Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53) |
| Abschnitt 2 - Bestandskraft des Verwaltungsaktes (§§ 43 - 52) |
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn
| 1. | der für den Erlaß des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird; | |
| 2. | die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird; | |
| 3. | die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt wird; | |
| 4. | der Beschluß eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlaß des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefaßt wird; | |
| 5. | die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde nachgeholt wird. |
(2) Handlungen nach Absatz 1 können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
(3) Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlaß des Verwaltungsaktes unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsaktes versäumt worden, so gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Das für die Wiedereinsetzungsfrist nach § 32 Abs. 2 maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.
Rechtsprechung zu § 45 LVwVfG
9 Entscheidungen zu § 45 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.1982 - 3 S 1121/82
Verwaltungsakt; Nachschieben eines Bescheides; Abstand Gebäude - Wald; ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05
Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80 ...
- VG Stuttgart, 07.02.2006 - 5 K 5146/04
Keine Anwendung von VwVfG BW § 46 bei Gefährdung einer einheitlichen Wirkung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
Rücknahme einer rechtswidrig befristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach VwVfG BW § ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10
§ 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig
- VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
Gemeindeinterne Zuständigkeit für die Ausübung eines baurechtlichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 10 S 1492/96
Kein baugebietsübergreifender Nachbarschutz von Festsetzungen über die Art der ...
- BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
- VG Stuttgart, 07.07.2002 - 3 K 396/02
Fahrerlaubnisentziehung; Verletzung der Anhörungspflicht und ...
Literatur im Internet zu § 45 LVwVfG
Querverweise
- LVwVfG
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Verwaltungsakt
- Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 38 (Zusicherung)
- Rechtsbehelfsverfahren
- § 80 (Erstattung von Kosten im Vorverfahren)
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und Vorzeitige Besitzeinweisung
- § 37 (Planfeststellung und Plangenehmigung)
- LVwVfG
- Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
- Verfahrensgrundsätze
- § 28 (Anhörung Beteiligter) (zu 45 I Nr. 3, III)
- Verwaltungsakt
- Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 39 (Begründung des Verwaltungsaktes) (zu 45 I Nr. 2, III)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 17 VIc 2 (Erfordernis der Planfeststellung)
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