Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

04.12.1996

Bundestag - Drucksache 13/6392

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürRaumordnung,BauwesenundStädtebau(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2081   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,30129
BGBl. I 1997 S. 2081 (https://dejure.org/1997,30129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,30129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 25.08.1997, Seite 2081
  • Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
  • vom 18.08.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (345)

  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung; …

    Die Neufassung durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG 1998) vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081) hat daran nichts geändert, sondern verfolgte insoweit allein redaktionelle Ziele (BT-Drs. 13/6392 S. 59).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …

    Das ist hier auf der Grundlage von § 9 BauGB in der am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Fassung des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 vom 18. August 1997 (BGBl I S. 2081) zu entscheiden, da die Antragsgegnerin in diesem Sinne von dem ihr in § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 29/10

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens: Keine Haftung der Gemeinde bei …

    Rn. 11 a) Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 36 BauGB in der bis zum Inkrafttreten des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 vom 18. August 1997 (BGBl. 1997 I S. 2081) geltenden Fassung - durch dieses Gesetz ist in § 36 Abs. 2 BauGB der neue Satz 3 eingefügt worden - kommt eine Amtspflichtverletzung der das Einvernehmen versagenden Gemeinde in Betracht, wenn dies Bindungswirkung für die Baugenehmigungsbehörde hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht