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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1651
VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02 (https://dejure.org/2002,1651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 (https://dejure.org/2002,1651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 2002 - 3 S 882/02 (https://dejure.org/2002,1651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 5 ; BGB § 242
    Abstandsflächen; Nachbarschutz Bauordnungsrecht - Abstandsflächenunterschreitung, Nachbarschutz, Treu und Glauben, Vergleichbarkeit, Gefahrenabwehr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung auf Grenzabstand bei eigenem Verstoß zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid; Nichteinhaltung des erforderlichen Grenzabstands; Rüge der Verletzung des Grenzabstands; Grundsatz von Treu und Glauben ; Nachbarschützende Abstandsregelungen ; Untragbare Zustände in gefahrenrechtlicher Hinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 235
  • DÖV 2003, 342 (Ls.)
  • BauR 2003, 1203
  • ZfBR 2003, 281 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 281 DÖV 2003, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1992 - 1 L 118/91

    Balkon; Abwehrrecht; Nachbar; Abstandsfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Aus diesem System nachbarlicher Ausgleichs- und Rücksichtnahmepflichten folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise nicht verlangen kann, dass der Nachbar die Abstandsfläche freihält (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 19.7.2001 - 3 S 319/01 - OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - 1 EO 698/99 -, BauR 2000, 869; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59, Nr. 193; OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173 und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - 1 L 118/91 -).

    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Thüringen…, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. -, OVG Lüneburg…, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994 - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. - a.A. Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - 10 A 1402/98 -, BauR 2002, 295).

    Denn die Versagung des Abwehranspruchs beruht darauf, dass es unbillig wäre, einen Nachbarn den durch die grenznahen baulichen Anlagen des anderen Nachbarn ausgehenden Nachteilen auszusetzen, ihm selbst aber eine Ausnutzung seines Grundstücks im Grenzbereich zu verwehren (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. -).

    Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, welches den Nachbarn zu "treuem" - d.h. fairem - Verhalten verpflichtet, ist in diesen Fällen in einer Abwehrmaßnahmen nach wie vor zulassenden Weise nur dann gestört, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht vergleichbar ist, sondern schwerer wiegt als die Inanspruchnahme des Bauwiches durch den sich wehrenden Nachbarn (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.4.2001 - a.a.O. -, OVG Thüringen…, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. - OVG Lüneburg…, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994, - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. -).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Aus diesem System nachbarlicher Ausgleichs- und Rücksichtnahmepflichten folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise nicht verlangen kann, dass der Nachbar die Abstandsfläche freihält (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 19.7.2001 - 3 S 319/01 - OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - 1 EO 698/99 -, BauR 2000, 869; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59, Nr. 193; OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173 und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - 1 L 118/91 -).

    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Thüringen…, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. -, OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994 - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. - a.A. Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - 10 A 1402/98 -, BauR 2002, 295).

    Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, welches den Nachbarn zu "treuem" - d.h. fairem - Verhalten verpflichtet, ist in diesen Fällen in einer Abwehrmaßnahmen nach wie vor zulassenden Weise nur dann gestört, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht vergleichbar ist, sondern schwerer wiegt als die Inanspruchnahme des Bauwiches durch den sich wehrenden Nachbarn (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.4.2001 - a.a.O. -, OVG Thüringen…, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. - OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994, - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. -).

  • OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbar; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Aus diesem System nachbarlicher Ausgleichs- und Rücksichtnahmepflichten folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise nicht verlangen kann, dass der Nachbar die Abstandsfläche freihält (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 19.7.2001 - 3 S 319/01 - OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - 1 EO 698/99 -, BauR 2000, 869; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59, Nr. 193; OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173 und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - 1 L 118/91 -).

    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. -, OVG Lüneburg…, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994 - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. - a.A. Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - 10 A 1402/98 -, BauR 2002, 295).

    Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, welches den Nachbarn zu "treuem" - d.h. fairem - Verhalten verpflichtet, ist in diesen Fällen in einer Abwehrmaßnahmen nach wie vor zulassenden Weise nur dann gestört, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht vergleichbar ist, sondern schwerer wiegt als die Inanspruchnahme des Bauwiches durch den sich wehrenden Nachbarn (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.4.2001 - a.a.O. -, OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. - OVG Lüneburg…, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994, - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Dabei muss allerdings demjenigen, der sein eigenes Grundstück in einer sonst zulässigen Weise baulich nutzen will, insofern ein Vorrang zugestanden werden, als er berechtigte Interessen nicht deshalb zurückzustellen braucht, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = PBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 8).

