Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8424
OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02 (https://dejure.org/2002,8424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2002 - 1 W 44/02 (https://dejure.org/2002,8424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2002 - 1 W 44/02 (https://dejure.org/2002,8424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen; Zulässigkeit der ausserordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Selbstkorrektur auf Grund einer Gegenvorstellung; Erfordernis greifbarer Gesetzeswidrigkeit für Beschwerderecht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02
    Vielmehr ist ein Verfassungsverstoß - falls ein solcher gegeben ist - durch das Gericht, das ihn begangen hat (iudex a quo), auf eine Gegenvorstellung zu korrigieren (im Anschluss an BGH NJW 2002, 1577).

    a) Seit der Neureglung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt (vgl. BGH NJW 2002, 1577 mit zustimmender Besprechung von Lipp NJW 2002, 1700; OLG Karlsruhe B. v. 13.08.2002 - 1 W 14/02 -) eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" an die nächst höhere Instanz nicht mehr gegeben.

  • OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00

    Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02
    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (im Anschluss an OLGR Brandenburg 2000, 436).

    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (vgl. OLGR Brandenburg 2000, 436).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02
    Nicht zu beanstanden ist ferner der Hinweis des Landgerichts auf den Vorrang des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit vor dem Geheimhaltungsinteresse einer Partei beim Sachverständigenbeweis (vgl. dazu auch BGHZ 116, 47; Kürschner NJW 1992, 1804; Prütting/Weth NJW 1993, 576).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2005 - 7 W 12/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags, dem

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a. a. O.; Münchener Kommentar-Peters, ZPO, 2. Aufl., § 142 Rn. 6, 7).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a.a.O.; MüKo-ZPO/Wagner a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 1 W 10/03

    Streitwertfestsetzung zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit: Unzulässigkeit

    c) Eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" an die nächst höhere Instanz ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr gegeben (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2002 - 1 W 44/02 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03

    Rechtsmittel gegen Berufungsurteil: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2003, 3137, 3138; NJW, 2002, 1577), sondern auch für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 225, 227; OLG Celle, NJW 2002, 3715, 3716).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03

    Anordnung einer Prozesskostensicherheit: Statthaftigkeit der Beschwerde bei

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4509
OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02 (https://dejure.org/2003,4509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 (https://dejure.org/2003,4509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 15 W 406/02 (https://dejure.org/2003,4509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    BGB § 1767
    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1767
    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

  • Wolters Kluwer

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption; Bestehen eines der natürlichen Generationenfolge entsprechenden Altersunterschiedes zwischen den Adoptionsbeteiligten; Ernsthaftes Motiv der Annehmenden der Übernahme einer dauerhafte Verantwortung ; Junger Mann aus ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Volljährigenadoption und ihre Rechtfertigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 124
  • FamRZ 2003, 1867
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).

    Die Begründung einer solchen, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten, familienbezogenen Beziehung muß Hauptzweck der Volljährigenadoption sein; wirtschaftliche Ziele oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen (wie etwa eine günstigere Rechtsstellung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) dürfen nur Nebenfolge sein (KG FamRZ 1982, 641; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295; BayObLG FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118,119; Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl., § 1767, Rdnr. 5).

  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).

    Die Begründung einer solchen, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten, familienbezogenen Beziehung muß Hauptzweck der Volljährigenadoption sein; wirtschaftliche Ziele oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen (wie etwa eine günstigere Rechtsstellung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) dürfen nur Nebenfolge sein (KG FamRZ 1982, 641; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295; BayObLG FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118,119; Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl., § 1767, Rdnr. 5).

