Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05   

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https://dejure.org/2005,3745
OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05 (https://dejure.org/2005,3745)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.09.2005 - 7 U 2/05 (https://dejure.org/2005,3745)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. September 2005 - 7 U 2/05 (https://dejure.org/2005,3745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 124, 127; GVG § 17a
    Rechtsweg zu Verwaltungsgerichten für (anteilige) Schuldübernahme der Kostenerstattungspflicht der Gemeinde gegenüber dem Erschließungsträger aus einem Erschließungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eröffnung des Zivilrechtswegs; Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für die Prüfung der Eröffnung des beschrittenen Rechtsweges im Berufungsverfahren; Zulässiger Rechtsweg bei Geltendmachung von Erschließungskosten

  • Judicialis

    BauGB § 124; ; BauGB § 123 Abs. 1; ; BauGB § 124 Abs. 1; ; BauGB § 127 Abs. 2; ; BauGB § 128 f.; ; BauGB § 127; ; GVG § 17 a Abs. 2; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; GVG § 17 a; ; GVG § 13; ; VwGO § 40 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Rechtswegeröffnung bei einer Streitigkeit über Erschließungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Erschließungsvertrag mit Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2563
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

    Auszug aus OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05
    Eine Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht kommt dann auch grundsätzlich nur in Betracht, wenn eine Partei mit öffentlich-rechtlichen Handlungsbefugnissen durch Gesetz oder auf grund eines Gesetzes ausgestattet und entsprechend aufgetreten ist, wobei aber auf die Natur des der Klage zugrunde liegenden Anspruches abzustellen ist (vgl. BGH NJW 2000, 1042 m. w. N.).
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05
    Öffentlich-rechtlicher Charakter ist ihm insbesondere dann zuzusprechen, wenn der Vertrag von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verschiebungen öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsieht (vgl. BGHZ 56, 365 ff. m. w. N.).
  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68

    Rechtsnatur des Erschließungsvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05
    Nach heute herrschender Meinung gehören Erschließungsverträge wie der zwischen der Gemeinde S. A. und der Klägerin geschlossene Vertrag gem. § 124 Abs. 1 BauGB dem öffentlichen Recht an (vgl. BGHZ 54, 287 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Die aus dieser Rechtsbeziehung folgenden Leistungs- und Erstattungsansprüche sind zivilrechtlicher Natur (unzutreffend daher die im Verweisungsbeschluss des Landgerichts angeführte Entscheidung des OLG Rostock, Beschluss vom 8. September 2005 - 7 U 2/05 - NJW 2006, 2563; der weiter angeführte Fall des BayObLG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 Z RR 5/03 - NVwZ-RR 2005, 135 betrifft das Rechtsverhältnis Gemeinde - Erschließungsträger).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Das Berufungsgericht geht zwar von einer grundsätzlichen Bindung des Rechtsmittelgerichts an die von dem erstinstanzlichen Gericht bejahte Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 17a Abs. 5 GVG aus, meint aber, dass es an der Grundlage für eine Bindung, nämlich einer erstinstanzlichen Entscheidung über die Rechtswegfrage, fehle, wenn weder das erstinstanzliche Gericht noch die Parteien im ersten Rechtszug die damit zusammenhängenden Fragen gesehen und erörtert hätten (ebenso: OLG Rostock NJW 2006, 2563; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 17a GVG Rdn. 20).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2008 - 6 U 20/07

    Rechtsweg: Unterlassung diskreditierender Äußerungen durch eine Anstalt des

    Das landgerichtliche Urteil war mangels Zulässigkeit des Rechtswegs aufzuheben; auch dies war durch Beschluss auszusprechen (BGH v. 4.3.1998, NJW 1998, 2057; OLG Rostock v. 8.9.2005, NJW 2006, 2563).

