Polizeigesetz
| 1. Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 58) |
| 2. Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 54) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 3 - 9a) |
(1) Gegenüber anderen als den in den §§ 6 und 7 bezeichneten Personen kann die Polizei ihre Maßnahmen nur dann treffen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene Störung nicht beseitigt werden kann, insbesondere wenn die eigenen Mittel der Polizei nicht ausreichen oder wenn durch Maßnahmen nach den §§ 6 bis 8 ein Schaden herbeigeführt würde, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
(2) Maßnahmen dieser Art dürfen nur aufrechterhalten werden, solange die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen.
Rechtsprechung zu § 9 PolG
20 Entscheidungen zu § 9 PolG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.1986 - 1 S 3241/85
Rechtswidrigkeit der Inanspruchnahme des Nichtstörers bei Gegendemonstration
- BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03
Amtshaftung - Unvollständige Tatsachenangaben für Haftbefehl
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.1990 - 1 S 873/90
Pflicht zur Angabe der Beschlagnahmedauer bei Wohnungsbeschlagnahme durch Polizei ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1990 - 1 S 151/90
Herausgabe einer zwecks Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung - ...
- VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11
Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2001 - 14 S 611/01
Sperrzeitverlängerung - Schwerpunkt des Drogenhandels
- VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 6 K 2399/07
Abschleppkosten bei einer Engstelle auf der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge
- BGH, 03.06.2004 - III ZR 56/03
Landwirtschaft - Entschädigung für enteignungsgleichen Eingriff
- VG Freiburg, 04.09.2002 - 4 K 1686/02
NPD-Demonstration; Gegendemonstration; Versammlungsverbot; Gefahr; ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 6 S 1908/05
Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit; Verkehr von Mitgliedern der "rechten ...
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