  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02

    Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Der sittlichen Rechtfertigung der Adoption steht danach nicht entgegen, daß zum Zeitpunkt der Entscheidung das Bedürfnis nach Beistandsgewährung einseitig, sei es auf der Seite des Annehmenden, sei es auf der Seite des Anzunehmenden besteht (BayObLG FGPrax 2002, 223, 224).
  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).
  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Die Begründung einer solchen, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten, familienbezogenen Beziehung muß Hauptzweck der Volljährigenadoption sein; wirtschaftliche Ziele oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen (wie etwa eine günstigere Rechtsstellung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) dürfen nur Nebenfolge sein (KG FamRZ 1982, 641; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295; BayObLG FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118,119; Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl., § 1767, Rdnr. 5).
  • BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99

    Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Adoptionsantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Zwischen den Adoptionsbeteiligten besteht ein erheblicher, der natürlicher Generationenfolge entsprechender Altersunterschied (BayObLG NJW-FER 1998, 78; FGPrax 2000, 25).
  • OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung

    Dabei ist nicht erheblich, dass die Annehmende nicht im Haushalt der Anzunehmenden lebt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.11.1996 - 1Z BR 199/96 - FamRZ 1997, 638; OLG Celle, Beschluss vom 06.10.1994 - 18 W 22/94 - FamRZ 1995, 829) oder entsprechend in die eigene Familie eingebunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 - FamRZ 2003, 1867).

    Bei der Annahme von Personen vorgerückten Alters sind an die Unterhaltung dauernder persönlicher Beziehungen weniger weitgehende Anforderungen zu stellen als bei der Adoption minderjähriger Kinder, wie auch bei leiblichen Verwandten die Familienbeziehungen sich im Lauf der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen pflegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 - FamRZ 2003, 1867).

    Für dieses persönliches Verhältnis muss aber nicht gefordert werden, dass ein Gleichgewicht der beiderseitigen Bedürfnisse besteht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 - FamRZ 2003, 1867).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05

    Adoption: Sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen

    aa) Bei dem Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131 f.; OLG Hamm, FGPrax 2003, S. 124 ff., BayObLGZ 2002, S. 243 ff., 245; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.Rdn. 29 zu § 27 - jeweils m.w.N.), der aufgrund einer wertenden Beurteilung der vom Tatrichter festzustellenden Tatumstände auszufüllen ist (Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 27 zu § 27).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14

    Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung

    Auch wenn die geforderte innere Verbundenheit der Beteiligten zueinander nicht verlangt, dass ein Gleichgewicht der beiderseitigen Bedürfnisse bestehen muss (OLG Hamm FamRZ 2003, 1867), rechtfertigt es den Adoptionsausspruch aber nicht, wenn sich der Annehmende Pflegeleistungen des Anzunehmenden für die Zukunft sichern will (OLG München NJW-RR 2009, 1156).

    Damit wäre aber ein Loyalitätskonflikt für die Annehmende zwischen der Anzunehmenden und der leiblichen Mutter zu befürchten, da sie letztendlich zwei Mal ein Eltern-Kind-Verhältnis leben müsste (OLG Hamm FamRZ 2003, 1867; OLG Hamm FamRZ 2013, 557).

  • OLG Köln, 16.10.2006 - 16 Wx 194/06

    Eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Vorentscheidung durch

    Die Begründung einer dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten Beistandsgemeinschaft muss Hauptzweck der Adoption sein; die Beteiligten müssen mit der Adoption vorrangig dieses familienbezogene Motiv verfolgen (OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm, FGPrax 2003, 124, 125 m.w.N.).

    Wenngleich bei der Annahme von Volljährigen weniger weitgehende Anforderungen an die Unterhaltung einer persönlichen Beziehung zu stellen sind, als bei der Adoption minderjähriger Kinder (OLG Hamm, FGPrax 2003, 124, 125), spricht ein weiterer Umstand ebenfalls gegen eine familienähnlich enge Beziehung zwischen den Beteiligten.

