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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2017 - IX ZB 87/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21327
BGH, 01.06.2017 - IX ZB 87/16 (https://dejure.org/2017,21327)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - IX ZB 87/16 (https://dejure.org/2017,21327)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - IX ZB 87/16 (https://dejure.org/2017,21327)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    InsO § 287 Abs. 2 Satz 1, § 300, jeweils in der Fassung vom 5. Oktober 1994; EGInsO Art. 103a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Restschuldbefreiungsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung; Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung in vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 287 Abs 2 S 1 InsO vom 05.10.1994, § 300 InsO vom 05.10.1994, Art 103a EGInsO
    Restschuldbefreiungsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung; Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung in vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren

  • IWW

    Art. 107 EGInsO, § ... 287 Abs. 2 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 4, 6 InsO, § 300 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 574 Abs. 3 ZPO, Art. 103a EGInsO, § 300 InsO, § 290 InsO, §§ 295 ff InsO, § 300 Abs. 1, § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 300 Abs. 1 InsO, § 301 InsO, § 286 InsO

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung (hier: zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung nach zwölf Jahren in Altverfahren (Eröffnung vor dem 1. 12. 2001)

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Laufzeit der Abtretungserklärung im Restschuldbefreiungsverfahren

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung (hier: zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung)

  • datenbank.nwb.de

    Restschuldbefreiungsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung; Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung in vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 969
  • NZI 2017, 721
  • WM 2017, 1318
  • Rpfleger 2017, 652
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZB 11/13

    Insolvenzverfahren: Entscheidung über die Restschuldbefreiung im Altfall

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - IX ZB 87/16
    Rn. 4 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt: Art. 103a EGInsO sei verfassungskonform für die vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren dahin auszulegen, dass einem Schuldner zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung gemäß § 300 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen sei, sofern die Restschuldbefreiung nicht nach § 290 InsO oder nach §§ 295 ff InsO zu versagen sei (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 11/13, NZI 2013, 849 Rn. 17).

    Rn. 9 Art. 103a EGInsO ist allerdings, wie das Beschwerdegericht zutreffend erkannt hat, im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungskonform dahin auszulegen, dass einem Schuldner zwölf Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 300 InsO auch vor Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung die Restschuldbefreiung zu erteilen ist, unabhängig davon, ob das vor dem 1. Dezember 2001 eröffnete Insolvenzverfahren noch läuft oder der Schuldner - wie vorliegend - sich zwischenzeitlich in der Wohlverhaltensperiode befindet (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 11/13, NZI 2013, 849 Rn. 14 ff, 17).

    Rn. 14 Nach der Entscheidung des Senats vom 18. Juli 2013 (IX ZB 11/13, NZI 2013, 849) ist einem Schuldner in einem Altverfahren bereits vor Ablauf der gesetzlichen Laufzeit der Abtretungserklärung die Restschuldbefreiung zu erteilen, wenn seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwölf Jahre vergangen sind und die Restschuldbefreiung nicht auf Antrag eines Gläubigers zu versagen ist.

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 205/06

    Geltendmachung der Restschuldbefreiung in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - IX ZB 87/16
    Der Beschluss löst mit seiner Rechtskraft und mit Wirkung für die Zukunft die Rechtsfolgen des § 301 InsO für die nach § 286 InsO von der Restschuldbefreiung erfassten Verbindlichkeiten aus (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 205/06, NJW 2008, 3640 Rn. 11;… HK-InsO/Waltenberger, 8. Aufl., § 300a Rn. 2 und § 301 Rn. 1;… Weinland, aaO § 300 InsO aF Rn. 16;… FK-InsO/Ahrens, aaO).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - IX ZB 87/16
    Rn. 15 Eine damit übereinstimmende Wertung lag bereits dem Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2009 (IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258) zugrunde.
  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 3457/15

    Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides im Rahmen des Ziehens der …

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - IX ZB 87/16
    Soweit das FG Münster (ZVI 2017, 62, 65 f; vgl. dazu Oellerich, EFG 2016, 1873; Schmittmann, EWiR 2017, 53) der Restschuldbefreiung Rückwirkung beimisst, geht es um die hier nicht relevante steuerrechtliche Erfassung des Gewinns im Sonderfall einer Betriebsaufgabe.
  • BSG, 03.12.2024 - B 2 U 11/22 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Verletztenrente - …

    Der rechtskräftige Beschluss des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung (§ 300 InsO) löst mit Wirkung für die Zukunft die Rechtsfolgen des § 301 InsO für die nach § 286 InsO erfassten Verbindlichkeiten des Schuldners aus (BGH Beschluss vom 1.6.2017 - IX ZB 87/16 - juris RdNr 11).
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