15.06.2006

Bundestag - Drucksache 16/1831

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 122   

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BGBl. I 2007 S. 122 (https://dejure.org/2007,47042)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 23.02.2007, Seite 122
  • Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PSTRG)
  • vom 19.02.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) (G-SIG: 16019236)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 23.06.2006   BT   Regierung will elektronisches Personenstandsregister einführen

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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    § 21 Absatz 1 Nummer 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) vom 19. Februar 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 122) in Verbindung mit § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) in der Fassung von Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b des Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) vom 7. Mai 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 1122) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und mit Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzesunvereinbar, soweit sie eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen und dabei Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, keinen positiven Geschlechtseintrag ermöglichen, der nicht "weiblich" oder "männlich"lautet.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 1 S 2005/19

    Anspruch eines Journalisten auf Einsicht in und Auskünfte aus

    Das Vorbringen des Antragstellers lässt darüber hinaus ausreichend deutlich erkennen, dass er gegebenenfalls auch Kopien von Einträgen aus dem nach früherem Recht geführten Familienbuch betreffend ... begehrt (vgl. dazu insbesondere §§ 3 ff. des Personenstandsgesetzes vom 03.11.1937, RGBl. I S. 1146, und §§ 12 ff. des Personenstandsgesetzes in der Fassung vom 08.08.1957, BGBl. I. S. 1125 ff., sowie § 77 Abs. 1 PStG n.F. zur Fortführung der Familienbücher als Heiratseinträge; näher zur historischen Entwicklung BT-Drs. 16/1831, S. 29, Bornhofen, a.a.O., Einf. Rn. 2 ff.).

    Der Gesetzgeber hat mit dieser Vorschrift die Benutzung der Personenstandsregister durch Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, für wissenschaftliche Zwecke spezialgesetzlich geregelt (vgl. BT-Drs. 16/1831, S. 53; näher dazu Bornhofen, a.a.O., § 66 Rn. 1 ff.; Berkl., a.a.O., Rn. 324).

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 101/14

    Eheregistereintragung einer gemischtnationalen Ehe: Ehename eines indonesischen

    Art. 47 EGBGB solle nunmehr für alle Fälle, bei denen deutsches Namensrecht gelte, der Name aber nach einem anwendbaren ausländischen Recht erworben sei oder auf diesem beruhe, die Möglichkeit eröffnen, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt eine für das deutsche Namensrecht passende Namensform zu wählen (BT-Drucks. 16/1831 S. 79).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13

    Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.

    vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2013 (BGBl I S. 3458) einerseits und aus § 1 Abs. 1 Satz 2, § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) i.d.F. der Bek.
  • OLG München, 13.05.2009 - 31 Wx 7/09

    Deutsches Namensrecht: Eindeutschung eines ausländischen Familiennamens durch

    b) Mit der Schaffung des am 24.5.2007 in Kraft getretenen Art. 47 EGBGB wollte der Gesetzgeber sonstige namensrechtliche Angleichungsfälle regeln, wobei die Regelungsbereiche des Art. 47 EGBGB und des spezielleren § 94 BVFG nebeneinander bestehen sollten (vgl. BT-Drucks. 16/1831, S. 78; Palandt/Thorn BGB 68. Aufl. Art. 10 Rn. 10 und Art. 47 EGBGB Rn. 3).

    d) Bei der Auslegung des erst im Zuge der Personenstandsrechtsreform geschaffenen Art. 47 EGBGB ist - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - zu berücksichtigen, dass es zum Zeitpunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens bereits eine gesetzliche Angleichungsvorschrift mit vergleichbarem Regelungsgehalt gab, nämlich § 94 BVFG, die allerdings nur für Vertriebene und Spätaussiedler galt, und dass - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - Art. 47 EGBGB dem § 94 BVFG nachgebildet wurde (vgl. BT-Drucks. 16/1831, S. 71.; Staudinger/Hepting Art. 10 EGBGB Rn. 155 und 157).

    Da sich der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren ausführlich mit dem Anwendungsbereich und dem Verhältnis der beiden Vorschriften zueinander beschäftigt hat (vgl. BT-Drucks. 16/1831, S. 78) und § 94 BVFG im Rahmen der Personenstandsrechtsreform zudem um die Möglichkeit der Übersetzung des Namens erweitert hat, ist davon auszugehen, dass er bewusst nicht sämtliche im Rahmen des § 94 BVFG in der seit 24.5.2007 (bis 31.12.2008 und nahezu unverändert seit 1.1.2009) geltenden Fassung gestatteten Angleichungsmöglichkeiten in den neu zu schaffenden Art. 47 EGBGB aufnehmen wollte.

    Da der Gesetzgeber in Art. 47 EGBGB - wenngleich dessen Regelungsbereich weit über den üblichen Rahmen einer Angleichung hinausgeht, worauf Hepting und Mäsch (jeweils aaO.) zutreffend hingewiesen haben - für die am häufigsten vorkommenden Fälle eine gesetzliche Grundlage für die bereits bestehende Angleichungspraxis schaffen wollte (vgl. BT-Drucks. 16/1831, S. 70/71 und S. 78/79; BT-Drucks. 16/3309, S. 12/13 sowie Senatsbeschluss vom 5.9.2008 NJW-RR 2008, 1680/1682), können die bisherigen Angleichungsgrundsätze des deutschen Namensrechts bei der Auslegung von Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB zweifelsohne herangezogen werden (vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 1 PStV, welcher diese hergebrachten Grundsätze ausdrücklich für anwendbar erklärt).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung;