  • OLG Köln, 22.01.2003 - 2 U 129/02

    Zustimmung des Erblassers zum Scheidungsbegehren

    Dabei sind die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe nach Maßgabe der §§ 1565 ff. BGB bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls zu prüfen (BGH, FamRZ 1995, 229; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 124).
  • OLG Hamburg, 08.04.2020 - 2 UF 2/20

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption im Verwandtschaftsverhältnis Onkel -

    Zutreffend ist daher in den Fällen des erst zu erwartenden Eltern-Kind-Verhältnisses für die sittliche Rechtfertigung zu fordern, dass das Motiv für die geplante Entstehung des Eltern-Kind-Verhältnisses familienbezogen sein muss (OLG Hamburg 18.4.2018 - 2 UF 144/17, juris Rn 20; OLG Stuttgart 3.7.2014 - 11 UF 316/13, FamRZ 2015, 592, 593; OLG Nürnberg 4.8.2014 - 9 UF 468/14, FamRZ 2015, 517; BayObLG FamRZ 2001, 118, 119; FamRZ 1993, 236; OLG Hamm FamRZ 2003, 1867, 1868; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 226, 227; OLG Köln FamRZ 1990, 800; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 832; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 533, 534; KG FamRZ 1982, 641; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2364
OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01 (https://dejure.org/2002,2364)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2002 - 24 U 187/01 (https://dejure.org/2002,2364)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 24 U 187/01 (https://dejure.org/2002,2364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wirkung der Aufrechnungserklärung; Fälligkeit des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung mit der Rückgabe ; Verzugszinsklausel überraschend i. S. d. § 3 AGBG; Darlegungs- und Beweispflicht des Mieters für Erfüllung des Rückgabeanspruchs; Risiko der Räumung durch den ...

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 24 a.F.; ; VerbrKG § 11; ; BGB § 389; ; BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 557 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 546a Abs. 1 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; Voraussetzungen für die Entstehung eines Beseitigungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 82
  • NZM 2003, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84

    Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Auch auf dem Grundstück vom Mieter errichtete Gebäude müssen auf Verlangen entfernt werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, dass der Vermieter an ihnen gemäß §§ 94, 946 BGB als wesentliche Bestandteile Eigentum erworben hat (BGH NJW 1986, 309) oder ob es sich - wie regelmäßig bei Miete und Pacht - um Scheinbestandteile im Sinne von § 95 BGB handelt (vgl. BGH NJW 1996, 916 m.w.N.).

    Das wird etwa dann angenommen, wenn der Vermieter beabsichtigt, die Mietsache so zu verändern, dass die Wiederherstellungsleistungen des Mieters vergeblich wären, weil sie im Zuge der folgenden vom Vermieter veranlassten Veränderungen wieder zerstört würden (BGH NJW 1986, 309).

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Erst dann kann er ungestört und unbeeinflusst vom Mieter den Besitz an der Sache (wieder) ausüben (BGHZ 86, 204, 210; Bub/Treier/ , aaO Anm. V Rn. 9).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Es entspricht nämlich ganz herrschender Auffassung, dass der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung von vom Mieter eingebrachten Sachen (Inventar, Einrichtungen) und baulichen Veränderungen Inhalt des Rückgabeanspruchs aus § 556 Abs. 1 BGB a.F. (§ 546 Abs. 1 BGB n.F.) ist (vgl. (Bub/Treier/Scheuer aaO Anm. V Rn. 14; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 1080; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 546 Rn.5f; BGH NJW 1981, 2564; NJW-RR 1994, 847), und zwar, wenn der Beseitigungsaufwand bei baulichen Veränderungen erheblich ist, als Hauptleistungspflicht (BGH NJW 1988, 1778 und 1989, 1854).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Es entspricht nämlich ganz herrschender Auffassung, dass der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung von vom Mieter eingebrachten Sachen (Inventar, Einrichtungen) und baulichen Veränderungen Inhalt des Rückgabeanspruchs aus § 556 Abs. 1 BGB a.F. (§ 546 Abs. 1 BGB n.F.) ist (vgl. (Bub/Treier/Scheuer aaO Anm. V Rn. 14; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 1080; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 546 Rn.5f; BGH NJW 1981, 2564; NJW-RR 1994, 847), und zwar, wenn der Beseitigungsaufwand bei baulichen Veränderungen erheblich ist, als Hauptleistungspflicht (BGH NJW 1988, 1778 und 1989, 1854).
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Es entspricht nämlich ganz herrschender Auffassung, dass der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung von vom Mieter eingebrachten Sachen (Inventar, Einrichtungen) und baulichen Veränderungen Inhalt des Rückgabeanspruchs aus § 556 Abs. 1 BGB a.F. (§ 546 Abs. 1 BGB n.F.) ist (vgl. (Bub/Treier/Scheuer aaO Anm. V Rn. 14; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 1080; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 546 Rn.5f; BGH NJW 1981, 2564; NJW-RR 1994, 847), und zwar, wenn der Beseitigungsaufwand bei baulichen Veränderungen erheblich ist, als Hauptleistungspflicht (BGH NJW 1988, 1778 und 1989, 1854).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Auch auf dem Grundstück vom Mieter errichtete Gebäude müssen auf Verlangen entfernt werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, dass der Vermieter an ihnen gemäß §§ 94, 946 BGB als wesentliche Bestandteile Eigentum erworben hat (BGH NJW 1986, 309) oder ob es sich - wie regelmäßig bei Miete und Pacht - um Scheinbestandteile im Sinne von § 95 BGB handelt (vgl. BGH NJW 1996, 916 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 77/01

