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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88   

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BGH, 24.06.1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,5525)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,5525)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,5525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht - Ordnungsgemäße Besetzung bei Entscheidung über die Einstellung des Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses - ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 309 Abs. 2
    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundlagen und Grenzen "stellvertretender Strafrechtspflege" (Prof. Dr. Dr. Albin Eser; JZ 1993, 875)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 312
  • NJW 1992, 2775
  • MDR 1992, 990
  • NStZ 1992, 508
  • StV 1992, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    Es hat damit nicht die nach § 122 Abs. 2 Satz 2 GVG vorgesehene Besetzung mit fünf Mitgliedern unter Einschluß des Vorsitzenden eingehalten, der im ersten Rechtszug die Entscheidung darüber vorbehalten ist, ob das Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, das u.a. in der Nichtanwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten zu sehen ist (BGHSt 34, 1, 3 f.), eingestellt werden muß.
  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    Die Möglichkeit eines solchen der gesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen erkennendem Gericht und Beschwerdegericht und damit der Wertung in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechenden Ergebnisses muß durch eine Zurückverweisung im vorliegenden Fall von vornherein ausgeschlossen werden, zumal das Oberlandesgericht bereits über die Aussetzung der Hauptverhandlung in einer der Zahl der mitwirkenden Richter nach gleichen Besetzung wie bei der Verfahrenseinstellung entschieden hat (für die Möglichkeit der Aussetzung auch in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung allerdings: Treier in KK-StPO 2. Aufl. § 228 Rdn. 2; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 228 Rdn. 8; dagegen betrifft BGHSt 34, 154, 155 den anders gelagerten Fall der Unterbrechung nach § 229 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1981 - 5 Ws 110/81
    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.1983 - 1 Ws 937/83
    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In diesem Sinne ist die fast gleiche Formulierung (mit Strafe bedrohte Handlung) bereits in § 4 Nr. 3 StGB in der ursprünglichen, bis zur Änderung der §§ 3 bis 9 StGB durch die Verordnung vom 6. Mai 1940 - RGBl I S. 754 - geltenden Fassung (Anwendung deutschen Strafrechts auf eine von einem Deutschen begangene Auslandstat) gebraucht worden (vgl. RGSt 40, 402, 403 f.).
  • BGH, 07.11.2019 - StB 24/19

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht (kein Wegfall der Beschwer

    Stellt sich die angefochtene Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehenen Spruchkörpers dar, kommt eine Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Sache nur dann in Betracht, wenn dieses voll an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Stelle treten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, BGHSt 38, 312, 313 f.; MükoStPO/Neuheuser, § 309 Rn. 29 ff.).
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Die Sache an das erkennende Gericht zurückzuverweisen, kommt daher im Rahmen allgemeiner Grundsätze nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die angefochtene Entscheidung entgegen der Vorgaben des § 34 StPO nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris) oder nur formelhaft mit Gründen versehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 325; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 - bei juris), wenn ein durch das Beschwerdegericht nicht heilbarer Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BGH NStZ 1992, 508), wenn die angefochtene Entscheidung nicht von dem gesetzlich vorgesehenen Spruchkörper getroffen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2775) oder wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst fehlt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426: fehlerhafte Zurückweisung eines Wiederaufnahmegesuchs als unzulässig).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Zum anderen ist unklar, ob die vom Angeklagten begangenen Taten in der Türkei mit Strafe bedroht sind, wobei der Senat dazu neigt, trotz des für alle Varianten des § 7 StGB einheitlichen Bezugs auf eine "am Tatort mit Strafe" bedrohte Tat im Falle des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Zuständigkeit der deutschen Strafgerichte davon abhängig zu machen, dass die Tat am Tatort nicht nur strafbar, sondern auch verfolgbar ist (offen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1; Beschluss vom 31. März 1993 - StB 4/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2751
BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92 (https://dejure.org/1992,2751)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1992 - 5 StR 386/92 (https://dejure.org/1992,2751)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 (https://dejure.org/1992,2751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richter auf Probe - Ausscheiden beim Gericht - Staatsanwaltschaft - Status als Richter - Unterschrift unter Urteile - Fassungsberatung

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 2
    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger Verwendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 557
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92
    Damit ist das Urteil nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 StPO zu den Akten gelangt (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 - Unterschrift 2; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 - Verhinderung 2).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92
    Sie konnte deshalb Urteile, an denen sie mitgewirkt hatte, noch unterschreiben (Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 275 Rdn. 23) und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92, 93) mitwirken.
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 437/88