    Diesem (objektiv-rechtlichen) Rücksichtnahmegebot kommt ausnahmsweise eine drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    § 34 Abs. 2 BauGB besitzt grundsätzlich nachbarschützende Qualität (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28).

    Der baurechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken der gegenseitigen Rücksichtnahme; seine Grundlage ist das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, in dessen Rahmen jeder Eigentümer zugunsten seines Nachbarn bestimmten Beschränkungen unterworfen ist und im Austausch dafür verlangen kann, dass der Nachbar diese Beschränkungen gleichfalls beachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, DVBl. 1994, 284 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 10 A 1402/98

    Steht ein eigener Abstandflächenverstoß einer Nachbarklage entgegen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Thüringen…, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. -, OVG Lüneburg…, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994 - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. - a.A. Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - 10 A 1402/98 -, BauR 2002, 295).

    Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, welches den Nachbarn zu "treuem" - d.h. fairem - Verhalten verpflichtet, ist in diesen Fällen in einer Abwehrmaßnahmen nach wie vor zulassenden Weise nur dann gestört, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht vergleichbar ist, sondern schwerer wiegt als die Inanspruchnahme des Bauwiches durch den sich wehrenden Nachbarn (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - a.a.O. -, OVG Thüringen…, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. - OVG Lüneburg…, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin…, Beschluss vom 6.9.1994, - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1997 - 7 A 150/96

    Keine Berufung auf Mindestabstand bei eigenem Abstandsflächenverstoß!

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Aus diesem System nachbarlicher Ausgleichs- und Rücksichtnahmepflichten folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise nicht verlangen kann, dass der Nachbar die Abstandsfläche freihält (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 19.7.2001 - 3 S 319/01 - OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - 1 EO 698/99 -, BauR 2000, 869; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59, Nr. 193; OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173 und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - 1 L 118/91 -).

    Bei vergleichbaren Verstößen vermag dagegen der sich letztlich aus Treu und Glauben und dem Verbot eigenen widersprüchlichen Verhaltens ergebende Grundsatz nur dann eine Einschränkung zu finden, wenn anderenfalls in gefahrenrechtlicher Hinsicht völlig untragbare Zustände entstünden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.7.2001 - a.a.O. - in die gleiche Richtung gehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.1997 - a.a.O. -).

  • OVG Berlin, 06.09.1994 - 2 S 14.94

    Abstandsfläche; Öffentliche Verkehrsfläche; Abwehrrecht; Nachbar; Wegerecht; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Aus diesem System nachbarlicher Ausgleichs- und Rücksichtnahmepflichten folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise nicht verlangen kann, dass der Nachbar die Abstandsfläche freihält (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 19.7.2001 - 3 S 319/01 - OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - 1 EO 698/99 -, BauR 2000, 869; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59, Nr. 193; OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173 und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - 1 L 118/91 -).

    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Thüringen…, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. -, OVG Lüneburg…, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. - a.A. Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - 10 A 1402/98 -, BauR 2002, 295).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Dabei ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
    Da das Rücksichtnahmegebot keine allgemeine Härteklausel ist, die über den speziellen Vorschriften des Stadtbaurechts oder gar des gesamten öffentlichen Baurechts steht, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts ist, kann es im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB nur verletzt sein, wenn sich ein Vorhaben objektiv-rechtlich nach Art oder Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise oder der zu überbauenden Grundstücksfläche nicht in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor …

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid - …

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei; …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1983 - 5 S 1629/83

    Außergerichtliche Kosten eines notwendig Beigeladenen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Bauvorbescheid; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; …

    Rn. 34 Da der Bauvorbescheid einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung darstellt und insoweit in einem späteren Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung entfaltet, richtet sich die Reichweite eines möglichen Eingriffs in Nachbarrechte danach, ob die vorab entschiedene Frage einen Eingriff in Nachbarrechte präjudiziert (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. November 2002 - 3 S 882/02 -, juris Rn. 20).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Insoweit muss ihr Einwand gegen die Zulassung einer geringeren Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO als treuwidrig angesehen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.2002 - 3 S 882/02 -, VBlBW 2003, 235 zur treuwidrigen Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 4 A 654/13

    Öffentlich genutztes Gebäude in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebes im …

    Dies gilt auch und gerade für den Bauvorbescheid, der einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung darstellt und dessen Funktion namentlich darin besteht, im Rahmen seiner Bindungswirkung den Bauherrn vor ihm nachteiligen nachträglichen Änderungen der Sach- und Rechtslage zu schützen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 26. April 1996 - 4 UE 1920/93 -, RdL 1997, 63; Beschluss vom 26. März 2004 - 9 TG 2671/03 -, juris; Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2002 - 3 S 882/02 -, BRS 65, 193).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3590
VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02 (https://dejure.org/2002,3590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 (https://dejure.org/2002,3590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. August 2002 - 8 S 455/02 (https://dejure.org/2002,3590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus Benutzungsverhältnis gegenüber Nutzer

  • Judicialis

    BGB § 282; ; PolG § 1; ; PolG § 3; ; LVwG § 31

  • rechtsportal.de

    BGB § 282; PolG § 1; PolG § 3; LVwG § 31
    Wasserrecht, Wasserverbandsrecht - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, positive Vertragsverletzung, Schadensersatz, Pflichtverletzung, Subsidiarität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Ausschluss eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung des öffentlich-rechtlichen Trägers gegen den Benutzer; Schadensersatzanspruch wegen einer schuldhaften Verletzung der sich aus dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 62 (Ls.)
  • NJW 2003, 1066
  • NVwZ 2003, 1140 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 231
  • VBlBW 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201;… Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Es bestand daher die Möglichkeit, die Beklagte zu den von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Untersuchungen heranzuziehen, da die §§ 1, 3 PolG nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch dazu berechtigen, dem potentiellen Störer Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen, d. h. Maßnahmen, die dazu dienen, das Vorliegen einer Gefahr, ihr Ausmaß oder ihre Ursache festzustellen, und sich daher im Vorfeld der eigentlichen Gefahrbekämpfung bewegen (z. B. Urt. v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Beschl. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991, 491;… Urt. v. 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - NVwZ-RR 1991, 24).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist § 291 BGB auf öffentlich-rechtliche Klagen entsprechend anwendbar, sofern diese unmittelbar auf Leistung einer fälligen Geldforderung gerichtet sind, es sei denn, dass wesensmäßige Unterschiede der geregelten Materie oder gegenteilige Bestimmungen des Fachrechts dem entgegenstehen (vgl. Urteile vom 9.11.1976 - III C 56.75 - BVerwGE 51, 287, 288 und vom 28.6.1995 - 11 C 22.94 - NJW 1995, 3135).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Es bestand daher die Möglichkeit, die Beklagte zu den von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Untersuchungen heranzuziehen, da die §§ 1, 3 PolG nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch dazu berechtigen, dem potentiellen Störer Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen, d. h. Maßnahmen, die dazu dienen, das Vorliegen einer Gefahr, ihr Ausmaß oder ihre Ursache festzustellen, und sich daher im Vorfeld der eigentlichen Gefahrbekämpfung bewegen (…z. B. Urt. v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Beschl. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991, 491;… Urt. v. 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - NVwZ-RR 1991, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (…vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201;… Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Es bestand daher die Möglichkeit, die Beklagte zu den von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Untersuchungen heranzuziehen, da die §§ 1, 3 PolG nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch dazu berechtigen, dem potentiellen Störer Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen, d. h. Maßnahmen, die dazu dienen, das Vorliegen einer Gefahr, ihr Ausmaß oder ihre Ursache festzustellen, und sich daher im Vorfeld der eigentlichen Gefahrbekämpfung bewegen (…z. B. Urt. v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Beschl. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991, 491; Urt. v. 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - NVwZ-RR 1991, 24).
  • OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Schadensersatzansprüche wegen der schuldhaften Verletzung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten sind daher vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen (…Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl. § 40 Rn. 121; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.8.2001 - 1 ZO 651/99 - NJW 2002, 386 zu Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei der Anbahnung oder dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Prozeßzinsen - Öffentlich-rechtliche Geldforderungen - Klageverfahren - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist § 291 BGB auf öffentlich-rechtliche Klagen entsprechend anwendbar, sofern diese unmittelbar auf Leistung einer fälligen Geldforderung gerichtet sind, es sei denn, dass wesensmäßige Unterschiede der geregelten Materie oder gegenteilige Bestimmungen des Fachrechts dem entgegenstehen (vgl. Urteile vom 9.11.1976 - III C 56.75 - BVerwGE 51, 287, 288 und vom 28.6.1995 - 11 C 22.94 - NJW 1995, 3135).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (…vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201; Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1997 - 22 A 1438/96

