Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3807
BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14 (https://dejure.org/2015,3807)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 StR 204/14 (https://dejure.org/2015,3807)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 StR 204/14 (https://dejure.org/2015,3807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Flucht ist kein "Widerstand gegen die Polizei”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 113 StGB - Ist Flucht vor der Polizei Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamte?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bloße Flucht vor der Polizei ist kein Widerstand

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Flucht vor der Polizei ist nicht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Auf der Flucht ist nicht jede Handlung als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu werten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB verneint

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 388
  • StV 2016, 283
  • StRR 2015, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14
    Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit Nötigungscharakter zu verstehen, mit der die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme verhindert oder erschwert werden soll (BGH NStZ 2013, 336).

    Bloße Flucht vor der Polizei ist kein (gewaltsamer) Widerstand, auch wenn dadurch gegebenenfalls Dritte gefährdet oder unvorsätzlich verletzt werden (BGH NStZ 2013, 336; Fischer StGB, 62. Aufl. 2015, § 113 Rn. 23).

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14
    Nach dem Schutzzweck des § 113 StGB muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (BGHSt 18, 133; Lackner/Kühl, 28. Aufl. 2014, § 113 StGB Rn. 5).
  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    Allerdings muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 StR 204/14, NStZ 2015, 388; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62, BGHSt 18, 133, 134; zur Abgrenzung näher auch Kulhanek, JR 2018, 551, 556).
  • BayObLG, 01.06.2021 - 202 StRR 54/21

    Zum Gewaltbegriff i.S.v. § 113 Abs. 1 StGB - notwendige Feststellungen

    aa) Unter Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 BGB ist die Anwendung eines Zwangsmittels zu verstehen, das gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein muss (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 StR 204/14 NStZ 2015, 388 = BGHR StGB § 113 Widerstand 2 = StV 2016, 283; v. 11.06.2020 - 5 StR 157/20 = BGHSt 65, 36 = NJW 2020, 2347 = JR 2020, 621, jew. m.w.N.).
  • LG Berlin, 31.05.2023 - 502 Qs 138/22

    Strafbarkeit einer Straßenblockade durch sog. Klimakleber: Nötigung und

    Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit Nötigungscharakter zu verstehen, mit der die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme verhindert oder erschwert werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 StR 204/14, NStZ 2015, 388, beck-online).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Die Tathandlung braucht allerdings nicht unmittelbar gegen dessen Person gerichtet zu sein; es genügt vielmehr auch eine nur mittelbar gegen die Person des Beamten, unmittelbar aber gegen Sachen gerichtete Einwirkung, wenn sie nur von dem Beamten körperlich empfunden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 StR 204/14, NStZ 2015, 388, 389; Urteil vom 16. November 1962, aaO; Bosch in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 113 Rn. 21 mwN).

    Die bloße Flucht vor der Polizei erfüllt diese Voraussetzungen hingegen nicht, auch wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015, aaO; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, NStZ 2013, 336, 337; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 113 Rn. 23 mwN).

  • BayObLG, 01.06.2021 - 206 StRR 54/21

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gewaltbegriff, Rechtmäßigkeit der

    aa) Unter Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 BGB ist die Anwendung eines Zwangsmittels zu verstehen, das gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein muss (vgl. nur BGH, Beschl. v. 15.01.2015 - 2 StR 204/14 NStZ 2015, 388 = BGHR StGB § 113 Widerstand 2 = StV 2016, 283; v. 11.06.2020 - 5 StR 157/20 = BGHSt 65, 36 = NJW 2020, 2347 = JR 2020, 621, jew. m.w.N.).
  • LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Die Gewalt muss gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (vgl. BGH NStZ 2015, 388; ähnlich: OLG Stuttgart NStZ 2016, 353, 355 m.w.N; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 113 Rdnr. 22).
  • AG Berlin-Tiergarten, 20.10.2022 - 298 Cs 167/22

    Strafbare Nötigungshandlungen durch Straßenblockade der sog. "Letzten Generation"

    Allerdings muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 StR 204/14 -, juris), sodass er seine Amtshandlung nicht ausführen kann, ohne seinerseits eine nicht ganz unerhebliche Kraft aufwenden zu müssen (BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62 -, BGHSt 18, 133-136).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3456
OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13 (https://dejure.org/2015,3456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.2015 - 4 Ss 721/13 (https://dejure.org/2015,3456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 4 Ss 721/13 (https://dejure.org/2015,3456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Nichtbeachten des Rechtfahrgebots (mit Verursachung eines Unfalls) während einer Fahrschulfahrt; Verpflichtung des Fahrlehrers zum Verhindern einer Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers nach § 1 Abs. 2 StVO; Verkehrsteilnehmereigenschaft eines ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 2 StVO, § 2 Abs 2 StVO, § 49 Abs 1 Nr 1 StVO, § 49 Abs 1 Nr 2 StVO
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot durch einen Fahrschüler während einer Ausbildungsfahrt; Kraftfahrzeugführereigenschaft eines Fahrlehrers

