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Rechtsprechung
   EuGH, 21.12.2016 - C-444/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47043
EuGH, 21.12.2016 - C-444/15 (https://dejure.org/2016,47043)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-444/15 (https://dejure.org/2016,47043)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-444/15 (https://dejure.org/2016,47043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Associazione Italia Nostra Onlus

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 3 Abs. 3 - Pläne und Programme, die nur dann einer Umweltprüfung bedürfen, wenn die Mitgliedstaaten bestimmen, dass sie voraussichtlich ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Associazione Italia Nostra Onlus

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 3 Abs. 3 - Pläne und Programme, die nur dann einer Umweltprüfung bedürfen, wenn die Mitgliedstaaten feststellen, dass sie voraussichtlich ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Associazione Italia Nostra Onlus

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 3 Abs. 3 - Pläne und Programme, die nur dann einer Umweltprüfung bedürfen, wenn die Mitgliedstaaten feststellen, dass sie voraussichtlich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1617
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.09.2011 - C-295/10

    Valčiukienė u.a. - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 52 Die Mechanismen für eine Überprüfung der in Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2001/42 genannten Pläne und Programme dienen dazu, die Pläne und Programme zu bestimmen, die geprüft werden müssen, weil sie voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben (vgl. Urteil vom 22. September 2011, Valčiukienė u. a., C-295/10, EU:C:2011:608, Rn. 45).

    Rn. 53 Das den Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2001/42 eingeräumte Ermessen bei der Beurteilung, ob bestimmte Arten von Plänen voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, wird durch die Verpflichtung nach Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie eingeschränkt, Pläne und Programme, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Merkmale, ihrer Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltprüfung zu unterziehen (vgl. Urteil vom 22. September 2011, Valčiukienė u. a., C-295/10, EU:C:2011:608, Rn. 46).

    Rn. 54 Die Abs. 2, 3 und 5 des Art. 3 der Richtlinie 2001/42 bezwecken somit, dass kein Plan oder Programm, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, der Umweltprüfung entzogen wird (vgl. Urteil vom 22. September 2011, Valčiukienė u. a., C-295/10, EU:C:2011:608, Rn. 53).

    Rn. 55 Diese Situation ist deshalb von der zu unterscheiden, in der eine Schwelle rein quantitativer Art zur Folge hätte, dass in der Praxis eine ganze Kategorie von Plänen oder Programmen von vornherein einer Umweltprüfung gemäß der Richtlinie 2001/42 entzogen würde, selbst wenn diese Pläne oder Programme voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2011, Valčiukienė u. a., C-295/10, EU:C:2011:608, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.07.1998 - C-284/95

    Safety Hi-Tech / S. & T. - Verordnung (EG) Nr. 3093/94 - Maßnahmen zum Schutz der …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erlaubt Art. 191 Abs. 1 AEUV den Erlass von Maßnahmen, die nur bestimmte Aspekte der Umwelt betreffen, sofern diese Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität beitragen (vgl. Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 45, …und vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 43).

    Denn Art. 193 AEUV gestattet den Mitgliedstaaten, verstärkte Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen (vgl. Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 49, …und vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 47).

    Rn. 46 Da bestimmte in Art. 191 AEUV genannte Ziele und Grundsätze gegeneinander abgewogen werden müssen und die Anwendung der Kriterien komplex ist, muss sich die gerichtliche Nachprüfung zwangsläufig auf die Frage beschränken, ob das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beim Erlass des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42 einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 37…, vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 35, …und vom 15. Dezember 2005, Griechenland/Kommission, C-86/03, EU:C:2005:769, Rn. 88).

  • EuGH, 14.07.1998 - C-341/95

    Bettati / Safety Hi-Tech - Verordnung (EG) Nr. 3093/94 - Maßnahmen zum Schutz der …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erlaubt Art. 191 Abs. 1 AEUV den Erlass von Maßnahmen, die nur bestimmte Aspekte der Umwelt betreffen, sofern diese Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität beitragen (…vgl. Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 45, und vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 43).

    Denn Art. 193 AEUV gestattet den Mitgliedstaaten, verstärkte Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen (…vgl. Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 49, und vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 47).

    Rn. 46 Da bestimmte in Art. 191 AEUV genannte Ziele und Grundsätze gegeneinander abgewogen werden müssen und die Anwendung der Kriterien komplex ist, muss sich die gerichtliche Nachprüfung zwangsläufig auf die Frage beschränken, ob das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beim Erlass des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42 einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 37, vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 35, …und vom 15. Dezember 2005, Griechenland/Kommission, C-86/03, EU:C:2005:769, Rn. 88).