    Nach anderer, den Senat nicht überzeugender Ansicht soll die fehlende Rüge in zweiter Instanz lediglich dazu führen, dass keine Vorabentscheidung nach § 17a Abs. 3 S. 2 GVG in der Berufungsinstanz zu treffen sei (so ausdrücklich OVG Schleswig-Holstein v. 25.8.1999, NordÖR 1999, 512; im Ergebnis ebenso OLG Rostock v. 8.9.2005, NJW 2006, 2563).

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Ob der weitergehenden Ansicht, dem Rechtsmittelgericht sei eine Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges auch dann verwehrt, wenn die erste Instanz sich mit dieser Frage gar nicht befasst habe (so OLG Rostock NJW 2006, 2563; Hartmann a. a. O. § 17 a GVG Rn. 20), zu folgen ist, kann letztlich offen bleiben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2013 - L 5 SF 2/07
    Dementsprechend hat der Senat durch Beschluss den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid aufzuheben und die Sache an das erstinstanzlich zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen (so auch Lückemann a.a.O.; BSG, Beschluss vom 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 51 Rdnr. 63 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.09.2005 - 7 U 2/05 = NJW 2006, 2563 f).
  • LG Dessau-Roßlau, 20.09.2012 - 1 S 116/12

    Gewaltschutzverfahren: Prüfung der Rechtswegzulässigkeit durch das

    Die Kammer sieht sich dabei im Einklang mit der Auffassung in Rechtsprechung (OLG Rostock, NJW 2006, 2563 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 865 f.) und der Literatur (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 70. Aufl., § 17a GVG, Rn. 20; MüKo/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 513 ZPO, Rn. 19; Stein/Jonas/Grunsky, 21. Aufl., § 512a ZPO a. F., Rn. 1), wonach die der Zuständigkeitsprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entgegenstehenden Normen zur Wahrung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter verfassungskonform dahingehend auszulegen sind, dass die Unüberprüfbarkeit Grenzen hat.
  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder

    Die aus dieser Rechtsbeziehung folgenden Leistungs- und Erstattungsansprüche sind, anders als das OLG Rostock (Beschluss vom 08.09.2005, Az. 7 U 2/05, NJW 2006, 2563 f.) und ihm folgend das Amts- und das Landgericht Bamberg angenommen haben, zivilrechtlicher Natur (BVerwG, Urteil vom 01.12.2010, Az. 9 C 8.09, DVBl. 2011, 1630/1630 f., RdNr. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2013 - L 5 SF 7/07
    Dementsprechend hat der Senat durch Beschluss den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid aufzuheben und die Sache an das erstinstanzlich zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen (so auch Lückemann a.a.O.; BSG, Beschluss vom 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 51 Rdnr. 63 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.09.2005 - 7 U 2/05 = NJW 2006, 2563 f).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2011 - 3 U 216/10

    Unzutreffende Entscheidung durch Beschluss statt durch Urteil - Grundsatz der

    Das angegriffene Urteil war daher aufzuheben und der Rechtsstreit durch Beschluss an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zu verweisen (Zöller, a.a.O., Rdz. 17; OLG Rostock, NJW 2006, 2563).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.05.2006 - 11 W 1378/06   

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https://dejure.org/2006,14470
OLG München, 12.05.2006 - 11 W 1378/06 (https://dejure.org/2006,14470)
OLG München, Entscheidung vom 12.05.2006 - 11 W 1378/06 (https://dejure.org/2006,14470)
OLG München, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 11 W 1378/06 (https://dejure.org/2006,14470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung einer zweiten Verfahrensgebühr im zivilgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf eine weitere Verfahrensgebühr bei der Fortsetzung eines früheren Auftrags; Vorliegen einer neuen Angelegenheit nach der Zurückverweisung eines Verfahrens

  • Anwaltsblatt

    § 15 RVG, § 21 RVG
    Weitere Gebühr trotz gleichen Auftrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1561
  • AnwBl 2006, 588
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    So wird beispielsweise die Norm auch analog angewandt in Fällen, in denen bei Aufhebung und Zurückverweisung zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Beginn des zweiten Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen; dann entfällt die Anrechnung gemäßRVG-VV Vorbem. 3 Abs. 6 (OLG Düsseldorf AGS 2009, 212; OLG München AGS 2006, 369).
  • OLG Hamburg, 04.04.2014 - 8 W 84/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Neue Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung durch den

