Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 1 U 34/04   

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https://dejure.org/2005,3229
OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 1 U 34/04 (https://dejure.org/2005,3229)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2005 - 1 U 34/04 (https://dejure.org/2005,3229)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2005 - 1 U 34/04 (https://dejure.org/2005,3229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Zahnarztes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sorgfaltspflichtverletzung durch den Zahnarzt wegen Nichtdurchführung der gebotenen Abklärung hinsichtlich bestehender Allergien bezüglich des verwendeten Zahnersatzes ; Verteilung der Beweislast für ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a. F.; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (45)

  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08

    Rückforderung von (Zahn-)Arzthonorar

    Dieser vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. Dezember 1974 - VII ZR 182/73 - BGHZ 63, 306 ff) für zahnprothetische Behandlungen vertretenen Auffassung, welche allgemein geteilt wird (vgl. die Rechtsprechungsübersicht hierzu bei Geiß/Greiner , Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, Rn 4 und Martis/Winkhart , Arzthaftungsrecht, 3. Auflage 2010, Rn A 404), schließt sich der erkennende Senat an (ebenso: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Oktober 2003 - 2 U 210/00 - zitiert nach Juris Rn 6; Urteil vom 17. Februar 2005 - 26 U 56/04 - zitiert nach Juris Rn 26; Urteil vom 6. Januar 2009 - 8 U 31/07 - zitiert nach Juris Rn 24; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. April 2005 - 1 U 34/04 - zitiert nach Juris Rn 36; OLG Naumburg, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 1 U 10/07 - NJW-RR 2008, 1056; OLG Oldenburg, Urteil vom 27. Februar 2008 - 5 U 22/07 - zitiert nach Juris Rn 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 5 U 319/09 - VersR 2009, 1542; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 5 U 467/07 - NJW-RR 2008, 269).
  • OLG Dresden, 07.07.2020 - 4 U 352/20

    Krankenhaushaftung bei Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Operation im Bauchraum

    Daher darf das Gericht den medizinischen Sorgfaltsmaßstab regelmäßig nicht ohne gutachterliche Beratung durch einen medizinischen Sachverständigen festlegen (vgl. Senat, Urteil vom 22.03.2016, 4 U 1396/15, m.w.N. - juris; BGH, VersR 2008, 1216; VersR 2002, 480; NJW 1995, S. 776; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; Senat, Urteil vom 4.10.2012, 4 U 629/12; Urteil vom 23.04.2010, 4 U 1704/09).
  • OLG Rostock, 03.02.2023 - 5 U 1/14

    Krankenhaushaftung für einen Geburtsschaden; Behandlungs- und

    Zu dokumentieren sind nur die für die Behandlung und Nachbehandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse, die für die Sicherstellung der derzeitigen oder einer künftigen Behandlung wesentlich sind bzw. wesentlich werden können (Martis/Winkhart, a.a.O., Rn. D 209, D 211a; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. August 2017 - 7 U 202/16 -, Rn. 22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5. April 2005 - 1 U 34/04 -, Rn. 30, juris).
  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2486/20

    1. In Arzthaftungsverfahren besteht eine gesteigerte Pflicht des Gerichts zur

    Daher darf das Gericht den medizinischen Sorgfaltsmaßstab regelmäßig nicht ohne gutachterliche Beratung durch einen medizinischen Sachverständigen festlegen (vgl. Senat, Urteil vom 22.03.2016, 4 U 1396/15, m.w.N. - juris; BGH, VersR 2008, 1216; VersR 2002, 480; NJW 1995, S. 776; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; Senat, Urteil vom 4.10.2012, 4 U 629/12; Urteil vom 23.04.2010, 4 U 1704/09).
  • OLG Jena, 18.05.2006 - 4 W 205/06

    Zur Substantiierungslast im PKH-Verfahren in Arzthaftungsprozessen

    Es soll zunächst nicht verkannt werden, dass im Arzthaftungsprozess das Gericht nur maßvolle Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des klagenden Patienten stellen darf, da diesem typischerweise die nötigen medizinischen Fachkenntnisse fehlen (Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. 2002, Rz. 580 ff; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl. 2001, S. 243 ff; OLG Brandenburg OLGR 2002, 17 = NJW-RR 2001, 160 ff; OLG Brandenburg OLGR 2005, 489 f; ebenso BGH, Urteil v. 8.6.2004 - VI ZR 199/03, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 4 U 1704/09

    Arzthaftung; zurückweisung schwerer Verfahrensfehler; Darlegungslast;

    Dabei darf es den medizinischen Sorgfaltsmaßstab regelmäßig nicht ohne gutachterliche Beratung durch einen medizinischen Sachverständigen festlegen (s. BGH VersR 2008, 1216; VersR 2002, 480; NJW 1995, S. 776; OLG Brandenburg OLGR 2005, 489; Geiß/Greiner, aaO., E Rn 6).
  • LG Rostock, 07.08.2013 - 10 O 445/10
    Der Arzt schuldet dem Patienten regelmäßig nur eine fachgerechte, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung als Dienstleistung, keinen Behandlungs- oder Heilerfolg (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1975, 305; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2005, 1 U 34/04).
  • OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12

    Arzthaftung - Sturz Patient mit Alkoholentzugserscheinungen Krankenhaus

    Im Arzthaftungsrecht ist eine solche Beweisantizipation jedoch nur mit Zurückhaltung anzuwenden, weil hier das Gericht lediglich maßvolle Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des klagenden Patienten stellen darf, da diesem typischerweise die nötigen medizinischen Fachkenntnisse fehlen (BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - juris; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 160).
  • LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11

    Zahnarzthaftung bei mit Versorgung mit Disk-Implantaten

    Der Arzt schuldet dem Patienten regelmäßig nur eine fachgerechte, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung als Dienstleistung, keinen Behandlungs- oder Heilerfolg (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 1975, 305; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2005, 1 U 34/04).
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Rechtsprechung
   KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05   

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https://dejure.org/2005,1608
KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05 (https://dejure.org/2005,1608)
KG, Entscheidung vom 04.03.2005 - 5 W 32/05 (https://dejure.org/2005,1608)
KG, Entscheidung vom 04. März 2005 - 5 W 32/05 (https://dejure.org/2005,1608)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • JurPC

    UWG §§ 3, 6, 8
    Wettbewerbswidrigkeit vergleichender Werbung im Rahmen einer eBay-Auktion

  • aufrecht.de

    Urheberrechtsverletzung und Unterlassungsanspruch bei der Verwendung des Zeichens "PeniMaster" bei einer ebay-Auktionsanzeige

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine vergleichende Werbung bei einer eBay-Auktion

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 6, 8 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit vergleichender Werbung in einem Ebay-Angebot; Wettbewerbsrecht, Internetrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung bei eBay-Auktion

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    EBay-Angebot: unzulässiges Schmücken mit fremden Federn

  • beck.de (Leitsatz)

    Wettbewerbswidriger Auftritt bei eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung bei eBay-Auktion

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 17.3.2005)

    §§ 3, 6 UWG
    Meta-Tags - Marken-Meta-Tag verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 315
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05
    Zurückzuweisen ist der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zum einen im Umfang seiner unzureichenden Bestimmtheit, nämlich insoweit, als der Antrag auch "ein ähnliches, verwechslungsfähiges Zeichen" in den Verbotsumfang einbezogen wissen will (vgl. dazu nur BGH NJW 2000, 1792; WRP 2003, 1341 - Paperboy).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05
    Eine unlautere Rufausnutzung liegt allerdings nicht schon immer dann vor, wenn ein Gewerbetreibender im Vergleich die Marke oder ein sonstiges Unterscheidungsmerkmal eines Mitbewerbers in seiner Werbung aufführt (BGH GRUR 2002, 828/830 - Lottoschein).
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05
    Der Antragsgegner hat die von der Antragstellerin beanstandete Markennennung nicht etwa im Rahmen eines Aufklärungsvergleichs in der Weise vorgenommen, dass er sich mit den unterschiedlichen technischen Merkmalen bzw. Wirkungsweisen der beiderseitigen Produkte auseinandergesetzt hätte, sondern er hat die Marke der Antragstellerin ausschließlich als Vorspann für die eigene Produktwerbung (vgl. dazu auch BGHZ 86, 90/95 f. - Rolls Royce) eingesetzt.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05
    Zurückzuweisen ist der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zum einen im Umfang seiner unzureichenden Bestimmtheit, nämlich insoweit, als der Antrag auch "ein ähnliches, verwechslungsfähiges Zeichen" in den Verbotsumfang einbezogen wissen will (vgl. dazu nur BGH NJW 2000, 1792; WRP 2003, 1341 - Paperboy).
  • OLG München, 12.04.2001 - 6 U 5458/97

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05
    Es kann also sowohl dahinstehen, ob der Gesichtspunkt Platz greift, dass die bloße Nennung einer fremden Marke, wie sie in der vergleichenden Werbung regelmäßig vorkommt, kennzeichenrechtlich irrelevant und nur den wettbewerbsrechtlichen Schranken unterworfen ist (OLG Frankfurt GRUR 2002, 397 - Tiapridex; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rdn. 145 und 153; ferner OLG München WRP 2001, 820/828) oder ob hier - ausnahmsweise - der Gesichtspunkt der Verwendung eines Metatags einschlägig ist und zu einer anderen Beurteilung führen kann (vgl. dazu Ingerl/Rohnke, a.a.0., Rdn. 83).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem

    Die Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das Produkt eines Wettbewerbers aufmerksam zu machen, stellt für sich allein noch keine unlautere Rufausnutzung dar (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 6 Rn. 159; MünchKomm.UWG/Menke, 2. Aufl., § 6 Rn. 272; aA KG, MMR 2005, 315; Fezer/Koos, UWG, 2. Aufl., § 6 Rn. 225; Müller-Bidinger in Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 6 Rn. 180; Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 6 Rn. 63b; Sack in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl. 2013, § 6 Rn. 199).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12

    Einschränkungen des Markenrechts im Bereich der vergleichenden Werbung;

    Die Entscheidung "Eye-Catcher" des Kammergerichts (MMR 2005, 315) ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Teddybär" überholt.
  • LG Frankenthal, 03.05.2007 - 2 HKO 214/06
    Es kommt also darauf an, ob die konkrete Art der Verwendung des fremden Kennzeichens notwendig war, um den Vergleich für den Verbraucher transparent zu machen, wobei es allerdings unzulässig ist, die vergleichende Werbung so zu gestalten, dass dem Verbraucher beim Betrachten der Werbung vorrangig das Unterscheidungszeichen des Wettbewerbers ins Auge springt (KG MMR 2005, 315).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - I-17 U 55/04   

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https://dejure.org/2005,9477
OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - I-17 U 55/04 (https://dejure.org/2005,9477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2005 - I-17 U 55/04 (https://dejure.org/2005,9477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2005 - I-17 U 55/04 (https://dejure.org/2005,9477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 17 U 55/04
    Insoweit dürfte das erstinstanzliche Urteil jedoch - worauf der Senat bereits in seinem Hinweis- und Aufklärungsbeschluss vom 26.11.2004 hingewiesen hat - keinen vollstreckbaren Inhalt haben, weil die vom Kläger beantragte und vom Landgericht in die Entscheidung aufgenommene Zug-um-Zug-Einschränkung zu unbestimmt ist (vgl. BGH NJW 1993, 324; BGH NJW 1994, 3221).

    1. In seinem Beschluss vom 26.11.2004 hat der Senat u.a. auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage hingewiesen, die sich daraus ergeben, dass die Zug-um-Zug-Einschränkung des Klageantrags zu unbestimmt war, weil die dort genannten Freistellungsansprüche nicht im Einzelnen benannt worden sind und ihrerseits in der vorhandenen Form nicht zum Gegenstand einer Leistungsklage hätten gemacht werden können (vgl. BGH NJW 1993, 324; BGH NJW 1994, 3221; 3222).

