Weitere Entscheidung unten: LG Magdeburg, 10.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.01.2014 - I-12 U 149/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2118
OLG Naumburg, 29.01.2014 - I-12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,2118)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - I-12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,2118)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - I-12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,2118)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Architektenvertrags nach Nichtleistung einer Sicherheitsleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Architekten auf Sicherung seines Honoraranspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 648a
    Anspruch eines Architekten auf Sicherung seines Honoraranspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Planer können § 648a BGB-Sicherheit verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Architektenvertrags nach Nichtgewährung einer Sicherheitsleistung wirksam

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Achtung Bauherren: Auch Architekten und Statiker können eine Sicherheit nach § 648a BGB verlangen!

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Auch Architekten, Statiker und sonstige Sonderfachleute können für ihre Honoraransprüche von ihren Auftraggebern eine Erfüllungssicherheit gemäß § 648 a Abs. 1 BGB verlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sicherheiten nach §648a BGB für Architekten und Statiker

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Bauhandwerkersicherung für Architekten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Bauhandwerkersicherung für Architekten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertsteigerung ist keine Voraussetzung für eine Sicherheit nach § 648a BGB! (IBR 2014, 283)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Neubauplanung ohne Baugrundgutachten! (IBR 2014, 284)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 364
  • BauR 2014, 1046
  • BauR 2014, 886
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85

    Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Die von ihm geschuldeten Leistungen beschränken sich dem Umfang nach auf das erstellte Teilwerk, das damit die "vertragsgemäße" Leistung darstellt, wie in 15 Abs. 1 HOAI a. F. vorausgesetzt wird (z. B. BGH NJW-RR 1986, 1279).

    Denn entgegen den allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts nach § 641 Abs. 1 BGB ist für die Fälligkeit des Architektenhonorars keine Abnahme erforderlich (z. B. BGH NJW-RR 1986, 1279).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Denn es reicht aus, wenn die "beweislose" Partei bei oder nach der Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung) vor Gericht persönlich anwesend war und daher die Möglichkeit hatte, ihre Darstellung vom Verlauf des Gesprächs durch eine Wortmeldung gem. § 137 Abs. 4 ZPO persönlich vorzutragen oder den Zeugen zu befragen und die Möglichkeit der Wortergreifung nach § 137 Abs. 4 ZPO besteht (z. B. BGH NJW 2010, 3292, 3293).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Dieses Verhalten steht nach Treu und Glauben aber nur dann einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (z. B. BGH NJW 1997, 2329, 2331).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Zweifel im Sinne der Vorschrift liegen dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also die Unrichtigkeit herausstellt (z. B. BGH NJW 2004, 2825, 2826).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Denn diese enthält die durch stillschweigend getroffene Abrede entstandene vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistung abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Besteller zurückzuzahlen (z. B. BGH NJW 2002, 1567, 1568).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Demzufolge enthält sie auch keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen (z. B. BGH NJW 1997, 586, 587).
  • OLG Celle, 21.09.2009 - 11 W 40/09

    Kosten einer isolierten Widerklage gegen den Zedenten der Klageforderung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Denn jedenfalls im Falle der Drittwiderklage gegen den prozesstaktisch abtretenden Zedenten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, da sich der Zessionar durch Erhebung der Klage fortlaufend des Anspruchs berühmt und durchaus Fälle denkbar sind, nach denen die Abtretung von vornherein nichtig oder durch Anfechtung als von Anfang nichtig anzusehen ist (OLG Celle BeckRS 2009, 26932; Beck'scher Online-Kommentar/Jaspersen/Wache, Rn. 82 zu § 93 ZPO).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Hierbei hat das Landgericht die Vorschrift des § 286 ZPO nicht verletzt, so dass der Senat keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (z. B. BGH NJW 2005, 1583).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag;

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    In diesem Fall ist bei keinen abweichenden Besonderheiten grundsätzlich davon auszugehen, dass die Parteien die Grundleistungen nach der HOAI zum von der Vergütungsvereinbarung erfassten Vertragsgegenstand erheben (z. B. BGH NJW 2008, 285, 287).
  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Für diese trägt auch im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung der Architekt die Darlegungs- und Beweislast (z. B. BGH NJW-RR 1994, 1238).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04

    Sicherungsverlangen für Planerleistungen auch vor Baubeginn

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 50/92

    Schutzwürdiges Vertrauen des Auftraggebers in die Richtigkeit der Schlußrechnung

  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

  • OLG Hamm, 21.05.1997 - 12 U 150/96

    Wie wird Vollauftrag abgerechnet, wenn Bau wegen Bodenkontamination nicht

  • OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09

    Sicherheit nach § 648a BGB: Auch für Architekten!