    In Rechtsprechung und Literatur besteht uneingeschränkte Einigkeit dahingehend, dass § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG auch bei einer Zurückverweisung gemäß § 21 RVG eingreift (OLGR Köln 2009, 601 f - Rn 6 = BeckRS 2009, 15802 OLGR München 2006, 681 f - Rn 4; OLGR Düsseldorf 2009, 455 f - Rn 4).
  • OLG Köln, 04.05.2009 - 17 W 98/09

    Höhe der Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren nach Aufhebung und

    Auch der Senat hält sie für rechtsirrig und gegen das Gesetz verstoßend (OLG München OLGR 2006, 681 = AGS 2006, 369 = AnwBl 2006, 588 mit Anm. Schneider; Mayer RVG-Letter 2006, 87; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 15 RVG Rnr. 97; Madert, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 18. Aufl., § 15 Rnr. 103, § 21 Rnr. 8; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 4. Aufl., § 15 Rnr. 270 ff, § 21 Rnr. 8; Onderka/N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, a. a. O., Vorb.

    3 Rnr. 279 f; N. Schneider MDR 2003, 727, 728; AGS 2006, 369f; Hansens AGS 2004, 103 f; Schons, in: Römermann/Hartung/Schons, RVG, 2. Aufl., Vorb.

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10

    Zulässigkeit der Abänderung einer Wertfestsetzung nach Zurückverweisung durch das

    Die Anrechnungsbestimmung des RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 6 ist nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG gegeben sind (OLG München FamRZ 2006, 1561 = AGS 2006, 369 = AnwBl 2006, 588; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 15 RVG, Rn. 97; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., Vorbem. 3, Rn. 98; Schneider/Wolf/Onderka, RVG, 4. Aufl., § 15 Rn. 276 und RVG-VV Vorbem. 3, Rn. 280).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2008 - 3 WF 281/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts bei Anfechtung eines

    (z.B. OLG München, FamRZ 2006, 1561 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2007 - 5 W 46/06

    Rechtsanwaltsgebühren für selbständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren

    Da auch der Ausnahmefall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG nicht gegeben ist (siehe hierzu OLG München AGS 2006, 369 = OLGR 2006, 681 = AnwBl. 2006, 588 = FamRZ 2006, 1561 = RVG-Letter 2006, 87; OLG Zweibrücken AGS 2000, 64 u. 145 = JurBüro 1999, 414 - noch zur Vorgängervorschrift des § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO), war die Verfahrensgebühr anzurechnen.
  • FG Köln, 01.02.2019 - 2 Ko 32/19

    Kostenrecht: Anrechnung von Verfahrensgebühr im 2. Rechtszug bei kontinuierlicher

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG auf die Fälle angewendet, in denen zwischen der Beendigung der ersten Instanz und der Beendigung der zweiten Instanz durch Zurückverweisung mehr als zwei Jahre vergangen sind (vgl. für die Zurückverweisung vom OLG an das LG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2009, I-10 W 150/08, juris; für die Zurückverweisung vom BGH an das OLG: OLG Köln, Beschluss vom 04. Mai 2009, I-17 W 98/09, juris; OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2006, 11 W 1378/06, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. April 2014, 8 W 84/13, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06   

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https://dejure.org/2006,5805
OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06 (https://dejure.org/2006,5805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2006 - 5 U 255/06 (https://dejure.org/2006,5805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2006 - 5 U 255/06 (https://dejure.org/2006,5805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz gegen einen Arzt wegen fehlender Durchführung einer Amniozentese (Fruchtwasseranalyse) und Behinderung des Neugeborenen; Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs; Voraussetzungen für die Legitimation eines ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; StGB § 218a Abs. 2, 3
    Arzthaftung und Umfang des Schadensersatzes bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Behindertes Kind geboren - Haftet der Gynäkologe für unterlassenen Schwangerschaftsabbruch?