    Dies führt dazu, dass die Klage insgesamt unzulässig ist, weil ein Urteil mit vollstreckungsfähigem Inhalt nicht erlassen werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 324; BGH NJW 1994, 586, 587; BGH NJW 1994, 3221, 3222; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 253 ZPO, Rdnr. 13 c).

  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 17 U 55/04
    Insoweit dürfte das erstinstanzliche Urteil jedoch - worauf der Senat bereits in seinem Hinweis- und Aufklärungsbeschluss vom 26.11.2004 hingewiesen hat - keinen vollstreckbaren Inhalt haben, weil die vom Kläger beantragte und vom Landgericht in die Entscheidung aufgenommene Zug-um-Zug-Einschränkung zu unbestimmt ist (vgl. BGH NJW 1993, 324; BGH NJW 1994, 3221).

    1. In seinem Beschluss vom 26.11.2004 hat der Senat u.a. auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage hingewiesen, die sich daraus ergeben, dass die Zug-um-Zug-Einschränkung des Klageantrags zu unbestimmt war, weil die dort genannten Freistellungsansprüche nicht im Einzelnen benannt worden sind und ihrerseits in der vorhandenen Form nicht zum Gegenstand einer Leistungsklage hätten gemacht werden können (vgl. BGH NJW 1993, 324; BGH NJW 1994, 3221; 3222).

    Dies führt dazu, dass die Klage insgesamt unzulässig ist, weil ein Urteil mit vollstreckungsfähigem Inhalt nicht erlassen werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 324; BGH NJW 1994, 586, 587; BGH NJW 1994, 3221, 3222; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 253 ZPO, Rdnr. 13 c).

  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 17 U 55/04
    Dies führt dazu, dass die Klage insgesamt unzulässig ist, weil ein Urteil mit vollstreckungsfähigem Inhalt nicht erlassen werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 324; BGH NJW 1994, 586, 587; BGH NJW 1994, 3221, 3222; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 253 ZPO, Rdnr. 13 c).
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 17 U 55/04
    Aufgrund dieses sowie des weiteren Hinweises, dass eine Konkretisierung in der Berufungsinstanz nachgeholt werden kann (vgl. BGH NJW 1952, 818; BGH NJW-RR 1995, 1118, 1120), hat der Kläger in seinem Schriftsatz vom 27.01.2005 (Bl. 433 ff. GA) eine Reihe von Verbindlichkeiten aufgeführt, gleichzeitig jedoch die Ansicht vertreten, dass diese zwischenzeitlich erloschen seien.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05   

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https://dejure.org/2005,11857
OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05 (https://dejure.org/2005,11857)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2005 - 13 AR 24/05 (https://dejure.org/2005,11857)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 13 AR 24/05 (https://dejure.org/2005,11857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05
    Zwar entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass als zuständiges Gericht im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1987, 439 f.; BGH NJW 1986, 3209 f. m. w. N.), was hier beim Landgericht Krefeld nicht der Fall ist.

    Abweichungen von dieser Regel können jedoch aus sachlich vorrangigen Gründen gerechtfertigt sein (BGH NJW 1986, 3209 f.).

  • BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05
    Zwar entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass als zuständiges Gericht im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1987, 439 f.; BGH NJW 1986, 3209 f. m. w. N.), was hier beim Landgericht Krefeld nicht der Fall ist.
  • OLG Köln, 01.09.2017 - 8 AR 25/17

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH

    Dasselbe gilt für das Landgericht Kassel, denn die Antragstellerin macht gegen den Antragsgegner zu 1) Minderungsansprüche geltend, welche nicht den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gem. § 29 ZPO begründen (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 13 AR 24/05 - , OLGR Hamburg 2006, 25).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 30/17

    Gerichtsstandbestimmung; Ausnahmefall; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen

    Die Klägerin macht ausschließlich Minderung geltend, für die der Erfüllungsort am Wohnsitz der Beklagten als der Verkäuferinnen liegt (OLG Hamburg, Beschl. v. 18.07.2005 - 13 AR 24/05 - zitiert nach juris, Tz. 4; Stein/Jonas/Roth, § 29 ZPO Rn. 46).

