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   BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99   

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BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99 (https://dejure.org/2001,754)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2001 - 6 AZR 492/99 (https://dejure.org/2001,754)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 (https://dejure.org/2001,754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Landesversicherungsanstalt - Angestellter - Bezahlte Arbeitsfreistellung - Niederkunft der unverheirateten Lebensgefährtin - Gleichheitssatz - Familienschutz - Sorge- und Umgangsrecht - Ermessensausübung

  • Judicialis

    BAT-TgRV-O § 52 Abs. 1; ; BAT-TgRV-O § 52 Abs. 3; ; BGB § 616; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine bezahlte Freistellung bei Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 616, § 1353 Abs. 1, § 1626, § 1626a, § 1648; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5; BAT-TgRV-O § 52 Abs. 1, § 52 Abs. 3
    Keine Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bezahlte Freistellung bei Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bezahlte Freistellung bei Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 47
  • NJ 2002, 109
  • FamRZ 2001, 1366
  • BB 2001, 1640
  • BB 2001, 313
  • DB 2001, 1672
  • PersR 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    Anspruchsgrundlage für die Fortzahlung der Vergütung ist daher - anders als nach § 52 BAT in der bis zum 30. Juni 1996 geltenden Fassung, der § 616 BGB insgesamt verdrängte (BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210) - § 616 BGB.

    Die Einschränkung der anspruchsbegründenden Verhinderungsfälle auf die in § 52 Abs. 1 BAT-TgRV-O genannten Anlässe begegnet keinen rechtlichen Bedenken, denn § 616 BGB ist tarifdispositiv (st. Rspr. vgl. BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 212; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand Dezember 2000 § 52 Erl. 5; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO).

    Die Niederkunft der nichtehelichen Lebenspartnerin wird von der tariflichen Regelung nicht erfaßt (BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 212, zu der bis zum 30. Juni 1996 geltenden Bestimmung in § 52 Abs. 2 Buchst. e BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO Erl. 3.2; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler aaO Erl. 6).

    Den Tarifvertragsparteien war bei der Neuregelung des § 52 BAT-TgRV-O in der ab dem 1. Juli 1996 geltenden Fassung die einschlägige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1987 (- 8 AZR 430/84 - aaO) zu § 52 BAT aF, die einen Anspruch auf bezahlte Freistellung bei der Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin verneinte, bekannt.

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135; 12. April 1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 51; 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11, 25 f.; 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - aaO; 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 ua. - BVerfGE 75, 108, 157; BAG 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 5; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - aaO; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).

    Darin liegt keine Verletzung des Gleichheitssatzes (BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 214; BVerwG 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - BVerwGE 105, 94 zu § 12 Abs. 2 der bis April 1997 geltenden Sonderurlaubsverordnung iVm. § 52 Abs. 2 Buchst. e BAT aF).

    Auch kann ihm, da er mit Kind und Mutter zusammenlebt, das Recht aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht abgesprochen werden (BVerfG 24. März 1981 - 1 BvR 1516/78 ua. - BVerfGE 56, 363, 384; BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 480/84 - BAGE 54, 210, 215).

    Dennoch waren die Tarifvertragsparteien nicht gehindert, den Anspruch auf bezahlte Freistellung nur dem Angestellten zuzuwenden, der auf Grund der Ehe und damit eines weiteren familienrechtlichen Verhältnisses von der Kindesmutter auf Beistand in Anspruch genommen werden kann (BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 215).

    Damit ist den Rechten des Klägers aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, §§ 1626, 1684 BGB und dem Recht seines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 5 GG hinreichend Rechnung getragen (aA Struck, Anm. zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BB 1987, 1608).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    Diese Rechte führen jedoch nicht zu einer Verpflichtung des Staates, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - NJW 1998, 2043).

    Der Angestellte kann diesen Wunsch auch durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder durch unbezahlte Freistellung verwirklichen (vgl. BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - aaO; 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 - EzBAT § 52 Nr. 27).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    Darin liegt keine Verletzung des Gleichheitssatzes (BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 214; BVerwG 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - BVerwGE 105, 94 zu § 12 Abs. 2 der bis April 1997 geltenden Sonderurlaubsverordnung iVm. § 52 Abs. 2 Buchst. e BAT aF).

    Denn persönliche Angelegenheiten sind grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit und nicht auf Kosten des Arbeitgebers zu erledigen (vgl. BVerwG 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - aaO).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    Eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung liegt vor, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtung die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG 19. Juli 1972 - 2 BvL 7/71 - BVerfGE 33, 367, 384; 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135; 12. April 1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 51; 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11, 25 f.; 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - aaO; 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 ua. - BVerfGE 75, 108, 157; BAG 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 5; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - aaO; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    a) Der Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln (vgl. etwa BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258, 260 ff.; 20. April 1977 - 4 AZR 732/75 - BAGE 29, 122; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 141 ff.; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135; 12. April 1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 51; 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11, 25 f.; 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - aaO; 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 ua. - BVerfGE 75, 108, 157; BAG 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 5; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - aaO; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).

  • LAG Brandenburg, 31.03.1999 - 6 Sa 794/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung für den Tag der

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    6 AZR 492/99 6 Sa 794/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 31. März 1999 - 6 Sa 794/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.12.1973 - 4 AZR 75/73

    Tarifverträge - Textil - Gastarbeiter - Spanien - Ausfallzeit - Geburt - Ehefrau

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    Deshalb muß der tarifliche Freistellungsanspruch auch nicht am Tag der Geburt des Kindes verwirklicht werden (BAG 12. Dezember 1973 - 4 AZR 75/73 - AP BGB § 616 Nr. 44 = EzA BGB § 616 Nr. 8).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    Auch kann ihm, da er mit Kind und Mutter zusammenlebt, das Recht aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht abgesprochen werden (BVerfG 24. März 1981 - 1 BvR 1516/78 ua. - BVerfGE 56, 363, 384; BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 480/84 - BAGE 54, 210, 215).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    aa) Zwar bildet der Kläger auch als nichtehelicher Vater mit seinem Kind eine Gemeinschaft, die den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG genießt (BVerfG 8. Juni 1977 - 1 BvR 265/75 - BVerfGE 45, 104, 123).
  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige -

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
    Damit ist den Rechten des Klägers aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, §§ 1626, 1684 BGB und dem Recht seines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 5 GG hinreichend Rechnung getragen (aA Struck, Anm. zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BB 1987, 1608).
  • BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 1872/94

    Keine verfassungsrechtlich erhebliche Benachteiligung nichtehelicher

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte -

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 732/75

    Haushaltszulage - Antragspflicht - Nachweispflicht - Doppelverdienerehe -

  • LAG Hamm, 02.12.2009 - 5 Sa 710/09

    Vorübergehende Verhinderung bei Anordnung des persönlichen Erscheinens durch ein

    Sie enthält dispositives Recht (BAG, Urteil vom 04.09.1985 - 7 AZR 249/83 -, AP Nr. 1 zu § 29 BAT-GII unter 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.12.2001 - 6 AZR 30/01 -, NZA 2002, Seite 1105 unter II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 6 AZR 492/99 -, NZA 2002, Seite 47, unter I. 1. der Gründe m.w.N).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung für ein Regelungsproblem gefunden haben (BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300, zu II 3 a der Gründe; 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - AP BAT § 52 Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 92, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01

    Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb

    Andere Fälle der Arbeitsverhinderung aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, können einen Vergütungsanspruch nach § 616 Satz 1 BGB nicht begründen (BAG 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - EzA Art. 3 GG Nr. 92).
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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00   

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https://dejure.org/2001,6637
BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 (https://dejure.org/2001,6637)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 (https://dejure.org/2001,6637)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 (https://dejure.org/2001,6637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Korrigierende Rückgruppierung - Rechtliche Beurteilung der Voraussetzungen einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit - Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer Rückgruppierung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Hilfen für ältere Bürger und Schwerbehinderte im Sozialamt; korrigierende Rückgruppierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgegangen.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgegangen.
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Beruft sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, so muß der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - DB 2001, 596 = NZA-RR 2001, 216, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    b) Der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber muß darlegen, inwieweit und weshalb die ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich daran nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    b) Der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber muß darlegen, inwieweit und weshalb die ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich daran nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgegangen.
  • LAG Brandenburg, 30.07.1999 - 5 Sa 534/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Begriff des Arbeitsvorganges;

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 30. Juli 1999 - 5 Sa 534/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Je nach der Lage des Einzelfalles kann sie sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 -) .

    Die Klägerin kann jedoch in Anknüpfung an den Vortrag der Beklagten auf die Sachbearbeiter "Wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte" (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -) und die der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" als Beispiele für die allgemeine Sachbearbeitung in dem Bereich "Wirtschaftliche Sozialhilfe" verweisen (vgl. hierzu BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 -) .

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    1a geforderte Maß der besonderen Verantwortung nicht erreicht (vgl. Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT B 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. Vb Nr. 13).

    Es kann dahinstehen, ob dieser Arbeitsvorgang das Heraushebungsmerkmal erfüllt (vgl. Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - aaO).

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin im Sozialamt

    Je nach Lage des Einzelfalls könne sich die tariflich geforderte höhere Verantwortung des Angestellten auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (grundlegend 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; auch 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B.1 VergGr. Vb Nr. 13 mwN).

    (b) Soweit die Klägerin rügt, das Landesarbeitsgericht habe es nicht für entscheidungserheblich gehalten, ob es sich bei den Entscheidungen der Klägerin um Sachleistungen oder wie im Fall des Urteils des Senats vom 21. Februar 2001 (- 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 VergGr. Vb Nr. 13) in der Regel um Sachleistungen handele, ist ein Denkfehler nicht gegeben.

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07

    Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin

    1a geforderten Verantwortung voraus (st. Rspr. Senat, vgl. 4. April 2001 - 4 AZR 187/00 - und 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - aaO; unzutreffend 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09

    Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT -

    Die Bestätigung dieses Tarifmerkmals durch die Senatsverwaltung für F. hat auch der Beklagte berücksichtigt, jedoch vorsorglich auf die Entscheidung des BAG vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 - (EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr Vb Nr. 13), in der das Merkmal der besonderen Verantwortung bei der möglicherweise vergleichbaren Tätigkeit einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte außerhalb von Einrichtungen verneint wurde, und auf das Urteil des LAG Hamm vom 20.05.1994 - 18 Sa 985/93 - (ZTR 95, S. 172 f.), wonach es bei einem Sachbearbeiter im Sachgebiet "laufende Hilfe zum Lebensunterhalt" für das genannte Tarifmerkmal nicht ausreiche, dass sich die Entscheidung auf die Lebensverhältnisse Dritter auswirke, hingewiesen.
  • ArbG Detmold, 29.06.2016 - 2 Ca 136/16

    Eingruppierung TVöD

    Je nach der Lage des Einzelfalls kann sie sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG, Urteil vom 21.02.2001, AZ: 4 AZR 40/00, juris).

    Die Klägerin verweist als Vergleichsgruppe auf die Sachbearbeiter "wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte" (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.02.2001, AZ: 4 AZR 40/00, juris) und die der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" als Beispiel für die allgemeine Sachbearbeitung in dem Bereich "wirtschaftliche Sozialhilfe" (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 09.05.2007, AZ: 4 AZR 351/06, juris).

  • LAG Sachsen, 26.03.2013 - 6 Sa 132/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Sozialhilfe

    Auch die beratende Tätigkeit der Klägerin - die allerdings nur mit 10 % zu Buche schlägt und daher nicht eingruppierungsrelevant ist - kann bei einem wertenden Vergleich mit den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst nicht als besonders verantwortungsvoll angesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 -, zitiert nach JURIS).
  • ArbG Düsseldorf, 26.02.2010 - 10 Ca 8032/09

    Eingruppierung, Vergabestelle

    Je nach Lage des Einzelfalls kann sich die tariflich geforderte höhere Verantwortung des Angestellten auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (grundlegend BAG 29.1.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 21.2.2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B.1 VergGr. Vb Nr. 13 mwN).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die

    Die besondere Verantwortung kann sich je nach Lage des Einzelfalles auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 - Rn. 39, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 405/11

    Eingruppierung eines Angestellten im Vertriebsinnendienst - kaufmännischer oder

    a) Im Falle der korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgeblich mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch nur an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt ( st. Rspr., vgl. BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - Rn. 44, [juris]; 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29, ZTR 2012, 26 ).
  • LAG Thüringen, 02.08.2002 - 5 Sa 226/01

    Korrigierende Rückgruppierung, Bewährungsaufstieg

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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2351
BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00 (https://dejure.org/2001,2351)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 3 AZR 349/00 (https://dejure.org/2001,2351)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 3 AZR 349/00 (https://dejure.org/2001,2351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachversicherung - Versorgungsanstalt - Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis - Teilzeitarbeitsverhältnis - Alimentationsverpflichtung - Ungleichbehandlung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachversicherung einer auf eigenen Wunsch vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin

  • Judicialis

    BetrAVG § 18 Abs. 6 aF; ; BetrAVG § ... 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; SGB VI § 5; ; SGB VI § 8; ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) § 30; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 65; ; ArbGG § 73 Abs. 2; ; BRRG § 126 Abs. 1; ; GVG § 17 a Abs. 2; ; GVG § 17 a Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin; Rechtswegprüfung im Rechtsmittelverfahren; Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern und Beamten im Versorgungsrecht; Nachversicherungspflicht

  • Der Betrieb

    BetrAVG § 18 Abs. 6 a. F., § 2; GG Art. 33 Abs. 5, Art. 3; SGB VI § 5, § 8; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) § 30
    Kein Anspruch von vorzeitig ausgeschiedenen Beamten auf Nachversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Nachversicherung vorzeitig ausscheidender Beamter bei der VBL

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Nachversicherung vorzeitig ausscheidender Beamter bei der VBL

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nur gesetzliche Rente nach Ausscheiden aus Beamtenverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 444
  • FamRZ 2002, 391 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1687
  • BB 2001, 2275
  • BB 2001, 736
  • DB 2002, 1168
  • JR 2002, 308
  • PersR 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 Sa 2008/99

    Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00
    3 AZR 349/00 9 Sa 2008/99.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. April 2000 - 9 Sa 2008/99 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00
    Der Hinweis der Klägerin auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (- 1 BvR 1554/89 ua. - BVerfGE 98, 365), den das Arbeitsgericht aufgegriffen hat, geht aus mehreren Gründen fehl.
  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1011/94

    Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Herausgabe eines Computerprogramms

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00
    In den Rechtsmittelinstanzen ist das jedoch nicht mehr nachholbar, da die Zulässigkeit des Rechtswegs vor dem Arbeitsgericht nicht gerügt worden ist (BAG 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 73 Nr. 2).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluß vom 2. März 2000 (- 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, 482) im einzelnen begründet, warum es sowohl mit Art. 33 Abs. 5 GG als auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, daß ein antragsgemäß vorzeitig entlassener Beamter keine über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehende zusätzliche Altersversorgung erhält.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18

    Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, juris Rn. 4 f., und vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris Rn. 16; BAG, Urteile vom 20.03.2001 - 3 AZR 349/00 -, juris Rn. 24 ff., und vom 21.10.2003 - 3 AZR 84/03 -, juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2000 - 12 A 179/00 -, juris Rn. 28 ff.
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 675/11

    Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei

    Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs ist in erster Instanz nicht gerügt worden (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 695/01 - zu I der Gründe, BAGE 104, 289; 20. März 2001 - 3 AZR 349/00 - zu A der Gründe) .
  • LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 des Hamburgischen 1. Ruhegeldgesetzes

    Hieraus hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. März 2001 - 3 AZR 349/00 - EzA § 18 BetrAVG Nr. 11 = ZTR 2001, 371 f) gefolgert, dass es im Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Beamten, was ihre Versorgungsansprüche angehe, an der für Artikel 3 Abs. 1 GG erforderlichen Vergleichbarkeit fehle.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Das gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern erst recht für Beamte, deren Beamtenverhältnis noch nicht auf Lebenszeit begründet worden ist und die deshalb ohnehin keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation erworben haben (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2001, NZA 2002, 444 [BAG 20.03.2001 - 3 AZR 349/00] ).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2228
BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 (https://dejure.org/2000,2228)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 (https://dejure.org/2000,2228)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 (https://dejure.org/2000,2228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 1 Abs. 1; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des... Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 1; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 2; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 3; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 6 Abs. 1; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage; Weiterzahlung einer Vorhandwerkerzulage als Sicherungsbetrag nach dem TV über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 140
  • NZA 2002, 339
  • BB 2001, 1640
  • PersR 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 66/85

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage für einen Seezeichenmechaniker im

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Eine Maßnahme kann auch dann der Steigerung der Wirtschaftlichkeit dienen, wenn sie nicht zur Einsparung von Arbeitskräften und damit zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen führt (BAG 14. Mai 1986 - 4 AZR 66/85 - nv.).

    Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn mit der Maßnahme gewichtige Auswirkungen verbunden oder zu erwarten sind (BAG 14. Mai 1986 - 4 AZR 66/85 - nv.).

    Der erkennende Senat folgt damit dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts, sofern dessen Ausführungen in dem nicht veröffentlichen Urteil vom 14. Mai 1986 (- 4 AZR 66/85 -) zu der entsprechenden Rechtsprechung zum Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 29. Oktober 1971 und in der Fassung vom 18. Oktober 1973 und vom 7. November 1974 (TVRat) ebenfalls in diesem Sinne zu verstehen sein sollten.

  • BAG, 15.10.1992 - 6 AZR 342/91

    Lohnsicherung bei Wechsel der Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Darauf, ob dies im Wege des Direktionsrechts erfolgt oder durch Änderungskündigung, kommt es nicht an (Aufgabe der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II Nr. 2).

    Im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2) hat der erkennende Senat einen Anspruch auf Lohnsicherung verneint, weil der Arbeitnehmer auf Grund des Direktionsrechts des Arbeitgebers verpflichtet gewesen sei, die neue Tätigkeit anzunehmen, es also einer Änderung der Arbeitsbedingungen nicht bedurft habe und damit der tariflich geregelte Lohnsicherungsfall nicht vorliege.

  • LAG Hessen, 04.02.1999 - 3 Sa 2437/97

    Zahlung einer tariflichen Vorhandwerkerzulage

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    6 AZR 291/99 3 Sa 2437/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 1999 - 3 Sa 2437/97 - aufgehoben.

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 437/78

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates - Übertragung einer Tätigkeit - Wechsel der

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Obwohl die überwiegende Tätigkeit des Klägers als Handwerker unverändert geblieben ist, liegt ein Wechsel der Beschäftigung vor, denn die Tätigkeit als Vorhandwerker umfaßt auch Führungs- und Koordinierungsaufgaben (vgl. BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 437/78 - AP MTB II § 9 Nr. 6; 20. Juli 1982 - 4 AZR 23/81 - AP MTL II § 9 Nr. 1).
  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 496/73

    Bestellung zum Vorhandwerker - Widerruf - Mitbestimmungspflicht

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Die Vorhandwerkerbestellung und ihr Widerruf sind ohne Änderung des Arbeitsvertrags möglich (BAG 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP MTB II § 9 Nr. 3 = EzA MTB II § 9 Nr. 1).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 316/72

    Vertretungszulage - Vertretung eines anderen Arbeiters - Tätigkeitsmerkmale der

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2) hat der erkennende Senat einen Anspruch auf Lohnsicherung verneint, weil der Arbeitnehmer auf Grund des Direktionsrechts des Arbeitgebers verpflichtet gewesen sei, die neue Tätigkeit anzunehmen, es also einer Änderung der Arbeitsbedingungen nicht bedurft habe und damit der tariflich geregelte Lohnsicherungsfall nicht vorliege.
  • BAG, 20.07.1983 - 4 AZR 23/81