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 10 O 597/03
  • OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 967
  • FamRZ 2006, 1838
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Eine Zulässigkeit lediglich nach § 218 a Abs. 1 StGB reicht nicht hin, weil ein Schwangerschaftsabbruch allein auf dieser Grundlage nur straflos, nicht aber auch rechtmäßig, sondern rechtswidrig ist (BVerfG NJW 1993, 1751, 1758) und finanzielle Nachteile, deren Vermeidung das Gesetz nicht für gerechtfertigt erklärt, nicht kompensiert zu werden brauchen (BGH NJW 1995, 1609, 1610); sie sind Folge einer Entwicklung, deren Hinnahme der Gesetzgeber zumutet.

    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).

  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 190/01

    Zum Anspruch eines Vaters auf Freistellung von den Unterhaltsansprüchen seines

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Während im erstgenannten Fall in weitreichendem Maße Schadensersatzansprüche eröffnet sind (BGH NJW 1980, 1450, 1451), können sie im zweiten, hier gegebenen Fall nur dann bestehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch, den die Klägerin reklamiert, gemäß § 218 a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB rechtmäßig gewesen wäre (BGH NJW 2002, 1489, 1490).

    Dagegen wird ein Ausgleich von Unterhaltsschäden, wie er Gegenstand des Feststellungsantrags ist, nicht ermöglicht (BGH NJW 2002, 886, 887; BGH NJW 2002, 1489, 1491).

  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Dagegen wird ein Ausgleich von Unterhaltsschäden, wie er Gegenstand des Feststellungsantrags ist, nicht ermöglicht (BGH NJW 2002, 886, 887; BGH NJW 2002, 1489, 1491).

    Eine entsprechende Prognose war keineswegs gesichert, zumal weder behauptet noch sonst ersichtlich ist, dass die Klägerin in der Vergangenheit unter Depressivität gelitten hätte (vgl. BGH NJW 2002, 886, 887).

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Eine Zulässigkeit lediglich nach § 218 a Abs. 1 StGB reicht nicht hin, weil ein Schwangerschaftsabbruch allein auf dieser Grundlage nur straflos, nicht aber auch rechtmäßig, sondern rechtswidrig ist (BVerfG NJW 1993, 1751, 1758) und finanzielle Nachteile, deren Vermeidung das Gesetz nicht für gerechtfertigt erklärt, nicht kompensiert zu werden brauchen (BGH NJW 1995, 1609, 1610); sie sind Folge einer Entwicklung, deren Hinnahme der Gesetzgeber zumutet.

    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).

  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78

    Kind als Schaden?

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Während im erstgenannten Fall in weitreichendem Maße Schadensersatzansprüche eröffnet sind (BGH NJW 1980, 1450, 1451), können sie im zweiten, hier gegebenen Fall nur dann bestehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch, den die Klägerin reklamiert, gemäß § 218 a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB rechtmäßig gewesen wäre (BGH NJW 2002, 1489, 1490).
  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Einem Vorwurf wäre er nur dann ausgesetzt, wenn er seine ablehnende Haltung auf irreführende Argumente gestützt hätte (vgl. BGH NJW 1984, 658).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Unterstellt man zugunsten der Klägerin eine Rechtsmäßigkeit des erstrebten Schwangerschaftsabbruchs, die sich unter den obwaltenden Umständen - wenn überhaupt - nur aus § 218 a Abs. 2 StGB herleiten ließe, erstreckt sich die mögliche Haftung des Beklagten indessen auch nicht auf alle durch ein Fehlerverhalten auf seiner Seite ausgelösten Schäden, sondern erfasst grundsätzlich nur Nachteile, die aus einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung der Klägerin herrühren (BGH NJW 1985, 2749, 2751).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2002 - 8 U 79/01

