Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.2019

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18211
BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19 (https://dejure.org/2019,18211)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 4 StR 116/19 (https://dejure.org/2019,18211)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 4 StR 116/19 (https://dejure.org/2019,18211)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • beck-blog

    Gewaltanwendung durch Öl auf Windschutzscheibe?

  • IWW

    § 357 Satz 1 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 255 StGB, § 265 StPO, § 250 Abs. 3 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 StGB, 249 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 250 Abs. 1, § 249 Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wertung der zur Durchsetzung des Zahlungsverlangens unternommenen mehrfachen Angriffe auf die Willensentschließung des Geschädigten durch Schütten des Motoröls auf die Windschutzscheibe als eine materiell-rechtliche Tat der versuchten räuberischen Erpressung

  • Wolters Kluwer

    Wertung der zur Durchsetzung des Zahlungsverlangens unternommenen mehrfachen Angriffe auf die Willensentschließung des Geschädigten durch Schütten ...

  • rewis.io

    Gewaltsamer Raub durch Blockieren einer Windschutzscheibe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wertung der zur Durchsetzung des Zahlungsverlangens unternommenen mehrfachen Angriffe auf die Willensentschließung des Geschädigten durch Schütten des Motoröls auf die Windschutzscheibe als eine materiell-rechtliche Tat der versuchten räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Motoröl auf der Windschutzscheibe ist kein qualifiziertes Nötigungsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 523
  • StV 2020, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19
    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89; Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; vgl. Sander in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 11 ff. und 19 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 249 Rn. 4 f.).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19
    Das Landgericht hat die zur Durchsetzung des Zahlungsverlangens unternommenen mehrfachen Angriffe auf die Willensentschließung der Geschädigten nach den hierzu in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ-RR 2018, 148 mwN) zutreffend als eine materiellrechtliche Tat der versuchten räuberischen Erpressung gewertet.
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15

    Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln:

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19
    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89; Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; vgl. Sander in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 11 ff. und 19 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 249 Rn. 4 f.).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19
    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89; Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; vgl. Sander in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 11 ff. und 19 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 249 Rn. 4 f.).
  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19
    Das Landgericht hat die zur Durchsetzung des Zahlungsverlangens unternommenen mehrfachen Angriffe auf die Willensentschließung der Geschädigten nach den hierzu in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ-RR 2018, 148 mwN) zutreffend als eine materiellrechtliche Tat der versuchten räuberischen Erpressung gewertet.
  • OLG Frankfurt, 04.01.2018 - 3 Ws 1007/17

    Sicherungsverfahren bei Vernehmungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19
    Das Landgericht hat die zur Durchsetzung des Zahlungsverlangens unternommenen mehrfachen Angriffe auf die Willensentschließung der Geschädigten nach den hierzu in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ-RR 2018, 148 mwN) zutreffend als eine materiellrechtliche Tat der versuchten räuberischen Erpressung gewertet.
  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 129/19

    Raub (Begriff der Gewalt: körperliche Einwirkung auf das Tatopfer; hier: keine

    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht aus (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 StR 116/19 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 293/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich einer rechtswidrigen Bereicherung: Irrtum über

    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 Rn. 29, BGHSt 41, 368, 369 und vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99 Rn. 6; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08 Rn. 4; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11 Rn. 5; vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17 Rn. 8 und vom 4. Juni 2019 - 4 StR 116/19 Rn. 4).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Es ist jedoch nicht festgestellt, dass hierdurch nach der Vorstellung der Beteiligten eine wenigstens mittelbare Zwangswirkung auf den Körper des Geschädigten entfaltet, also die Voraussetzungen der Gewalt gegen eine Person im erforderlichen Sinn verwirklicht werden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 129/19, NStZ 2020, 219, 220; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 StR 116/19, NStZ 2019, 523, 524).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43132
BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19 (https://dejure.org/2019,43132)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2019 - 2 StR 87/19 (https://dejure.org/2019,43132)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2019 - 2 StR 87/19 (https://dejure.org/2019,43132)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 242, § ... 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 260 Abs. 1 Nr. 1, § 27 StGB, § 244a Abs. 1 StGB, § 260a Abs. 1 StGB, § 261 StPO, § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a.

  • rewis.io

    Bandenmitgliedschaft bei Weiterveräußerung auf eigenes Risiko

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorliegen einer Bandenabrede richtet sich nach einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzenfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 260 Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 260a Abs. 1
    Revision gegen eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a.

  • datenbank.nwb.de

    Bandenmitgliedschaft bei Weiterveräußerung auf eigenes Risiko

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 243
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung,

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Ob eine Bandenabrede anzunehmen ist, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung zu entscheiden, die die maßgeblichen für und gegen eine Bandenabrede sprechenden Umstände in den Blick zu nehmen und gegeneinander abzuwägen hat (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12).

    Insbesondere in Grenzfällen, in denen die Abgrenzung zwischen einer auf einer konkludent getroffenen Bandenabrede beruhenden Bandentat und bloßer Tatbeteiligung schwierig sein kann, ist eine sorgfältige und umfassende Würdigung aller im konkreten Einzelfall für und gegen eine Bandenabrede sprechenden Umstände erforderlich (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, StV 2013, 508, 509 f.).