    Strafprozeßrecht: Unterschrift aller Richter

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92
    Damit ist das Urteil nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 StPO zu den Akten gelangt (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 - Unterschrift 2; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 - Verhinderung 2).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Allerdings begründet die Abordnung eines Richters an die Justizverwaltung entgegen der Auffassung der Vorsitzenden Richterin, die sich aus ihrer dienstlichen Erklärung ergibt: "Er ist seit dem 23.04.2001 ... als Referent mit Beamtenstatus abgeordnet und darf seither als solcher keine richterlichen Aufgaben mehr wahrnehmen (vgl. DRiG)", keine rechtliche Verhinderung, soweit sein Status als Richter damit nicht verloren ging (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 und 5; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 275 Rdn. 23 m. Nachw.).
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Abgesehen davon, dass die Zulässigkeit einer Alternativrüge allenfalls in - hier nicht gegebenen - Konstellationen bejaht worden ist, in denen sicher war, dass in jeder denkbaren Variante ein Rechtsfehler vorliegen würde, wird von der Revision schon die allein als rechtsfehlerhaft in Betracht kommende Mitwirkung des zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannten Richters an nach diesem Zeitpunkt liegenden Fassungsberatungen (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO, § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 3 StR 196/05, Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 2 StR 241/20, StraFo 2021, 152 für die Parallelvorschrift des § 22 Nr. 5 StPO) nicht bestimmt behauptet.
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2; Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1).
  • BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18

    Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt daraufhin, dass er das Urteil deshalb noch unterschreiben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 294/06, NStZ-RR 2007, 88; Beschluss vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Dem ist der Fall gleichzustellen, in dem geltend gemacht wird, der Vorsitzende habe zu Unrecht eine Verhinderung eines Beisitzers aus rechtlichen Gründen angenommen (Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).

    Er konnte Urteile des Landgerichts Lüneburg, an denen er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92 (93)) mitwirken (vgl. Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    Nur dann, wenn ein Verhinderungsvermerk - auch ohne Angabe eines Verhinderungsgrundes - vorliegt, kann das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren nachprüfen, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war zu unterschreiben (vgl. BGHSt 28, 194 ff., BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2, 3, 4; BayObLG GA 1981, 475; KG StV 1986, 144, 145).
  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06

    Verhinderung an der Unterschrift des Urteils (Richter auf Probe; Verwendung bei

    Er konnte deshalb das Urteil, an dem er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 275 Rdn. 23; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 275 Rdn. 30; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 = StV 1992, 557; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 3 StR 196/05 = LS in StV 2006, 459).
  • BGH, 26.07.2005 - 3 StR 196/05

    Unterschriftsleistung durch beisitzenden Richter (Verwendung bei der

    Er konnte deshalb Urteile, an denen er mitgewirkt hatte, unterschreiben und an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung teilnehmen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97

    Berücksichtigung der schwerwiegenden Folgen der Tat zum Nachteil des Angeklagten

    Dem Zeugen Dr. B. wurde die Bescheinigung des Bezirkskrankenhauses B. vorgehalten (zur Zulässigkeit eines solchen Vorhalts vgl. BGH b. Holtz MDR 1993, 9), der deren inhaltliche Richtigkeit bestätigt hat.
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/94
    Sein Verbleiben im Justizdienst als Staatsanwalt ändert hieran nichts; der Sonderfall eines bei der Staatsanwaltschaft verwendeten Richters auf Probe (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4) liegt nicht vor.
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/93

    Verwerfung einer Revision - Hinderung an der Unterschrift eines Urteils -

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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91   

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https://dejure.org/1991,4166
BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91 (https://dejure.org/1991,4166)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1991 - 4 StR 555/91 (https://dejure.org/1991,4166)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1991 - 4 StR 555/91 (https://dejure.org/1991,4166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an erschöpfende Beweiswürdigung durch den Tatrichter - Motiv für eine Falschbelastung des einer Vergewaltigungstat Verdächtigen durch das (jugendliche) Opfer - Jeweiliges Maß der Gewaltanwendung in § 177 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. in § 182 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91
    Gegebenenfalls wird sich die Kammer mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob - auch aus der Sicht des Angeklagten - eine Gewaltanwendung, wie sie der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfordert (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8), oder nur ein erheblich geringerer Grad einer gewissen Kraftaufwendung vorliegt, der mit der Erfüllung des Tatbestandes des § 182 Abs. 1 StGB einhergehen kann (vgl. BGHSt 7, 99, 100; 22, 154, 157).
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91
    Gegebenenfalls wird sich die Kammer mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob - auch aus der Sicht des Angeklagten - eine Gewaltanwendung, wie sie der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfordert (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8), oder nur ein erheblich geringerer Grad einer gewissen Kraftaufwendung vorliegt, der mit der Erfüllung des Tatbestandes des § 182 Abs. 1 StGB einhergehen kann (vgl. BGHSt 7, 99, 100; 22, 154, 157).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 73/88

    Vergewaltigung - Gynäkologische Untersuchung - Fachkompetenz - Nichterörterung

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist mithin lückenhaft und genügt nicht den Anforderungen, welche die Rechtsprechung an eine erschöpfende Beweiswürdigung stellt (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 4; StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 49 f m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 430/54
    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91
    Gegebenenfalls wird sich die Kammer mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob - auch aus der Sicht des Angeklagten - eine Gewaltanwendung, wie sie der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfordert (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8), oder nur ein erheblich geringerer Grad einer gewissen Kraftaufwendung vorliegt, der mit der Erfüllung des Tatbestandes des § 182 Abs. 1 StGB einhergehen kann (vgl. BGHSt 7, 99, 100; 22, 154, 157).
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