    Gemeinde; Erhebung von Kostenersatz für Abwasseruntersuchungen; Satzung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Eine solche kann weder in § 4 Abs. 1 noch in § 11 GemO gesehen werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 14.3.1997 - 22 A 1438/96 - NVwZ-RR 1998, 198 zu den entsprechenden Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1981 - II 1716/79

    Schadenersatzanspruch der Gemeinde gegen den Wasserabnehmer aus positiver …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach …

    Rn. 38 Als Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs der Klägerin kommt allein der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht, da anderweitige speziellere Vorschriften, die den Ausgleich von Vermögensverschiebungen oder den Ersatz von Aufwendungen regeln und deshalb den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.8.2002 - 8 S 455/02 - VBlBW 2003, 231), nicht gegeben sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung; …

    Rn. 25 Denn im vorliegenden Fall ist es aufgrund des von den Klägern vorgetragenen Lebenssachverhalts nicht von vornherein offensichtlich ausgeschlossen, dass diese den geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf § 280 Abs. 1 BGB analog stützen können wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten, die sich aus dem zwischen ihnen und dem Beklagten bestehenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 01.03.1995 - 8 C 36.92 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 - juris Rn. 22 ff.;… Beschluss vom 09.05.1994 - 8 S 1101/93 - juris Rn. 19;… Urteil vom 15.06.1992 - 8 S 2728/91 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 O 1/19 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17 - juris Rn. 13).

    Schadensersatzansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis sind denen aus einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis gleichzustellen, für die die abdrängende Sonderzuweisung des § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO nach dem dort geregelten Vorbehalt nicht zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002, aaO, Rn. 17;… Rennert, aaO, § 40 Rn. 121).

  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die …

    Rn. 80 Als Rechtsgrundlage kommt der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch vorliegend in Betracht, da anderweitige speziellere Vorschriften, die den Ausgleich von Vermögensverschiebungen oder den Ersatz von Aufwendungen regeln und deshalb den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 16.8.2002 - 8 S 455/02 - VBlBW 2003, 231), nicht gegeben sind.
  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 4 N 12.2074

    Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer; …

    Darunter fällt auch die Überbürdung finanzieller Lasten (vgl. VGH BW, U.v. 16.8.2002 -8 S 455/02 - juris Rn. 19), die als wirtschaftliche Belastung in das Vermögen des Anschlussnehmers eingreift und damit zumindest dessen allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigt (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 101 BV).
  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13

    Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Gefahrerforschung bei einem …

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 16. August 2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 21;… Urt. v. 25. Juli 2013 - 1 S 733/13 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 4 B 20.1961

    Zur Frage der Entreicherung bei Ersetzung eines vorläufigen Bescheids durch einen …

    Der richterrechtlich begründete öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist anderen Rechtsquellen gegenüber subsidiär; er findet nur Anwendung, wenn im geschriebenen Recht eine für die konkrete Fallkonstellation in Betracht kommende Regelung fehlt (…vgl. BayVGH, U.v. 1.12.1992 - 23 B 91.2407 - juris Rn. 37; VGH BW, U.v. 16.8.2002 - 8 S 455/02 - NJW 2003, 1066 f.;… OVG MV, U.v. 10.12.2019 - 1 LB 610/17 - juris Rn. 15).
  • VG Minden, 05.08.2015 - 11 K 2256/14

    Schadenersatzbegehren einer Gemeinde gegenüber einem Grundstückseigentümer wegen …

    Rn. 19 vgl. OVG NRW, Urteile vom 14.01.2003 und 28.06.2005 - 15 A 4115/01 -, juris Rn. 27, vom 23.05.1997 - 22 A 302/96 -, juris Rn. 6 und vom 17.01.1996 - 22 A 3091/193 -, juris Rn. 4 und vom 24.03.1987 - 22 A 893/85 -, OVGE 39, 93; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.01.2010 - 7 A 10941/09 -, juris Rn. 22.