    Unterstellung von Patienten - Vorarbeiterzulage - Psychiatrische Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Obwohl die überwiegende Tätigkeit des Klägers als Handwerker unverändert geblieben ist, liegt ein Wechsel der Beschäftigung vor, denn die Tätigkeit als Vorhandwerker umfaßt auch Führungs- und Koordinierungsaufgaben (vgl. BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 437/78 - AP MTB II § 9 Nr. 6; 20. Juli 1982 - 4 AZR 23/81 - AP MTL II § 9 Nr. 1).
  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 301/78

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Rückgruppierung - Gleichstehende

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Durch die Bestellung zum Vorhandwerker erlangt ein Arbeiter eine hervorgehobene Stellung in einer Gruppe (vgl. BAG 2. April 1980 - 4 AZR 301/78 - AP MTB II § 9 Nr. 5).
  • LAG Köln, 03.12.2004 - 4 Sa 982/04

    Vorhandwerkerzulage, Einkommenssicherung

    Schließlich handele es sich ja um einen Wechsel der Beschäftigung, wie es sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - ergebe.

    Dazu aber hat - das ist den Parteien bekannt - das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - bereits entschieden, dass ein Wechsel der Beschäftigung auch dann vorliegt, wenn ein Vorhandwerker nunmehr Handwerkertätigkeiten ausüben soll.

  • LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08

    Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker; Lohnsicherung aufgrund tariflichem

    Dies ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140 = AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 35 = EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 3; 27.10.2005 - 6 AZR 116/05), der sich das erkennende Gericht anschließt, als Rationalisierungsmaßnahme anerkannt.

    Wesentlich ist eine Änderung, wenn mit der Maßnahme gewichtige Auswirkungen verbunden oder zu erwarten sind (BAG 19.10.1000 - 6 AZR 291/99 a.a.O.; 14.5.1986 - 4 AZR 66/85).

  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99

    Rationalisierungsschutz - Wechsel der Beschäftigung

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch durch Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 291/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgegeben.

    Entscheidend ist vielmehr allein, daß dem von einer Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Arbeiter die neue, geänderte Tätigkeit übertragen wird (vgl. BAG 19. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 - zVv.).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 247/05

    Einkommenssicherung, Tarifvertrag

    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 19. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140 und 24. Juni 2004 - 6 AZR 298/03 - Parallelsache zu - 6 AZR 116/05 - vom 27. Oktober 2005.

    Dazu hat der Senat mit Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140) bereits entschieden, dass ein Wechsel der Beschäftigung auch dann vorliegt, wenn ein Vorhandwerker nunmehr Handwerkertätigkeiten ausüben soll.

  • LAG Köln, 18.03.2005 - 11 Sa 1042/04

    Vorhandwerkerzulage, Lohnsicherung, Wegfall des Arbeitsplatzes

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.10.2000 (6 AZR 291/99, in NZA 2002, Seite 339 ff.) bereits entschieden, dass der Widerruf der Vorhandwerkerbestellung zu einem Wechsel in der Beschäftigung im Sinne des § 1 TV RatArB führt, obwohl die überwiegende Tätigkeit des Arbeitnehmers als Handwerker unverändert geblieben ist, da die Tätigkeit als Vorhandwerker auch Führungs- und Koordinierungsaufgaben umfasse und der Arbeiter durch seine Bestellung zum Vorhandwerker eine hervorgehobene Stellung in seiner Gruppe erhalte.
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01

    Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für

    Dies ergibt sich nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19.10.2000 (6 AZR 291/99, AP Nr. 35 zu § 4 TVG-Rationalisierungsschutz ), auf die die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug nimmt, aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen und deren Sinn und Zweck.
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 116/05

    Einkommenssicherung - Tarifvertrag

    Dazu hat der Senat mit Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140) bereits entschieden, dass ein Wechsel der Beschäftigung auch dann vorliegt, wenn ein Vorhandwerker nunmehr Handwerkertätigkeiten ausüben soll.
  • LAG Köln, 06.10.2010 - 9 Sa 268/10

    Widerruf einer Vorarbeiterzulage bei Bezeichnung deutscher Mitglieder der

    Die Ausübung des Widerrufs führt nicht zu einer Änderung des Arbeitsvertrages, sondern lässt diesen unberührt und unterscheidet sich damit von der Kündigung, die auf eine Beendigung/Änderung des Arbeitsvertrages abzielt (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - und Urteil vom 10. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 -).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 456/99   

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https://dejure.org/2000,3591
BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 456/99 (https://dejure.org/2000,3591)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 3 AZR 456/99 (https://dejure.org/2000,3591)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 3 AZR 456/99 (https://dejure.org/2000,3591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Beamtenversorgung; ; Beam... tenversorgungsgesetz § 7; ; Beamtenversorgungsgesetz § 54; ; Beamtenversorgungsgesetz § 69c; ; Ersatzschulfinanzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen § 8; ; Ersatzschulfinanzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen § 11

  • rechtsportal.de

    Ergänzende beamtenähnliche Versorgung - Ersatzschulen; Beamtenförmige Versorgung; Ersatzschulfinanzgesetz Nordrhein-Westfalens; Haushaltsersatzschule; einstweiliger Ruhestand; Auflösung einer Ersatzschule; Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge; Auslegung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2172
  • PersR 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 23/90

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Verpflichtung eines Erzbistums zur

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 456/99
    Ebenso wie im Urteil des Senats vom 23. Oktober 1990 (- 3 AZR 23/90 AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 18 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 21, zu II 1 der Gründe) kann offen bleiben, ob nach materiellem Recht eine Rechtsnachfolge vorliegt.

