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Rechtsprechung
   BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30679
BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22 (https://dejure.org/2022,30679)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2022 - 6 AZR 15/22 (https://dejure.org/2022,30679)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2022 - 6 AZR 15/22 (https://dejure.org/2022,30679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Massenentlassung - Anzeige - aufgelöste Betriebsstruktur

  • rechtsinformationen.bund.de

    Massenentlassung - Anzeige - aufgelöste Betriebsstruktur

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 EGRL 59/98, § 17 Abs 1 KSchG, § 17 Abs 3 S 6 KSchG, § 17 Abs 2 S 1 Nr 4 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
    Massenentlassung - Anzeige - aufgelöste Betriebsstruktur

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung betriebsbedingter Nachkündigungen bei Stilllegung des gesamten Flugbetriebs einer Airline; Flughafenstationen als Betriebe i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG; Nachkündigungen an einer Flughafenstation als Massenentlassungen; Örtliche Zuständigkeit der Agentur ...

  • Betriebs-Berater

    Insolvenz Air Berlin -Nachkündigung - Massenentlassung - aufgelöste Betriebsstruktur

  • rechtsportal.de

    Kündigungsrecht; Insolvenzrecht - Insolvenz Air Berlin; ordentliche betriebsbedingte Nachkündigung; Massenentlassung; aufgelöste Betriebsstruktur

  • rechtsportal.de

    Kündigungsrecht; Insolvenzrecht - Insolvenz Air Berlin; ordentliche betriebsbedingte Nachkündigung; Massenentlassung; aufgelöste Betriebsstruktur

  • datenbank.nwb.de

    Massenentlassung - Anzeige - aufgelöste Betriebsstruktur

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungen nach Insolvenz: Air Berlin-Kündigungen wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Air Berlin - und die Nachkündigungen des Kabinenpersonals

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassungsanzeige - und die aufgelöste Betriebsstruktur

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam - Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin sind grundsätzlich wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam - Nachkündigung wegen Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 490
  • MDR 2023, 444
  • NZI 2023, 346
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (42)

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige …

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Beide Verfahren stehen selbstständig nebeneinander und sind auch vor einer Betriebsstilllegung durchzuführen (…BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 30 mwN, BAGE 169, 362; 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 40, BAGE 167, 102).

    Anderenfalls wäre eine Nachkündigung in dieser Konstellation rechtlich unmöglich, weil mangels möglicher Einflussnahme der Arbeitnehmervertretung auf die Stilllegungsentscheidung ein Konsultationsverfahren niemals mehr rechtzeitig eingeleitet werden könnte (…zur Ermöglichung der Einflussnahme vgl. EuGH 3. März 2011 - C-235/10 ua. - [Claes] Rn. 56; BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 167, 102).

    Das wäre insoweit systemkonform, als der Massenentlassungsschutz an den Zugang der Kündigungserklärung anknüpft (vgl. hierzu BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 34 mwN, BAGE 167, 102).

    Dies entspricht der bereits erwähnten (…Rn. 52) unionsrechtlich determinierten Zielsetzung des Konsultationsverfahrens, welches der Arbeitnehmervertretung Einfluss auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen soll, um ggf. Massenentlassungen zu vermeiden bzw. zu beschränken oder zumindest deren Folgen durch soziale Begleitmaßnahmen zu mildern (…vgl. EuGH 3. März 2011 - C-235/10 ua. - [Claes] Rn. 56; BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 167, 102).

    Rn. 58 (c) Ob der Arbeitgeber im Laufe des Konsultationsverfahrens verpflichtet ist, den geplanten Zeitraum der Entlassungen zu präzisieren, hängt vom Verlauf des Konsultationsverfahrens und des Planungsstands sowie vom Kenntnisstand der Arbeitnehmervertretung (dazu BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 41, BAGE 167, 102) ab.

    In der Rechtsprechung sowohl des EuGH als auch des Bundesarbeitsgerichts ist wegen der Dynamik des Verfahrens anerkannt, dass die erforderlichen Auskünfte seitens des Arbeitgebers zwar nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Eröffnung der Konsultationen zu erteilen sind, er sie aber "im Verlauf des Verfahrens" zu vervollständigen und alle einschlägigen Informationen bis zu dessen Abschluss zu erteilen hat (…EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK ua.] Rn. 52 f.; BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - aaO;… 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83).

    Rn. 64 aa) Im Konsultationsverfahren besteht kein Einigungszwang und erst recht kein Zwang für den Arbeitgeber, die Vorstellungen des Betriebsrats zu übernehmen (BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 48, BAGE 167, 102).

    Auch eine absolute Verhandlungs(mindest)dauer ist weder nach nationalem noch nach Unionsrecht vorgeschrieben (vgl. BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 51 aaO;… 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - Rn. 42).

    Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass Stellungnahmen des Betriebsrats zur Anzeige erst nach dem Zugang der Kündigung erfolgen können, wenn der Arbeitgeber die Kündigungen sofort nach Eingang der Anzeige erklärt (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise: BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 33, BAGE 167, 102;… 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25, BAGE 128, 256).

    Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit ebenfalls an den Zugang der Kündigungserklärung an (BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 34, BAGE 167, 102;… 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104 unter Verweis auf EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39).

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Hieraus folgte die Unwirksamkeit der hierauf bezogenen Kündigungen (vgl. zu Piloten: BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - BAGE 169, 362; 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - BAGE 170, 98; vgl. zu Flugbegleitern: BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - BAGE 170, 244).

    Rn. 11 In Kenntnis der Ergebnisse der Verfahren - 6 AZR 146/19 - und - 8 AZR 215/19 - sowie der diesbezüglichen Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts Nr. 7/20 und Nr. 11/20, welche jeweils am Tag der Urteilsverkündung veröffentlicht wurden, leitete der Beklagte mit Schreiben vom 17. April 2020 ein neues Konsultationsverfahren (§ 17 Abs. 2 KSchG) gegenüber der PV Kabine ein.

    Beide Verfahren stehen selbstständig nebeneinander und sind auch vor einer Betriebsstilllegung durchzuführen (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 30 mwN, BAGE 169, 362;… 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 40, BAGE 167, 102).

    Da die MERL die sozioökonomischen Auswirkungen betrifft, die Massenentlassungen in einem bestimmten örtlichen Kontext und einer bestimmten sozialen Umgebung hervorrufen können, muss die fragliche Einheit weder rechtliche noch wirtschaftliche, finanzielle, verwaltungsmäßige oder technologische Autonomie besitzen, um als "Betrieb" qualifiziert werden zu können (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 33 mwN, BAGE 169, 362; vgl. auch Brams Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 56; Lindemann Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 57; Krings NJW 2020, 2765; Schubert EWiR 2020, 509, 510; Senk Anm. AP BGB § 613a Nr. 480 unter II).

    Rn. 47 bb) Bezogen auf die im November 2017 und Januar 2018 erklärten Kündigungen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Station der Schuldnerin am Flughafen Düsseldorf für das dorthin zugeordnete Personal den Betrieb iSd. MERL und damit des § 17 KSchG darstellt (…BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 114 ff., BAGE 170, 244; 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 36 ff., BAGE 169, 362;… zur Station Köln vgl. BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 173 ff., BAGE 170, 98; kritisch Moll RdA 2021, 49, 52).

    Das muss er den anderen Gremien mitteilen (vgl. BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 69, BAGE 169, 362).

    Dort bzw. in dessen räumlicher Nähe wohnen die Arbeitnehmer, melden sich arbeitsuchend und würden den Arbeitsmarkt und damit auch die sozialen Verhältnisse belasten (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 78, BAGE 169, 362; Spelge NZA-Beilage 2021, 34, 35, 38).

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob man die örtlich zuständige Agentur für Arbeit anhand einer richtlinienkonformen Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG oder des § 327 Abs. 4 SGB III bestimmt (ebenso BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 79, BAGE 169, 362).

    § 17 Abs. 3 iVm. Abs. 1 KSchG begründet in Verbindung mit den "Fachlichen Weisungen" der Bundesagentur für Arbeit (vgl. hierzu BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 78, aaO) jedenfalls wegen der Besonderheiten des Massenentlassungsrechts, das, wie ausgeführt, auf die sozioökonomischen Auswirkungen und damit einen speziellen örtlichen Bezug abstellt, in der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften eine eigenständige und umfassende Zuständigkeit der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der betroffene Betrieb seinen Sitz hat oder hatte.