    Rn. 34 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 41 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 9.11.1976 - III C 56.75 - BVerwGE 51, 287, 288 und vom 28.06.1995 - 11 C 22.94 - NJW 1995, 3135.

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 204/18

    Entstehung des öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnisses

    Entsprechend den Regelungen des Schadensersatzes wegen Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis haftet der Beklagte als Schuldner nur für eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. März 1995, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2002 - 8 S 455/02 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 12. März 2009, a. a. O.; OVG Schleswig…, Urteil vom 10. Dezember 2008, a. a. O.), wobei er grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2026 - 5 LB 7/25

    Keine Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks

    Dieser Anspruch ist gegenüber anderen zur Erstattung oder zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtenden Vorschriften subsidiär und tritt daher auch dann hinter diese Vorschriften zurück, wenn deren tatbestandliche Voraussetzungen nicht gegeben sind; denn durch einen Rückgriff auf diesen Anspruch dürfen weder die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen noch die materiellrechtlichen Voraussetzungen staatlichen Handelns umgangen werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. August 2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 20 f.).
  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 4 K 354/11

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Dabei kann unterstellt werden, dass auf das Kanalbenutzungsverhältnis, welches zwischen dem Kläger als Betreiber der öffentlichen zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage und der Beklagten als Anschließer besteht, grundsätzlich die zivilrechtlichen Vertragshaftungsnormen als Ausdruck allgemein gültiger Rechtsprinzipien anzuwenden sind und dass namentlich die Grundsätze der Haftung wegen positiver Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) Grundlage eines Schadensersatzanspruches sein können (vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze einer positiven Vertragsverletzung im öffentlichen Recht: BVerwG, Urteil vom 01. März 1995 -8 C 36/92-, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2002 -8 S 455/02-, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Januar 2010 -7 A 10941/09-, juris).
  • VGH Bayern, 27.04.2006 - 12 BV 04.3020

    stationäre Heilbehandlung eines Asylbewerbers, Erstattungsanspruch des …

  • OVG Bremen, 30.11.2004 - 1 A 333/03

    Kosten einer Ersatzvornahme

  • VG München, 15.12.2016 - M 22 K 14.5771

    Vorrangigkeit spezialgesetzlicher Kostenregelungen bei Ersatzanspruch für …

  • VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 143/02

    Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten nach dem AsylbLG

  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3456/22

    Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung; Widmungszweck; …

  • VG Würzburg, 20.07.2022 - W 2 K 21.508

    Kanalbenutzungsverhältnis, Schadensersatz, Beschädigung der öffentlichen …

  • VG Hannover, 10.03.2026 - 1 A 5312/23

    Niederschlagswasserkanal; Verunreinigung der öffentlichen Kanalisationsanlage; …

  • VG Schleswig, 16.10.2024 - 4 A 10037/21
  • VG Magdeburg, 23.07.2003 - 8 A 236/03
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2988
VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01 (https://dejure.org/2002,2988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2002 - 5 S 2715/01 (https://dejure.org/2002,2988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 5 S 2715/01 (https://dejure.org/2002,2988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenplanung: Verbindung zu anderen Straßenbauvorhaben - Planungsbeginn - Planrechtfertigung - Raumordnungsziele

  • Judicialis

    ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ROG § 11 Satz 1; ; LplG § 10 Abs. 3; ; LVwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 37 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Planung: Landesstraße, Neubau, Autobahnzubringer, Verbindungsstück, Ziele der Raumordnung, Beachtenspflicht, Zielabweichung, Planfeststellungsbeschluss, Konzentrationswirkung, Abwägung, Planziele, Gewichtung, Alternativenprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums für den Neubau eines Autobahnzubringers; Zulässigkeit der Gewichtung verschiedener Planungsziele beim Neubau einer Landesstraße; Formelle Konzentrationswirkung eines straßenrechtlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Es ist gerade Aufgabe der zur planerischen Gestaltung berufenen Behörde, sich selbst ein wertendes Gesamturteil über den Trassenverlauf zu bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 72).

    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 95 u. Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 - UPR 1998, 382 = NUR 1998, 605).

    Es muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen; das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den - angenommenen - Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 u. Urt. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es einer Planung, die objektiv nicht realisierbar ist, an der erforderlichen Rechtfertigung fehlt; dazu gehört auch der Mangel der Finanzierbarkeit eines Straßenbauvorhabens; ist dessen Finanzierung ausgeschlossen, so ist die Planung verfrüht und damit unzulässig; ihr fehlt die Planrechtfertigung, weil sie nicht "vernünftigerweise" geboten ist; darin liegt eine strikt verbindliche Planungsschranke; auch rechtstaatliche Grundsätze sind berührt; denn Recht, dessen Vollzugsfähigkeit im Zeitpunkt seines Erlasses feststeht, ist sinnlos (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 = DVBl. 1999, 1514 = UPR 1999, 355).

    Dieser Zeitrahmen kann auch auf das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens übertragen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - a.a.O.).

    Die gesetzgeberische Entscheidung, die B 28 a Ortsumgehung Ergenzingen als "vordringlichen Bedarf" in den Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes aufzunehmen, schließt in aller Regel die Annahme aus, die direkte Finanzierbarkeit dieses Vorhabens aus Mitteln des Bundeshaushalts innerhalb von 10 Jahren sei ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Der rechtliche Rahmen für die Prüfung der Aspekte und Belange, die die Behörde bewogen hat, sich gesamtbilanzierend für die planfestgestellte Trasse (Variante A) und damit gegen eine Nordumgehung von Mötzingen, insbesondere auch gegen die Variante N 3, zu entscheiden, wird einmal dadurch festgelegt, dass - wie bereits erwähnt - nach § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG Mängel bei der Abwägung der berührten öffentlichen und privaten Belange nur erheblich sind, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind; letzteres ist nur anzunehmen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsbehörde ohne den festgestellten Mangel eine andere planerische Entscheidung getroffen hätte; die nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Planungsentscheidung genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370).

    Es muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen; das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den - angenommenen - Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 u. Urt. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Dabei sind gemäß § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (zur insoweit gleichlautenden Regelung des § 17 Abs. 6c Satz 1 FStrG vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 - 4 B 92.95 - NVwZ-RR 1996, 68 = UPR 1995, 445).

    Selbst wenn der Behörde im Rahmen der Variantendiskussion hinsichtlich der Aspekte Städtebau, Grundwasserschutz und Umweltverträglichkeit Ermittlungs- und/oder Bewertungsfehler unterlaufen sein sollten und deshalb die Variante N 3 insoweit als gleichwertig oder sogar vorzugswürdig zu beurteilen wäre, wäre keineswegs offensichtlich i. S. des § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG, dass es sich hierbei auch um Mängel in der Abwägung handelte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 - 4 B 92.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 = NVwZ 1996, 788) hat für den Fall der abschnittsweisen Planung einer Bundesstraße als Gesamtvorhaben, bei dem ein Teilabschnitt "auf der grünen Wiese" endete, zur Vermeidung eines Planungstorsos, der keine eigenständige Verkehrsfunktion hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 26.02.1992 - 4 B 1-11.92 - NVwZ 1993, 572 = DVBl. 1992, 1435), die - in jenem Verfahren erst nachträglich abgegebene - Erklärung der Planfeststellungsbehörde genügen lassen, dass mit dem Bau des umstrittenen Abschnitts "erst begonnen werden dürfe, wenn der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau des Folgeabschnitts unanfechtbar geworden sei"; diese Planergänzung sei geeignet, die Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos auszuräumen.