    Das beklagte Erzbistum ist nicht durch Rechtsgeschäft, sondern durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt des Kultusministers in die Versorgungspflichten des insolventen Schulträgers eingetreten (BAG 23. Oktober 1990 aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZB 48/96

    Versorgungsausgleich bei einem später in ein Beamtenverhältnis übernommenen

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 456/99
    Mit Urteil vom 14. Oktober 1998 (- XII ZB 48/96 - LM BGB § 1587 a Nr. 125) hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Versorgungsausgleich eines Lehrers befaßt, der an einer staatlich genehmigten Ersatzschule tätig war, dort Anwartschaften auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften durch den privatrechtlich organisierten Schulträger erworben hatte und vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich als Beamter auf Probe unter Anrechnung seiner früheren Dienstzeiten in den Schuldienst des Landes übernommen wurde.
  • LAG Hamm, 15.06.1999 - 6 Sa 2006/98

    Zulässige Berufung

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 456/99
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Juni 1999 - 6 Sa 2006/98 - aufgehoben.
  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 12/79

    Ersatzschulfinanzierung - Versorgung - Beamtete Lehrkräfte - Beamte -

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 456/99
    § 11 EFG will auf diesem Wege die Ersatzschullehrer von Insolvenzrisiken befreien und die Versorgungsverhältnisse auf der "Privatschulebene" belassen (BGH 6. April 1982 - VI ZR 12/79 - LM BGB § 611 Nr. 64, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

    Entweder gilt diese als Vorschrift des Privatrechts unmittelbar für das aus dem Anstellungsvertrag der Parteien folgende Versorgungsverhältnis (vgl. dazu für einen Ersatzschullehrer: "Betriebsrentenansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", BAG 19.12.2000 - 3 AZR 456/99, juris Rn. 15) oder die Vorschrift kommt gemäß § 2 Abs. 2 des Anstellungsvertrags i.V.m. § 5 des Anstellungsvertrags i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 1 LBeamtVG zur Anwendung.

    In diesem Fall sind gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBeamtVG NRW i.V.m. § 5 des Anstellungsvertrags neben dem neuen Versorgungsbezug die früheren Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in § 67 Abs. 2 LBeamtVG NRW bezeichneten Höchstgrenze, hier dem Witwengeld, zu zahlen (zur Anwendung des § 54 BeamtVG Bund im Ersatzschuldienst BAG 19.12.2000 - 3 AZR 456/99, juris Rn. 21).

    Die Klägerin ist nicht bloße Zahlstelle der Versorgungsbezüge, sondern selbst Versorgungsschuldnerin (vgl. so für den Träger einer Haushaltsersatzschule BAG 19.12.2000 - 3 AZR 456/99, juris Rn. 15).

    Es handelt sich um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, auf das kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme in weiten Teilen die beamtenrechtlichen Vorschriften Anwendung finden (vgl. dazu BAG 19.12.2000 - 3 AZR 456/99, juris Rn. 16 f.).

  • ArbG Paderborn, 06.10.2010 - 4 Ca 388/10

    Zahlung einer Bertriebsrente/Ruhegehalt

    Durch die Zuweisung des Kultusministers im Jahr 1987 als privatrechtsgestaltendem Verwaltungsakt ist zwischen den Parteien ein privatrechtliches Versorgungsverhältnis begründet worden (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.1990, Az.: 3 AZR 23/90; Urteil vom 19.12.2000, Az.: 3 AZR 456/99).

    Im Gegensatz zur Vorgängerbestimmung des § 11 Ersatzschulfinanzgesetz (EFZ), wonach im Falle fehlender weiterer Verwendbarkeit ein anderer Ersatzschulträger (vorliegend das beklagte Erzbistum) seitens des Kultusministers ausgewählt wurde und sodann durch Verwaltungsakt ein privatrechtliches Versorgungsverhältnis zwischen dem Ersatzschullehrer und dem neu zugewiesenen Ersatzschulträger begründet worden ist (wobei das Land Nordrhein-Westfalen die zu tätigenden Versorgungsleistungen zuzüglich der Verwaltungskosten nach Nr. 9.210 VV zu § 9 EFZG erstattete; vgl. zur alten Rechtslage BAG, Urteil vom 19.12.2000, Az.: 3 AZR 456/99), tritt nunmehr das Land Nordrhein-Westfalen im Falle der gänzlichen oder teilweisen Schulschließung und der anschließenden Versetzung in den einstweiligen Ruhestand unmittelbar in die Verpflichtung zur Tragung der Versorgungslasten ein.