    Nach dem Zweck des Anzeigeverfahrens (dazu ausführlich BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 71, 75, 81, 93 und 109, BAGE 169, 362) muss durch die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats oder - ersatzweise - die Darlegung des Beratungsstands die Durchführung und ggf. das Ergebnis des Konsultationsverfahrens dokumentiert werden.

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Hieraus folgte die Unwirksamkeit der hierauf bezogenen Kündigungen (vgl. zu Piloten: BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - BAGE 169, 362; 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - BAGE 170, 98; vgl. zu Flugbegleitern: BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - BAGE 170, 244).

    Rn. 17 Der Beklagte erklärte diesbezüglich mit Schreiben vom 10. Juli 2020 unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 2020 im Verfahren - 6 AZR 235/19 - (BAGE 170, 244), dass das Bundesarbeitsgericht bereits klargestellt habe, dass kein Betriebs(teil)übergang vorliege.

    Dies hat der Senat bezüglich der erstmaligen Kündigungen des Kabinenpersonals vom 27. Januar 2018 bereits entschieden und dabei klargestellt, dass es zu keinem Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB gekommen ist (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 57 ff., 89 ff., BAGE 170, 244).

    Der Beklagte hat das von der Schuldnerin beschlossene Stilllegungskonzept umgesetzt und in diesem Zusammenhang ua. die Kündigungen des Kabinenpersonals im Januar 2018 erklärt (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 19 ff., BAGE 170, 244).

    Rn. 47 bb) Bezogen auf die im November 2017 und Januar 2018 erklärten Kündigungen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Station der Schuldnerin am Flughafen Düsseldorf für das dorthin zugeordnete Personal den Betrieb iSd. MERL und damit des § 17 KSchG darstellt (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 114 ff., BAGE 170, 244;… 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 36 ff., BAGE 169, 362;… zur Station Köln vgl. BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 173 ff., BAGE 170, 98; kritisch Moll RdA 2021, 49, 52).

    Dem Arbeitgeber kommt in diesem Rahmen eine Beurteilungskompetenz zu, wann er den Beratungsanspruch des Betriebsrats als erfüllt ansieht (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 143, BAGE 170, 244;… 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 50, BAGE 157, 1).

    Der Senat hatte jedoch bereits am 14. Mai 2020 entschieden, dass es zu keinem Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB gekommen ist (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 57 ff., BAGE 170, 244).

    Dies war bei den Kündigungen vom Januar 2018 auch schon der Fall, weshalb der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2020 auf den unterschiedlichen Sachverhalt hingewiesen hat (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 125, BAGE 170, 244).

    Dementsprechend ist die Massenentlassungsanzeige unwirksam, wenn der Arbeitgeber ihr eine Stellungnahme des Betriebsrats nicht beifügt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) bzw. er Darlegungen gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG unterlässt oder den Stand der Beratungen mit dem Betriebsrat in einer Weise irreführend darstellt, die geeignet ist, eine für ihn - den Arbeitgeber - günstige Entscheidung der Behörde zu erwirken (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 136, BAGE 170, 244;… 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Dies gilt ebenso bei Nachkündigungen (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 37, BAGE 157, 1).

    Rn. 51 aa) Das Konsultationsverfahren ist vor Folgekündigungen noch einmal durchzuführen, wenn - wie hier - abermals ein Massenentlassungstatbestand vorliegt und noch eine beteiligungsfähige Arbeitnehmervertretung besteht (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 37, BAGE 157, 1;… 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 20, BAGE 134, 176).

    Es genügte, das Konsultationsverfahren rechtzeitig vor Erklärung der Nachkündigungen einzuleiten (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 38, BAGE 157, 1).

    Dabei hätte schon die Angabe genügt, dass nicht beabsichtigt sei, den stillgelegten Betrieb wieder aufzunehmen (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 40, BAGE 157, 1).

    Dem Arbeitgeber kommt in diesem Rahmen eine Beurteilungskompetenz zu, wann er den Beratungsanspruch des Betriebsrats als erfüllt ansieht (…BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 143, BAGE 170, 244; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 50, BAGE 157, 1).

    Rn. 70 (1) Die Revision missversteht die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2016 (- 2 AZR 276/16 - BAGE 157, 1), wenn sie annimmt, dass demnach bei einer Auflösung bisheriger Betriebsstrukturen die Massenentlassungsanzeige nicht mehr am früheren, bereits durch Stilllegung aufgelösten Betriebssitz erstattet werden könne.

    Dementsprechend ist die Massenentlassungsanzeige unwirksam, wenn der Arbeitgeber ihr eine Stellungnahme des Betriebsrats nicht beifügt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) bzw. er Darlegungen gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG unterlässt oder den Stand der Beratungen mit dem Betriebsrat in einer Weise irreführend darstellt, die geeignet ist, eine für ihn - den Arbeitgeber - günstige Entscheidung der Behörde zu erwirken (…BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 136, BAGE 170, 244; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1).

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Hieraus folgte die Unwirksamkeit der hierauf bezogenen Kündigungen (vgl. zu Piloten: BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - BAGE 169, 362; 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - BAGE 170, 98; vgl. zu Flugbegleitern: BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - BAGE 170, 244).

    Rn. 11 In Kenntnis der Ergebnisse der Verfahren - 6 AZR 146/19 - und - 8 AZR 215/19 - sowie der diesbezüglichen Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts Nr. 7/20 und Nr. 11/20, welche jeweils am Tag der Urteilsverkündung veröffentlicht wurden, leitete der Beklagte mit Schreiben vom 17. April 2020 ein neues Konsultationsverfahren (§ 17 Abs. 2 KSchG) gegenüber der PV Kabine ein.

    Rn. 18 Mit Schreiben vom 20. Juli 2020 bestand die PV Kabine unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2020 (- 8 AZR 215/19 - BAGE 170, 98) auf der Beantwortung weiterer Fragen zur "Klärung eines Betriebsteilübergangs" hinsichtlich des Wet Lease.

    Rn. 47 bb) Bezogen auf die im November 2017 und Januar 2018 erklärten Kündigungen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Station der Schuldnerin am Flughafen Düsseldorf für das dorthin zugeordnete Personal den Betrieb iSd. MERL und damit des § 17 KSchG darstellt (…BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 114 ff., BAGE 170, 244;… 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 36 ff., BAGE 169, 362; zur Station Köln vgl. BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 173 ff., BAGE 170, 98; kritisch Moll RdA 2021, 49, 52).

    Der Hinweis der PV Kabine auf die Bedenken des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts, welche dieser in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2020 (- 8 AZR 215/19 - Rn. 66 ff., BAGE 170, 98) geäußert hat, ist demgegenüber unbeachtlich.

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber mit dem ernsthaften Willen zur Einigung in die Verhandlungen mit dem Betriebsrat geht (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202) und bereit ist, dessen abweichende Vorschläge ins Kalkül zu ziehen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen.

    Die Arbeitsverwaltung soll beurteilen können, ob die Betriebsparteien auf der Grundlage ausreichender Informationen tatsächlich über die geplanten Massenentlassungen und insbesondere deren Vermeidung beraten haben (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 53, BAGE 142, 202).

    Mit dem Zweck der Massenentlassungsanzeige stünde es nicht im Einklang, wenn die fehlende Angabe einer einzigen Entlassung die Auflösung der Arbeitsverhältnisse auch aller anderen von der Massenentlassungsanzeige erfassten Arbeitnehmer hindern würde (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 50, BAGE 142, 202;… im Ergebnis ebenso BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 24).

    Zudem können sich ohnehin nur die Arbeitnehmer, die von der Massenentlassungsanzeige nicht erfasst sind, auf die zu niedrige Angabe der Zahl der zu entlassenden Arbeitnehmer berufen (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - aaO).

  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 467/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Entscheidend ist, dass der zuständigen Behörde iSv. Art. 4 Abs. 2 MERL ermöglicht wird, nach Lösungen für die durch die beabsichtigten Massenentlassungen aufgeworfenen Probleme zu suchen, also die besonderen sozioökonomischen Auswirkungen zu bewältigen, die solche Entlassungen in einem bestimmten örtlichen Kontext und einer bestimmten sozialen Umgebung hervorrufen können (…vgl. EuGH 13. Mai 2015 - C-182/13 - [Lyttle ua.] Rn. 32;… 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28; BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 23).

