Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 27.06.2002 - 17 UF 122/2002, 17 UF 122/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im familiengerichtlichen Verfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 568 § 406
Zur Zulässigkeit der Übertragung der Entscheidungskompetenz vom Gericht an einen Sachverständigen bezüglich der Frage, welche Bezugspersonen eines Kindes in Sorgerechtssachen in die Begutachtung einzubeziehen sind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freudenstadt, 03.05.2002 - 3 F 551/01
- OLG Stuttgart, 27.06.2002 - 17 UF 122/2002, 17 UF 122/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 172
- FamRZ 2003, 316
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
Grundsatz des fairen Verfahrens - rechtliches Gehör - Anwesenheit Dritter bei der …
Hiervon kann nach der Rechtsprechung in bestimmten Fallkonstellationen eine Ausnahme zu machen sein, etwa in Sorgerechtssachen (z.B. OLG Stuttgart, MDR 2003, 172). - OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Diese hätten für erledigt erklärt werden müssen (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 417; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 280;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 18). - OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 8 W 33/09
Zulässigkeit des Zivilrechtsweges für Honorarklage wegen Beratung eines …
Für den Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - XI ZB 5/02 - MDR 2003, 172 f sowie Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24.7.2007 - 12 W 25/07, zitiert nach der juris-Datenbank). - OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
Zur Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften auf betriebliche …
Der Senat hat daher noch Ende 2002 in Übereinstimmung mit der damals (noch) herrschenden Literatur und Rechtsprechung (vgl. Glockner, FamRZ 2002, 287; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; OLG Stuttgart - Beschluß vom 21.12.2001, Az. 15 UF 472/01) Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes mit einer fest vereinbarten Erhöhung von jährlich 1 % nicht (mehr) als volldynamisch gewertet (Beschluß vom 15.10.2002: FamRZ 2003, 316). - OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04
Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen …
Auch die Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes mit einer fest vereinbarten Erhöhung von jährlich einem Prozent wurden in der Vergangenheit von der herrschenden Literatur und der Rechtsprechung (vgl. Glockner, FamRZ 2002, 287; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; OLG Stuttgart, Beschl. vom 21.12.2001, Az. 15 UF 472/01; OLG Nürnberg, Beschl. vom 15.10.2002, FamRZ 2003, 316; OLG Nürnberg, Beschl. vom 19.12.2003, Az. 11 UF 318 7/03) als statisch gewertet.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.05.2002 - 7 U 221/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Haftung für Kaufpreisanspruch; Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft; Eintragungspflichtige Tatsache; Offene Handelsgesellschaft ; Positive Kenntnis der Gläubiger; Nichteintragung der Gründung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
HGB § 15 Abs. 1; ; HGB § 24; ; HGB § 25; ; HGB § 143 Abs. 2; ; DÜG § 1
- rechtsportal.de
Zur Inanspruchnahme des ausgeschiedenen Gesellschafters für Lieferantenforderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Eintragung des Ausscheidens aus der OHG: Haftung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 14.08.2001 - 2 O 264/01
- OLG Brandenburg, 29.05.2002 - 7 U 221/01
Papierfundstellen
- MDR 2003, 39
- NZG 2002, 909
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63
Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2002 - 7 U 221/01
§ 15 Abs. 1 HGB gilt auch, wenn die gebotene Voreintragung der Tatsache, deren Veränderung einzutragen war, fehlt (BGH WM 1965, 1054; BGHZ 55, 267, 272 f.; 116, 37, 44 f.;… Baumbach-Hopt, 30. Aufl. § 15 HGB, Anm. 11; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 15 Anm. 8).Hinsichtlich der voreintragungspflichtigen Tatsachen geht § 15 Abs. 1 HGB von einem typisierten Vertrauen auf die wahre Rechtslage aus, wie sie im Handelsregister hätte kundgetan werden müssen (vgl. BGH WM 1965, 1054, 1057).
- BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90
Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2002 - 7 U 221/01
§ 15 Abs. 1 HGB gilt auch, wenn die gebotene Voreintragung der Tatsache, deren Veränderung einzutragen war, fehlt (BGH WM 1965, 1054; BGHZ 55, 267, 272 f.; 116, 37, 44 f.;… Baumbach-Hopt, 30. Aufl. § 15 HGB, Anm. 11; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 15 Anm. 8). - BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67
Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2002 - 7 U 221/01
§ 15 Abs. 1 HGB gilt auch, wenn die gebotene Voreintragung der Tatsache, deren Veränderung einzutragen war, fehlt (BGH WM 1965, 1054; BGHZ 55, 267, 272 f.; 116, 37, 44 f.;… Baumbach-Hopt, 30. Aufl. § 15 HGB, Anm. 11; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 15 Anm. 8).
- KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11
Handelsregisterverfahren: Beschwerde durch Schweigen des Notars auf eine …
Im Hinblick auf § 15 HGB hat die Gesellschaft nämlich ein Interesse daran, das Wiederausscheiden des Geschäftsführers eintragen zu lassen (…Hachenburg/ Mertens a.a.O.), denn nach absolut herrschender Meinung ist § 15 Abs. 1 HGB auch auf Fälle fehlender Voreintragung anwendbar (…BGH WM 1983, 651, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2003, 7 U 221/01, zitiert nach juris, Rn. 14;… MünchKomm-HGB/Krebs, 3. Aufl. 2010, § 15 Rn. 36;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Gehrlein, HGB, 2. Aufl. 2008, § 15 Rn. 8).
Rechtsprechung
OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentumsgesetz; Wohnanlage; Umlage der Verwaltervergütung; Verwaltungskosten; Eigentümerversammlung; Beschluß der Eigentümerversammlung; Teilungsanordnung
Verfahrensgang
- AG Bonn - 28 II 54/01
- LG Bonn, 08.04.2002 - 8 T 291/01
- LG Bonn, 08.04.2002 - 8 T 291/02
- OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
Papierfundstellen
- NZM 2002, 615
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
In der Eigentümerversammlung vom 27.3.2001 wurde nach Vorlage der Jahresabrechnung 2000, die die Verwaltervergütung unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung vom 20.9.2000 ( NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518) nunmehr wieder entsprechend der Regelung in der Teilungserklärung im Verhältnis der Wohnflächen umlegt, zum TOP 3 mit Mehrheit beschlossen (Bl. 68 GA): "Die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt die von Verwaltung vorgelegte und vom Verwaltungsbeirat geprüfte Verwaltungsabrechnung 2000 einschließlich der sich hieraus ergebenden Einzelabrechnungen mit der Maßgabe, dass die Verwaltung aufgefordert wird, eine neue Verwaltungsabrechnung zu erstellen und vorzulegen, in der dann die Positionen Kabelfernsehgebühren und Verwaltervergütung wiederum nach Anzahl der Wohneinheiten verteilt werden" (Bl. 116 GA).Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534).
- BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
1) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde sind die Vorinstanzen mit Recht davon ausgegangen, dass die von den Wohnungseigentümern geschuldete Vergütung des Verwalters zu den Kosten der sonstigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Regelungsbereich des § 16 Abs. 2 WEG - Kostenverteilung - gehören (vgl. auch BayObLG ZWE 2001, 370).Die Frage, ob den Beschwerdeführern gegenüber den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Verteilung der Verwaltervergütung ein Anspruch auf Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels durch gerichtliche Entscheidung zusteht, weil es - wie sie geltendmachen - inzwischen üblich und sachgerecht sei (vgl. näher hierzu BayObLG ZWE 2001, 370), die Vergütung nach der Zahl der Wohneinheiten und nicht nach der Größe der Miteigentumsanteile oder Wohnfläche abzurechnen, stellt sich hier nicht.
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
Denn die Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels und mithin einer Regelung des Verhältnisses der Wohnungseigentümer untereinander ist keine Angelegenheit der Verwaltung (§ 21 WEG), sondern setzt in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer neues Recht und ist deshalb einer Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen, d. h. ein abweichender Kostenverteilungsschlüssel kann für die Zukunft mit bloßer Mehrheit nicht beschlossen, sondern nur allstimmig vereinbart werden ( so schon BGHZ 130, 304 = NJW 95, 2791 ; Wenzel ZWE 2001, 234; Schuschke NZM 2001, 501). - BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der …
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534).
- OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und …
Auch dann, wenn der Verwalter nach dem Verwaltervertrag Anspruch auf eine bestimmte Vergütung pro Wohneinheit hat, gilt für die Verpflichtung der Wohnungseigentümer untereinander § 16 Abs. 2 WEG, d. h. Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel (OLG Köln NZM 2002, 615;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr. 115;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 26, Rdnr. 63).Die hier in §§ 11 und 12 der Teilungserklärung für Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sowie Betriebskosten vorgesehene Regelung greift für die Verwalterkosten schon deshalb nicht ein, wie es sich dabei um keine dieser Kostenarten, sondern um die Kosten der sonstigen Verwaltung handelt (KG NZM 2002, 615).
- BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz …
Denn die im Verwaltervertrag vereinbarte Vergütung pro Wohneinheit kann von der Aufteilung der Verwaltervergütung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander abweichen (KG DWE 1985, 126; OLG Köln NZM 2002, 615;… Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 26 Rn. 63; Briesemeister ZMR 2003, 312/314). - OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 124/02
Verwirkung der Geltendmachung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses im WEG …
Rechtlich nicht zu beanstanden ist die Feststellung der Vorinstanzen, dass die angefochtenen beiden Mehrheitsbeschlüsse nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 20.9.2000 - V ZB 58/99, NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZWE 2000, 518 = ZMR 2000, 771 = MDR 2000, 1367), der sich auch der Senat (Beschluss vom 24.5.02 - 16 Wx 84/02) angeschlossen hat, mangels Legitimation der Eigentümermehrheit durch Kompetenzzuweisung (Beschlussermächtigung durch das Gesetz oder Vereinbarung einer sog. Öffnungsklausel) und mithin wegen absoluter Beschlussinkompetenz der Eigentümerversammlung nicht nur anfechtbar, sondern nichtig sind. - KG, 25.06.2004 - 24 W 256/02
Vorlage an den BGH: Geltendmachung von fälligen Honorarforderungen durch den …
Sie macht angesichts der häufig streitigen Frage des Gesamtschuldnerausgleichs deutlich, dass, wenn ein Verwalter nach dem Verwaltervertrag Anspruch auf eine bestimmte Vergütung pro Wohneinheit hat, sich danach nur die Höhe der Vergütungspflicht der Wohnungseigentümer (insgesamt) im Verhältnis zum Verwalter berechnet, während sich im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander die Pflicht des einzelnen Wohnungseigentümers zur Tragung der Verwalterkosten trotzdem nach § 16 Abs. 2 WEG, also nach seinem Miteigentumsanteil richtet (vgl. OLG Köln NZM 2002, 615; KG GE 1985, 995 = WE 1986, 139), da die Teilungserklärung nichts Abweichendes vorsieht. - AG München, 08.07.2022 - 1290 C 19698/21
Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft, …
Eine in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilungsregelung (wie § 10 Abs. 2 lit. d) der Teilungserklärung vom 28.02.1968) kann nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeändert werden (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, Az. V ZB 58/99, BGHZ 145, 158-170 sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 2Z BR 61/00, und OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002, Az.16 Wx 84/02, jeweils juris).
Rechtsprechung
OLG Köln, 27.05.2002 - 16 Wx 11/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentumsgesetz; Eigentümerversammlung; Beschlüsse; Angreifbarkeit der Beschlüsse; Anträge von Miteigentümern; Protokollberichtigung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
WEG § 43
Ernsthaftigkeit der Verfahrensanträge im WEG -Verfahren - ibr-online
Unwirksame Beschlussanfechtung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn - 28 II 80/00
- LG Bonn, 11.12.2001 - 8 T 245/01
- OLG Köln, 27.05.2002 - 16 Wx 11/02
Papierfundstellen
- NZM 2002, 622 (Ls.)
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02 - 24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einlegung eines Rechtsmittel im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten auf eine höhere Festsetzung des Gebührenstreitwerts; Gebrauch machen von der anwaltlichen Beschwerdebefugnis nach § 9 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Wert des Interesses bei ...
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 568; ; BRAGO § 9 Abs. 2; ; GKG § 12b; ; GKG § 20 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 3
- rechtsportal.de
Gebührenstreitwert eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.06.2002 - 1 O 142/02
- OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02 - 24
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Naumburg, 24.03.2003 - 1 U 79/02
Amtspflichtverletzung des Notars im Zusammenhang mit Eintragung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02
Dieses Interesse wird durch die Gefährlichkeit des beanstandeten Verhaltens bestimmt, das unterbunden werden soll (…Zöller-Herget a.a.O., Stichwort "Markenrecht") und ist regelmäßig entsprechend dem Ausmaß der Vermögensnachteile zu bewerten, die dem Verfügungskläger während des jeweils anzunehmenden Beeinträchtigungszeitraumes durch die Fortdauer oder Wiederholung der Störung entstehen können, wobei allerdings im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der einstweiligen Verfügung je nach den Umständen des Falles nur ein Bruchteil des Hauptsachewertes in Ansatz zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 24.04.02 in der Sache 1 U 79/02-17 und vom 0602.2001 in der Sache 1 W 13/01-3, Zöller-Herget a.a.O., Stichwort "einstweilige Verfügung";… Musielak-Smid, ZPO, 1. Aufl., Rdnr 25 zu § 3 ZPO, Stichwort "einstweilige Verfügung").Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Geldentwertung sowie aus Anlass der Währungsumstellung auf Euro geht der Senat nunmehr davon aus, dass es sachgerecht ist, diesen Regelstreitwert auf 10.000,- EUR bis 20.000,- EUR zu bemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.04.02 in der Sache 1 U 79/02-17).
- OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97
Streitwert; Unterhalt; Rückstände
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02
Allein die Prozessbevollmächtigten der Parteien können an einer höheren Wertfestsetzung wirtschaftlich interessiert sein und hiervon ausgehend spricht alles dafür, dass bei der Einlegung einer hierauf zielenden Beschwerde durch einen Rechtsanwalt von der anwaltlichen Beschwerdebefugnis nach § 9 Abs. 2 BRAGO Gebrauch gemacht wird, sofern das Rechtsmittel nicht ausdrücklich namens der in dem Verfahren vertretenen Partei eingelegt wird (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., Rdnr. 14 zu § 9 BRAGO; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 582; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 35). - OLG Nürnberg, 29.04.1996 - 7 WF 1394/96
Berücksichtigung der Sozialhilfe bei Streitwertfestsetzung in Ehesachen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02
Allein die Prozessbevollmächtigten der Parteien können an einer höheren Wertfestsetzung wirtschaftlich interessiert sein und hiervon ausgehend spricht alles dafür, dass bei der Einlegung einer hierauf zielenden Beschwerde durch einen Rechtsanwalt von der anwaltlichen Beschwerdebefugnis nach § 9 Abs. 2 BRAGO Gebrauch gemacht wird, sofern das Rechtsmittel nicht ausdrücklich namens der in dem Verfahren vertretenen Partei eingelegt wird (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., Rdnr. 14 zu § 9 BRAGO; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 582; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 35). - OLG Bremen, 11.10.2001 - 1 W 13/01
Berichtigung von abgeschlossenen Einträgen in Personenstandsbüchern; Inhalt eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02
Dieses Interesse wird durch die Gefährlichkeit des beanstandeten Verhaltens bestimmt, das unterbunden werden soll (…Zöller-Herget a.a.O., Stichwort "Markenrecht") und ist regelmäßig entsprechend dem Ausmaß der Vermögensnachteile zu bewerten, die dem Verfügungskläger während des jeweils anzunehmenden Beeinträchtigungszeitraumes durch die Fortdauer oder Wiederholung der Störung entstehen können, wobei allerdings im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der einstweiligen Verfügung je nach den Umständen des Falles nur ein Bruchteil des Hauptsachewertes in Ansatz zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 24.04.02 in der Sache 1 U 79/02-17 und vom 0602.2001 in der Sache 1 W 13/01-3, Zöller-Herget a.a.O., Stichwort "einstweilige Verfügung";… Musielak-Smid, ZPO, 1. Aufl., Rdnr 25 zu § 3 ZPO, Stichwort "einstweilige Verfügung"). - OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92
Verjährung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02
Als Regelstreitwert hat der Senat dabei im Anschluss an eine verbreitete Rechtsprechungspraxis (vgl. hierzu Melullis a. a. O., Rdnr. 847, OLG Oldenburg WRP 1993, 351, OLG Koblenz WRP 1985, 159) jahrelang einen Wert von 15.000,-- bis 25 000,-- DM in Ansatz gebracht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22.01.2001 in der Sache 1 W 24/01-5).
- OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
Wettbewerbsverstoß im Internet: Bagatellschwelle bei Verstoß eines …
Hinsichtlich des für die Abmahnung anzunehmenden Gegenstandswertes gilt: In Rechtsprechung (z.B. OLG Oldenburg WRP 1995, 878; OLG Schleswig OLGR 1998; OLG Saarbrücken OLGR 2002, 417) und Literatur (…Schneider/Herget Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2347) wird die Frage diskutiert, ob bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen wegen der Vergleichbarkeit der Fälle von Regelstreitwerten für Verfahren von mittlerer Bedeutung ausgegangen werden sollte (- 10.000,-- Euro Einstweilige Verfügung/- 15.000,-- Euro Hauptsacheverfahren Mitbewerber). - OLG Saarbrücken, 31.03.2005 - 1 W 85/05
Streitwertbemessung bei Verfolgung mehrerer wettbewerbsrechtlicher …
Darüber hinaus kommt allerdings nach der Rechtsprechungspraxis des Senats auch der anfänglichen Wertangabe der klagenden Partei erheblicher indizieller Erkenntniswert für die Festsetzung des Geschäftswertes zu, da sie regelmäßig erkennen lässt, welche wirtschaftliche Bedeutung der in Rede stehenden Angelegenheit aus Sicht der mit den Marktverhältnissen vertrauten Partei beigemessen wird (Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2003 in der Sache 1 W 90/03-13 und vom 22. Juli 2002 in der Sache 1 W 154/02-24). - OLG Saarbrücken, 13.06.2005 - 1 W 118/05
Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Bei dieser Bewertung kommt nach der ständigen Rechtsprechungspraxis des Senats der anfänglichen Wertangabe der klagenden Partei erheblicher indizieller Erkenntniswert für die Festsetzung des Geschäftswertes zu, da sie regelmäßig erkennen lässt, welche wirtschaftliche Bedeutung der in Rede stehenden Angelegenheit aus Sicht der mit den Marktverhältnissen vertrauten Partei beigemessen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.05.2003 in der Sache 1 W 90/03-13 und vom 22.07.2002 in der Sache 1 W 154/02-24).