    War mit der Regelung des § 11 EFZ vorgesehen, dass der zugewiesene Ersatzschulträger nicht bloße Zahlstelle wird, was der Wortlaut der Regelung zunächst vermuten ließe, sondern sogar materiell-rechtlicher Schuldner der Versorgungsleistungen gegenüber dem Kläger wird (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2000, Az.: 3 AZR 456/99, so kann die Regelung der §§ 11 Abs. 2 EFG und 111 Abs. 3 SchulG NRW nur als Norm verstanden werden, die eine Haftungsbegrenzung vorsieht.

  • LAG Hamm, 01.02.2011 - 9 Sa 2007/10

    Betriebliche Altersversorgung für angestellten Lehrer im Ersatzschuldienst;

    aa) Mit der nach Schließung der Schule durch den ursprünglichen Vertragsarbeitgeber des Klägers erfolgten Zuweisung des beklagten Erzbistums als Ersatzschule gemäß § 11 Abs. 1 EFG, geltend bis zum 01.01.2006, wurde der damaligen Rechtslage und der Rechtsprechung hierzu (BAG 12.03.1985 - 3 AZR 432/83; BAG 23.10.1990 - 3 AZR 23/90 - zu II.2.b) der Gründe; BAG 19.12.2000 - 3 AZR 456/99 Rn. 15) entsprechend ein Versorgungsverhältnis zwischen dem Kläger und dem beklagten Erzbistum begründet, dessen Inhalt in einer betrieblichen Altersversorgung in entsprechender Anwendung der für die Versorgung der Beamten geltenden Grundsätze bestand.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 1 L 151/07

    Ruhensanordnung gemäß § 54 BeamtVG i. V. m. § 7 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Fassung bis

    Daher setzt sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit aus der gesamten Dienstzeit zusammen, die bei Eintritt des neuen Versorgungsfalles unter Berücksichtigung etwaiger Vordienstzeiten angesetzt wird; d. h. zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit gehören die den früheren Versorgungsbezügen und die den neuen Versorgungsbezügen zugrunde liegenden Zeiten (siehe: Plog/Wiedow/ Lemhöfer/Bayer, a. a. O., § 54 BeamtVG Rn. 7f; Schütz, a. a. O., § 54 Rn. 11; Fürst, a. a. O., § 54 Rn. 17; vgl. auch: BAG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - Az.: 3 AZR 456/99 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9503
BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99 (https://dejure.org/2001,9503)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2001 - 6 AZR 530/99 (https://dejure.org/2001,9503)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 (https://dejure.org/2001,9503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Abgrenzung der Geltungsbereiche des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) und des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften (BAT-O); Ziel einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Vorliegen eines sachlichen ...

  • rechtsportal.de

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Abgrenzung der Geltungsbereiche von BAT und BAT-O; Gleichbehandlung; Vertragsauslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Mit Schreiben vom 14. Juni 1996 teilte es dem Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207; sog. "Feuerwehrurteil") sowie die Ablehnung der Zustimmung durch das Ministerium der Finanzen mit, daß ihm die Zulage nicht mehr gewährt werde und die bisherigen Zahlungen zurückgefordert würden.

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juli 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Wird ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet eingestellt und wird er auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt, sind diese Voraussetzungen gegeben (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).

    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 76, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 12, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Wird ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet eingestellt und wird er auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt, sind diese Voraussetzungen gegeben (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).

    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 76, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 12, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juli 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gilt dies auch dann, wenn der Einsatz des Angestellten im westlichen Tarifgebiet auf Dauer beabsichtigt war (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - aaO).

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 10/96

    BAT-O - Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 76, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 12, zu II 2 b bb der Gründe).

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juli 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 515/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 76, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 12, zu II 2 b bb der Gründe).

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juli 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die arbeitsvertragliche Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nur den Sinn hat, daß der Arbeitsvertrag das beinhalten soll, was nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts auch für tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. etwa BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die arbeitsvertragliche Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nur den Sinn hat, daß der Arbeitsvertrag das beinhalten soll, was nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts auch für tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. etwa BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155).
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 76, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 12, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99
    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juli 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 614/94

    BMT-G-O - Geltungsbereich

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 24/98

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die arbeitsvertragliche Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes nur den Sinn hat, daß der Arbeitsvertrag das regeln soll, was nach allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts für tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23a Nr. 27, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155; 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 -, zu 2 der Gründe).

    Für sie gelten die günstigeren Bedingungen des BAT weiter (BAG 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16).

    b) Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des Senats vom 18. Januar 2001 (- 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16) nicht entgegen.

  • LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 5 Sa 229/05

    Vergütung BAT-O/ BAT

    Bei einer Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (vgl. insgesamt BAG, Urt. v.18.01.2001 - 6 AZR 530/99 - Rdnr. 12, m.w.N.).

    2.2.2.1 Für die Frage des Entstehungsgrundes des Arbeitsverhältnisses ist es grundsätzlich unerheblich, ob dieses Arbeitsverhältnis zunächst befristet war wenn die unbefristete Beschäftigung in einem inneren Zusammenhang mit dem befristeten Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG, Urt. v. 18.01.2001 - 6 AZR 530/99).