    Mit dem Zweck der Massenentlassungsanzeige stünde es nicht im Einklang, wenn die fehlende Angabe einer einzigen Entlassung die Auflösung der Arbeitsverhältnisse auch aller anderen von der Massenentlassungsanzeige erfassten Arbeitnehmer hindern würde (…BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 50, BAGE 142, 202; im Ergebnis ebenso BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 24).

    Rn. 78 dd) Der Beklagte hat im Rahmen der Mitteilung der Sozialdaten auch die sog. "Soll-Angaben" nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG gemacht (vgl. hierzu BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 13 ff.).

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur …

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    In der Gesamtschau ist die Durchbrechung tariflichen Sonderkündigungsschutzes durch § 113 InsO deshalb verhältnismäßig im engeren Sinn (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 27, BAGE 166, 363).

    Bei bloßer Inbezugnahme gilt der tarifliche Kündigungsschutz nur auf vertraglicher Grundlage und wird als Vertragsrecht ohne Weiteres von § 113 Satz 1 InsO verdrängt (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 25, BAGE 166, 363).

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Aus dem Zweck des Anzeigeverfahrens folgt aber, dass die Anzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten ist, bei der es zu den innerhalb der Sperrfrist zu bewältigenden sozioökonomischen Auswirkungen kommt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47 f.).

    Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit ebenfalls an den Zugang der Kündigungserklärung an (…BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 34, BAGE 167, 102; 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104 unter Verweis auf EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter …

    Auszug aus BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
    Die MERL lässt als lediglich teilharmonisierendes Unionsrecht aber die unternehmerische Entscheidungsfreiheit unangetastet und regelt nur das bei Massenentlassungen erforderliche Verfahren, wobei Entlassungen nach dessen ordnungsgemäßer Durchführung möglich bleiben müssen (vgl. EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 29 ff., 41).

    Wann eine Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Gestaltungsrecht ausgeübt wird, wirksam wird, richtet sich nach dem jeweiligen Recht des Mitgliedstaates (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 29 ff., 33) und darum nach § 130 Abs. 1 BGB.

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19

    Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20

    Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 155/21

    Massenentlassung - Zweck des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und …

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen - …

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie …

  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des …

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen …

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

  • BVerfG, 03.09.2018 - 1 BvR 552/17

    Nichtannahmebeschluss: Nichtvorlage an den EuGH begründet keinen grundrechtlichen …

  • BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 298/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1 …

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 525/89

    Eingruppierung eines in einer berufsbildenden Schule angestellten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-61/17

    Bichat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - …

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21

    Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2021 - 12 Sa 279/21

    Betriebsbedingte Kündigung durch insolventes Luftfahrtunternehmen; Örtliche …

  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Rn. 46 (e) Übermittelt der Arbeitgeber dem Betriebsrat entgegen § 17 Abs. 3 Satz 6 KSchG keine Abschrift der an die Agentur für Arbeit erstatteten Anzeigen, lässt das die Wirksamkeit der Kündigung unangetastet (BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 79 ff.;… 8. November 2022 - 6 AZR 16/22 - Rn. 74 ff.).
  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 267/22

    Betriebsteilübergang - Zuordnung der Arbeitnehmer

    Rn. 22 1. Die Kündigung, bei der es sich nicht um eine unzulässige Wiederholungskündigung handelt (dazu BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 37), ist wegen der bereits zum 31. Dezember 2017 erfolgten Stilllegung des Flugbetriebs durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG gerechtfertigt.

    Das hat der Senat in einem Parallelverfahren bereits entschieden (BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 32 ff.).

    Dies gilt ebenso bei Nachkündigungen (BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 44).

    Das hat der Senat bereits entschieden (BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 70;… vgl. auch schon BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 125, BAGE 170, 244).

    Sie beinhaltet auch die nach § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG erforderlichen Angaben und stellt dabei aus den genannten Gründen zutreffend auf die vormalige Station Düsseldorf ab (BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 73 ff., 77).

