Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
§ 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § ... 233 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, §§ 511 ZPO, 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 580, 519 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 242 BGB
Teilzeit - betriebliche Altersversorgung - Aufklärungspflicht
- Betriebs-Berater
BAV - keine Aufklärungspflicht hinsichtlich negativer Folgen von Teilzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
- rechtsportal.de
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1
Informationspflichten des Arbeitnehmers zu möglichen Einbußen seiner Teilzeitarbeit bei der betrieblichen Altersrente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zusatzversorgung - und die nachfolgende Betriebsvereinbarung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilzeit, ihre Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge - und die Aufklärungspflichtg des Arbeitgebers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das nach 4½ Monaten zugestellte Urteil - und die Berufungsfrist
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die negativen Folgen der Teilzeit auf die betriebliche Altersvorsorge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Niedrigere Betriebsrente wegen Teilzeit
- juraforum.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss nicht über Negativ-Auswirkung von Teilzeitarbeit aufklären
- juraforum.de (Kurzinformation)
Niedrigere Betriebsrente wegen Teilzeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Informationspflichten des Arbeitnehmers zu möglichen Einbußen seiner Teilzeitarbeit bei der betrieblichen Altersrente; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei unerheblichem Einwand gezielter Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten durch nachträglich angepasste ...
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 12.12.2014 - 6 Ca 3530/14
- LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
Papierfundstellen
- BB 2016, 1908
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
Abbau einer Überversorgung
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
Er kann sie nicht allein mit einer geänderten Beurteilung um der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit Willen mit rückwirkender Kraft beseitigen (vgl. BGH 09.04.1991 - 3 AZR 598/89, Randziffer 24/25).Die Durchschnittsberechnung trägt jedenfalls den Gedanken einer angemessenen Erhaltung des Lebensstandarts durch Ausrechnung (vgl. auch BAG vom 09.04.1991 - 3 AZR 598/89).
- BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
Grundsätzlich sind Rechtsirrtümer über den Ablauf einer Frist verschuldet und rechtfertigen keinen Antrag auf Wiedereinsetzung (BGH NJW 11, 386). - BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06
Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
Rn. 47 Die Fürsorgepflicht begründet eine Aufklärungspflicht über Umstände in der Sphäre des Arbeitgebers, die Bedeutung für den Arbeitnehmer erlangen können (BAG, EZA, BGB, 2002 Arbeitgeberhaftung Nr. 6 = der Betrieb 2007, 2319). - BGH, 03.11.2010 - XII ZB 177/10
Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche …
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
Rn. 26 Ein Verschulden Dritter ist für die Partei, da es sich nicht um einen Vertreter handelt (§§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO), aber unverschuldet, sofern nicht ein eigenes Verschulden der Partei oder ihres Vertreters vorliegt und begründet grundsätzlich einen Antrag auf Wiedereinsetzung (BGH NJW 11, 385). - BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
Haftung des Spediteurs im internationalen Straßengüterverkehr, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
Eine Pflicht zur Gegenkontrolle (Nachberechnungspflicht) besteht auch im Rahmen der allgemeinen Überwachungsfrist grundsätzlich nicht, insbesondere mutet die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt nicht zu, für kritische Fristenabläufe einen besonders persönlichen Fristenkalender zu führen (BGH Versicherungsrecht 82, 543).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16
Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz …
Hierin liegt auch der Unterschied zu der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des LAG Nürnberg vom 21.12.2015 - 3 Sa 249/15, der eine Zustellung des vollständig abgefassten Urteils erst nach Ablauf des Fünfmonatszeitraums nach Verkündung zugrunde lag.
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