Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 21.02.2018 - 2 Sa 83/17 |
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§ 280 Abs. 1 BGB; § 306 Abs. 2 BGB; § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB; § 611a BGB; § 667 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 266 StGB
Formularmäßige Ausschlussfrist für Ansprüche des Arbeitgebers wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung; Unbegründete Schadensersatzklage eines Busunternehmens gegen einen Busfahrer wegen vereinnahmter Fahrgelder bei verspäteter Geltendmachung der Ansprüche - IWW
§ 266 StGB, § ... 667 BGB, §§ 823 Abs. 2 BGB, 266 StGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 202 Abs. 1, 309 Nr. 7 BGB, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 S. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 134 BGB, §§ 202 Abs. 1, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 313 Abs. 3 ZPO, § 97 ZPO, §§ 3 ff. ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Ausschlussfrist für Ansprüche des Arbeitgebers wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag - Können Vorsatz und Untreue einfach erlöschen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formularmäßige Ausschlussfrist für Ansprüche des Arbeitgebers wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung; Schadensersatzklage eines Busunternehmens gegen einen Busfahrer wegen vereinnahmter Fahrgelder bei verspäteter Geltendmachung der Ansprüche
Verfahrensgang
- ArbG Nienburg, 08.12.2016 - 2 Ca 101/16
- LAG Niedersachsen, 21.02.2018 - 2 Sa 83/17
- BAG - 8 AZR 151/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2018 - 2 Sa 83/17
Die in einem Formulararbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung enthaltene Ausschlussfrist von drei Monaten für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" erfasst neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung (entgegen BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12).Soweit das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20. Juni 2013 (- 8 AZR 280/12 -) ausgeführt habe, da die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes gem. § 202 Abs. 1 BGB nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden könne und § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen erfasse, sei regelmäßig davon auszugehen, dass die Vertragspartner mit vereinbarten Ausschlussklauseln keine Fälle anders als das Gesetz unter Verstoß gegen die gesetzliche Verbotsnorm regeln wollten.
Soweit die angefochtene Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 -) abweiche, sei dem nicht zu folgen.
Rn. 42 a. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht unter anderem mit Urteil vom 20. Juni 2013 (- 8 AZR 280/12 - Rn. 20 f) ausgeführt, da die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes gemäß § 202 Abs. 1 BGB nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden könne und § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen erfasse, sei regelmäßig davon auszugehen, dass die Vertragspartner mit vereinbarten Ausschlussklauseln keine Fälle anders als das Gesetz und unter Verstoß gegen die gesetzliche Verbotsnorm im Sinne von § 134 BGB regeln wollten.
- BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05
Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2018 - 2 Sa 83/17
Die Vorschriften dienen nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen (BAG, 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH, 2. April 1998 - IX ZR 79/97, NJW 1998, 2281). - BGH, 02.04.1998 - IX ZR 79/97
Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2018 - 2 Sa 83/17
Die Vorschriften dienen nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen (…BAG, 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH, 2. April 1998 - IX ZR 79/97, NJW 1998, 2281). - LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13
AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2018 - 2 Sa 83/17
Die Ausschlussklausel in § 14 des Arbeitsvertrages erfasst aus diesem Grunde sämtliche Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten auf Schadensersatz, auch die Ansprüche wegen Vorsatzhaftung (vgl. zum Ganzen LAG Hamm, 9. September 2014 - 14 Sa 389/13 - Rn. 29 ff.).
- LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19
Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung
Rn. 57 (b)Dieser Rechtsprechung hat eine Reihe von Instanzgerichten widersprochen (u.a. LAG Niedersachsen 21.02.2018 - 2 Sa 83/17, Rn. 41 ff; LAG Hamm 09.09.2014 - 14 Sa 389/13, R. 40 ff; LAG Mecklenburg-Vorpommern 05.09.2017 - 2 Sa 26/17, alle juris).
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