    Rn. 43 6. Die Kündigung scheitert schließlich nicht an einer fehlerhaften Anhörung der PV Kabine (§ 74 TVPV) vor Erklärung der Kündigung (vgl. dazu BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 84 f.).

  • BAG, 25.06.2026 - 6 AZR 7/26

    Massenentlassung - unschädliche Fehler

    Das ist zu verneinen, wenn die Abweichung geringfügig ist, insbesondere, wenn eine geringfügig zu hohe Anzahl beabsichtigter Entlassungen angegeben wird (…vgl. BAG 18. Juni 2025 - 2 AZR 96/24 (B) - Rn. 42: 148 statt 135 Entlassungen;… 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 24, BAGE 178, 66;… ebenso für geringfügige Abweichungen bei der Angabe der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 71, BAGE 181, 161; 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 77, BAGE 179, 207).
  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

    Bei 163 benannten Beschäftigten handelt es sich um eine marginale Abweichung, die keinen Einfluss auf die Tätigkeit der Agentur für Arbeit hat (…vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 267/22 - Rn. 42; 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 77).
  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 96/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

    Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Sechsten Senats bezieht (…BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 109, BAGE 169, 362), erwähnt sie nicht, dass dort der Fall einer - wie hier - unerheblichen Abweichung ausdrücklich nicht entschieden wurde und der Sechste Senat zwischenzeitlich marginale Abweichungen bei der Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer massenentlassungsrechtlich als unbedeutend eingestuft hat (vgl. BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 77, BAGE 179, 207).
  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 97/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Sechsten Senats bezieht (…BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 109, BAGE 169, 362), erwähnt er nicht, dass dort der Fall einer - wie hier - unerheblichen Abweichung ausdrücklich nicht entschieden wurde und der Sechste Senat zwischenzeitlich marginale Abweichungen bei der Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer massenentlassungsrechtlich als unbedeutend eingestuft hat (vgl. BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 77, BAGE 179, 207).
  • LAG Nürnberg, 24.02.2025 - 1 SLa 153/24

    Konsultationsverfahren - rechtzeitige Einleitung - Wirksamkeit der Kündigung

    Dies gilt ebenso bei Nachkündigungen (BAG 08.11.2022, 6 AZR 15/22).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber die Vermeidung oder Einschränkung von Entlassungen von bestimmten Bedingungen abhängig macht (BAG 08.11.2022, 6 AZR 15/22).

    Dem Arbeitgeber kommt in diesem Rahmen eine Beurteilungskompetenz zu, wann er den Beratungsanspruch des Betriebsrats als erfüllt ansieht (BAG 08.11.2022, 6 AZR 15/22).

  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 99/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

    Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Sechsten Senats bezieht (…BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 109, BAGE 169, 362), erwähnt sie nicht, dass dort der Fall einer - wie hier - unerheblichen Abweichung ausdrücklich nicht entschieden wurde und der Sechste Senat zwischenzeitlich marginale Abweichungen bei der Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer massenentlassungsrechtlich als unbedeutend eingestuft hat (vgl. BAG 8. November 2022 - 6 AZR 15/22 - Rn. 77, BAGE 179, 207).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1586/21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Betriebsbedingte Kündigung i.S.d. § 1 …

    Die Frage, ob die Verletzung der sich aus § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG ergebenden Pflicht der gleichzeitigen Zuleitung des das Konsultationsverfahren einleitenden Schreibens zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann, war Gegenstand des vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 8. November 2022 entschiedenen Rechtsstreits (- 6 AZR 15/22-).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1587/21

    Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v. 29.11.2022

    Die Frage, ob die Verletzung der sich aus § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG ergebenden Pflicht der gleichzeitigen Zuleitung des das Konsultationsverfahren einleitenden Schreibens zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann, war Gegenstand des vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 8. November 2022 entschiedenen Rechtsstreits (- 6 AZR 15/22-).
  • LAG Köln, 01.12.2023 - 10 Sa 495/23

    Massenentlassungsanzeige; Betriebsübergang

  • LAG Köln, 01.12.2023 - 10 Sa 309/23

    Massenentlassungsanzeige; Betriebsübergang

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