    Aufrechnung eines verjärten Schadensersatzanspruchs des Vermieters mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Der Inhaber der fälligen Forderung, hier die Klägerin, kann gegen noch nicht fällige, aber bereits entstandene Forderungen aufrechnen (vgl. § 271 Abs. 2 BGB; dazu Palandt/Heinrichs, BGB, aaO, § 387 Rn. 12. § 271 Rn. 1; Senat DWW 2002, 203).
  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Es entspricht nämlich ganz herrschender Auffassung, dass der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung von vom Mieter eingebrachten Sachen (Inventar, Einrichtungen) und baulichen Veränderungen Inhalt des Rückgabeanspruchs aus § 556 Abs. 1 BGB a.F. (§ 546 Abs. 1 BGB n.F.) ist (vgl. (Bub/Treier/Scheuer aaO Anm. V Rn. 14; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 1080; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 546 Rn.5f; BGH NJW 1981, 2564; NJW-RR 1994, 847), und zwar, wenn der Beseitigungsaufwand bei baulichen Veränderungen erheblich ist, als Hauptleistungspflicht (BGH NJW 1988, 1778 und 1989, 1854).
  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01
    Das Risiko, dass der Untermieter nicht (rechtzeitig), räumt trägt deshalb der Hauptmieter, hier also die Beklagte (vgl. dazu (Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Anm. V Rn. 66; BGHZ 90, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3900
OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01 (https://dejure.org/2003,3900)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2003 - 5 W 72/01 (https://dejure.org/2003,3900)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2003 - 5 W 72/01 (https://dejure.org/2003,3900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung des Patienten für Behandlungskosten nach Wegfall des Krankenversicherungsschutzes; Wirksamkeit und Auslegung einer Kostenübernahmeklausel im formularmäßigen Aufnahmeantrag eines Krankenhauses; Vergebliche Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherung (keine) und Zweit-OP als Gewährleistungsarbeit

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; BGB § 307 n. F.
    Unwirksame formularmäßige Kostenübernahmeverpflichtung eines nicht krankenversicherten Patienten

  • gesr.de (Volltext, RTF-Format (Word))

    § 9 AGBG; § 307 BGB
    Unwirksamkeit von AGB in einem vom Krankenhausträger vorformulierten Krankenhausaufnahmeantrag eines nicht privat versicherten Patienten

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9; BGB § 307
    AGB-Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1699
  • VersR 2004, 651
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99

    Rechtsnatur des Honoraranspruchs des Krankenhauses bei Kassenpatienten;

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Das entspricht im Ausgangspunkt anerkannten Rechtsgrundsätzen insoweit, als der Honoraranspruch eines Krankenhausträgers bei Kassenpatienten und bei sozialhilfeberechtigten Personen von dem geschlossenen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist mit der Folge, dass Honoraransprüche gegen diesen Personenkreis nicht geltend gemacht werden können, sondern sich unmittelbar gegen die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger richten (vgl. BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798).

