Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 4 - Erbvertrag (§§ 2274 - 2302) |
(1) Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
(2) Die Verjährungsfrist des Anspruchs beginnt mit dem Erbfall.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.09.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts | 24.09.2009 |
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Rechtsprechung zu § 2287 BGB
390 Entscheidungen zu § 2287 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 08.07.2026 - IV ZR 256/25
Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Regensburg, 14.02.2024 - 71 O 799/21
Beeinträchtigende Schenkungen zulasten des Vertragserben
- OLG Nürnberg, 24.10.2025 - 1 U 555/24
Rücktrittsvorbehalt, Vertragserbe, Bindungswirkung des Erbvertrags, ...
- LG Regensburg, 14.02.2024 - 71 O 799/21
- OLG Nürnberg, 01.09.2023 - 1 U 676/22
Schutz des Nacherben gegen Verfügungen des Vorerben über zur Erbschaft gehörende ...
Zum selben Verfahren:
- LG Regensburg, 09.02.2022 - 71 O 2165/20
Gutgläubiger Erwerb, Zuwendungen, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Erbvertrag, ...
- LG Regensburg, 09.02.2022 - 71 O 2165/20
- OLG Oldenburg, 10.07.2024 - 3 U 14/24
Umfassende Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag einerseits und ...
- OLG Hamburg, 26.05.2026 - 2 U 25/24
Zahlungsanspruch auf Wertersatz für einen veräußerten Pkw einschließlich ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei ...
Zum selben Verfahren:
- LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
Gemeinschaftliches Testament - Herausgabe von Schenkungen gegenüber einem Dritten
- LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
Querverweise
Auf § 2287 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbvertrag
- § 2288 (Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers)
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 3 (Erwerb von Todes wegen)
Redaktionelle Querverweise zu § 2287 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 818 (Umfang des Bereicherungsanspruchs) (zu § 2287 I)