    Auch bei dieser restriktiven Betrachtung sieht der Senat in der speziellen Konstellation des vorliegenden Falles einen Anlass, ausnahmsweise ein Gericht zu bestimmen, bei dem für keine der Beklagten der allgemeine Gerichtsstand besteht (entsprechend in einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamburg, Beschl. v. 18.07.2005 - 13 AR 24/05 - zitiert nach juris, dort Tz. 7): Da die Parteien darüber streiten, ob die Beschaffenheit des Grundstücks, insbesondere die Wohn- und Nutzfläche, mit den vertraglichen Garantien übereinstimmt, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine Begutachtung des in E gelegenen Grundstücks erfolgen wird.

  • OLG Frankfurt, 04.11.2021 - 11 SV 43/21

    Gerichtsstandsbestimmung bei unklarem Erfüllungsort von kaufrechtlichen

    Dieser wäre am jeweiligen Wohnsitz der Antragsgegner zu erfüllen (vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 18.7.2005 - 13 AR 24/05).
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05   

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https://dejure.org/2005,10303
OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05 (https://dejure.org/2005,10303)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2005 - 34 Wx 78/05 (https://dejure.org/2005,10303)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2005 - 34 Wx 78/05 (https://dejure.org/2005,10303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1
    Abschiebungshaft, Indien, Inder, Passbeschaffung, Beschleunigungsgebot, Ausländerbehörde, Haftentlassung, Verzögerung

  • Judicialis

    FGG § 27

  • rechtsportal.de

    FGG § 27
    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren über Abschiebungshaftsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde in Abschiebungshaftsachen; Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels; Berücksichtigungsfähigkeit neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung; Beschaffung von Paßersatzpapieren bei indischen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    In Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe besteht das Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels fort (BVerfGE 104, 220/238 und Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 3.8.2005, 34 Wx 79/05).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht richtet, ist das Rechtsmittel zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 574 Abs. 1, Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10.Aufl. § 14 Rn.8), hier jedoch unzulässig, weil das Landgericht sie nicht zugelassen hat (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG München Beschluss vom 1.6.2005, 34 Wx 057/05).
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht richtet, ist das Rechtsmittel zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 574 Abs. 1, Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10.Aufl. § 14 Rn.8), hier jedoch unzulässig, weil das Landgericht sie nicht zugelassen hat (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG München Beschluss vom 1.6.2005, 34 Wx 057/05).
  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    In Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe besteht das Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels fort (BVerfGE 104, 220/238 und Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 3.8.2005, 34 Wx 79/05).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    (2) Der für Abschiebungshaftsachen in Bayern (§ 199 FGG, Art. 11a BayAGGVG) seit 1.1.2005 zuständige 34. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat es infolge dieser Rechtsprechung für notwendig gehalten, Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich als zulässig zu behandeln, auch wenn sich der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert (z.B. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160; Beschluss vom 19.7.2006, 34 Wx 74/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 157/05 = FGPrax 2006, 44; Beschluss vom 30.9.2005, 34 Wx 78/05 = OLG-Report 2006, 25).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06

    Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft

    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn eine Unmöglichkeit der Abschiebung ohne weitere Sachprüfung bereits aufgrund der Meldung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde sofort und ohne weiteres erkennbar gewesen wäre (vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.9.2005, 34 Wx 78/05 = OLG-Report 2006, 25), was im gegebenen Fall allerdings zweifelhaft erscheint.
  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 161/05

    Fortsetzungsfeststellungsantrag des Betroffenen nach Erledigung der Hauptsache im

    Eine vollzogene Haftanordnung beinhaltet auch den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens und ist geeignet, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (BVerfGE 104, 220; ständige Senatsrechtsprechung, etwa Beschluss vom 30.9.2005 - 34 Wx 078/05).
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