    Allerdings hat das OLG Saarbrücken die Auffassung vertreten, dass in einem Fall, in dem der Patient weder krankenversichert noch sozialhilfeberechtigt ist, ein Zahlungsanspruch des Krankenhausträgers unmittelbar gegen den Patienten besteht und auch eine formularmäßige Übernahmeerklärung nicht gegen § 3 AGBG verstößt (OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798, 1799).

  • OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Lehnt etwa eine Krankenkasse eine Behandlung im Nachhinein ab, weil sie sie als nicht notwendig, unzweckmäßig oder unwirtschaftlich ansieht, so geht dies nicht zu Lasten des Patienten, selbst wenn er zu Behandlungsbeginn keine Übernahmeerklärung vorgelegt hat; etwas anderes gilt nur dann, wenn der Krankenhausträger den Patienten vor der Behandlung ausdrücklich auf insoweit etwa bestehende Risiken hinweist (OLG Köln, NJW 1990, 1537, 1538).

    Jedenfalls aber dürfte die Kostenübernahmeklausel einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhalten (in diese Richtung bereits OLG Köln, NJW 1990, 1537, 1538).

  • OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86

    Anspruch des Landes auf Ersatz der entstandenen Krankenhauskosten bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Auf eine solche Alternative hätte die Klägerin den Beklagten im Rahmen ihrer bestehenden wirtschaftlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu OLG Köln, VersR 1987, 792, 793; LG Bremen, NJW 1991, 2353, 2354) hinweisen müssen.

    Dies wird jedenfalls dann zu Recht angenommen, wenn der Patient krankenversichert ist und von einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ausgehen kann (OLG Köln, VersR 1987, 792; OLG Bremen, Urt v. 23. Oktober 1990 - 3 U 73/90 - zitiert nach NJW 1991, 2354).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Das entspricht im Ausgangspunkt anerkannten Rechtsgrundsätzen insoweit, als der Honoraranspruch eines Krankenhausträgers bei Kassenpatienten und bei sozialhilfeberechtigten Personen von dem geschlossenen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist mit der Folge, dass Honoraransprüche gegen diesen Personenkreis nicht geltend gemacht werden können, sondern sich unmittelbar gegen die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger richten (vgl. BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798).
  • OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 145/94

    Asylbewerber ist im Krankenhaus nicht selbstzahlender Privatpatien - Arzthaftung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Das entspricht im Ausgangspunkt anerkannten Rechtsgrundsätzen insoweit, als der Honoraranspruch eines Krankenhausträgers bei Kassenpatienten und bei sozialhilfeberechtigten Personen von dem geschlossenen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist mit der Folge, dass Honoraransprüche gegen diesen Personenkreis nicht geltend gemacht werden können, sondern sich unmittelbar gegen die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger richten (vgl. BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798).
  • LG Bremen, 01.06.1990 - 9 O 164/90
    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Auf eine solche Alternative hätte die Klägerin den Beklagten im Rahmen ihrer bestehenden wirtschaftlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu OLG Köln, VersR 1987, 792, 793; LG Bremen, NJW 1991, 2353, 2354) hinweisen müssen.
  • OLG Bremen, 23.10.1990 - 3 U 73/90