    Schadensersatzansprüche bei Fehlschlagen eines sozial-medizinisch indizierten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 5 U 108/14

    Schadensersatzansprüche gegen einen Gynäkologen wegen fehlerhafter Nichterkennung

    Aus demselben Grund stehen der Klägerin, wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, auch keine Schmerzensgeldansprüche gegen die Beklagte zu (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2006 zu 5 U 255/06, bei juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2008 - 5 U 1148/08

    Arzthaftung: Schadensersatz für Unterhaltskosten eines ungewollten Kindes nach

    Dementsprechend bejaht auch der BGH in seiner (ständigen) Rechtsprechung die Ersatzfähigkeit einer Unterhaltsbelastung, die auf einen schuldhaften ärztlichen Fehler im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch zurückzuführen ist, allenfalls dann, "wenn der Abbruch der Rechtsordnung entsprochen hätte, also nicht von ihr missbilligt worden wäre" (vgl. zuletzt BGH, NJW 2006, 1660 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die von den Klägern nicht für einschlägig gehaltene Entscheidung BGH, NJW 1995, 1609; BGH, FamRZ 2003, 1378 zu einem nahezu identischen Sachverhalt; BGH, NJW 2002, 1489; vgl. auch OLG Koblenz, OLGR 2006, 681; OLG München, Az: 1 U 4410/06 vom 07.02.2008; KG, Az: 20 U 242/04 vom 10.03.2008).
  • LG Heidelberg, 09.06.2010 - 4 O 77/07

    Schadensersatz wegen fehlender Beratung bzgl. pränataler Diagnosemöglichkeiten,

    Mit der Geburt eines behinderten Kindes verbundene Depressionen mit wochenlangen Weinkrämpfen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1256), einmalige Äußerung suizidaler Gedanken (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 967) sind noch nicht als so schwerwiegend anzusehen, dass sie unter Berücksichtigung des Lebensrechts des Kindes der Schwangeren nicht mehr zugemutet werden könnten (Martis/Winkhart, 3. Aufl., F 47 m.w.N., F 68 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11440
OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06 (https://dejure.org/2006,11440)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 14 WF 10/06 (https://dejure.org/2006,11440)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 14 WF 10/06 (https://dejure.org/2006,11440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines ordentlichen Rechtsmittels gegen eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 i.V. m. § 323 Zivilprozessordnung (ZPO); Anforderungen an die Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels

  • Judicialis

    ZPO § 769; ; ZPO § 323

  • rechtsportal.de

    ZPO § 769; ZPO § 323
    Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
    Offen kann bleiben, ob ein außerordentliches Rechtsmittel zulässig ist (ablehnend mittlerweile BGH FamRZ 2003, 1550).

    Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
    Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 45/93

    Voraussetzungen für eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
    Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.08.2006 - 11 W 1378/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32790
OLG München, 02.08.2006 - 11 W 1378/06 (https://dejure.org/2006,32790)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2006 - 11 W 1378/06 (https://dejure.org/2006,32790)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2006 - 11 W 1378/06 (https://dejure.org/2006,32790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Kostenfestsetungsbeschlusses; Notwendigkeit der Berücksichtigung einer zweiten Verfahrensgebühr bei dem Beklagten bei Verneinung der Anrechnung der Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Anrechnung früher gezahlter Anwaltsgebühren

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.01.2006 - 8 UF 179/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13326
OLG Naumburg, 09.01.2006 - 8 UF 179/04 (https://dejure.org/2006,13326)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - 8 UF 179/04 (https://dejure.org/2006,13326)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 8 UF 179/04 (https://dejure.org/2006,13326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Gegenvorstellung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs; Beschwerde gegen die Versagung des Umgangs der Großmutter mit ihren Enkelkindern

  • Judicialis

    ZPO § 321a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a
    Gegenvorstellung im FGG -Verfahren unzulässig, § 29a FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Haldensleben - 8 F 298/02
  • OLG Naumburg, 09.01.2006 - 8 UF 179/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1461
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