  • bussgeldsiegen.de

    Kraftfahrzeugführereigenschaft eines Fahrlehrers - Verantwortlichkeit für Verkehrsverstoß

  • rechtsportal.de

    StVG § 2 Abs. 15 S. 2; OWiG § 47
    Fahrlässiges Nichtbeachten des Rechtfahrgebots (mit Verursachung eines Unfalls) während einer Fahrschulfahrt

  • rechtsportal.de

    StVG § 2 Abs. 15 S. 2; OWiG § 47
    Fahrlässiges Nichtbeachten des Rechtfahrgebots (mit Verursachung eines Unfalls) während einer Fahrschulfahrt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die "Haftung” des Fahrlehrers - Fahrzeugführer nein, Verkehrsteilnehmer ja.

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrlehrer ist kein Fahrzeugführer, aber Verkehrsteilnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrlehrer kann mangels Fahrereigenschaft das Rechtsfahrgebot nicht verletzen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verantwortlichkeit eines Fahrlehrers als Fahrzeugführer

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1959 - 4 StR 424/59
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Der Begriff des Verkehrsteilnehmers ist weiter als der des Fahrzeugführers (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 1 StVO Rn. 17), das Führen eines Fahrzeugs ist gegenüber der Teilnahme am Straßenverkehr i. S. d. § 1 StVO als Spezialfall der engere Begriff (Heß, aaO, § 2 StVO Rn. 7; s. auch BGHSt 14, 24 ff.).

    Die den Verkehrsteilnehmer kennzeichnende Einwirkung auf das Verkehrsgeschehen muss nicht notwendig ein tätiges Handeln, sondern kann auch ein Unterlassen sein, wenn dadurch eine Rechtspflicht zum Tätigwerden verletzt wird (BGHSt 14, 24 ff. [27/28]).

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    (2) Nach den vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. September 2014 (4 StR 92/14 - zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegten Erwägungen ist ein Fahrlehrer, der in der konkreten Situation nicht in die Ausbildungsfahrt eingreift, nach allgemeinen Kriterien kein Führer des Kraftfahrzeugs.
  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4173/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision im Begegnungsverkehr auf einer schmalen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Unter Umständen sind bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden die einander entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 StVO zum Fahren auf "halbe Sicht" verpflichtet (s. zum Ganzen: OLG München, Urteil vom 11. April 2014 - 10 U 4173/13 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1998 - 7 U 138/98

    Unfallverursachung durch einen Fahrschüler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Er ist sowohl Dritten als auch gegenüber dem Fahrschüler dafür verantwortlich, dass Unfälle möglichst vermieden werden; an die Erfüllung dieser Pflichten ist zivilrechtlich ein strenger Maßstab anzulegen (s. BGH, NJW 1969, 2197; OLG Stuttgart, NZV 1999, 470; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, S. 69/70).
  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68

    Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Fahrlehrers - Seitenabstand zum rechten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Er ist sowohl Dritten als auch gegenüber dem Fahrschüler dafür verantwortlich, dass Unfälle möglichst vermieden werden; an die Erfüllung dieser Pflichten ist zivilrechtlich ein strenger Maßstab anzulegen (s. BGH, NJW 1969, 2197; OLG Stuttgart, NZV 1999, 470; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, S. 69/70).
  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    Welche Anforderungen das Rechtsfahrgebot im konkreten Fall stellt, ist daher unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Örtlichkeit, der Fahrbahnbreite und -beschaffenheit, der Fahrzeugart, eines vorhandenen Gegenverkehrs, der erlaubten und der gefahrenen Geschwindigkeit sowie der jeweiligen Sichtverhältnisse zu bestimmen (vgl. BGHZ 74, 25; OLG Stuttgart, VRS 128, 145; OLG Hamm, DAR 2004, 90).
  • AG Landstuhl, 20.10.2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Täterschaft eines Fahrlehrers als Beifahrer

    Ein bußgeldbewehrtes Verhalten des Fahrlehrers als Verkehrsteilnehmer kann in einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO liegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.02.2015 - 4 Ss 721/13 - juris; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, § 1 StVO Rn. 15-21; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., 2015, § 1 StVO, Rn. 17; König in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 315b, Rn. 18; BGH, Beschl. v. 25.11.1959 - 4 StR 424/59 - BGHSt 14, 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1156
OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15 (https://dejure.org/2015,1156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15 (https://dejure.org/2015,1156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 Ws 1/15 (https://dejure.org/2015,1156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten; Keine wertmäßige Begrenzung der Katalogtat des § 263 StGB bei der Prüfung der Wiederholungsgefahr

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 46 KLs 18/14
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 115
  • StRR 2015, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).

