Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 205 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
1. Buch - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
5. Abschnitt - Verjährung (§§ 194 - 225) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 205 BGB a.F.
255 Entscheidungen zu § 205 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 27.10.2021 - 9 U 7/20
Beschädigung von Glasscheiben bei Reinigungsarbeiten an einem Neubau: ...
- OLG Hamm, 02.10.2013 - 12 U 5/13
Wirksamkeit der Abnahme von Werkleistungen
- BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87
Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren; ...
- LG Köln, 31.08.2017 - 88 O (Kart) 90/12
Zahlungsanspruch eines Netzbetreibers bzgl. sog. Einspeiseentgelte für die ...
- OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 350/13
Auftrag zur Lagebeurteilung hemmt die Verjährung von Mängelansprüchen nicht!
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R
Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger ...
- OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99
Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung - ...
- OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14
Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des ...
- OLG Schleswig, 20.12.2012 - 16 U 108/11
Verjährung; Schmerzensgeld
- OLG Hamm, 24.11.2000 - 20 U 108/00
Versicherungsvertrag - Verjährung - Frist und Hemmung bei fehlender ...