    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 95 u. Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 - UPR 1998, 382 = NUR 1998, 605).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Das Bundesverwaltungsgericht (…vgl. Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 = NVwZ 1996, 788) hat für den Fall der abschnittsweisen Planung einer Bundesstraße als Gesamtvorhaben, bei dem ein Teilabschnitt "auf der grünen Wiese" endete, zur Vermeidung eines Planungstorsos, der keine eigenständige Verkehrsfunktion hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 26.02.1992 - 4 B 1-11.92 - NVwZ 1993, 572 = DVBl. 1992, 1435), die - in jenem Verfahren erst nachträglich abgegebene - Erklärung der Planfeststellungsbehörde genügen lassen, dass mit dem Bau des umstrittenen Abschnitts "erst begonnen werden dürfe, wenn der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau des Folgeabschnitts unanfechtbar geworden sei"; diese Planergänzung sei geeignet, die Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos auszuräumen.

    Mit der in § 75 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 LVwVfG statuierten formellen Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses findet eine umfassende Zuständigkeitsverlagerung auf die Planfeststellungsbehörde statt; das Verfahren weiterer sonst notwendiger Entscheidungen anderer Behörden und deren Zuständigkeit entfallen; es gelten nur die verfahrensrechtlichen Regelungen des Planfeststellungsverfahrens, nicht auch die Verfahrensbestimmungen der infolge der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses ersetzten anderen Entscheidungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 A 1-11.92 - DVBl. 1992, 1435 sowie Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl., RdNr. 7a zu § 75), soweit das andere Recht keine Ausnahme vorsieht.

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Die Planprüfung erstreckt sich daher auch auf objektiv-rechtliche Vorschriften; es kommt nicht darauf an, dass ein rechtlicher Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits gerade die Belange der grundstücksbetroffenen Kläger schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270).

    Die Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 8 BNatSchG i.V.m. §§ 10 und 11 NatSchG (zur Struktur und Systematik vgl. Senatsurt. v. 14.12.2000 - 5 S 2716/99 -) werden nicht in einer Weise verletzt, die kausal für die Rechtsbetroffenheit der Kläger wäre und deshalb zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.12.1995 - 11 VR 6.95 - NVwZ 1996, 896 u. Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die Behörde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Die Bewertung der berührten öffentlichen und privaten Belange und ihre Gewichtung im Verhältnis untereinander macht gerade das Wesen der Planung als einer im Kern politischen und als solcher nur auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens gerichtlich überprüfbaren Entscheidung aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 = NVwZ 1996, 381).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Die formelle Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 LVwVfG bedeutet, dass die Planfeststellungsbehörde das materielle Recht grundsätzlich in dem selben Umfang anzuwenden hat wie die Behörde, deren Entscheidung durch den Planfeststellungsbeschluss ersetzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan; …

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten, …

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen - …

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und …

  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen …

  • BVerwG, 19.12.1989 - 4 B 224.89

    Rücksichtnahme eines Planungsträgers

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99

    Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93

    (Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer …

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht …

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …

    Die verkehrspolitische Entscheidung könnte insoweit allenfalls indiziell auf die Erforderlichkeit im Sinne von "vernünftigerweise geboten" hinweisen (vgl. Senatsurteil vom 8.7.2002 - 5 S 2715/01 - juris Rn. 85).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von …

    Dazu können auch landesplanerische Zielabweichungsentscheidungen gehören, die auf der rahmenrechtlichen Grundlage des § 11 ROG aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden (so für straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse: VGH Mannheim, Urteil v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - ZLW 2004, 160;… ebenso allgemein für Planfeststellungen: Runkel in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 4 ROG Rdnr. 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 3 S 280/10

    Normenkontrolle gegen Wasserschutzgebietsverordnung; Wohl der Allgemeinheit; …

    Diese von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen unter Mitwirkung von Vertretern der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V. (ATT) aufgestellten Richtlinien bieten aufgrund der dort für die Schutzzone II und III vorgesehenen Schutzmaßnahmen (vgl. nur Nrn. 4.2, 5.3, 5.4 und insbesondere Nrn. 6.2 und 6.3) eine Gewähr dafür, dass eine Grundwasserbeeinträchtigung nicht zu besorgen ist (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.5.2008 - 1 C 10511/06 - juris;… Bay.VGH, Urt. v. 27.10.2006 - 22 N 04.2609 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.7.2002 - 5 S 2715/01 - ZLW 2004, 160).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung; …

