Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
| 1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
(1) Grundstücksgleiche Rechte sowie andere Rechte an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, ferner Ansprüche mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks berechtigen oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränken, können durch den Umlegungsplan aufgehoben, geändert oder neu begründet werden. In Übereinstimmung mit den Zielen des Bebauungsplans oder zur Verwirklichung einer nach § 34 zulässigen Nutzung können zur zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke Flächen für Zuwege, gemeinschaftliche Hofräume, Kinderspielplätze, Freizeiteinrichtungen, Stellplätze, Garagen, Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 oder andere Gemeinschaftsanlagen festgelegt und ihre Rechtsverhältnisse geregelt werden. Im Landesrecht vorgesehene öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen (Baulast) können im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde aufgehoben, geändert oder neu begründet werden.
(2) Soweit durch die Aufhebung, Änderung oder Begründung von Rechten oder Baulasten Vermögensnachteile oder Vermögensvorteile entstehen, findet ein Ausgleich in Geld statt. Für den Fall, dass Vermögensnachteile entstehen, sind die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils und über den Härteausgleich nach § 181 entsprechend anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die nach § 55 Abs. 5 in die Verteilungsmasse eingebrachten Grundstücke.
Rechtsprechung zu § 61 BauGB
14 Entscheidungen zu § 61 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 2 S 633/00
Umlegungswertausgleich - Beitragsfiktion - Anwendung des ...
- BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 335/89
Kinderspielplatz im Innenhof - Art. 14 GG, zur Auslegung von § 61 BBauG ...
- BGH, 10.06.2005 - V ZR 225/04
Immobilien - Reduzierung der Grundstücksfläche durch Umlegungsverfahren
- OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06
Pachtrecht - Streitwert eines gerichtl. Antrags gegen einen Umlegungsbeschluss
- BGH, 20.01.2012 - V ZR 95/11
Immobilien - Eigentum geht bei Umlegung unter: Folge für Herausgabeanspruch?
- LG Karlsruhe, 08.04.2011 - 16 O 20/09
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit eines Umlegungsplans
- BVerwG, 02.04.2008 - 4 BN 6.08
Überlagerung von Festsetzungen für einzelne Grundstücke; Verlagerung von ...
- VG Minden, 26.04.2006 - 1 L 182/06
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes - ...
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Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- § 153 (Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung)
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- §§ 71 f (Übernahme von Baulasten) (zu § 61 I 3)