/10

    Fristlose Kündigung, Drohung gegen Kollegen, Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Wesel, 28.03.2012 - 3 Ca 3086/11

    Wörtliches Arbeitsangebot nach Erkrankung und Annahmeverzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2021 - 8 Sa 246/20

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Abrechnungsklausel - Zahlungsverpflichtung

  • ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11

    Auslegung von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen - Anspruch auf

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Rechtsprechung
   BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1089
BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05 (https://dejure.org/2006,1089)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 AZR 748/05 (https://dejure.org/2006,1089)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 (https://dejure.org/2006,1089)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • openjur.de

    Herausnahme eines Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und Antrag auf Weiterbeschäftigung als Reinigungskraft; Rechtfertigung der Kündigung nach sozialen Gesichtspunkten; Auswahl nach der ausgeübten Tätigkeit und deren Vergleichbarkeit; Berücksichtigung der Erlangung ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3; ; Brandschutz- und HilfeleistungsG des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA 2001, 190) § 8

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl - Berücksichtigung besonderer Aufgaben außerhalb der unmittelbaren Arbeitspflicht (Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kann aus Sozialauswahl herausfallen

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Brandschutzgesichtspunkte bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Freiwillige Feuerwehr: retten, bergen, löschen und Kündigungsschutz?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialauswahl: Mitgliedschaft in Freiwilliger Feuerwehr schützt vor Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 72 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 460
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist es hierbei nicht erforderlich, dass eine "gewisse Zwangslage" besteht, vielmehr reicht es aus, wenn die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers im Interesse eines geordneten Betriebsablaufs erforderlich ist (24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 unter Aufgabe von Senat 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314).

    Reine Nützlichkeitserwägungen stehen einer sozialen Auswahl allerdings nicht entgegen (24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - aaO; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - aaO).

    Da anders als in § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG nicht von dringenden betrieblichen Erfordernissen, sondern von berechtigten betrieblichen Bedürfnissen die Rede ist, stellt § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG weniger strenge Anforderungen auf (Senat 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - aaO).

    Unter betriebstechnischen Bedürfnissen werden die Gründe erfasst, die zur Aufrechterhaltung der technischen Arbeitsabläufe des Betriebes notwendig sind (vgl. Senat 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314; APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 740; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1122; Bütefisch Die Sozialauswahl S. 292; jeweils mwN).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. zB Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63).

    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen ("qualifikationsmäßige Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 67; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63).

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ("arbeitsvertragliche Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - aaO; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - aaO).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist es hierbei nicht erforderlich, dass eine "gewisse Zwangslage" besteht, vielmehr reicht es aus, wenn die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers im Interesse eines geordneten Betriebsablaufs erforderlich ist (24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 unter Aufgabe von Senat 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314).

    Reine Nützlichkeitserwägungen stehen einer sozialen Auswahl allerdings nicht entgegen (24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - aaO; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - aaO).

    Unter betriebstechnischen Bedürfnissen werden die Gründe erfasst, die zur Aufrechterhaltung der technischen Arbeitsabläufe des Betriebes notwendig sind (vgl. Senat 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314; APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 740; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1122; Bütefisch Die Sozialauswahl S. 292; jeweils mwN).

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Das Landesarbeitsgericht wird bei der erneuten Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass im Entschluss zur Fremdvergabe eines Reinigungsauftrages an ein Drittunternehmen ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine ausgesprochene Kündigung liegen kann, wenn eine organisatorische Maßnahme vorliegt, bei deren innerbetrieblichen Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung von Reinigungskräften entfallen ist (BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 37; Senat 22. April 2004 - 2 AZR 244/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 53; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 522/01 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 50).

    Dafür wäre gerade erforderlich, dass die Beklagte im Zeitpunkt der Kündigung davon ausgegangen ist, der private Übernehmer des Reinigungsauftrages werde die Hauptbelegschaft der Reinigungskräfte übernehmen (vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 37).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Die Beschränkung des revisionsrechtlichen Prüfungsrahmens bezieht sich bei der Prüfung der sozialen Auswahl nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung selbst, sondern auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 -BAGE 104, 138).

    Je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung eines Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl sein (zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung des Arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung [Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz] vom 25. September 1996 BGBl. I S. 1476): Senat 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 56 = EzA KSchG Soziale Auswahl § 1 Nr. 48 mwN; zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG aF: Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138; vgl. auch APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 743; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 674; Linck Die Soziale Auswahl S. 122; HK-Dorndorf 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 1102, 1107; von Hoyningen-Huene NZA 1994, 1009, 1016; aA: Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1120).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen ("qualifikationsmäßige Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 67; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63).

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ("arbeitsvertragliche Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - aaO; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - aaO).

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare unternehmerische Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen (so schon BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; zusammenfassend Senat 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern"

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung eines Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl sein (zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung des Arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung [Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz] vom 25. September 1996 BGBl. I S. 1476): Senat 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 56 = EzA KSchG Soziale Auswahl § 1 Nr. 48 mwN; zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG aF: Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138; vgl. auch APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 743; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 674; Linck Die Soziale Auswahl S. 122; HK-Dorndorf 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 1102, 1107; von Hoyningen-Huene NZA 1994, 1009, 1016; aA: Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1120).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare unternehmerische Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen (so schon BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; zusammenfassend Senat 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 522/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl -; Berücksichtigung eines Widerspruchs

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
    Das Landesarbeitsgericht wird bei der erneuten Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass im Entschluss zur Fremdvergabe eines Reinigungsauftrages an ein Drittunternehmen ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine ausgesprochene Kündigung liegen kann, wenn eine organisatorische Maßnahme vorliegt, bei deren innerbetrieblichen Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung von Reinigungskräften entfallen ist (BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 37; Senat 22. April 2004 - 2 AZR 244/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 53; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 522/01 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 50).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 79/05

    Persönliche Haftung wegen unzulänglicher Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 15/01

    Sozialauswahl

  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2005 - 4 Sa 504/04
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Als eine die Gerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Eine solche Austauschbarkeit ist nicht nur bei Identität der Arbeitsplätze gegeben, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit und Ausbildung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausführen kann (vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 676/05 - Rn. 30, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 73) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2010 - 10 Sa 2071/09

    Betriebliches Eingliederungsmanagement vor betriebsbedingter Kündigung -

    Dies gilt nicht nur bei einer Identität der Arbeitsplätze, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer auf Grund seiner Tätigkeit und Ausbildung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausführen kann (BAG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05).
  • LAG Köln, 25.05.2009 - 2 Sa 135/09

    Sozialauswahl Teilzeitbeschäftigung; Kündigung

    In der Entscheidung vom 07.12.2006 (2 AZR 748/05) hat das Bundesarbeitsgericht Folgendes ausgeführt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 8 Sa 1641/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v.

    (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12; 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 -, Rn. 18, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18

    Wirksamkeit ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Reduzierung

    Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare unternehmerische Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen, ein sog. kw-Vermerk angebracht oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (vgl. BAG vom 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2013 - 10 Sa 286/12

    Betriebsbedingte Kündigung - ordnungsgemäße Sozialauswahl

    Will der Arbeitgeber - wie hier - in einem bestimmten Bereich lediglich die Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden abbauen, ohne dass er eine Organisationsentscheidung getroffen hat, aufgrund derer für bestimmte Arbeiten Vollzeitkräfte vorgesehen sind, sind sämtliche in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihr Arbeitszeitvolumen in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88, mwN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - 10 Sa 503/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten -

    So kann insbesondere im Entschluss zur Fremdvergabe eines Reinigungsauftrages an ein Drittunternehmen ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine ausgesprochene Kündigung liegen, wenn eine organisatorische Maßnahme vorliegt, bei deren innerbetrieblichen Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung von Reinigungskräften entfallen ist (BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP Nr. 88 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, m.w.N.).
  • ArbG Köln, 03.12.2009 - 10 Ca 6717/09

    Betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Sozialplans; Fehlende

    Das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers ist im Rahmen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG gegen das betriebliche Interesse an der Herausnahme des "Leistungsträgers" abzuwägen: je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 88; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 60; 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - NZA 2003, 42) .
  • ArbG Düsseldorf, 20.04.2009 - 2 Ca 816/09

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

    Das BAG formuliert zutreffend, dass "die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers im Interesse eines geordneten Betriebsablaufs erforderlich ist", (BAG, Urt. v. 7.12.2006 - 2 AZR 748/05, BAG NZA 2008, 72).
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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3134
BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06 (https://dejure.org/2007,3134)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 4 AZR 242/06 (https://dejure.org/2007,3134)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 (https://dejure.org/2007,3134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Kassiererin auf Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten Stufe; Eingruppierung eines Angestellten in die den Tätigkeitsmerkmalen seiner nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe; Einordnung eines Angestellten in eine ...