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 66 Was den Begriff "kleine Gebiete auf lokaler Ebene" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42 angeht, so folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, …und vom 13. Oktober 2016, Mikołajczyk, C-294/15, EU:C:2016:772, Rn. 44).
  • EuGH, 13.10.2016 - C-294/15

    Das Unionsrecht ist auf ein Verfahren über die Ungültigerklärung einer Ehe …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 66 Was den Begriff "kleine Gebiete auf lokaler Ebene" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42 angeht, so folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (…vgl. insbesondere Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, und vom 13. Oktober 2016, Mikołajczyk, C-294/15, EU:C:2016:772, Rn. 44).
  • EuGH, 28.02.2012 - C-41/11

    Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 58 Jedoch ist es, wie aus der Richtlinie 2001/42 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof hervorgeht, Sache der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle erforderlichen allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, damit sämtliche Pläne und Programme, die erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne der Richtlinie 2001/42 haben können, vor ihrer Annahme Gegenstand einer Umweltprüfung gemäß den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahrensmodalitäten und Kriterien sind (vgl. Urteil vom 28. Februar 2012, 1nter-Environnement Wallonie und Terre wallonne, C-41/11, EU:C:2012:103, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 39, …und vom 21. September 2016, Radgen, C-478/15, EU:C:2016:705, Rn. 27).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Verträglichkeitsprüfung …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 29 Das vorlegende Gericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach ein Mitgliedstaat, der bei der Festlegung von Kriterien und/oder Schwellenwerten nur die Größe von Projekten berücksichtige, ohne auch ihre Art und Lokalisierung in Betracht zu ziehen, die Grenzen des ihm zur Verfügung stehenden Ermessens überschreite (vgl. zur Richtlinie 85/337 Urteile vom 21. September 1999, Kommission/Irland, C-392/96, EU:C:1999:431, Rn. 64 bis 67, …und vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:180, Rn. 76 bis 81).
  • EuGH, 21.09.2016 - C-478/15

    Radgen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Abkommen zwischen der …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. insbesondere Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 39, und vom 21. September 2016, Radgen, C-478/15, EU:C:2016:705, Rn. 27).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-86/03

    Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, die …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
    Rn. 46 Da bestimmte in Art. 191 AEUV genannte Ziele und Grundsätze gegeneinander abgewogen werden müssen und die Anwendung der Kriterien komplex ist, muss sich die gerichtliche Nachprüfung zwangsläufig auf die Frage beschränken, ob das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beim Erlass des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42 einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 37…, vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 35, und vom 15. Dezember 2005, Griechenland/Kommission, C-86/03, EU:C:2005:769, Rn. 88).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-332/04

    Kommission / Spanien - Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • BVerwG, 18.07.2023 - 4 CN 3.22

    § 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar

    In der Sache müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sämtliche Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer Umweltprüfung unterzogen werden (…EuGH, Urteile vom 22. September 2011 - C-295/10 [ECLI:EU:C:2011:608] - Rn. 46, 53, vom 10. September 2015 - C-473/14 [ECLI:EU:C:2015:582] - Rn. 47 und vom 21. Dezember 2016 - C-444/15 [ECLI:EU:C:2016:978] - Rn. 53; siehe auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 8. September 2016 im Verfahren - C-444/15 - Rn. 42).
  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …

    Rn. 23 Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts u. a. dann verweigern kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. u. a. Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und …

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen nämlich die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19

    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist …

    Auch wenn man mit dem Antragsteller davon ausgeht, dass das Bebauungsplangebiet damit durchaus eine Gesamtfläche von 40.000 m² erreichen kann, so weist es im Verhältnis zum Zuständigkeitsbereich der Gemeinde doch nur eine geringe Größe auf (vgl. zu den vorgenannten Kriterien für ein kleines Gebiet auf lokaler Ebene EuGH, Urt. v. 21.12.2016 - C-444/15 - DVBl 2017, 836).
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 2 NE 17.2528

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung - Vereinfachtes Verfahren nach § …

    Im Hinblick auf die Kombination einer vergleichsweise kleinen überbaubaren Grundfläche mit den zeitlichen Voraussetzungen der Regelung sowie der Einschränkung der Nutzungsart auf Wohnnutzung erscheint dies auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 21.12.2016 - C-444/15 - DVBl 2017, 836; Krautzberger/Stüer, DVBl 2018, 7/11) vertretbar und hinreichend begründet.
  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …

    Im gleichen Sinne heißt es in Art. 3 Abs. 3 EUV, dass die Union insbesondere auf "ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" hinwirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 41 bis 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.09.2023 - 4 C 6.21

    Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines …

    In der Sache müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sämtliche Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer Umweltprüfung unterzogen werden (…EuGH, Urteile vom 22. September 2011 - C-295/10 [ECLI:EU:C:2011:608] - Rn. 46, 53, vom 10. September 2015 - C-473/14 [ECLI:EU:C:2015:582] - Rn. 47 und vom 21. Dezember 2016 - C-444/15 [ECLI:EU:C:2016:978] - Rn. 53; siehe auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 8. September 2016 im Verfahren - C-444/15 - Rn. 42).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-128/17

    Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2016/2284 - …

    Im gleichen Sinne sieht Art. 3 Abs. 3 EUV vor, dass die Union insbesondere auf "ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" hinwirkt (Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 42).

    Dies gilt auch für Art. 37 der Charta, der im Wesentlichen auf Art. 3 Abs. 3 EUV und auf den Art. 11 und 191 AEUV beruht (Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 62).

    Rn. 132 Auch wenn feststeht, dass Art. 191 Abs. 2 AEUV verlangt, dass die Umweltpolitik der Union auf ein hohes Schutzniveau abzielt, muss dieses, um mit dieser Bestimmung in Einklang zu stehen, nicht unbedingt das in technischer Hinsicht höchstmögliche sein (Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 44).

    Rn. 135 Da jedoch bestimmte dieser Ziele und Grundsätze gegeneinander abgewogen werden müssen und die Anwendung der Kriterien komplex ist, muss sich die gerichtliche Nachprüfung zwangsläufig auf die Frage beschränken, ob der Unionsgesetzgeber hinsichtlich der Anwendungsvoraussetzungen des Art. 191 AEUV einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat (…Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech, C-284/95, EU:C:1998:352, Rn. 37, und vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 46).

  • EuGH, 01.10.2019 - C-616/17

    Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über das Inverkehrbringen von …

    Rn. 50 Zudem muss sich die gerichtliche Nachprüfung, da mehrere Ziele und Grundsätze gegeneinander abgewogen werden müssen und die Anwendung der relevanten Kriterien komplex ist, zwangsläufig auf die Frage beschränken, ob der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Verordnung Nr. 1107/2009 einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …

    Eine Bestimmung, die als mit Art. 191 AEUV vereinbar angesehen wird, wird notwendigerweise als mit Art. 37 der Charta vereinbar angesehen: vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus (C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 61 bis 64).

    Eine Bestimmung, die als mit Art. 191 AEUV vereinbar angesehen wird, wird notwendigerweise als mit Art. 37 der Charta vereinbar angesehen: vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus (C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 61 bis 64).

    {FN:319} Vgl. entsprechend Urteile vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus (C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 46), und vom 1. Oktober 2019, Blaise u. a. (…C-616/17, EU:C:2019:800, Rn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2023 - 4 KN 204/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Klärung der Frage, ob bestimmte …

  • EuGH, 04.10.2024 - C-541/20

    Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets

  • EuGH, 22.06.2017 - C-549/15

    E.ON Biofor Sverige - Vorlage zur Vorabentscheidung - Förderung von Energie aus …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 A 13.19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans der Innenentwicklung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-119/19

    Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Beamtenrecht - Reform des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18

    Otis u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht - Private …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-64/16

    Associação Sindical dos Juízes Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2023 - 8 C 10354/22

    Erlass eines Bebauungsplans ohne Umweltprüfung und Umweltbericht; Antragsbefugnis …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2020 - C-24/19

    A u.a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) - Vorabentscheidungsverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2019 - C-616/17

    Generalanwältin Sharpston: Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über …

  • EuGH, 07.06.2018 - C-160/17

    Thybaut u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - …

  • EuGH, 07.06.2018 - C-671/16

    Inter-Environnement Bruxelles u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die …

  • VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21

    Folienumkleidung Sektflaschen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 3 K 428/18

    Ausschluss von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und der Nutzung als …

  • EuG, 09.02.2022 - T-740/18

    Taminco und Arysta LifeScience Great Britain/ Kommission - Pflanzenschutzmittel - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-43/18

    CFE - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der …

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