    Wirksamkeit einer Klausel über die Eigenhaftung eines Patienten hinsichtlich

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Dies wird jedenfalls dann zu Recht angenommen, wenn der Patient krankenversichert ist und von einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ausgehen kann (OLG Köln, VersR 1987, 792; OLG Bremen, Urt v. 23. Oktober 1990 - 3 U 73/90 - zitiert nach NJW 1991, 2354).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1990 - 8 U 156/89
    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Der Krankenhausträger ist verpflichtet, mit dem Patienten zu klären, wer für die Kosten einer Krankenhausbehandlung aufkommt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1991, 2352, 2353).
  • LG Köln, 11.07.1990 - 10 S 551/89
    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Dies wird jedenfalls dann zu Recht angenommen, wenn der Patient krankenversichert ist und von einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ausgehen kann (OLG Köln, VersR 1987, 792; OLG Bremen, Urt v. 23. Oktober 1990 - 3 U 73/90 - zitiert nach NJW 1991, 2354).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 9 KR 134/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Beweislast - Auffangpflichtversicherung in

    Dem gemäß § 108 Nr. 2 SGB V zur Leistungserbringung in der GKV zugelassenen Klinikum N, in dem die Klägerin ihren Sohn entband, können auf Kostenebene grundsätzlich keine Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlich Versicherten entstehen (BGHZ 140, 102; BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798; OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2003 - 5 W 72/01 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 1996 - 15 U 123/95 - jeweils juris; Helbig, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 13, Rd. 8; Rehborn, in: Weth/ Thomae/Reichold, Arbeitsrecht im Krankenhaus, 2. Aufl. 2011, C. Rechtsgrundlagen stationärer Versorgung, Rd. 17).

    Wurden in diese Vereinbarungen auch Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen, dürfte deren Zulässigkeit im konkreten Fall entscheidende Bedeutung zukommen (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2003 - 5 W 72/01 -, juris; allgemein zu AGB bei Krankenhausbehandlungsverträgen: Michael Coester, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 307, Rn. 504;Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 630a; Rd. 126ff;Christensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, (28) Krankenhausverträge).

  • VG Aachen, 12.10.2018 - 7 K 556/18

    Kosten der Unterbringung nach PsychKG, Geschäftsführung ohne Auftrag

    vgl. zu dieser Überlegung OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2003 - 5 W 72/01 -, juris Rn. 11 ff.
  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen

    Dementsprechend überschreiten die Fachgerichte den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (vgl. z.B.: BVerfG NJW-RR 2004, 61; NJW 2000, 1936; NJW 2000, 2089; NJW 2002, 793; OLGReport München 2003, 435; OLGReport Köln 2003, 225; BGH MDR 2003, 109; BGH MDR 2003, 1369).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

    Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) nicht in Betracht, weil die Zulassung eines solchen Rechtsbehelfs gegen das von dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (vgl. BGH WM 2002, 775 f.; BGH MDR 2005, 46; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2003, 25; Senat, OLGReport Köln 2003, 225 [226 f.]; Senat, Beschluß vom 10. September 2003 - 2 Wx 27/03 - Senat, Beschluß vom 9. September 2004 - 2 Wx 28/04 -).
  • AG Schorndorf, 16.12.2009 - 2 C 359/09

    Privatliquidation eines Krankenhauses bei einem Kassenpatienten: Beweislast für

    Dies führt dazu, dass der Vergütungsanspruch von dem privatrechtlichen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist und sich als öffentlich-rechtlicher Anspruch direkt und von Beginn an gegen die Krankenkasse bzw. die kassenärztliche Vereinigung richtet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1984, Az.: VI ZR 297/81, abgedruckt in NJW 1984, 1820; s. a. OLG Köln, Urteil vom 21. März 2003, Az.: 5 W 72/01, abgedruckt in NJW-RR 2003, 1699).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.02.2002 - 2 U 1033/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10357
OLG Jena, 06.02.2002 - 2 U 1033/01 (https://dejure.org/2002,10357)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 U 1033/01 (https://dejure.org/2002,10357)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 U 1033/01 (https://dejure.org/2002,10357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe von Fahrrädern im Wege der Insolvenzanfechtung; Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Anreiz für den Anfechtungsgegner zur Verschleppung des Anfechtungsprozesses; Insolvenzplan als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 259 Abs. 3
    Befugnis des Insolvenzverwalters, einen Anfechtungsprozess nach Verfahrensaufhebung fortzuführen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1646
  • ZIP 2002, 538
  • NZI 2002, 34
  • NZI 2002, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZR 36/02

