Zur alten Fassung von § 9 PolG (dort auch mit der bisherigen Rechtsprechung).
Polizeigesetz
Erster Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 103) |
Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 69) |
Erster Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 3 - 16) |
(1) Gegenüber anderen als den in den §§ 6 und 7 bezeichneten Personen kann die Polizei ihre Maßnahmen nur dann treffen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene Störung nicht beseitigt werden kann, insbesondere wenn die eigenen Mittel der Polizei nicht ausreichen oder wenn durch Maßnahmen nach den §§ 6 bis 8 ein Schaden herbeigeführt würde, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
(2) Maßnahmen dieser Art dürfen nur aufrechterhalten werden, solange die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen.
berechtigter Berufsgeheimnis-
träger § 11Anwendungsbereich für die Datenverarbeitung § 12Begriffsbestimmungen für die Datenverarbeitung § 13Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten § 14Allgemeine Regeln für die Erhebung personenbezogener Daten § 15Allgemeine Regeln für die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten § 16Allgemeine Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten
Rechtsprechung zu § 9 PolG
13 Entscheidungen zu § 9 PolG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22 Corona
Amtshaftung; Ordnungsverfügung; Infektionsschutzgesetz ; Ermessen; Kausalität; ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20 Corona
Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20 Corona
Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20 Corona
Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der ...
- BGH, 03.08.2023 - III ZR 54/22 Corona
Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers in ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20
Wärmedämmung an einem Baudenkmal
- VG Freiburg, 19.10.2021 - 6 K 2669/21
Anforderung von öffentlichen Kosten; Kostenschuldner bei tierschutzrechtlichen ...
- VG Freiburg, 22.04.2021 - 10 K 2592/19
Prognoseentscheidung: ex ante Einschätzung als Anscheinsstörer
Querverweise
Auf § 9 PolG verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Entschädigung
- § 100 (Voraussetzungen)