  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Die Straftatbestände der Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 1 StGB) erfassen zum einen - anders als bei den entsprechenden Diebstahlstatbeständen (§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB) - nicht nur Taten im Rahmen einer Verbindung mehrerer Täter zu einer reinen Hehlerbande, sondern auch Fälle, in denen ein Hehler als Mitglied einer Diebes- oder Räuberbande handelt sowie Hehlereitaten in sog. gemischten Banden, die aus Dieben bzw. Räubern und Hehlern bestehen (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113; vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33, 34; MünchKomm-StGB/Maier, 3. Aufl., § 260 Rn. 12; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 260 Rn. 3; SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 260 Rn. 6 mwN).

    Dementsprechend kann ein Hehler gleichzeitig Mitglied mehrerer Banden sein, etwa einer Hehlerbande und (als ein auf Gehilfentätigkeiten beschränktes Mitglied) einer Diebesbande (BGH, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33, 34; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 260 Rn. 4).

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Das Landgericht hat zur Frage der Mittäterschaft der Angeklagten einen zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16 Rn. 17; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14 Rn. 35; vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Das Landgericht hat zur Frage der Mittäterschaft der Angeklagten einen zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16 Rn. 17; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14 Rn. 35; vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Das Landgericht hat zur Frage der Mittäterschaft der Angeklagten einen zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16 Rn. 17; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14 Rn. 35; vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Zwar kann für eine Mitgliedschaft in der Bande sprechen, wenn ein Veräußerer des Diebesgutes den Erlös an andere auszukehren hat; hat er demgegenüber die Sache von anderen aufgekauft und auf eigenes Risiko mit Gewinn weiterveräußert, kann dies gegen eine Bandenabrede sprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04 Rn. 12; LK-StGB/Walter, 12. Aufl., § 260 Rn. 6).
  • BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14

    Bandendiebstahl (Bandenabrede zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl:

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Die Straftatbestände der Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 1 StGB) erfassen zum einen - anders als bei den entsprechenden Diebstahlstatbeständen (§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB) - nicht nur Taten im Rahmen einer Verbindung mehrerer Täter zu einer reinen Hehlerbande, sondern auch Fälle, in denen ein Hehler als Mitglied einer Diebes- oder Räuberbande handelt sowie Hehlereitaten in sog. gemischten Banden, die aus Dieben bzw. Räubern und Hehlern bestehen (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113; vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33, 34; MünchKomm-StGB/Maier, 3. Aufl., § 260 Rn. 12; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 260 Rn. 3; SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 260 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19
    Ausreichend ist vielmehr, dass ein Bandenmitglied die Hehlerei allein, ohne Mitwirkung anderer Bandenmitglieder, oder gemeinsam mit bandenfremden Personen begeht, sofern dies "als Mitglied' der Bande geschieht, also entweder im Rahmen der Bandenabrede oder im mutmaßlichen Einverständnis der weiteren Bandenmitglieder zur Förderung des Bandenzwecks (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99, NJW 2000, 2034, 2035 mwN; MünchKomm-StGB/Maier, 3. Aufl., § 260 Rn. 11; BeckOK-StGB/Ruhmannseder, 43. Ed., § 260 Rn. 4).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    bb) Sollte die Jugendkammer die Beteiligung des Angeklagten K. in tatsächlicher Hinsicht abgelehnt haben, bietet die Beweiswürdigung mangels Abwägung der maßgeblichen für und gegen eine Bandenabrede sprechenden Umstände (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, StV 2020, 243 Rn. 21 mwN; vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris Rn. 17) hierfür keine ausreichende Grundlage.

    Die demgegenüber für eine Beteiligung sprechenden Umstände, wie etwa die gleichartigen Tatabläufe, das arbeitsteilige Zusammenwirken, der zeitliche Zusammenhang sowie die Anzahl der verübten Taten (vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, StV 2020, 243 Rn. 21; vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9 Rn. 10), hat das Landgericht nicht näher in den Blick genommen.

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Insbesondere in Grenzfällen, in denen die Abgrenzung zwischen einer auf einer konkludent getroffenen Bandenabrede beruhenden Bandentat und bloßer Tatbeteiligung schwierig sein kann, ist eine sorgfältige und umfassende Würdigung aller im konkreten Einzelfall für und gegen eine Bandenabrede sprechenden Umstände erforderlich (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, StV 2013, 508, 509 f.; Urteil vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, juris Rn. 21).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Dieser umfassende Revisionsantrag steht jedoch mit dem übrigen Inhalt der Revisionsbegründungsschrift nicht in Einklang (vgl. zur Auslegung einer Revision der Staatsanwaltschaft: BGH, Urteil vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19 Rn. 12 f.).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen);

    Die Straftatbestände der Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 1 StGB) erfassen Taten im Rahmen einer Verbindung mehrerer Täter zu einer reinen Hehlerbande, Fälle, in denen ein Hehler als Mitglied einer Diebes- oder Räuberbande handelt, sowie Hehlereitaten in sogenannten gemischten Banden, die aus Dieben bzw. Räubern und Hehlern bestehen (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113 Rn. 9; Urteil vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, BGHR StGB § 260a Bande 3).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

    Dieser umfassende Revisionsantrag steht jedoch mit dem übrigen Inhalt der Revisionsbegründungsschrift nicht in Einklang (zur Auslegung der Revision der Staatsanwaltschaft vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, juris Rn. 12 f.).
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