  • Judicialis

    TV zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschiften -(BAT-Ostdeutsche Sparkassen) vom 21. Januar 1991; ; Änderungs-TV Nr. 1 zum BAT-Ostdeutsche Sparkassen vom 16. Mai 1... 991; Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte im Sparkassendienst) vom 26. Oktober 1979 VergGr. VII Fallgr. 2; ; Änderungs-TV Nr. 1 zum BAT-Ostdeutsche Sparkassen vom 16. Mai 1991; Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte im Sparkassendienst) vom 26. Oktober 1979 VergGr. VIb Fallgr. 3; ; Änderungs-TV Nr. 1 zum BAT-Ostdeutsche Sparkassen vom 16. Mai 1991; Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte im Sparkassendienst) vom 26. Oktober 1979 VergGr. VIb Fallgr. 4; ; Änderungs-TV Nr. 1 zum BAT-Ostdeutsche Sparkassen vom 16. Mai 1991; Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte im Sparkassendienst) vom 26. Oktober 1979 VergGr. VIb Fallgr. 5

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung Sachbearbeiterin Kasse/Service nach dem Sparkassen-TV; Tätigkeitsmerkmal "Angestellte in Kassen mit on-line-Verfahren als Terminalkassierer; Abgrenzung zwischen Tätigkeit als Terminalkassierer und Tätigkeit im ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung Sachbearbeiterin Kasse/Service nach dem Sparkassen-TV; Tätigkeitsmerkmal "Angestellte in Kassen mit on-line-Verfahren als Terminalkassierer; Abgrenzung zwischen Tätigkeit als Terminalkassierer und Tätigkeit im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    aa) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind die Erfordernisse einer bestimmten Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind und der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 30; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266, 281).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    Nach der Senatsrechtsprechung hätte dies zur Folge, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten in dieser Funktion als einheitlicher Arbeitsvorgang zu bewerten sein würde (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35, 39; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - ZTR 2007, 35).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    aa) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind die Erfordernisse einer bestimmten Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind und der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 30; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266, 281).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    aa) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind die Erfordernisse einer bestimmten Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind und der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 30; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266, 281).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    Es ist aber auch die auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten, zwischen den Parteien streitigen Stufe gerichtete Klage zulässig (vgl. Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - AP BAT § 27 Nr. 4; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05

    Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    Nach der Senatsrechtsprechung hätte dies zur Folge, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten in dieser Funktion als einheitlicher Arbeitsvorgang zu bewerten sein würde (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35, 39; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - ZTR 2007, 35).
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    Die Tarifvertragsparteien bringen auf die dargestellte Weise zum Ausdruck, dass die beispielhaft genannte Tätigkeit die vorangestellten allgemeinen Tätigkeitsmerkmale erfüllt (Senat 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 11 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 11).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 821/93

    Stufenfindung bei Höhergruppierung infolge Tarifänderung

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    Es ist aber auch die auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten, zwischen den Parteien streitigen Stufe gerichtete Klage zulässig (vgl. Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - AP BAT § 27 Nr. 4; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4).
  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 237/78

    Übernahme von Tätigkeitsmerkmalen - Automatische Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    aa) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind die Erfordernisse einer bestimmten Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind und der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 30; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266, 281).
  • LAG Sachsen, 27.09.2005 - 7 Sa 874/04
    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. September 2005 - 7 Sa 874/04 - aufgehoben.
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Auch die Einbeziehung der Gruppenstufe nach § 11 ERTV als beschäftigungszeitabhängige Stufe innerhalb der Entgeltgruppen in das Feststellungsbegehren ist zulässig (vgl. Senat 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4; 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - ZTR 2007, 616).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

    Dabei entspricht die gesamte auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 12) .

    Wenn nämlich allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 31; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 17) .

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel

    Dieses liegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Feststellung einer konkreten Entgeltstufe vor, wenn neben der Entgeltgruppe die Zuordnung zu einer Entgeltstufe zwischen den Parteien - wie vorliegend - umstritten ist und durch den Feststellungsantrag dieser umstrittene Teil eines Vergütungsanspruchs zwischen den Parteien rechtskräftig geklärt und weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - Rn. 13, AP BAT-O § 27 Nr. 4; 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 10, ZTR 2007, 616).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07

    Eingruppierung von Oberärzten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine auf die Vergütungsgruppe bezogene Eingruppierungsfeststellungsklage für den Bereich des Öffentlichen Dienstes grundsätzlich zulässig (BAG vom 21.07.2007, ZTR 2007, Seite 616).
  • LAG Hamm, 28.08.2014 - 8 Sa 196/14

    AVR Caritasverband; Eingruppierung; Telefonist; umfangreiche oder schwierige

    Knüpfen Tätigkeitsmerkmale bzgl. der Eingruppierung an eine Funktionsbezeichnung, etwa ein bestimmtes Berufs- oder Tätigkeitsbild an (sog. Funktionsmerkmale), ist die gesamte Tätigkeit des Angestellten in dieser Funktion regelmäßig als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen (BAG, Urteil vom 21.02.2007 - 4 AZR 242/06 - ZTR 2007, S. 616 ff).
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 946/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Auch die Einbeziehung der Gruppenstufe nach § 11 ERTV als beschäftigungszeitabhängige Stufe innerhalb der Entgeltgruppen in das Feststellungsbegehren ist zulässig (vgl. Senat 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4; 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - ZTR 2007, 616).
  • LAG Hessen, 14.06.2013 - 14 Sa 1367/12

    Eingruppierung - Darlegungslast; Eingruppierung - Darlegungslast

    Die eine Höhergruppierung fordernde Klägerin ist entgegen der Auffassung der Beklagten in ihrer Berufungsbegründung grundsätzlich nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage zu verweisen, wenn nicht konkret davon auszugehen ist, der beklagte Arbeitgeber werde einem Feststellungsurteil nicht Folge leisten (vgl. nur BAG, 14.11.2007 - 4 ARZ 945/06 - NZA RR 2008, 358; 21.2.2007 - 4 AZR 242/06 - ZTR 2007, 616; 28.9.2005 - 10 AZR 34/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2; 5.11.2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224 ).
  • LAG Hessen, 08.02.2013 - 14 Sa 555/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für das Mahn- und Klagewesen nach dem RTV

    Die eine Höhergruppierung fordernde Klägerin ist grundsätzlich nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage zu verweisen, wenn nicht konkret davon auszugehen ist, der beklagte Arbeitgeber werde einem Feststellungsurteil nicht Folge leisten (vgl. nur BAG, 14.11.2007 - 4 ARZ 945/06 - NZA RR 2008, 358; 21.2.2007 - 4 AZR 242/06 - ZTR 2007, 616; 28.9.2005 2005 - 10 AZR 34/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2; 5.11.2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224 ).
  • LAG Hamm, 25.09.2014 - 8 Sa 467/14

    AVR Caritas, Eingruppierung, ambulante Pflegedienste, Sozialstation,

    Knüpfen Tätigkeitsmerkmale bzgl. der Eingruppierung an eine Funktionsbezeichnung, etwa ein bestimmtes Berufs- oder Tätigkeitsbild an (sog. Funktionsmerkmale), ist die gesamte Tätigkeit des Angestellten in dieser Funktion regelmäßig als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen (BAG, Urteil vom 21.02.2007 - 4 AZR 242/06 - ZTR 2007, S. 616 ff).
  • ArbG Bochum, 20.09.2012 - 3 Ca 527/12

    Eingruppierung eines Gewerkschaftssekretärs hinsichtlich Zahlungsanspruchs der

    Die Eingruppierungsfeststellungsklage ist vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BAG vom 21.02.2007 - 4 AZR 242/06 - Juris; siehe auch Erfurter Kommentar Koch, 7. Auflage 2007, § 46 ArbGG, RN 31 m.w.N.).
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