    Durch die Regelungen haben die Tarifvertragsparteien nicht nur dem Zweck des BAT-O Rechnung getragen, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in dem wirtschaftlich schwächer eingeschätzten Beitrittsgebiet zu fördern, sondern auch verhindert, dass Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse zunächst ohne jeglichen Bezug zum Beitrittsgebiet entstanden sind, bei einer Umsetzung in das Beitrittsgebiet Arbeitsbedingungen hinzunehmen haben, die für sie ungünstiger sind und mit denen sie zuvor nicht rechnen mussten (BAG, Urt. v. 18.01.2001 - 6 AZR 530/99 - Rdnr. 15).

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitsverträge, wie hier, in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. Senat 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16, zu 1 b bb der Gründe).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die arbeitsvertragliche Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes nur den Sinn hat, dass der Arbeitsvertrag das beinhalten soll, was nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts auch für die tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23a Nr. 27, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155; 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16, zu 2 der Gründe).

  • LAG Thüringen, 22.04.2002 - 8 Sa 457/01

    Vergütung nach West- oder Ost-Tarif bei Absolvierung einer Ausbildung im

    Darüber hinaus sei angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Problematik, insbesondere des Urteils vom 18.01.2001 (6 AZR 530/99), davon auszugehen, dass es für die Anwendbarkeit der Ost-Tarifverträge ausreiche, wenn die Ausbildung im Beitrittsgebiet erfolgt sei, weil in diesem Falle bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis als im Beitrittsgebiet "begründet" zu gelten habe.

    Aus dem von ihr zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.01.2001 (6 AZR 530/99) kann sich die Beklagte - worauf die Klägerin bereits zu Recht hingewiesen hat - zur Begründung ihrer Rechtsauffassung nicht berufen, weil bei der dort zugrunde liegenden Fallkonstellation das Arbeitsverhältnis zunächst als bis zum 28.02.1992 befristetes Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet worden war und der Kläger als ABM-Kraft zunächst für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer im Beitrittsgebiet eingestellt worden war.

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Rechtsprechung
   BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9374
BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99 (https://dejure.org/2000,9374)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 AZR 425/99 (https://dejure.org/2000,9374)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 6 AZR 425/99 (https://dejure.org/2000,9374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Heimzulage eines Erziehers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortzahlung einer Heimzulage nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW); Heimeigenschaft einer Einrichtung; Betriebliche Übung

  • rechtsportal.de

    Heimzulage eines Erziehers - Anspruch auf Heimzulage eines Erziehers in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie - AVR-Diakonisches Werk

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99
    Weder der Wortlaut der Anmerkung noch der Gesamtzusammenhang der AVR-DW, die bei deren Auslegung maßgebend zu berücksichtigen sind, lassen den Schluß zu, daß auch solche Mitarbeiter eine Heimzulage erhalten sollen, die außerhalb eines Heimes tätig sind (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28, zu II 1 c der Gründe; 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4, zu I 2 a der Gründe).

    Auch aus einer fehlerhaften Zahlung über einen längeren Zeitraum kann nicht ohne weiteres auf eine betriebliche Übung oder ein konkludentes Änderungsangebot des Arbeitgebers geschlossen werden (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - aaO).

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99
    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAG 5. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, 49; 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 20, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99
    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAG 5. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, 49; 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 20, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99
    Weder der Wortlaut der Anmerkung noch der Gesamtzusammenhang der AVR-DW, die bei deren Auslegung maßgebend zu berücksichtigen sind, lassen den Schluß zu, daß auch solche Mitarbeiter eine Heimzulage erhalten sollen, die außerhalb eines Heimes tätig sind (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28, zu II 1 c der Gründe; 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4, zu I 2 a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 23.03.1999 - 12 Sa 426/98
    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. März 1999 - 12 Sa 426/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

    Die Auslegung der AVR erfolgt aber nach den gleichen Grundsätzen, die für die Tarifauslegung gelten (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 53/99 - ZTR 2001, 172; 19. Oktober 2000 - 6 AZR 425/99 - EzBAT §§ 22, 23 F 2 Heimzulage Nr. 5).
  • LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung in einer

    Anders als die früheren Sonderregelungen SR2a und SR2b BAT-LWL (vgl. hierzu BAG 09.11.2005 - 4 AZR 437/04 -) oder die AVR (BAG 19.10.2000 - 6 AZR 425/99 -) ist für die Anwendbarkeit der speziellen Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst auch gerade nicht erforderlich, dass der Kläger in einer bestimmten Einrichtung tätig wird.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - 4 Sa 884/04

    Dienstvereinbarung im Rahmen von Öffnungsklauseln im Bereich der Caritas

    Die Auslegung der AVR erfolgt aber nach den gleichen Grundsätzen, die für die Tarifauslegung gelten (vgl. BAG vom 18.05.2000 - 6 AZR 53/99, v. 19.10.2000 - 6 AZR 425/99 -).
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