    Rn. 23 Den beschließenden Senat überzeugen diese Bedenken nicht, sondern er folgt auf der Grundlage summarischer Prüfung im Eilverfahren für die vorliegende Konstellation der neueren Literatur, in der sich die Stimmen mehren, die sich für eine Anwendbarkeit des § 13 BImSchG auf Zielabweichungsentscheidungen aussprechen (…vgl. Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 13 Rn. 6a;… Lange, in: Appel/Ohms/Saurer [Hrsg.], BImSchG, 1. Aufl. 2021, § 13 BImSchG, Rn. 25; Kümper, NuR 2021, 588 ff. [589, Fn. 11]), und damit für eine Konzentrationswirkung, die in entsprechender Form für das Planfeststellungrecht (vgl. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) seit Längerem vertreten wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.7.2002 - 5 S 2715/01 -, ZLW 2004, 160 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 81, Kupfer, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], VwR, Werkstand: Juli 2021, § 75 VwVfG, Rn. 41 und Fn. 63, m. w. N.;… Starnofsky, in: Pielok/Starnofsky, NROG, 1. Aufl. 2018, § 8 Anm. 4.3.1.2).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung; …

    Dazu können auch landesplanerische Zielabweichungsentscheidungen gehören, die auf der rahmenrechtlichen Grundlage des § 11 ROG aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden (so für straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse: VGH Mannheim, Urteil v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - ZLW 2004, 160;… ebenso allgemein für Planfeststellungen: Runkel in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 4 ROG Rdnr. 144).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 1 C 11472/04

    Planfeststellungsbeschluss Bundesfernstraße; fehlende Planrechtfertigung; keine …

    Anders als die Fälle, die zur Frage einer infolge mangelnder Finanzierbarkeit eines Straßenbauprojekts eventuell fehlenden Planrechtfertigung bislang entschieden worden sind (vgl. außer den soeben zitierten Entscheidungen noch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2004, NVwZ 2004, 722, 725 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juli 2002 - 5 S 2715/01 - juris, dort Rz. 70 f.), ist der vorliegende Sachverhalt jedoch durch Umstände gekennzeichnet, die bei der gebotenen vorausschauenden Betrachtung im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses die Finanzierung des fraglichen Straßenbauvorhabens aus Bundesmitteln ausgeschlossen erscheinen lassen und deshalb zum Wegfall der Planrechtfertigung führen.
  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3637/04

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; Konzentrationswirkung; Abweichung vom …

    Die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens erfasst auch diese Zuständigkeitsverlagerung mit der Folge, dass über eine Zielabweichung nach § 12 Abs. 3 HLPG die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren zu entscheiden hat (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.07.2002 - 5 S 2715/01 -, ZLW 2004, 160 (165) für die straßenrechtliche Planfeststellung;… Runkel, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, a. a.O., § 4 ROG RN 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 S 723/02

    Umfang des mittelbar Planbetroffenen zustehenden Anspruchs auf fehlerfreie …

    Etwaige Mängel der Finanzierbarkeit des planfestgestellten Vorhabens und damit der Planrechtfertigung (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 = NVwZ 2000, 555; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - m.w.N.) können der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

    So verhält es sich auch hier, nachdem mit der rechtskräftigen Ablehnung ihres Normenkontrollantrags feststeht, dass auch die Klägerin als Gemeinde bzw. als "öffentliche Stelle" an die "gebietsscharfe" Standortausweisung in der Teiländerung des Regionalplans für die Region Stuttgart gebunden ist (vgl. §§ 4 Abs. 1 ROG, 1 Abs. 4 BauGB; hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989, BVerwGE 81, 307; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.07.2002, VBlBW 2003, 235).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

    Dazu können auch landesplanerische Zielabweichungsentscheidungen gehören, die auf der rahmenrechtlichen Grundlage des § 11 ROG aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden (so für straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse: VGH Mannheim, Urteil v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - ZLW 2004, 160;… ebenso allgemein für Planfeststellungen: Runkel in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 4 ROG Rdnr. 144).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 1 C 11485/04

    Trierer Westumfahrung nicht finanzierbar - OVG hebt Planfeststellung auf

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