    Die Ermächtigungsgrundlage für die streitgegenständliche Erhebung von Teilnahmegebühren für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. Juli 2009 ergibt sich entgegen der Auffassung der Vorinstanzen nicht aus § 13 der Satzung der Beklagten für ihre Kindertagesstätte vom 12. November 1997, in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Zeitraum zuletzt geändert durch die Nachtragsatzung vom 9. Oktober 2008 - Satzung 2008 - sondern unmittelbar aus § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149) und Art. 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403), - SGB VIII 2008 -.
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 11 Wx 73/13

    Personenstandsverfahren: Bestimmungsrecht eines indonesischen Namenträgers über

    Für diese Fälle wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, eine Angleichung an das deutsche Namensrecht vorzunehmen, wobei er bei der Regelung in Absatz 1 Nr. 1 EGBGB ausdrücklich auch den hier vorliegenden Fall vor Augen hatte, dass der ausländische Name nicht zwischen Vor- und Familienname unterscheidet (BT-Drs. 16/1831, S. 78 f.).

    Der Begründung des Artikels 47 EGBGB sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die bisherige Praxis einschränken wollte; die bei der Einführung angestellten Erwägungen deuten vielmehr darauf hin, dass das Ziel darin bestand, für die inhaltlich gebilligte Praxis der Standesämter eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu schaffen (vgl. BT-Drs. 16/1831, S. 78, Spalte 2, 1etzter Absatz).

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    h)   sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Art. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 , BGBl I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl I S. 3134), geändert durch Art. 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122),.
  • VGH Bayern, 04.06.2013 - 5 B 11.2412

    Standesamtliche und melderechtliche Auskünfte, die ein Notar in Erfüllung seiner

    Ein weitergehendes öffentliches Interesse sei damit nicht verbunden wie die amtliche Begründung zu § 82a Abs. 4 FGG, der die Nachfolgeregelung des § 347 Abs. 1 FamFG entspreche, zeige (BT-Drs. 16/1831 S. 56 und BT-Drs. 16/6308 S. 279).

    Der Regelung könne daher für die vorliegende Streitsache, bei der es um die Auslegung von kostenrechtlichen Vorschriften des Landesrechts gehe (vgl. § 72 PStG, BT-Drs. 16/3309 S. 12), keine Bedeutung zukommen.

  • OLG Hamm, 16.04.2014 - 15 W 288/13

    Ihab darf Riham werden wollen

    Im Wortlaut der Norm und den Gesetzesmaterialien (BTDrs. 16/1831) findet sich für eine einschränkende Auslegung kein Ansatzpunkt.
  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der

  • LG Münster, 17.09.2010 - 5 T 73/10

    Anspruch auf Eintragung der Religionszugehörigkeit "muslimisch" in eine

  • OLG München, 05.09.2008 - 31 Wx 13/08

    Familienname: Pflicht zur Eintragung der männlichen Namensform eines griechischen

  • OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

  • OLG Nürnberg, 08.08.2012 - 11 W 1282/12

    Personenstandsverfahren: Eintragungsfähigkeit eines akademischen Grades eines

  • OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15

    Erlöschen der Lebenspartnerschaft durch Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung

  • AG München, 08.08.2016 - 721 UR III 206/16

    Das Standesamt muss die Namensangleichungserklärung einer ehemaligen türkischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 3 M 7.14

    Kenianischer Staatsangehöriger; römisch-katholische Trauung im Bundesgebiet ohne

  • OLG Hamm, 20.07.2012 - 15 Wx 716/10

    Fortführung eines Geburtseintrags nach Tod der betroffenen Person

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2011 - 10 N 21.09

    Rechtsgrundlage für Sanktion bei Täuschungsversuch; Gesetzesvorbehalt;

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10

    Sterberegister und Sterbeurkunde: Eintragung des akademischen Grads eines

  • OLG München, 06.07.2011 - 31 Wx 103/11

    Lebenspartnerschaftsregister: Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe

  • VG Berlin, 13.06.2008 - 12 A 483.07

    Ungleichbehandlung bei der Beurteilung der ärztlichen Prüfung

  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

  • VG Berlin, 15.06.2010 - 23 A 242.08

    Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft

  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

  • VG Berlin, 26.08.2015 - 3 K 197.14

    Gebühren für die Anmeldung zur Eheschließung

  • OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 3 W 170/10

    Personenstandsregistereintrag: Rechtliche Qualifizierung einer im Ausland mit

  • KG, 03.03.2011 - 1 W 74/11

    Lebenspartnerschaftsregister: Eintragung einer in den Niederlanden geschlossenen

  • VG Köln, 09.05.2008 - 16 L 450/08

    Bewilligung weiterer Abschlagszahlungen auf die Förderung eines Kinderhorts;

  • VG Berlin, 12.07.2016 - 3 K 8.16

    Anspruch eines Gehörlosen auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines

  • VG Köln, 09.05.2008 - 16 L 372/08
  • VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906

    Namensänderung; Änderung des Familiennamens; "Scheidungshalbwaise"

  • VG Berlin, 04.05.2010 - 3 A 969.07

    Exmatrikulaion; endgültiges Nichtbestehen einer Prüfungsleistung; Klausur;

  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 5 ZB 08.262

    Namensänderung

  • VG Darmstadt, 24.08.2007 - 5 E 47/07

    Einbürgerungsbegehren eines türkischen PKK-Aktivisten

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