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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5333
OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00 (https://dejure.org/2000,5333)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.12.2000 - 4 U 12/00 (https://dejure.org/2000,5333)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 4 U 12/00 (https://dejure.org/2000,5333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB; Wirksamkeit; Inhaltskontrolle; Musikverlag; Musikwerk; Dispositionsfreiheit; Vermarktung; Komponist; Fernsehanstalt; Rundfunkanstalt; Verlagsrechte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Musikverlag

    §§ 31 Abs. 5, 34, 35 UrhG a.F.

  • Judicialis

    AGBG § 1; ; AGBG § ... 9; ; AGBG § 13; ; AGBG § 13 Abs. 2 S. 2; ; AGBG § 13 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 18; ; UrhG § 31 ff.; ; UrhG § 34; ; UrhG § 35; ; UrhG § 31 Abs. 5; ; BGB § 138; ; VerlG § 22; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Übertragung von Verlagsrechten des Komponisten in Produktionsvertrag mit Funk- und Fernsehanstalt - gravierender Eingriff in Dispositionsfreiheit - unangemessene Benachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 346
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Die Klausel stelle nicht nur eine vage Absichtserklärung dar, sondern erwecke beim Vertragspartner den Eindruck, dass die Beklagte vertragliche Rechte und Pflichten begründen wolle (BGH NJW 1996, S. 2574).

    Eine Vertragsbedingung im Sinne von § 1 AGBG liegt daher vor, wenn die Klausel nach ihrem objektiven Wortlaut bei dem Empfänger den Eindruck hervorruft, der Verwender wolle durch sie vertragliche Rechte und Pflichten begründen (BGHZ 133, 184).

  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist ausschließlich auf den Empfängerhorizont abzustellen; Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 91, 55/61; 95, 362/365; 104, 88; 108, 56; 124, 39).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist ausschließlich auf den Empfängerhorizont abzustellen; Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 91, 55/61; 95, 362/365; 104, 88; 108, 56; 124, 39).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist ausschließlich auf den Empfängerhorizont abzustellen; Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 91, 55/61; 95, 362/365; 104, 88; 108, 56; 124, 39).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Ein solcher pauschaler Verzicht auf jegliches Zustimmungsrecht im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt daher gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (so auch BGH GRUR 1984, 45 (52) - Honorarbedingungen: Sendevertrag; Fromm/Nordemann aaO, § 34, Rdnr. 13).
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Ferner birgt die Bestimmung des § 31 Abs. 5 UrhG, nach welcher der Inhaber von Urheberrechten im Zweifel keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (Zweckübertragungstheorie), einen allgemeinen Rechtsgedanken, der nicht einfach durch Formularklauseln beiseite geschoben und damit außer Kraft gesetzt werden kann (BGH GRUR 1979, 637 - White Christmas; BGH GRUR 1974, 786 - Kassettenfilm).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 137/72

    Kassettenfilm

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Ferner birgt die Bestimmung des § 31 Abs. 5 UrhG, nach welcher der Inhaber von Urheberrechten im Zweifel keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (Zweckübertragungstheorie), einen allgemeinen Rechtsgedanken, der nicht einfach durch Formularklauseln beiseite geschoben und damit außer Kraft gesetzt werden kann (BGH GRUR 1979, 637 - White Christmas; BGH GRUR 1974, 786 - Kassettenfilm).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Eine Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 18. Februar 1982 - I ZR 81/80, GRUR 1984, 45, 48 f. - Honorarbedingungen Sendevertrag; ebenso Kuck, GRUR 2000, 285, 288; Castendyk, ZUM 2007, 169, 172 f. mwN; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Aufl., Rn. 1087; aA OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 293, 294; OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346, 347; Schricker/Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG Rn. 40 f.; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vorbemerkung vor §§ 31 ff. UrhG Rn. 109; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., Vorbemerkung § 31 Rn. 16; Hertin, AfP 1978, 72, 79; Berberich, ZUM 2006, 205, 207).
  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09

    Buy-out mit Pauschalabgeltung - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von

    Dementsprechend geht eine im Vordringen befindliche Auffassung zutreffend davon aus, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so z.B.: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., Vor § 28 Rdn. 40, OLG Zweibrücken ZUM 2001, 346 ff).

    Denn dadurch entfernt sich die vertragsrechtliche Regelung in einem eklatanten Maße von dem tragenden Grundgedanken des gesamten Urheberrechts, dem stets - entsprechend einer Beschreibung von Ulmer - "gleichsam die Tendenz innewohnt, möglichst weitgehend dem Urheber zu verbleiben." Dieser Rechtsgrundsatz, der sowohl in der Zweckübertragungslehre als auch in § 31 Abs. 5 UrhG seinen Ausdruck gefunden hat, rechtfertigt und erfordert es nach Auffassung des Senats, auch ein Übermaß an Rechtsübertragung im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen selbst dann einer AGB-Kontrolle zu unterwerfen, wenn die einzelnen Nutzungsarten im Sinne von § 31 Abs. 5 UrhG ausdrücklich einzeln bezeichnet sind (so auch OLG Zweibrücken ZUM 2001, 346 ff).

  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten:

    Deshalb schließt sich der Senat der Auffassung an, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so auch OLG Hamburg v. 01.06.2011, GRUR-RR 2011, 293 ff., Tz. 127 ff., zit. nach juris; OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff.; LG Bochum vom 24.11.2011, Az.: 8 O 277/11, Tz. 79, zit. nach juris; Fromm/Nordemann a.a.O. § 31 UrhG Rz. 179 f.; Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG, Rz. 40; Dreier/Schulze, 3. Aufl., § 31 UrhG, Rz. 116).

    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung an, dass eine solche Abbedingung grundsätzlich auch durch AGB möglich ist (ebenso: BGH GRUR 1984, 45 f.; OLG Hamburg a.a.O., Tz. 194; Fromm/Nordemann a.a.O. § 34 Rz. 41, 42 m.w.N.; dagegen: OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff, Tz. 32, zit. nach juris; LG Hamburg a.a.O. Tz. 184 m.w.N.).

  • KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09

    AGB-Kontrolle zu Honorarregelungen für Journalisten

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346.

    Soweit das OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346 - juris RdNr. 33 eine andere Auffassung zur Reichweite der Regelung des § 31 Abs. 5 UrhG vertrat, kam es hierauf wegen der unterschiedlichen Fallgestaltung nicht an.

  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11

    Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen

    cc) Dementsprechend geht eine im Vordringen befindliche Auffassung zutreffend davon aus, dass § 31 V UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so z. B.: Schricker/Loewenheim, vor § 28 Rdnr. 40; OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346 = BeckRS 2000, 30148655 Rdnr. 40).

    Die Einräumung der Befugnis, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, stellt einen Verstoß gegen §§ 34 Abs. 1 und 35 UrhG dar, da jeweils eine individuelle Zustimmung des Urhebers erforderlich ist (OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.12.2000 - 4 U 12/00, ZUM 2001, 346 - ZDF-Komponistenvertrag).

  • LG Hamburg, 01.06.2010 - 312 O 224/10

    LG Hamburg untersagt auch Honorarbedingungen des Zeit-Verlages //

    Die Einräumung der Befugnis, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, stellt einen Verstoß gegen §§ 34 Abs. 1 und 35 UrhG dar, da jeweils eine individuelle Zustimmung des Urhebers erforderlich ist (OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.12.2000 - 4 U 12/00, ZUM 2001, 346 - ZDF-Komponistenvertrag).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 7 W 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14803
OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 7 W 32/00 (https://dejure.org/2001,14803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2001 - 7 W 32/00 (https://dejure.org/2001,14803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 7 W 32/00 (https://dejure.org/2001,14803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Aufhebung der Beiordnung; Zulassungsverlust; Zulässigkeit der Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § 127; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 § 127 § 567
    Prozesskostenhilfe - Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts - Verlust der Zulassung - Rechtsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.02.1971 - 12 W 376/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 7 W 32/00
    Die von Zöller/Philippi § 127 Rdn. 19, Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 127 Rdn. 8 für ihre gegenteilige Ansicht als Beleg angeführte Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1971, 421 betrifft nicht die Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiordnung, sondern ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung, der Partei nach Aufhebung einen neuen Anwalt beizuordnen.
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000, aaO. OLGR 2001, 54, 55; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001, aaO. OLGR 2001, 241) wird im Wesentlichen auf die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützt, nach der der obsiegenden Prozesspartei diejenigen Mehrkosten nicht zu erstatten sind, die dadurch entstanden sind, dass der beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht an dem Ort des Prozessgerichts hat.
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für

    In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11884
OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständiges Beweisverfahren; Wertfestsetzung; Streitwertfestsetzung; Wert der Hauptsache; Wertinteresse

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 3, Abs. 4
    Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 54
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00
    Geht es bei dem zu sichernden Anspruch um die Kosten für die Beseitigung von Mängeln eines Werks, dann ist von den Angaben des Antragstellers über das Vorliegen von Mängeln auszugehen, auch wenn diese später vom Sachverständigen nicht festgestellt werden können, jedoch sind bei der Bewertung der Beseitigungskosten nicht die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers entscheidend, sondern die Bewertung ist auf objektiver Grundlage vorzunehmen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827 f.; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 1999, 146; OLG Celle OLGR 1999, 199 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 324).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 218/98

    Versorgungsausgleich im Wege der Realteilung bei beiderseitiger Mitgliedschaft im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00
    Geht es bei dem zu sichernden Anspruch um die Kosten für die Beseitigung von Mängeln eines Werks, dann ist von den Angaben des Antragstellers über das Vorliegen von Mängeln auszugehen, auch wenn diese später vom Sachverständigen nicht festgestellt werden können, jedoch sind bei der Bewertung der Beseitigungskosten nicht die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers entscheidend, sondern die Bewertung ist auf objektiver Grundlage vorzunehmen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827 f.; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 1999, 146; OLG Celle OLGR 1999, 199 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 324).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Stellt der Sachverständige nur einen Teil der vom Antragsteller behaupteten Mängel fest oder lässt sie in den Verantwortungsbereich des Antragsgegners fallen, so ist gleichwohl der Streitwert nach den Mängelbeseitigungskosten zu bemessen, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt (OLG Naumburg, OLG-Report, 2000, 278; OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 87).
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