    Sofern vertreten wird, dass Betrugstaten als mögliche Anlasstaten im Sinne von § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO jedenfalls dann ausscheiden, wenn der im Einzelfall entstandene Vermögensschaden eine Wertgrenze von ca. 2.000,00 EUR nicht überschreitet (vgl. OLG Hamm, aaO., für Vermögensschäden in Höhe von 1.000,00 EUR bis 1.905,00 EUR; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49 für Vermögensschäden in Höhe von 500, 00 EUR bis 2.000,00 EUR), vermag der Senat dieser Ansicht nicht zu folgen.

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
    Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO verlangt, dass die wiederholt begangene Anlasstat in ihrer konkreten Gestalt einen erheblichen Unrechtsgehalt aufweist und den Rechtsfrieden empfindlich stört (BVerfGE 35, 185, 191f; Graf, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10

    Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).
  • OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12

    Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
    Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung durch die Tat gegeben ist, ist anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. zu maßgeblichen Bewertungskriterien im Zusammenhang mit einer Katalogtat nach § 224 StGB auch OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2012 - III-1 Ws 604/12, 1 Ws 604/12 -, juris).
  • BGH, 26.09.2001 - 2 StR 383/01

    Strafzumessung (Strafschärfung auf Grund der Häufung von Straftaten; Verbot einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
    Ein erheblich gesteigerter Unrechtsgehalt kann sich dabei namentlich auch aus einer besonders hohen Rückfallgeschwindigkeit sowie aus dem Umstand ergeben, dass innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Taten verübt werden (vgl. zur strafschärfenden Berücksichtigung weiterer Straftaten schon bei der Bestimmung der Höhe einer Einzelstrafe BGH, Beschluss vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 1 Ws 126/09

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).
  • OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 2 Ws 49/20

    Höhe des Vermögensschadens nur Teilaspekt neben Motiv oder Vor- und Nachtatleben

    Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung durch die Tat gegeben ist, ist daher nach richtiger Auffassung und ausgehend von der oben dargelegten Motivation des Gesetzgebers anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15 -).

    Ein erheblich gesteigerter Unrechtsgehalt kann sich dabei namentlich auch aus einer besonders hohen Rückfallgeschwindigkeit sowie aus dem Umstand ergeben, dass innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Straftaten verübt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15 -) oder aber durch eine überdurchschnittliche Rechtsfeindlichkeit der Tatbegehung bzw. durch eine massive Verletzung grundlegender Regeln, die das Zusammenleben in der Rechtsordnung prägen (vgl. Senat a.a.O.).

  • LG Flensburg, 30.12.2021 - II Qs 63/21

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Voraussetzungen einer schwerwiegenden

    Die Bewertung dessen richtet sich wiederum insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfGE a.a.O.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Einzelschadens bestimmt, welcher erheblich sein muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15, NStZ-RR 2015, 115).

    Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung durch die Tat gegeben ist, ist vielmehr anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2021, 2 Ws 145/21 - NStZ 2021, 637; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2020, 2 Ws 49/20; OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15; vgl. Meyer/Goßner/Schmitt StPO, § 112a Rn. 9).

    Ein erheblich gesteigerter Unrechtsgehalt kann sich dabei namentlich auch aus einer besonders hohen Rückfallgeschwindigkeit sowie aus dem Umstand ergeben, dass innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Taten verübt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15) oder aber auch durch eine überdurchschnittliche Rechtsfeindlichkeit der Tatbegehung bzw. durch eine massive Verletzung grundlegender Regeln, die das Zusammenleben in der Rechtsordnung prägen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2020, 2 Ws 49/20).

  • OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21

    Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter;

    Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung durch die Tat gegeben ist, ist daher anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8140
LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15 (https://dejure.org/2015,8140)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 Qs 16/15 (https://dejure.org/2015,8140)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 Qs 16/15 (https://dejure.org/2015,8140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Befriedungsgebühr bei fehlender Kausalität der Tätigkeit des Verteidigers für Ersparung der Hauptverhandlung

  • bussgeldsiegen.de

    Rücknahme Rechtsbeschwerde durch Staatsanwaltschaft - Verteidigergebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 2 Ws 270/09

    Terminsgebühr; Terminsdauer, Bemessung, kurzer Termin

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15
    Berufen zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist die Kammer in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 464 b Rn. 7., § 76 GVG Rn. 16), nicht gemäß § 464 b S. 3 StPO i.V.m. § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2012, 160; OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2009, 2 Ws 270/09 [juris], dort Rn. 30).
  • OLG Köln, 18.04.2008 - 2 Ws 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15
    Nach Auffassung der Kammer fehlt es bereits an der gesetzlich vorausgesetzten Kausalität einer Tätigkeit des Verteidigers für die Ersparung einer Hauptverhandlung (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28; OLG Hamburg, NJW-Spezial 2008, 601, OLG Rostock, JurBüro 2012, 301; OLG Braunschweig, NdsRpfl 2012, 42; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2007, 288; OLG Stuttgart, JurBüro 2007, 200; OLG Köln, RVGreport 2008, 428).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 1 Ws 257/06

    Verteidigervergütung: Geltendmachung der Zusatzgebühr nach Nr. 4141VV RVG für

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15
    Nach Auffassung der Kammer fehlt es bereits an der gesetzlich vorausgesetzten Kausalität einer Tätigkeit des Verteidigers für die Ersparung einer Hauptverhandlung (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28; OLG Hamburg, NJW-Spezial 2008, 601, OLG Rostock, JurBüro 2012, 301; OLG Braunschweig, NdsRpfl 2012, 42; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2007, 288; OLG Stuttgart, JurBüro 2007, 200; OLG Köln, RVGreport 2008, 428).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15
    Berufen zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist die Kammer in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 464 b Rn. 7., § 76 GVG Rn. 16), nicht gemäß § 464 b S. 3 StPO i.V.m. § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2012, 160; OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2009, 2 Ws 270/09 [juris], dort Rn. 30).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 1 Ws 58/06

    Revision; Rücknahme der Revision; Befriedungsgebühr

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15
    Nach Auffassung der Kammer fehlt es bereits an der gesetzlich vorausgesetzten Kausalität einer Tätigkeit des Verteidigers für die Ersparung einer Hauptverhandlung (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28; OLG Hamburg, NJW-Spezial 2008, 601, OLG Rostock, JurBüro 2012, 301; OLG Braunschweig, NdsRpfl 2012, 42; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2007, 288; OLG Stuttgart, JurBüro 2007, 200; OLG Köln, RVGreport 2008, 428).
  • OLG Hamm, 26.10.2006 - 23 W 59/06

    Kostenfestsetzung nach einem Gesamtvergleich; Kostenregelung im Rahmen eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15
    Nach Auffassung der Kammer fehlt es bereits an der gesetzlich vorausgesetzten Kausalität einer Tätigkeit des Verteidigers für die Ersparung einer Hauptverhandlung (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28; OLG Hamburg, NJW-Spezial 2008, 601, OLG Rostock, JurBüro 2012, 301; OLG Braunschweig, NdsRpfl 2012, 42; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2007, 288; OLG Stuttgart, JurBüro 2007, 200; OLG Köln, RVGreport 2008, 428).
  • LG Duisburg, 23.02.2006 - 31 Qs 27/06

    Gebühren und Kosten: Anspruchsberechtigung nach Abtretung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 2 Qs 16/15
    Letztlich kann der Beschwerdeführer aufgrund der erfolgten Abtretung (Bl. 85 d.A.) den Anspruch auch im eigenen Namen geltend machen (vgl. LG Duisburg, JurBüro 2006, 373).
  • LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 8 Qs 69/20

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rechtsbeschwerdeverfahren, Mitwirkung

    b) Sofern die Verteidigerin die "Befriedungsgebühr" Nr. 5115 RVG VV (gestützt auf Abs. 1 Nr. 1) beantragt, schließt sich die Kammer der Stellungnahme der Bezirksrevisorin und der dort in Bezug genommenen Rechtsprechung der 2. Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 18.03.2015, 2 Qs 16/15, vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht vom 02.06.2006, 1 Ws 58/06 m.w.N.) an.
  • LG Saarbrücken, 18.03.2015 - 1 Qs 16/15

    Rechtsbeschwerde, Rücknahme, zuästzliche Verfahrensgebühr

    2 Qs 16/15.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht