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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28390
BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23 (https://dejure.org/2024,28390)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2024 - I ZR 67/23 (https://dejure.org/2024,28390)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2024 - I ZR 67/23 (https://dejure.org/2024,28390)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Über alle Berge

  • rechtsinformationen.bund.de

    Urheberrechtlicher Schutz von mittels Drohne gefertigter Luftaufnahmen - Über alle Berge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 59 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrechtlicher Schutz von mittels Drohne gefertigter Luftaufnahmen - Über alle Berge

  • kanzlei.biz

    Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • Betriebs-Berater

    Über alle Berge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff in Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte der Urheber durch Veröffentlichung von Lichtbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken; Bildliche Wiedergabe einer Installationen als Vervielfältigung im Sinne des § 16 Abs. 1 UrhG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Über alle Berge

  • datenbank.nwb.de

    Über alle Berge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    (Bau-)Werk urheberrechtlich geschützt: Drohnenaufnahmen sind unzulässig!

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Begrenzung der Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit - Die Anfertigung von Luftbildaufnahmen von geschützten Werken mit einer Drohne unterfällt nicht § 59 Abs. 1 UrhG

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Luftbildaufnahmen von Drohne nicht durch Panoramafreiheit privilegiert

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Aufnahmen aus der Luft per Drohne sind nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen und Urheberrecht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen und Urheberrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Drohnenbilder von Kunstwerken: Hier gilt die Panoramafreiheit nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das von einer Drohne fotografierte Kunstwerk

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Panoramafreiheit greift nicht: Drohnenaufnahmen aus der Luft urheberrechtlich unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken aus Drohnen-Perspektive nicht von Panoramafreiheit erfasst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Panoramafreiheit bei Aufnahmen von Drohnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen von Kunstwerken: Panoramafreiheit greift nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Drohnenaufnahmen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit von Bildaufnahmen mittels einer Drohne

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Drohnenaufnahmen und Urheberrecht

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drohnenaufnahmen: Panoramafreiheit nur bei Perspektive der Allgemeinheit

  • das-gruene-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drohnenfotos von Kunstwerken nicht von Schranke der Panoramafreiheit erfasst

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht: Panoramafreiheit bei Nutzung von Drohnen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des Urheberrechts durch Drohnen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht: Mit der Drohne angefertigte Luftaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Panoramafreiheit schützt keine Drohnenaufnahmen! (IBR 2025, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 242, 102
  • NJW 2025, 225
  • GRUR 2024, 1707
  • MIR 2024, Dok. 088
  • K&R 2024, 813
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 247/15

    AIDA-Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Rn. 19 b) Bei der Auslegung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist zu beachten, dass diese Regelung der Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. h der Richtlinie 2001/29/EG dient (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 247/15, GRUR 2017, 798 [juris Rn. 18] = WRP 2017, 951 - AIDA Kussmund).

    Der Begriff "Lichtbild" im Sinne dieser Vorschrift erfasst sowohl das Lichtbild im Sinne von § 72 Abs. 1 UrhG als auch das Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG (vgl. BGH, GRUR 2017, 798 [juris Rn. 20] - AIDA Kussmund).

    Ein Werk befindet sich "an" öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus wahrgenommen werden kann, wobei unerheblich ist, ob das Werk selbst für die Öffentlichkeit zugänglich ist (vgl. BGH, GRUR 2017, 798 [juris Rn. 22] - AIDA Kussmund, mwN).

    Wege, Straßen oder Plätze sind im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG "öffentlich", wenn sie für jedermann frei zugänglich sind (vgl. BGH, GRUR 2017, 798 [juris Rn. 23] - AIDA Kussmund, mwN).

    Solche Ansichten des Werks sind nicht Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßenbildes (vgl. BGH, GRUR 2017, 798 [juris Rn. 35] - AIDA Kussmund;… Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 59 Rn. 4;… Vogel in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 59 UrhG Rn. 21 f.;… Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 4. Aufl., § 59 UrhG Rn. 5;… Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 59 UrhG Rn. 7).

    Rn. 31 (4) Die bei der Auslegung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG vor seinem unionsrechtlichen Hintergrund vorzunehmende Abwägung zwischen der Informations- und Kommunikationsfreiheit der Werknutzer mit dem berechtigten Interesse der Urheber, an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke tunlichst angemessen beteiligt zu werden (Beteiligungsgrundsatz; vgl. BGH, GRUR 2017, 798 [juris Rn. 17] - AIDA Kussmund, mwN), geht im Falle der Nutzung von mit Hilfe von Drohnen aus der Luft angefertigten Lichtbildern zugunsten des Interesses der Urheber der fotografierten Werke aus.

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Entscheiden sie sich für eine Umsetzung, so muss diese allerdings sämtliche Voraussetzungen der Schrankenregelung umfassen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-516/17, GRUR 2019, 940 [juris Rn. 31 bis 34] = WRP 2019, 1162 - Spiegel Online, mwN).

    Rn. 28 Der Umfang des Spielraums, über den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer in Art. 5 Abs. 2 oder 3 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Ausnahme oder Beschränkung verfügen, ist im Einzelfall insbesondere nach Maßgabe des Wortlauts dieser Bestimmung zu beurteilen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 [juris Rn. 25] - Spiegel Online, mwN).

    Der Umsetzungsspielraum wird durch den Zweck der jeweiligen Regelung und den gebotenen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen Rechtsinhabern und Nutzern von Schutzgegenständen begrenzt (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 [juris Rn. 35 f.] - Spiegel Online, mwN).

    Dem Ziel des angemessenen Ausgleichs von Rechten und Interessen einschließlich der verschiedenen durch die Rechtsordnung der Union geschützten Grundrechte trägt Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG Rechnung (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 [juris Rn. 37 f.] - Spiegel Online, mwN).