    Auslegung von Regelungen in einem Insolvenzplan; Fortführung von

    Die Frage ist auch im Schrifttum umstritten (dem LG Erfurt stimmen zu MünchKomm-InsO/Huber, § 259 Rn. 21 und Breutigam in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 259 Rn. 11; demgegenüber folgen dem Berufungsgericht Braun, InsO 2. Aufl. § 259 Rn. 7; ders. in Nerlich/Römermann, InsO Stand März 2005 § 259 Rn. 7; Michels EWiR 2002, 293; kritisch zum Urteil des LG Erfurt auch Neußner EWiR 2001, 1067; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch der Insolvenzordnung 3. Aufl. S. 1025, sehen in ihrem "Muster-Insolvenzplan" eine Bestimmung vor, die sich von derjenigen, die im Streitfall verwendet worden ist, nicht wesentlich unterscheidet).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.03.2003 - 2 WF 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3772
OLG Zweibrücken, 10.03.2003 - 2 WF 16/03 (https://dejure.org/2003,3772)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2003 - 2 WF 16/03 (https://dejure.org/2003,3772)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2003 - 2 WF 16/03 (https://dejure.org/2003,3772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 2 Alt. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Anwaltliche Vertretung des Gegners; Grundsatz der Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Unerheblichkeit der Mittel zur Befriedigung der Honoraransprüche; ...

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1079
  • FamRZ 2003, 1937
  • Rpfleger 2003, 303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 28.12.1999 - 5 WF 121/99

    Beiordnung - Waffengleichheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2003 - 2 WF 16/03
    Das Familiengericht vermag sich allerdings zur Stützung seiner Auffassung auf eine Entscheidung des 5. Zivilsenates des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 28. Dezember 1999 (Rpfleger 2000, 220) zu berufen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 5 NC 1.13

    Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; Beiordnung; Antrag; Ablehnung;

    Die Anwendung des § 121 Abs. 2 ZPO steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sie im Fall eines Rechtsmissbrauchs keine Anwendung findet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. März 2003 - 2 WF 16/03 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.04.2003 - 3 U 3262/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6934
OLG Nürnberg, 08.04.2003 - 3 U 3262/02 (https://dejure.org/2003,6934)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.04.2003 - 3 U 3262/02 (https://dejure.org/2003,6934)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. April 2003 - 3 U 3262/02 (https://dejure.org/2003,6934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Haltbarkeitsdatum für "Calling-Cards" unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verfall von Restguthaben aus einem Telefonkartenvertrag; Nicht chipgebundene CallingCard ; Befristung der Gültigkeitsdauer ; Unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Gültigkeitsbegrenzung als Allgemeine Geschäftsbedingung; Kontrollfreie ...

  • Judicialis

    BGB § 307 n.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 (n.F.)
    Unangemessene AGB-Klausel: Verfall von Restguthaben aus einem Telefonkartenvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfall von Restgutgaben auf Telefonkarte rechtswidrig

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 307 n. F.
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Restguthaben auf Telefonkarte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfall von Restguthaben auf Telefonkarte rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2003, 474
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.04.2003 - 3 U 3262/02
    Wie der BGH im Urteil vom 12.6.2001 (Az.: XI ZR 2074/00 = NJW 2001, 2635 ff.) für den vergleichbaren Fall eines Telefonkartenvertrages unter Ausgabe einer chipgebundenen Telefonkarte, die zur Benutzung von Kartentelefonen eingesetzt werden kann, ausführt, handelt es sich bei einer gültigkeitsbeschränkenden Klausel der hier vorliegenden Art nicht um eine nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfreie Leistungsbeschreibung.
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