  • BGH, 11.03.1985 - II ZR 42/84

    Rechte des Drittschuldners aus einer Freistellungsverpflichtung des früheren

  • OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14

    Gesamtschuldnerische Haftung von ausführendem Bauunternehmer und Statiker:

    Deshalb bedarf es vorliegend keiner Erörterung der Frage, ob im Falle der Verletzung einer Hinweispflicht und zwischenzeitlicher Fortführung von Planung und Bauausführung eine Nacherfüllung der Hinweispflicht und damit eine Fristsetzung nicht ohnehin entbehrlich ist (vgl. OLG Naumburg NZBau 2014, 364, 367).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 13 U 2800/19

    Bauhandwerkersicherung für isoliert beauftragte Gerüstbauarbeiten

    Deshalb könne der Kreis der geschützten Bauwerksunternehmer im Rahmen des § 648a BGB a. F. weiter gefasst werden als der des § 648 BGB a. F. (OLG Köln, Urteil vom 26. März 1999 - 4 U 47/98 -, juris Rn. 50; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2004 - I-21 U 26/04 -, juris Rn. 16 f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2014 - 12 U 149/13 -, juris Rn. 54).
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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3655
LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11 (https://dejure.org/2014,3655)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10.01.2014 - 11 O 1474/11 (https://dejure.org/2014,3655)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 11 O 1474/11 (https://dejure.org/2014,3655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stoffpreisklausel nimmt auf nicht existenten Index Bezug: Folge für den Vertrag? (IBR 2014, 1388)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 586
  • NZBau 2014, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Diskutiert wird insoweit nur, ob es sich um eine selbstständige Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung handelt oder das Kriterium der Angemessenheit bereits die planwidrige Regelungslücke entfallen lässt (etwa bei BGH ZIP 2007, 774 bei juris Rn 28).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Das sei mit der Rechtsprechung des EuGH (19.6.2008 (C-454/06) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Denn insoweit ist zunächst maßgeblich, dass es sich bezogen auf die Abrechnung des gelieferten Spundwandstahls um eine auslegungsbedürftige Klausel handelt, die nach den Grundsätzen auslegungsbedürftiger Willenserklärungen auszulegen ist, und zwar so, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteile vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280; vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, 33).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 309 Nr. 1 BGB, gilt für derartige Klauseln § 307 BGB (vgl. zur Abgrenzung etwa BGH WM 2010, 1044 ff, bei juris Rn 26 f, vgl. auch OLG Naumburg CUR 2009, 144), dessen Anwendungsbereich auch vom Preisklauselgesetz unberührt bleibt (Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl. Anhang zu § 245 BGB, Einleitung Rn 1 a.E.).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Denn insoweit ist zunächst maßgeblich, dass es sich bezogen auf die Abrechnung des gelieferten Spundwandstahls um eine auslegungsbedürftige Klausel handelt, die nach den Grundsätzen auslegungsbedürftiger Willenserklärungen auszulegen ist, und zwar so, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteile vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280; vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, 33).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Denn die Frage einer Nachforderung wegen unterbliebener Abrechnung stellt sich hier aus den dargestellten Gründen nicht (zur Abgrenzung dieser Fälle etwa BGH NJW 2009, 435, bei juris Rn 8 ff ), weil die Parteien aufgrund der vorliegenden Rechnungsprüfung nicht die tatsächlichen Berechnungsgrundlagen, insbesondere die der Schlussrechnung zugrunde liegenden gelieferten Mengen in Frage gestellt haben sondern nur die einzusetzenden Preise, die sich aufgrund der durch die Stoffpreisgleitklausel vorgegebenen Berechnungsformel ergeben.
  • BGH, 17.12.2009 - VII ZR 172/08

    Erstreckung eines zwischen einem Auftraggeber und Tiefbauunternehmer vereinbarten

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    dd) Zur Auslegung der Erklärung können deshalb auch nur solche Umstände herangezogen werden, die bei Zugang der Erklärung dem Empfänger bekannt waren oder für ihn erkennbar waren (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - VII ZR 172/08, BauR 2010, 622 = NZBau 2010, 309 = ZfBR 2010, 259).
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    cc) Wenn es in so einem Fall keine ausdrücklichen Festlegung auf einen anderen Regelungsinhalt, also auf den von der Beklagten zugrunde gelegten alternativen Index gibt, führt eine derartige Konstellation regelmäßig zur Mehrdeutigkeit einer Vereinbarung und damit zur Auslegungsbedürftigkeit der Willenserklärung (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 309 für den Fall einer Lohngleitklausel bei einem tatsächlich nicht existierender Gesamttariflohn).
  • OLG Naumburg, 12.11.2010 - 6 U 69/10

    Bauvertrag über einen Schleusenbau mit einem öffentlichen Auftraggeber:

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Schließlich verhalte es sich auch so, dass der Klägerin entsprechend eines Urteils des OLG Naumburg vom 12.11.2010 (6 U 69/10) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkaufspreise für Spundwandstahl zusätzliche weitere 33 859, 01 netto zustünden, mithin 40.292, 22 ? brutto.
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