    Da durch Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen der Rechtsinhaber, die ihrerseits weit ausgelegt werden, auf der einen Seite und den Rechten und Interessen der Nutzer von Werken oder anderen Schutzgegenständen auf der anderen Seite gesichert werden, muss es die Auslegung der in Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen aber auch erlauben, deren praktische Wirksamkeit zu wahren und ihre Zielsetzung zu beachten (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 [juris Rn. 54 f.] - Spiegel Online, mwN).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Rn. 18 Diese Regelung beruht auf der Erwägung, die Aufstellung eines Kunstwerks an öffentlichen Orten bringe zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet werde; aus dieser Zweckbestimmung rechtfertige sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildungen verwerten dürfe (…vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes, BT-Drucks. IV/270, S. 76 zu § 60 UrhG aF; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 102/99, BGHZ 150, 6 [juris Rn. 15] - Verhüllter Reichstag; Urteil vom 5. Juni 2003 - I ZR 192/00, GRUR 2003, 1035 [juris Rn. 26] = WRP 2003, 1460 - Hundertwasser-Haus).

    Ist beispielsweise ein Bauwerk für die Allgemeinheit lediglich aus einer bestimmten Perspektive zu sehen, besteht nach dem Sinn der gesetzlichen Regelung keine Notwendigkeit, eine Darstellung oder Aufnahme vom urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrecht auszunehmen, die eine ganz andere Perspektive wählt (BGH, GRUR 2003, 1035 [juris Rn. 28] - Hundertwasser-Haus, mwN).

  • BGH, 23.02.2017 - I ZR 92/16

    Urheberrechtsschutz: Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland als …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Dazu zählt jede körperliche Festlegung eines Werks, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen, einschließlich der bildhaften Wiedergabe von körperlichen Kunstwerken (BGH, Urteil vom 23. Februar 2017 - I ZR 92/16, GRUR 2017, 793 [juris Rn. 41] = WRP 2017, 956 - Mart-Stam-Stuhl, mwN).

    Rn. 15 b) Die Beklagte hat durch den Vertrieb der Bücher, die Lichtbilder der Installationen enthalten, auch in das Verbreitungsrecht der Urheber gemäß § 17 Abs. 1 UrhG, also in deren Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werks der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen (vgl. BGH, GRUR 2017, 793 [juris Rn. 20] - Mart-Stam-Stuhl, mwN), eingegriffen.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Rn. 33 4. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.;… Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 [juris Rn. 43] - Doc Generici;… Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 32 f.] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Rn. 29 (2) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG eng auszulegen, da sie Ausnahmen zu den in den Art. 2 und 3 dieser Richtlinie vorgesehenen Rechten enthalten (vgl. EuGH…, Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 [juris Rn. 22 f.] = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a.; Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 [juris Rn. 22] = WRP 2014, 1181 - Deckmyn und Vrijheidsfonds, jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 136/20

    Drohnen-Fotografien von urheberrechtlich geschützten Werken fallen unter die …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Das berechtigte Interesse der Urheber, an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke angemessen beteiligt zu werden, überwiegt hingegen regelmäßig nicht nur dann, wenn die Nutzung die Überwindung von Schutzmaßnahmen des Urhebers (etwa eines Sichtschutzes) erfordert (vgl. Ettig, WRP 2021, 406, 407; Grisse, ZUM 2023, 611, 613 f.; Stieper, NJW 2023, 3745, 3748 f.), sondern bereits dann, wenn die Nutzung von einer der Allgemeinheit nicht zugänglichen Perspektive aus erfolgt, indem etwa Luftaufnahmen mithilfe einer Drohne angefertigt werden (vgl. Czychowski, ZUM-RD 2021, 155, 160).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Rn. 33 4. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.;… Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 [juris Rn. 43] - Doc Generici; Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 32 f.] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-435/12

    Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Rn. 29 (2) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG eng auszulegen, da sie Ausnahmen zu den in den Art. 2 und 3 dieser Richtlinie vorgesehenen Rechten enthalten (vgl. EuGH, Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 [juris Rn. 22 f.] = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a.;… Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 [juris Rn. 22] = WRP 2014, 1181 - Deckmyn und Vrijheidsfonds, jeweils mwN).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
    Rn. 33 4. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 [juris Rn. 43] - Doc Generici;… Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 32 f.] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi).
  • BGH, 14.09.2023 - I ZR 74/22

    Metall auf Metall V - BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum …

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

  • BGH, 18.06.2025 - I ZR 82/24

    Portraitfoto - urheberrechtlicher Auskunftsanspruch

    Dabei sind sowohl urheberrechtliche Umstände wie der Grad der Prägung des Beitrags des Urhebers in Bezug auf ein mit mehreren geschaffenes Werk (§ 8 UrhG) oder ein Sammelwerk (§ 4 UrhG) als auch - mit Blick auf den Beteiligungsgrundsatz, wonach der Urheber grundsätzlich an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werks tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 67/23, BGHZ 242, 102 [juris Rn. 31] - Über alle Berge) - ökonomische Gesichtspunkte wie die Bedeutung des Werks des Urhebers für die Gesamtwertschöpfung, die mit dem Werk als solches oder durch ein Produkt oder eine Dienstleistung erzielt wird, zu berücksichtigen (…vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler, BT-Drucks. 18/8625, S. 27;… BeckOK.Urheberrecht/Soppe aaO § 32d UrhG Rn. 39 und 41;… Jaworski in Fromm/Nordemann aaO § 32d UrhG Rn. 29 und 32;… Mantz in Dreier/Schulze, UrhG, 8. Aufl., § 32d Rn. 12).
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